Dossier DE
Staatliche Förderkredite, zinsverbilligte Darlehen, revolvierende Fonds und öffentliche Kreditrisiken
Register: DE‑4251 bis DE‑4300
Kumulativer Stand: 4.300 Probleme in 85 Dossiers
Datenstand: überwiegend 31. Dezember 2025; einzelne Aufsichts- und Parlamentsdaten bis August 2026.
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## Dossier DE – Staatliche Förderkredite, zinsverbilligte Darlehen, revolvierende Fonds und öffentliche Kreditrisiken **Register:** DE‑4251 bis DE‑4300 **Kumulativer Stand:** 4.300 Probleme in 85 Dossiers **Datenstand:** überwiegend 31. Dezember 2025; einzelne Aufsichts- und Parlamentsdaten bis August 2026. ### 1. Kernbefund Deutschlands Förderkreditsystem ist leistungsfähig, finanziell bislang stabil und in Krisen schnell skalierbar. Das zentrale Problem ist nicht, dass Förderdarlehen grundsätzlich verlorene Staatsausgaben wären. Anders als Zuschüsse fließen Tilgungen und Zinsen zurück; öffentliche Banken können Mittel mehrfach einsetzen und privates Kapital mobilisieren. Das strukturelle Defizit liegt in der Rechnungs- und Verantwortungszersplitterung: - Neuzusagen, Auszahlungen, ausstehende Kredite, nicht abgerufene Zusagen, Zinsverbilligungen, Haushaltsmittel, erwartete Verluste und erzielte Wirkungen werden in unterschiedlichen Systemen ausgewiesen. - KfW, ERP-Sondervermögen, Bundeshaushalt, direkte Bundesdarlehen, Rentenbank und Landesförderbanken sind nicht zu einer öffentlichen Gesamtrechnung verbunden. - Das ausgewiesene Kreditvolumen ist nicht mit dem fiskalischen Risiko und erst recht nicht mit der Subventionshöhe identisch. - Hohe Zusagevolumina belegen Aktivität, aber nicht automatisch Zusätzlichkeit, Zielerreichung oder Wirtschaftlichkeit. - Der Staat trägt einen Teil des Extremrisikos über Eigentum, Förderaufträge und die gesetzliche Bundeshaftung, ohne dass hierfür ein konsolidierter, öffentlich nachvollziehbarer Risikopreis vorliegt. Gegen einen alarmistischen Befund sprechen die starke Kapitalisierung der KfW, ihr positives Ergebnis und die vergleichsweise begrenzte aktuelle Risikovorsorge: Ende 2025 betrugen die regulatorischen Eigenmittel 38,9 Milliarden Euro, die Gesamtkapitalquote 27,7 Prozent und der IFRS-Konzerngewinn rund eine Milliarde Euro. Der Nettoaufwand für Kreditrisiken lag mit 155 Millionen Euro deutlich unter den geplanten Standardrisikokosten von 457 Millionen Euro. [KfW-Finanzbericht 2025](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Finanzpublikationen/PDF-Dokumente-Berichte-etc/3_Finanzberichte/KfW-Finanzbericht-2025.pdf) ### 2. Abgrenzung und Doppelzählung Enthalten sind: - Förderdarlehen aus Eigenmitteln öffentlicher Förderbanken; - zinsverbilligte und teilweise haftungsfreigestellte Kredite; - direkte Darlehensforderungen des Bundes; - revolvierende Kreditfonds, insbesondere das ERP-Sondervermögen; - Treuhand- und Zuweisungsgeschäfte, soweit sie Kreditbezug haben; - nicht abgerufene, aber verbindlich zugesagte Kreditlinien; - erwartete und eingetretene Kreditverluste; - Hausbankdurchleitung, Kreditprüfung und Risikoteilung; - internationale Kreditaktivitäten der KfW, soweit sie das öffentliche Risikoprofil beeinflussen. Nicht erneut als eigenständige Probleme gezählt werden: - ausgezahlte Zuschüsse – Dossier zu Fördermitteln/Subventionen; - Bürgschaften und Garantien – Dossier DC; - Beteiligungen, Fondsanteile und öffentliches Eigenkapital; - normale Staatsverschuldung; - ÖPP-, Konzessions- und Betreiberverträge – Dossier DD; - Exportkreditgarantien des Bundes; - allgemeine Bankenregulierung. Wichtige Zählregel: Die 79,9 Milliarden Euro Förderdarlehen der 19 Förderbanken von Bund und Ländern sind ein Aggregat. Sie dürfen nicht einfach zu den KfW-Zahlen oder zum Rentenbankgeschäft addiert werden. Auch die 43,59 Milliarden Euro langfristigen Bundesausleihungen dürfen nicht mit der KfW-Bilanz summiert werden, weil darin unter anderem treuhänderisch von der KfW verwaltete Kredite enthalten sind. ### 3. Teilprobleme Die 50 Registereinträge lassen sich zu zwölf Problemgruppen verdichten: 1. Kein konsolidiertes öffentliches Kreditinventar. 2. Unklare Begriffe und nicht vergleichbare Volumengrößen. 3. Nettodarstellung von Sondervermögen verdeckt Bruttostrukturen. 4. Nominalbewertung direkter Bundesforderungen ohne konsolidierte erwartete Verluste. 5. Große, noch nicht abgerufene Kreditverpflichtungen. 6. Fehlende Gesamtrechnung des Förder- und Subventionswertes. 7. Zinssteuerung reagiert verzögert auf volatile Kapitalmärkte. 8. Zusagevolumen dominiert gegenüber Zusätzlichkeit und Wirkung. 9. Komplexität und Überschneidung von Programmen. 10. Zugangs- und Selektionsprobleme des Hausbankprinzips. 11. Konzentrations-, Bildungs-, Länder- und Projektrisiken. 12. Hybride Eigentümer-, Aufsichts- und Förderverantwortung. ### 4. Kennzahlen | Größe | Stand 2025 | Einordnung | |---|---:|---| | KfW-Gesamtfördervolumen | 98,0 Mrd. € | Neuzusagen, nicht Bestand oder Haushaltskosten | | KfW-Inlandsförderung insgesamt | 62,0 Mrd. € | einschließlich 1,1 Mrd. € Zuweisungsgeschäfte | | Originäres inländisches KfW-Geschäft | 61,0 Mrd. € | Kredite und Zuschüsse zusammen | | KfW-Kreditvolumen | 580,5 Mrd. € | weiter gefasst als bilanzielle Darlehensforderungen | | Forderungen aus Krediten/Darlehen | 431,948 Mrd. € | vor Risikovorsorge | | Risikovorsorge auf diese Forderungen | 1,887 Mrd. € | kein vollständiges fiskalisches Risikomaß | | Unwiderrufliche KfW-Kreditzusagen | 124,5 Mrd. € | noch nicht vollständig gezogen | | KfW-Bilanzsumme | 540,7 Mrd. € | 2024: 545,4 Mrd. € | | KfW-Förderaufwand | 468 Mio. € | Aufwand aus eigener Ertragslage | | davon Zinsverbilligungen | 421 Mio. € | davon 280 Mio. € ERP-Geschäft | | Nettoaufwand Kreditrisikovorsorge | 155 Mio. € | 2024: Nettoertrag 39 Mio. € | | Stufe-3-Zuführung Bildungsfinanzierung | 79 Mio. € | Schwerpunkt der neuen Leistungsstörungen | | Förderbanken-Aggregat: neue Darlehen | 79,9 Mrd. € | 19 Förderbanken; 2024: 60,0 Mrd. € | | davon gewerbliche Darlehen | 30,7 Mrd. € | 2024: 19,3 Mrd. € | | davon Wohnen/Städtebau | 28,4 Mrd. € | zusätzlich 8,1 Mrd. € Zuschüsse | | Rentenbank-Programmkredite | 6,559 Mrd. € | 2024: 3,602 Mrd. € | | Direkte langfristige Bundesausleihungen | 43,592 Mrd. € | Nennwert, heterogene Kreditarten | | Kurzfristige Bundes-Kreditforderungen | 6,958 Mrd. € | kein reines Förderkreditaggregat | | ERP-Sondervermögen: Vermögen | 25,684 Mrd. € | vorläufiger Abschluss | | ERP-Sondervermögen: Schulden | 1,054 Mrd. € | Nettoposition 24,630 Mrd. € | | ERP-Planmittel 2025 | 1,191 Mrd. € | sollten rund 12 Mrd. € Kredite/Beteiligungen mobilisieren | | KfW-Studienkreditsaldo | rund 3,125 Mrd. € | Stand Mai 2025, aus Phasenwerten summiert | | Ø Studienkreditzins April 2025 | 6,02 % | April 2021: 3,06 %; Oktober 2023: 7,78 % | Quellen: [KfW-Berichtsportal](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Berichtsportal/Berichterstattung-2025/), [VÖB-Förderstatistik 2025](https://www.voeb.de/pressezentrum/detail/voeb-foerderstatistik-2025), [Rentenbank 2025](https://publikationen.rentenbank.de/kennzahlen/geschaeftsjahr-2025/), [Vermögensrechnung des Bundes 2025](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/vermoegensrechnung-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5), [Bundestagsdrucksache zum Studienkredit](https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100309.pdf), [ERP-Wirtschaftsplan 2025](https://www.bundestag.de/resource/blob/1030262/11580637ffd2517900dd74d539b5571b/20_13774.pdf). #### Fakten, Modell und Schlussfolgerung **Fakt:** Eine Kreditzusage von einer Milliarde Euro ist weder eine Milliarde Euro Ausgabe noch eine Milliarde Euro Risiko. **Erforderliches Bewertungsmodell:** > Förderwert = Barwert des Zinsvorteils + Tilgungszuschüsse + übernommene erwartete Verluste + Verwaltungskosten − Gebühren und Rückflüsse. Daneben ist gesondert auszuweisen: > fiskalisches Extremrisiko = unerwarteter Verlust unter Stress, soweit er letztlich von öffentlichem Kapital oder Haushalt getragen würde. **Begründete Schlussfolgerung:** Deutschland veröffentlicht die Bestandteile dieser Rechnung, führt sie aber nicht programmscharf zu einer allgemein verständlichen Gesamtrechnung zusammen. **Unsicherheit:** Ohne vertrauliche Kreditdaten, Ausfallmodelle und Vergleichszinsen lässt sich der echte Förderwert einzelner Programme nicht von außen exakt berechnen. ### 5. Historische Entwicklung - **1948:** Gründung der KfW. - **1949/1950:** Beginn der Investitionsfinanzierung mit ERP-Gegenwertmitteln. - **1953:** Umwandlung des ERP-Vermögens in einen revolvierenden Fonds. - **Ab 1990:** umfangreicher Einsatz für den Aufbau Ost. - **2007:** Neuordnung des ERP-Sondervermögens; 4,65 Milliarden Euro wurden als Eigenkapital und 3,25 Milliarden Euro als Nachrangdarlehen in die KfW eingebracht. - **Ab 2013/2016:** besondere bankaufsichtliche Vorschriften werden über die KfW-Verordnung angewandt. - **2020–2024:** starke Ausweitung von Krisen-, Corona- und Energieprogrammen. - **2025:** Normalisierung der direkten Bundes-Zuweisungsgeschäfte; gleichzeitig kräftiger Anstieg des originären inländischen Fördergeschäfts. Die KfW erhielt bis 1953 umgerechnet rund 1,89 Milliarden Euro zur Erstausleihung. Das ERP-Sondervermögen wuchs durch Rückzahlungen und Erträge bis Ende 2025 auf ein Nettovermögen von rund 24,63 Milliarden Euro. [KfW-Geschichte](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/F%C3%B6rderauftrag-und-Geschichte/Geschichte-der-KfW/KfW-Themen/Marshallplan-und-ERP/) ### 6. Regionale Dimension Die KfW veröffentlicht Zusagen bis auf Länder-, Kreis- und Programmebene. 2025 entfielen beispielsweise 8,8 Milliarden Euro auf Baden-Württemberg. Der vollständige Bericht umfasst mehr als 1.200 Seiten und enthält zahlreiche regionale Programmwerte. [KfW-Förderreport 2025](https://www.kfw.de/Presse-Newsroom/Pressematerial/F%C3%B6rderreport/KfW-F%C3%B6rderreport_2025.pdf) Problematisch bleibt: - Absolute Länderwerte werden häufig nicht um Einwohnerzahl, Unternehmensbestand, Investitionsbedarf oder Finanzkraft bereinigt. - Nachfragebasierte Förderung kann wirtschaftsstarke Regionen bevorzugen, weil dort mehr investitionsreife Projekte und finanzierungsfähige Antragsteller vorhanden sind. - Kommunen mit schwacher Verwaltungskapazität können selbst bei objektiv höherem Bedarf weniger Förderkredite abrufen. - Die unterschiedlichen Landesförderbanken schaffen zusätzliche regionale Unterschiede bei Konditionen, Beratung und Risikoübernahme. - Globaldarlehen an Landesförderinstitute erschweren die Zuordnung, welcher Vorteil tatsächlich beim Endkreditnehmer ankommt. Regional unterschiedliche Inanspruchnahme ist nicht automatisch ungerecht: Sie kann reale Investitionsnachfrage, Wirtschaftsstruktur, Gebäudebestand oder Energieprojekte widerspiegeln. Für ein Fairnessurteil fehlen jedoch standardisierte Bedarfs- und Zusätzlichkeitskennzahlen. ### 7. Internationaler Vergleich Die Europäische Investitionsbank zeigt, dass große öffentliche Kreditinstitute kein deutsches Sonderphänomen sind. Die EIB hatte Ende 2025 eine Bilanzsumme von 550,8 Milliarden Euro, 459,2 Milliarden Euro ausgezahlte Kredite und 136,2 Milliarden Euro noch auszuzahlende Darlehen. Die EIB selbst unterzeichnete 2025 Finanzierungen von 86 Milliarden Euro; die EIB-Gruppe meldete rund 100 Milliarden Euro Gesamtfinanzierung. [EIB-Kennzahlen 2025](https://www.eib.org/en/about/key-figures/data) KfW und EIB sind damit bilanziell ähnlich groß, unterscheiden sich aber bei: - Eigentümern und räumlichem Auftrag; - Definition des Fördervolumens; - Einbeziehung von Garantien und Beteiligungen; - Risikoteilung mit EU, Mitgliedstaaten und Intermediären; - Kapital- und Haftungsstruktur; - Wirkungsmessung. Die wichtigste internationale Lehre lautet daher nicht „Deutschland fördert zu viel“ oder „zu wenig“, sondern: Vergleichszahlen müssen nach Instrument, Auszahlung, Risikoträger und Subventionsäquivalent harmonisiert werden. Nominale Finanzierungsvolumina allein sind kein belastbarer Leistungsvergleich. ### 8. Ursachen - Historisch gewachsene Institutionen und Sondervermögen. - Föderale Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. - Trennung von Haushalts-, Bank-, Förder- und EU-Beihilfenrecht. - Politischer Anreiz, mobilisierte Milliarden statt Barwertkosten zu kommunizieren. - Unterschiedliche Rechnungslegungssysteme. - Schutz von Geschäfts- und Bankgeheimnissen. - Nachfrageabhängigkeit der Programme. - Kapitalmarktvolatilität und wechselnde Zinsbindungen. - Delegation von Kundenprüfung und Vertrieb an Hausbanken. - Krisenprogramme, die schneller geschaffen als in ein dauerhaftes Berichtssystem integriert werden. - Zielkonflikt zwischen Förderung, Kapitalerhalt und Ertrag. - Fehlender verbindlicher Standard für Zusätzlichkeit und kontrafaktische Wirkung. ### 9. Verantwortung | Akteur | Hauptverantwortung | |---|---| | Bundestag | Förderauftrag, ERP-Wirtschaftsplan, Haushaltsmittel, parlamentarische Kontrolle | | BMF | Rechtsaufsicht der KfW, Bundesvermögensrechnung, fiskalische Gesamtrisiken | | BMWE | ERP-Steuerung, Mittelstands- und Innovationsprogramme, Zieldefinition | | Fachministerien | Inhalt und Finanzierung einzelner Programme | | KfW-Vorstand | Kreditrisiko, Preisbildung, Durchführung, Daten und Berichtswesen | | KfW-Verwaltungsrat | strategische Kontrolle; Bund 80 %, Länder 20 % Eigentum | | BaFin/Bundesbank | Einhaltung der entsprechend anwendbaren bankaufsichtlichen Regeln | | Bundesrechnungshof | Wirtschaftlichkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung | | Länder | Auftrag und Kontrolle ihrer Förderbanken | | Hausbanken | Kundenprüfung, Beratung, Sicherheiten, teilweise Kreditrisiko | | EU-Kommission | Beihilfen- und Wettbewerbsrecht | | Kreditnehmer | wahrheitsgemäße Angaben, zweckgerechte Verwendung, Rückzahlung | Die KfW unterliegt einer Sonderkonstruktion: Sie ist nicht einfach ein normales Kreditinstitut, aber zahlreiche bankaufsichtliche Normen gelten über die KfW-Verordnung entsprechend; die Aufsicht ist der BaFin in Zusammenarbeit mit der Bundesbank zugewiesen. [KfW-Verordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/kfwv/BJNR373500013.html) ### 10. Politisch zu treffende Entscheidungen 1. Soll es eine konsolidierte Förderkreditrechnung von Bund, Sondervermögen und Förderbanken geben? 2. Soll jedes Programm seinen Subventionsbarwert veröffentlichen? 3. Wie viel Kreditrisiko darf vom Hausbankensystem auf die KfW übertragen werden? 4. Welche Programme benötigen eine nachgewiesene Finanzierungslücke? 5. Wann sollen Krisenprogramme automatisch auslaufen? 6. Welche Mindeststandards gelten für kontrafaktische Evaluationen? 7. Soll der Bundeshaushalt erwartete Verluste direkter Darlehen separat ausweisen? 8. Wie werden regionale Bedarfe und Verwaltungsschwäche berücksichtigt? 9. Wie weit darf die KfW marktnahe Export- und Projektfinanzierung unter dem öffentlichen Haftungsdach betreiben? 10. Welche Informationen müssen trotz Geschäftsgeheimnissen dem Parlament zugänglich sein? 11. Wie wird der Zielkonflikt zwischen ERP-Substanzerhalt und höherer Förderleistung aufgelöst? 12. Soll der KfW-Studienkredit weiterhin ein weitgehend marktpreisabhängiges Eigenmittelprogramm sein? ### 11. Direkte Kosten Direkte, öffentlich zuordenbare Kosten sind insbesondere: - KfW-Förderaufwand 2025: **468 Millionen Euro**; - darin Zinsverbilligungen: **421 Millionen Euro**; - ERP-Anteil am Förderaufwand: **298 Millionen Euro**; - davon ERP-Zinsverbilligungen: **280 Millionen Euro**; - Kreditrisikovorsorgeaufwand: netto **155 Millionen Euro**; - Verwaltung und Vergütung für die Durchführung staatlicher Programme; - Zinszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder Risikoausgleiche aus Fachhaushalten; - Opportunitätskosten des in KfW und ERP gebundenen öffentlichen Kapitals; - mögliche spätere Kapitalzuführungen bei außergewöhnlichen Verlusten. Diese Werte dürfen nicht addiert und als „Gesamtkosten“ bezeichnet werden: Förderaufwand, Risikovorsorge, Haushaltszahlungen und ERP-Förderlasten überschneiden sich teilweise oder folgen unterschiedlichen Rechnungsperioden. ### 12. Indirekte Kosten und Schäden - Kapitalfehlleitung bei fehlender Zusätzlichkeit. - Verdrängung marktfinanzierter Kredite. - höhere Verschuldung von Haushalten oder Unternehmen, wenn Kredite als „Förderung“ unterschätzt werden; - administrative Such-, Antrags- und Nachweiskosten; - Verzögerung von Projekten durch wechselnde Programme und Konditionen; - Mitnahmeeffekte bei ohnehin geplanten Investitionen; - Marktvorteile für förderfähige Branchen oder Technologien; - Belastung künftiger KfW- und ERP-Erträge durch heutige Zinsbindungen; - prozyklische Kreditselektion der Hausbanken; - regionale Verstärkung bestehender Investitionsunterschiede; - politische Erwartung, strukturelle Probleme durch billigen Kredit statt durch Regulierung oder Eigenkapital zu lösen; - langfristige Altbestände und Verwaltungsaufwand. ### 13. Gewinner, Verlierer und Anreize **Gewinner:** - Investoren mit förderfähigen Vorhaben; - Haushalte mit ausreichender Bonität und Eigenmitteln; - Mittelständler mit Zugang zu einer kooperierenden Hausbank; - Geschäftsbanken, die Kundenbeziehung und Marge behalten, aber Risiko teilweise abgeben können; - Technologie-, Bau-, Energie- und Beratungsanbieter; - Politik, die hohe mobilisierte Volumina kommunizieren kann; - Förderbanken, deren öffentliche Haftungs- und Refinanzierungsbasis günstige Finanzierung ermöglicht. **Potenzielle Verlierer:** - nicht förderfähige Konkurrenten; - Antragsteller ohne Sicherheiten oder Hausbankzugang; - Kommunen mit schwacher Verwaltung; - Studierende bei hohem variablem Zins; - Steuerzahler bei Extremverlusten; - künftige Förderempfänger, wenn heutige Programme Fondsvermögen oder Erträge langfristig binden. **Fehlanreize:** - Erfolg wird an Zusagen statt an Nettozusätzlichkeit gemessen. - Hausbanken können gute Risiken auswählen und schwierige Fälle ablehnen. - Haftungsfreistellungen erleichtern Finanzierung, schwächen aber bei falscher Kalibrierung die private Risikodisziplin. - Ministerien können Fördervolumina hoch planen, ohne Förderbarwert und spätere Verluste gleich sichtbar auszuweisen. - Ein revolvierender Fonds kann zu stark auf Kapitalerhalt oder zu stark auf aktuelle Förderung ausgerichtet werden. ### 14. Gegenargumente und Bewertung **„Kredite kommen zurück.“** Richtig. Deshalb sind sie grundsätzlich effizienter als Zuschüsse. Rückzahlung ist aber nicht garantiert; Zinsvorteil, Verwaltung und erwartete Verluste bleiben reale Förderkosten. **„Die KfW ist solide kapitalisiert.“** Richtig. Die Kapitalquote und das Ergebnis sprechen gegen eine akute fiskalische Gefährdung. Sie ersetzen keine programmscharfe Wirkungskontrolle. **„Das Hausbankprinzip nutzt private Marktkenntnis.“** Richtig. Es verhindert ein flächendeckendes staatliches Filialnetz und bindet private Kreditprüfung ein. Es kann aber schwache oder atypische Antragsteller ausschließen. **„Haftungsfreistellung behebt gerade Finanzierungslücken.“** Richtig. Ohne Risikoübernahme würden manche Projekte nicht finanziert. Entscheidend ist, ob Umfang und Preis der Risikoübernahme auf die tatsächliche Marktlücke begrenzt sind. **„Große Fördervolumina sind in Transformation und Krise erforderlich.“** Plausibel. 2020–2024 zeigte die KfW hohe Reaktionsfähigkeit. Dauerprogramme benötigen dennoch andere Maßstäbe als temporäre Krisenfazilitäten. **„Wirkung wird bereits gemessen.“** Teilweise richtig. Die KfW weist für das Neugeschäft 2025 unter anderem 130.000 geförderte Unternehmen und erwartete jährliche Emissionsvermeidung von 17,4 Millionen Tonnen aus. Die KfW selbst bezeichnet diese Werte als erwartete Wirkung und will die Indikatoren erweitern. Erwartete Bruttowirkung ist nicht durchgehend dasselbe wie kausal durch den Kredit zusätzlich entstandene Wirkung. [KfW-Wirkungseinblicke 2025](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_892096.html) ### 15. Datenlücken - kein öffentliches, konsolidiertes Bestandsregister aller Förderdarlehen; - keine durchgängige Trennung von Zusage, Auszahlung und Bestand; - kein einheitlicher Subventionsbarwert; - keine gemeinsame Verlustrechnung von Bund, KfW, ERP und Ländern; - keine konsolidierten Ausfallquoten nach Programm, Jahrgang und Region; - begrenzte Veröffentlichung von Hausbankmargen; - keine vollständige Messung abgelehnter Anträge; - keine flächend … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)