Dossier 10

Arbeitslosigkeit, Grundsicherungsgeld und Sozialleistungen

Stand: 23. August 2026

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# Dossier 10 – Arbeitslosigkeit, Grundsicherungsgeld und Sozialleistungen

**Stand: 23. August 2026**

## 1. Kernaussage

Deutschlands Problem ist weder schlicht „zu viel Sozialstaat“ noch ausschließlich ein Mangel an Arbeitsplätzen. Es treffen mehrere Faktoren aufeinander:

- eine seit 2022/23 schwache Konjunktur,
- tiefgreifender Strukturwandel,
- erheblicher Qualifikations- und regionaler Mismatch,
- verfestigter Langzeitleistungsbezug,
- gesundheitliche, familiäre und sprachliche Vermittlungshemmnisse,
- hohe Belastungen beim Übergang von Teilzeit zu mehr Arbeitsstunden,
- sowie ein fragmentiertes und administrativ kostspieliges Transfersystem.

Im Juli 2026 waren 3,007 Millionen Menschen registriert arbeitslos. Die Unterbeschäftigung lag bei 3,645 Millionen. Zugleich waren 653.000 offene Stellen gemeldet. Das belegt keinen allgemeinen Arbeitskräftemangel, sondern ein Nebeneinander von Arbeitslosigkeit, Fachkräfteengpässen und unpassenden Qualifikationen, Regionen oder Arbeitsbedingungen. [Bundesagentur für Arbeit, Juli 2026](https://www.arbeitsagentur.de/presse/2026-30-arbeitsmarkt-im-juli-2026)

Die häufige Gleichsetzung von „Bürgergeldbeziehern“ mit arbeitslosen, unmittelbar einsetzbaren Erwachsenen ist sachlich falsch. Im Jahresdurchschnitt 2025 gab es rund 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigte im SGB II. Darunter waren etwa 1,42 Millionen nicht erwerbsfähige Personen – überwiegend Kinder. Von den 3,90 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren nur etwa 45 Prozent arbeitslos; rund 820.000 arbeiteten bereits.

Auch eine robuste Zahl „hartnäckiger Totalverweigerer“ existiert nicht. 2025 wurden rund 31.000 Leistungsminderungen wegen der zusammengefassten Kategorie Ablehnung von Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme festgestellt. Das sind Ereignisse, nicht notwendig verschiedene Personen, und die Statistik weist weder wiederholte Verweigerung noch die tatsächliche Eignung eines konkreten Arbeitsplatzes aus. Die große Mehrheit aller Sanktionen – 85,5 Prozent – betraf versäumte Termine. [BA-Sanktionsstatistik 2025](https://www.arbeitsagentur.de/presse/2026-13-zahl-der-leistungsminderungen-ist-2025-gegenueber-dem-vorjahr-gestiegen)

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## 2. Abgrenzung der Leistungen

| Leistung | Zweck und Empfängerkreis | Finanzierung |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I | Versicherungsleistung nach vorheriger beitragspflichtiger Beschäftigung; zeitlich begrenzt | Arbeitslosenversicherung |
| Grundsicherungsgeld, SGB II | Seit 1. Juli 2026 neue Bezeichnung der bisherigen Bürgergeldleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Haushalte | Bund und Kommunen |
| Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | SGB XII für ältere beziehungsweise dauerhaft voll erwerbsgeminderte Bedürftige | Steuerfinanziert |
| Hilfe zum Lebensunterhalt | SGB XII für nicht erwerbsfähige Personen außerhalb der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung | Kommunen/Länder |
| Asylbewerberleistungen | Gesondertes System insbesondere für Asylsuchende während bestimmter Aufenthaltsphasen | Länder und Kommunen |
| Wohngeld | Zuschuss zu Wohnkosten für Haushalte oberhalb der Grundsicherung, aber mit geringem Einkommen | Bund und Länder |
| Kinderzuschlag | Ergänzung zum Kindergeld, um SGB-II-Bedürftigkeit von Familien möglichst zu vermeiden | Bund |
| Erwerbsminderungsrente | Versicherungsleistung bei gesundheitsbedingt eingeschränkter Erwerbsfähigkeit | Rentenversicherung |
| Kurzarbeitergeld | Vorübergehende Stabilisierung bestehender Beschäftigung bei Arbeitsausfall | Arbeitslosenversicherung |
| Weitere Leistungen | Unter anderem Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Bildungs- und Teilhabeleistungen | Unterschiedliche Träger |

Die Systeme überlappen teilweise. Ihre Ausgaben dürfen daher nicht unbesehen zu einer vermeintlichen „Arbeitslosenrechnung“ addiert werden.

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## 3. Zentrale Teilprobleme

1. **Konjunkturell erhöhte Arbeitslosigkeit:** Im Jahresdurchschnitt 2025 waren 2,948 Millionen Menschen arbeitslos, sechs Prozent mehr als 2024.

2. **Verfestigung:** 1,036 Millionen Menschen waren 2025 langzeitarbeitslos. Im SGB II war etwa jeder zweite Arbeitslose langzeitarbeitslos.

3. **Langzeitleistungsbezug:** Rund 2,58 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte hatten in mindestens 21 der vorherigen 24 Monate SGB-II-Leistungen erhalten.

4. **Qualifikationsmismatch:** Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen besaß keinen anerkannten Berufsabschluss. Gleichzeitig verlangten mehr als 80 Prozent der gemeldeten Stellen eine qualifizierte Arbeitskraft.

5. **Gesundheitliche und soziale Hemmnisse:** Fast 90 Prozent der SGB-II-Arbeitslosen wiesen mindestens ein statistisch erfasstes Vermittlungshemmnis auf; 46 Prozent mehrere.

6. **Kinderbetreuung und Alleinerziehende:** Die SGB-II-Quote von Alleinerziehenden lag im Frühjahr 2025 bei 35,1 Prozent, bei Alleinerziehenden mit mindestens drei Kindern bei 77,1 Prozent.

7. **Kinder in leistungsbeziehenden Haushalten:** Im August 2025 lebten rund 1,79 Millionen Minderjährige in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften.

8. **Working Poor:** Rund 820.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeiteten bereits. Niedrige Stunden, geringe Stundenlöhne, hohe Mieten und Haushaltsgröße verhinderten dennoch Bedarfsdeckung.

9. **Schwache Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit:** Durch das Zusammenspiel von Steuern, Sozialabgaben, SGB II, Wohngeld und Kinderzuschlag kann von zusätzlichem Bruttoeinkommen zeitweise nur wenig netto verbleiben.

10. **Zersplitterte Zuständigkeiten:** Bürger müssen Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Haushaltsdaten häufig mehrfach gegenüber Jobcenter, Wohngeldstelle, Familienkasse und Sozialamt nachweisen.

11. **Fehleranfällige Verwaltung:** 2025 bearbeiteten die gemeinsamen Jobcenter rund 21,2 Millionen Entscheidungen. Von rund 501.700 Widersprüchen führten 147.200 zu einer Änderung; etwa die Hälfte davon aufgrund nachgereichter Unterlagen, rund 42.300 wegen fehlerhafter Rechtsanwendung.

12. **Uneinheitliche Wirksamkeit von Maßnahmen:** Arbeitgebernahe Förderung und gezielte Weiterbildung können deutlich wirken. Andere Instrumente erzeugen geringe oder teilweise negative Übergangseffekte.

13. **Unzureichende Messung von Arbeitsverweigerung:** Die Statistik erfasst Sanktionsereignisse, aber nicht zuverlässig, ob dieselbe Person wiederholt eine tatsächlich zumutbare und verfügbare Beschäftigung verweigert.

14. **Leistungsmissbrauch:** Falschangaben, verschwiegenes Einkommen und organisierter Missbrauch existieren. Schadensumfang, Dunkelfeld und rechtskräftige Ergebnisse werden aber nicht vollständig und einheitlich ausgewiesen.

15. **Regionale Unterschiede:** Arbeitslosigkeit, Kinderbetreuung, Wohnkosten, Branchenstruktur und Jobcenter-Kapazitäten unterscheiden sich erheblich.

16. **Hohe fiskalische Belastung bei begrenztem kurzfristigem Einsparpotenzial:** Die Gesamtausgaben sind hoch. Allein durch härtere Sanktionen oder Bekämpfung sogenannter Totalverweigerung lassen sich nach Regierungsberechnungen aber keine Milliardenbeträge erzielen.

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## 4. Zentrale Kennzahlen

| Kennzahl | Wert | Zeitraum |
|---|---:|---|
| Registrierte Arbeitslose | 3,007 Mio. | Juli 2026 |
| Arbeitslosenquote | 6,4 % | Juli 2026 |
| Unterbeschäftigung | 3,645 Mio. | Juli 2026 |
| ILO-Erwerbslosenquote | 4,0 % | Juni 2026 |
| Gemeldete offene Stellen | 653.000 | Juli 2026 |
| ALG-I-Empfänger | 1,108 Mio. | Juli 2026 |
| Erwerbsfähige SGB-II-Leistungsberechtigte | 3,775 Mio. | Juli 2026 |
| Langzeitarbeitslose | 1,036 Mio. | Jahresdurchschnitt 2025 |
| Arbeitslose ohne Berufsabschluss | 1,590 Mio. | Jahresdurchschnitt 2025 |
| SGB-II-Regelleistungsberechtigte | 5,320 Mio. | Jahresdurchschnitt 2025 |
| Erwerbsfähige Leistungsberechtigte | 3,899 Mio. | Jahresdurchschnitt 2025 |
| Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte | 1,421 Mio. | Jahresdurchschnitt 2025 |
| Erwerbstätige Leistungsberechtigte | rund 820.000 | Jahresdurchschnitt 2025 |
| Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften | 1,794 Mio. | August 2025 |
| Leistungsminderung mindestens einmal | 224.100 Personen | 2025 |
| Anteil monatlich Sanktionierter | rund 0,9 % der ELB | 2025 |
| Leistungsminderungen wegen Terminversäumnis | 394.600 | 2025 |
| Arbeit/Ausbildung/Maßnahme abgelehnt | 31.000 Ereignisse | 2025 |
| Wohngeldhaushalte | 1,242 Mio. | Ende 2024 |
| Kinder mit Kinderzuschlag | rund 1,45 Mio. | 2025 |
| Empfänger SGB-XII-Grundsicherung | 1,277 Mio. | September 2025 |
| Kurzarbeiter | etwa 126.000 | Mai 2026 |

Die registrierte Arbeitslosenquote und die harmonisierte ILO-Erwerbslosenquote messen unterschiedliche Personenkreise und sind nicht unmittelbar austauschbar.

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## 5. Historische Entwicklung

Die deutsche Arbeitslosigkeit sank von durchschnittlich rund 4,86 Millionen im Jahr 2005 auf 2,70 Millionen 2021. Verantwortlich waren sowohl Arbeitsmarktreformen als auch eine lange Phase guter Konjunktur, Exportnachfrage, demografische Effekte, Lohnmoderation und der Ausbau atypischer sowie teilzeitiger Beschäftigung.

Seit 2022/23 hat sich die Entwicklung gedreht. Energiepreisschock, Inflation, schwache Investitionen, Baukrise, Industrieumbau und geringe Auslandsnachfrage haben die Arbeitslosigkeit erhöht. 2025 lag sie bei 2,95 Millionen, im Juli 2026 erstmals wieder knapp über drei Millionen.

Das Leistungssystem durchlief drei große Phasen:

- 2005: Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu Arbeitslosengeld II.
- 2023: Einführung des Bürgergelds mit stärkerem Kooperations- und Qualifizierungsansatz.
- 1. Juli 2026: Umbenennung zum Grundsicherungsgeld und erneute Verschärfung von Mitwirkung, Vermittlungsvorrang, Vermögens- und Wohnkostenregeln sowie Sanktionen. [BMAS zur Reform 2026](https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/umgestaltung-der-grundsicherung-tritt-in-kraft.html)

Kurzarbeit stabilisierte in der Finanzkrise und besonders während der Pandemie Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Sie kann aber bei dauerhaft nicht mehr wettbewerbsfähigen Geschäftsmodellen notwendige Anpassungen verzögern.

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## 6. Regionale Unterschiede

2025 reichte die durchschnittliche Arbeitslosenquote ungefähr von vier Prozent in Bayern bis über elf Prozent in Bremen. Hohe Quoten konzentrieren sich weiterhin in einigen ostdeutschen, norddeutschen und altindustriellen Regionen sowie Großstädten mit hohen sozialen Belastungen.

Im Frühjahr 2025 lag die SGB-II-Personenquote im Westen bei rund 7,8 Prozent und im Osten bei 9,8 Prozent. Die Haushaltsquote betrug 8,2 beziehungsweise 10,8 Prozent.

Regionale Hilfebedürftigkeit wird beeinflusst durch:

- Wirtschafts- und Branchenstruktur,
- Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen,
- Qualifikationsprofil der Bevölkerung,
- Wohnkosten,
- Kinderbetreuung,
- kommunale Beratungs- und Gesundheitsangebote,
- Leistungsfähigkeit der Jobcenter,
- sowie Zu- und Abwanderung.

Ein bundesweit identischer Regelsatz bedeutet deshalb nicht identische Lebens- oder Arbeitsanreize: Wohnkosten, Verkehrsmöglichkeiten und verfügbare Betreuung unterscheiden sich stark.

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## 7. Internationaler Vergleich

Deutschland liegt bei der harmonisierten Erwerbslosigkeit weiterhin unter dem EU-Durchschnitt. Für die EU meldete Eurostat 2025 eine Quote von rund sechs Prozent. Gleichzeitig zeigt der internationale Vergleich überall ein starkes Qualifikationsgefälle: In der EU lag die Erwerbslosigkeit gering Qualifizierter 2025 bei 10,5 Prozent, gegenüber 4,7 Prozent bei mittlerer und 3,6 Prozent bei hoher Qualifikation. [Eurostat](https://ec.europa.eu/eurostat/en/web/products-eurostat-news/w/ddn-20260610-3)

Die Kombination aus beitragsfinanziertem Arbeitslosengeld und steuerfinanzierter Mindestsicherung ist international nicht ungewöhnlich. Nach OECD-Angaben lag die durchschnittliche Nettoersatzrate beitragsabhängiger Leistungen anfangs bei etwa 58 Prozent, längerfristig bei rund 37 Prozent. Reine Mindestsicherungsleistungen lagen in sämtlichen betrachteten OECD-Staaten unterhalb der jeweiligen relativen Armutsgrenze. [OECD](https://www.oecd.org/en/publications/2024/06/society-at-a-glance-2024_08001b73/full-report/unemployment-and-social-safety-net-benefits_ddfedfa8.html)

Deutschland hat daher weniger ein außergewöhnlich hohes Grundsicherungsniveau als ein außergewöhnlich komplexes Zusammenspiel mehrerer Leistungen.

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## 8. Ursachenanalyse

**Konjunkturell:** Nachfrageschwäche, hohe Kosten, rückläufige Bau- und Industrieproduktion sowie Investitionszurückhaltung.

**Strukturell:** Digitalisierung, Dekarbonisierung, Verlagerung industrieller Wertschöpfung und regional ungleiche Arbeitsplatzentstehung.

**Qualifikatorisch:** Fehlende Berufsabschlüsse, nicht passende Qualifikationen und zu geringe Beteiligung an abschlussorientierter Weiterbildung.

**Gesundheitlich:** Psychische Erkrankungen, chronische Beschwerden, Behinderung, Suchterkrankungen und lange Wartezeiten auf Behandlung oder Rehabilitation.

**Familiär:** Fehlende oder unpassende Kinderbetreuung, Pflegeverantwortung und Alleinerziehung.

**Institutionell:** Komplexes Recht, wechselnde Ansprechpartner, hohe Fallzahlen, parallele Behörden und geringe Datenintegration.

**Ökonomisch:** Niedrige Löhne und geringe Arbeitszeit treffen auf hohe Mieten sowie hohe Entzugsraten ergänzender Leistungen.

**Individuell:** Teilweise fehlen Mitwirkung, Verlässlichkeit oder Arbeitsbereitschaft. Dieses Problem ist real, aber statistisch deutlich kleiner als die Gesamtheit der Leistungsbezieher und nicht sauber als dauerhafte Verweigerung messbar.

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## 9. Verantwortlichkeiten

| Akteur | Hauptverantwortung |
|---|---|
| Bundestag und Bundesregierung | Leistungsrecht, Hinzuverdienstregeln, Finanzierung, Sanktionen und Vereinfachung |
| BMAS | Grundkonzeption, Rechtsaufsicht und Evaluation |
| Bundesagentur für Arbeit | ALG I, Vermittlung, Statistik, Weiterbildung und Teile der Rehabilitation |
| Gemeinsame Jobcenter | Fallbearbeitung, Vermittlung, Leistungen und Sanktionen |
| Kommunale Jobcenter | Gleiche Aufgaben in alleiniger kommunaler Trägerschaft |
| Länder und Kommunen | Kinderbetreuung, Wohngeld, Sozialhilfe, Unterkunft, Verkehr und regionale Infrastruktur |
| Bildungs- und Gesundheitssystem | Qualifikation, Therapie, Rehabilitation und Prävention |
| Arbeitgeber | Einstellungspraxis, Ausbildung, Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeiten und Weiterbildung |
| Leistungsberechtigte | Wahrheitsgemäße Angaben, Termine, Mitwirkung und Annahme zumutbarer Arbeit |
| Gerichte | Schutz des Existenzminimums und Kontrolle rechtmäßiger Entscheidungen |

Verantwortung ist nicht mit Schuld gleichzusetzen. Eine Erkrankung oder fehlende Betreuung ist ebenso wenig individuelles Fehlverhalten wie ein rechtswidriger Bescheid automatisch systematischer Behördenmissbrauch ist.

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## 10. Politische Entscheidungen und ihre Wirkungen

Die Reform von 2005 erhöhte den Aktivierungsdruck und vereinheitlichte die Absicherung Erwerbsfähiger. Sie trug zu höherer Beschäftigung bei, produzierte aber auch ein kompliziertes Sonderrecht mit erheblicher Rechts- und Verwaltungslast.

Das Bürgergeld von 2023 stärkte Weiterbildung, Kooperation und Karenzregeln. Sein eigenständiger Effekt auf Beschäftigung lässt sich wegen Konjunkturschwäche, Migration und paralleler Reformen bislang nicht zuverlässig isolieren.

Die Reform von Juli 2026 setzt wieder stärker auf:

- Vermittlung in Arbeit,
- frühere persönliche Termine,
- verbindlichere Kooperationspläne,
- frühere Arbeitsmarktintegration von Eltern,
- strengere Vermögens- und Wohnkostenregeln,
- sowie deutlichere Folgen bei Pflichtverletzungen.

Eine vollständige Kürzung des Regelbedarfs für höchstens zwei Monate ist nur bei bewusster Ablehnung einer konkreten, tatsächlich verfügbaren, unmittelbar aufnehmbaren und zumutbaren Arbeit vorgesehen. Unterkunftskosten und Leistungen anderer Haushaltsmitglieder bleiben geschützt. [Aktuelle BA-Regeln](https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/pflichten-verstehen-und-beachten/rechte-pflichten-minderungen)

Parallel bereitet die Bundesregierung auf Grundlage der Sozialstaatskommission eine Zusammenführung beziehungsweise bessere Verzahnung von SGB II, SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag vor. [BMAS-Umsetzungsprozess](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Modernisierung-des-Sozialstaats/Umsetzung-der-Sozialstaatsreform/umsetzung-der-sozialstaatsreform.html)

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## 11. Direkte fiskalische Kosten

| Leistung/Ausgabenbereich | Betrag |
|---|---:|
| Geldleistungen SGB II/Bürgergeld | 29,05 Mrd. € im Bundeshaushalt 2025 |
| Bundesbeteiligung Unterkunft und Heizung | 12,46 Mrd. € 2025 |
| Verwaltung SGB II | rund 6,79 Mrd. € 2025 |
| Aktive SGB-II-Arbeitsmarktpolitik | rund 3,29 Mrd. € 2025 |
| Arbeitslosengeld I | 26,47 Mrd. € 2025 |
| Aktive Leistungen der Arbeitslosenversicherung | 11,90 Mrd. € 2025 |
| Konjunkturelles Kurzarbeitergeld | 0,89 Mrd. € 2025 |
| Wohngeld | 4,69 Mrd. € 2024 |
| Kinderzuschlag | 3,28 Mrd. € 2025 |
| SGB-XII-Grundsicherung Alter/Erwerbsminderung | 11,83 Mrd. € 2025 |
| Asylbewerberleistungen | 6,7 Mrd. € brutto 2024 |

Diese Beträge stammen aus verschiedenen Haushalten und Jahren. Sie dürfen nicht vollständig addiert und als Kosten von Arbeitslosigkeit bezeichnet werden. SGB XII, Asylbewerberleistungen und ein großer Teil von Wohngeld und Kinderzuschlag betreffen andere Personenkreise oder vermeiden gerade den Eintritt ins SGB II.

Quellen: [BMF-Haushaltsabschluss 2025](https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/01/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-1-abschluss-bundeshaushalt-ktf-svik-2025.html), [BA-Finanzentwicklung 2025](https://www.arbeitsagentur.de/datei/2025-bericht-finanzentwicklung-arbeitslosenversicherung_ba056264.pdf), [Destatis Sozialhilfe](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_300_221.html), [Destatis Wohngeld](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohngeld/Tabellen/02-zv-bl-ausg-insg.html), [Familienkasse](https://www.arbeitsagentur.de/presse/2026-04-familien-im-blick-die-bilanz-der-familienkasse-2025).

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## 12. Indirekte Kosten

- verlorene Produktion und Steuereinnahmen,
- entgangene Sozialbeiträge,
- Qualifikationsverlust bei langer Arbeitslosigkeit,
- höhere spätere Gesundheits-, Pflege- und Rentenrisiken,
- psychische Belastung und gesellschaftlicher Rückzug,
- schlechtere Bildungs- und Erwerbschancen betroffener Kinder,
- hohe Rechts-, Prüf- und Verwaltungskosten,
- unbesetzte Stellen trotz Arbeitslosigkeit,
- kommunale Folgekosten für Wohnen, Jugendhilfe und soziale Stabilisierung,
- sowie mögliche Verzögerung von Strukturwandel durch dauerhaft eingesetzte Kurzarbeit.

Diesen Kosten stehen Stabilisierungswirkungen gegenüber: Leistungen verhindern existenzielle Not, reduzieren konjunkturelle Nachfrageeinbrüche und können Beschäftigungsfähigkeit erhalten.

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## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Gewinner eines funktionsfähigen Systems** sind Menschen bei kurzfristigem Arbeitsplatzverlust, Kinder, Personen mit Krankheit oder Behinderung, stabilisierbare Unternehmen und Regionen in Krisen.

**Verlierer eines schlecht konstruierten Systems** sind Langzeitarbeitslose ohne intensive Unterstützung, Erwerbstätige mit hohen Entzugsraten, Beschäftigte knapp oberhalb von Leistungsgrenzen, überlastete Verwaltungen und Steuer- beziehungsweise Beitragszahler.

Problematische institutionelle Anreize entstehen, wenn:

- zusätzliche Arbeitsstunden nur einen geringen verfügbaren Einkommensgewinn bringen,
- Behörden Kosten aufeinander verlagern können,
- Maßnahmen nach Teilnehmerzahl statt nachhaltiger Beschäftigung bewertet werden,
- Arbeitgeber niedrige Löhne teilweise durch ergänzende Transfers absichern lassen,
- oder Jobcenter kurzfristige Vermittlungen höher gewichten als dauerhafte Qualifikation.

IAB-Simulationen zeigen, dass Reformen der Hinzuverdienstregeln rechnerisch ein zusätzliches Arbeitsangebot von rund 70.000 bis 170.000 Vollzeitäquivalenten mobilisieren könnten. Großzügigere Modelle können allerdings mehrere Milliarden Euro zusätzlich kosten und Haushalte
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)