Dossier DF
Öffentliche Versicherungs-, Entschädigungs- und Risikopools
Stand: 24. August 2026
Register: DE‑4301 bis DE‑4350
Dossier: 86
Kumuliertes Problemregister: 4.350 Einträge
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# Dossier DF – Öffentliche Versicherungs-, Entschädigungs- und Risikopools Stand: 24. August 2026 Register: DE‑4301 bis DE‑4350 Dossier: 86 Kumuliertes Problemregister: 4.350 Einträge ## 1. Kernbefund Deutschland verfügt nicht über ein einheitliches System öffentlicher Großrisikoversicherung. Stattdessen existiert ein historisch gewachsenes Nebeneinander aus: - staatlich rückgedeckten Spezialversicherern wie Extremus, - gesetzlichen, branchenfinanzierten Sicherungsfonds, - privat organisierten Trägern mit öffentlich-rechtlichem Auftrag, - überwiegend ex post finanzierten Entschädigungseinrichtungen, - gesetzlichen Haftungs- und Deckungshöchstgrenzen, - Länderfonds und Tierseuchenkassen, - Steuervergünstigungen zur Förderung privater Versicherung, - sowie unausgesprochenen Erwartungen an spätere Katastrophenhilfe. Diese Systeme funktionieren bei einzelnen oder mittelgroßen Ausfällen überwiegend solide. Ihre zentrale Schwäche liegt bei seltenen, hoch korrelierten Mehrfachschäden: Dann sind viele Fonds nicht voll kapitalisiert, sondern auf Sonderbeiträge, Kredite, staatliche Rückdeckung oder nachträgliche politische Entscheidungen angewiesen. Das ist nicht automatisch ein Konstruktionsfehler. Vollständige Vorfinanzierung extrem seltener Schäden wäre teuer. Problematisch sind vielmehr: 1. fehlende Vergleichbarkeit der Sicherungsniveaus, 2. unklare oder nur mittelbar erkennbare Staatsexponierung, 3. lückenhafte Deckung für Naturgefahren, 4. uneinheitliche Regeln für Prävention und Eigenvorsorge, 5. prozyklische Sonderbeiträge im Krisenfall, 6. komplizierte Zuständigkeits- und Anspruchsgrenzen, 7. teilweise veraltete oder politisch festgelegte Entschädigungsobergrenzen, 8. und das Fehlen einer konsolidierten öffentlichen Risikobilanz. ## 2. Abgrenzung und Doppelzählung Nicht erneut gezählt werden: - reguläre Sozialversicherungen, - allgemeine Staatshaftung, - gewöhnliche private Versicherungsverträge, - direkte Katastrophenhilfen als Haushaltsausgabe, - allgemeine Bankenabwicklung, - bereits in Dossier DE erfasste Bürgschaften und Garantien, - betriebliche Altersversorgung und der Pensions-Sicherungs-Verein als eigenständige Sozial- und Arbeitsmarktarchitektur. Aufgenommen werden nur Strukturen, bei denen mindestens eines der folgenden Merkmale vorliegt: - gesetzlich errichteter oder beliehener Sicherungsfonds, - staatliche Rückversicherung oder Haftungsstrecke, - gesetzliche Zwangsmitgliedschaft, - branchenweite Umlage oder Sonderbeitragspflicht, - gesetzlich definierte Entschädigung bei fehlendem Schädiger oder Versicherer, - öffentlich finanzierte oder steuerlich geförderte Risikoübernahme, - staatlich determinierte Haftungs- oder Deckungsobergrenze. Die 5,98‑Mrd.-Euro-Bundesgarantie für Extremus wird hier nur als Bestandteil der Risikoarchitektur betrachtet. Die Garantie als Eventualverbindlichkeit wurde bereits im vorangegangenen Dossier erfasst. ## 3. Zentrale Teilprobleme ### 3.1 Fragmentierte Systemlandschaft Einlagensicherung, Anlegerentschädigung, Lebens- und Krankenversicherung, Reiseinsolvenzen, Verkehrsopfer, Terrorismus, Tierseuchen und Nuklearrisiken folgen jeweils eigenen Finanzierungssystemen. Es fehlt ein gemeinsamer Bericht über: - Exponierung, - verfügbares Vermögen, - Stressszenarien, - staatliche Letztrisiken, - Wiederauffüllungsfristen, - und nicht versicherte Restschäden. ### 3.2 Unterschiedliche Vorfinanzierung Die Spannweite reicht von erheblichen Fondsvermögen bis zur reinen Ex-post-Umlage: - Einlagensicherung: regelmäßig mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen, - Protektor: Zielvermögen von 1 ‰ der maßgeblichen Rückstellungen, - Medicator: grundsätzlich keine laufende Vorfinanzierung, - Verkehrsopferhilfe: Liquidität über Beiträge, Umlagen und Sicherheiten, - DRSF: dynamisches Zielkapital, - Tierseuchenkassen: Länder- und tierartabhängige Beiträge, - Extremus: private Haftungsstrecke plus Bundesgarantie. Die Prozentsätze sind wegen unterschiedlicher Schadenwahrscheinlichkeiten nicht unmittelbar vergleichbar. Für Öffentlichkeit und Parlament ist aber kaum erkennbar, welches Ereignis ein System tatsächlich absorbieren kann. ### 3.3 Korrelierte Schäden Viele Pools sind gerade für Risiken geschaffen, die mehrere Versicherer oder Anspruchsteller gleichzeitig betreffen: - Terroranschläge, - Flut- und Starkregenereignisse, - Bankenpaniken, - Versichererinsolvenzen, - große Reiseveranstalterinsolvenzen, - Tierseuchen, - Nuklearunfälle. In solchen Fällen können Fondsvermögen, beitragspflichtige Unternehmen und allgemeine Konjunktur gleichzeitig unter Druck geraten. ### 3.4 Naturgefahren bleiben die größte sichtbare Deckungslücke Im Juni 2026 hatten rund 41 % der Wohngebäude weiterhin keinen Elementarschutz. Die Versicherungsdichte ist damit zwar gestiegen, aber noch immer deutlich unvollständig. 2025 verursachten Naturgefahren in der Sachversicherung rund 1,4 Mrd. Euro versicherte Schäden; der durchschnittliche versicherte Elementarschaden lag bei etwa 4.700 Euro. Seit 2002 betrug der durchschnittliche versicherte Elementarschaden laut GDV rund 2 Mrd. Euro pro Jahr. [GDV, Juni 2026](https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/naturgefahren-schaeden-weiter-hoch-folgen-des-klimawandels-201070) Trotz Koalitionsvereinbarung und angekündigter Ausarbeitung lag bis August 2026 kein Regierungsentwurf vor. Der Bundestag hatte selbst einen Oppositionsantrag zu einem solidarischen Pflichtmodell im April 2026 von der Tagesordnung abgesetzt. [Bundestagsantwort 21/2387](https://dserver.bundestag.de/btd/21/023/2102387.pdf), [Bundestag, Stand 19. August 2026](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw16-de-elementarschaeden-1158208) ### 3.5 Ad-hoc-Hilfen schwächen Versicherungsanreize Wenn Eigentümer oder Kommunen erwarten, nach großen Katastrophen doch staatliche Hilfe zu erhalten, sinkt der Anreiz zum Abschluss einer Versicherung. Das führt zu einer problematischen Asymmetrie: - Versicherte zahlen dauerhaft Prämien. - Nichtversicherte sparen Prämien. - Nach Großschäden entsteht politischer Druck, beiden Gruppen zu helfen. Das ist eine Schlussfolgerung aus den Anreizen, keine Aussage darüber, dass jede Katastrophenhilfe falsch wäre. ### 3.6 Kommunale Selbstversicherung ist intransparent Eine Befragung von 337 der 1.711 angeschriebenen Kommunen ergab Elementardeckungsquoten von 70 % in Baden-Württemberg, 55 % in Thüringen und 50 % in Hessen. Zugleich erwarteten zwischen 31 % und 60 % der antwortenden Kommunen, unversicherte Schäden gegebenenfalls durch Bund oder Land zu finanzieren. Wegen der niedrigen Rücklaufquote ist das nicht repräsentativ für alle Kommunen, belegt aber eine relevante Erwartungshaltung. [GDV/Hohenheim-Studie](https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/naturgefahren-grosse-versicherungsluecken-bei-kommunalen-gebaeuden-193218) ### 3.7 Terrorversicherung hängt überwiegend am Bund Extremus verfügte 2025 über 8,51 Mrd. Euro Jahreskapazität: - 30 Mio. Euro eigener Selbstbehalt, - 2,5 Mrd. Euro private Erst- und Rückversicherung, - 5,98 Mrd. Euro Bundesgarantie. Damit stellt der Bund rund 70 % der ausgewiesenen Haftungsstrecke. Pro Police gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 1,5 Mrd. Euro. Ende 2025 bestanden 1.864 Verträge; die Beitragseinnahmen betrugen 66,4 Mio. Euro, die Terrorrisikenrückstellung 84,3 Mio. Euro. 2025 wurden keine Terrorschäden gemeldet. [Extremus-Geschäftsbericht 2025](https://extremus.de/wp-content/uploads/2026/05/GB2025.pdf) Die Mindestversicherungssumme für Neugeschäft wurde 2026 von 25 auf 50 Mio. Euro erhöht. Kleinere Unternehmen werden damit stärker auf andere Anbieter oder eingeschränkte Deckungen verwiesen. ### 3.8 Einlagensicherung schützt Ansprüche, nicht durchgehend aus Fondsvermögen Der gesetzliche Schutz beträgt grundsätzlich 100.000 Euro je Einleger und Bank, vorübergehend bis zu 500.000 Euro bei bestimmten Lebensereignissen. Die Auszahlung soll innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen. [Deutsche Bundesbank](https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/einlagensicherung-597886) Die Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen bedeutet nicht, dass nur 0,8 % geschützt wären. Sie bedeutet aber, dass ein sehr großer oder systemweiter Ausfall nicht allein aus dem vorfinanzierten Fonds getragen werden könnte. Dann greifen: - Sonderbeiträge, - Zahlungsverpflichtungen, - Kreditaufnahme, - Rückflüsse aus der Insolvenzmasse, - oder Maßnahmen der Bankenabwicklung. Die EBA meldete für Ende 2024 EU-weit 79 Mrd. Euro verfügbare Mittel bei 8,6 Bio. Euro gedeckten Einlagen. Alle 33 EU-Systeme hatten ihre jeweiligen Mindestziele erreicht. [EBA](https://eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-observes-eu-deposit-guarantee-scheme-funds-protect-depositors-against-bank-failures-have-reached) ### 3.9 Freiwillige Einlagensicherung kann missverstanden werden Der ergänzende Fonds der privaten Banken vermittelt keinen gesetzlichen Entschädigungsanspruch. Seine Höchstgrenzen wurden reduziert und betragen seit 2025 maximal 3 Mio. Euro für private Sparer und 30 Mio. Euro für Unternehmen; ab 2030 sollen es 1 Mio. beziehungsweise 10 Mio. Euro sein. Die Abgrenzung zwischen gesetzlichem Rechtsanspruch, freiwilligem Schutz und institutssichernden Verbünden bleibt für viele Kunden schwer verständlich. ### 3.10 Anlegerentschädigung ist deutlich niedriger als Einlagenschutz Die Anlegerentschädigung deckt 90 % bestimmter Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, höchstens 20.000 Euro. Eigene, ordnungsgemäß verwahrte Wertpapiere bleiben grundsätzlich Eigentum des Kunden; relevant wird die Entschädigung insbesondere, wenn Gelder oder Instrumente nicht zurückgegeben werden können. [§ 4 AnlEntG](https://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html) Der historische Phoenix-Fall zeigte das Tail-Risiko: Rund 71.000 Entscheidungen und etwa 261 Mio. Euro Entschädigungsvolumen erforderten Bundesdarlehen und spätere Sonderzahlungen der angeschlossenen Institute. [BaFin-Jahresbericht 2013](https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/dl_jb_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ### 3.11 Protektor ist liquide, aber bewusst schmal vorfinanziert Der gesetzliche Lebensversicherungsfonds verfügte Ende 2025 über: - 1,230 Mrd. Euro bilanzielles Nettovermögen, - 1,259 Mrd. Euro Marktwert des Sicherungsvermögens, - rechnerisch bis zu rund 12,6 Mrd. Euro aus gesetzlichem Fonds, Sonderbeiträgen und freiwilligen Selbstverpflichtungen. Die 12,6 Mrd. Euro sind keine vollständig vorhandene Liquiditätsreserve. Ein Teil müsste im Sicherungsfall erst durch die Branche mobilisiert werden. Reichen Fonds und Sonderbeiträge nicht, kann die BaFin garantierte Lebensversicherungsleistungen um höchstens 5 % herabsetzen. [Protektor-Geschäftsbericht 2025](https://www.protektor-ag.de/de/wp-content/uploads/sites/2/2026/06/Geschaeftsbericht-2025.pdf), [§ 222 VAG](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__222.html) ### 3.12 Private Krankenversicherung wird hauptsächlich ex post gesichert Bei Medicator besteht keine mit Protektor vergleichbare laufende Branchenkapitalisierung. Nach Übernahme eines Bestandes können Sonderbeiträge bis zu 2 ‰ der versicherungstechnischen Nettorückstellungen der angeschlossenen Krankenversicherer erhoben werden. Hinzu kommt nach Branchenangaben eine freiwillige Haftungserhöhung bis zu 1 Mrd. Euro. [§ 226 VAG](https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__226.html), [PKV-Verband](https://www.pkv.de/glossar/) Das minimiert laufende Kosten, verlagert den Liquiditätsbedarf aber in den Sicherungsfall. ### 3.13 Der DRSF hat sich bewährt, bleibt aber konzentrationsabhängig Der Deutsche Reisesicherungsfonds wurde nach der Thomas-Cook-Insolvenz geschaffen. Sein Zielkapital muss insbesondere die gleichzeitige Insolvenz des größten und eines mittleren Reiseveranstalters abbilden. Die Übergangsabsicherung des Bundes endet spätestens am 31. Oktober 2027. [Reisesicherungsfondsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/rsg/BJNR211410021.html) Bei der FTI-Insolvenz hatte der DRSF bis Mai 2025: - rund 212.000 Verbraucher eingeladen, - mehr als 172.000 Erstattungsanträge abgeschlossen, - rund 245 Mio. Euro ausgezahlt, - etwa 60.000 Reisende vor Ort betreut, - aber rund 34.000 eingeladene Verbraucher ohne Reaktion verzeichnet. Komplexe Auslandsbuchungen, Agenturinkasso und fehlende Kontaktdaten verzögerten einzelne Fälle. [DRSF-FTI-Bilanz](https://drsf.reise/pressemeldungen/fti-insolvenz-drsf-zieht-vorlaeufige-schlussbilanz/) Am 30. Juni 2026 waren 212 Veranstalter abgesichert, davon 171 verpflichtend und 41 freiwillig. [DRSF-Veranstalterliste](https://drsf.reise/abgesicherte-reiseveranstalter/) ### 3.14 Verkehrsopferhilfe schützt nur subsidiär Die Verkehrsopferhilfe entschädigt unter anderem bei: - nicht ermittelten Fahrzeugen, - fehlender Pflichtversicherung, - vorsätzlichem Einsatz des Fahrzeugs als Tatmittel, - und Insolvenz des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers. Bei unbekannten Fahrzeugen gelten jedoch Einschränkungen: - 500 Euro Selbstbehalt bei Sachschäden, - Schmerzensgeld nur bei besonderer Schwere und grober Unbilligkeit, - bestimmte Fahrzeug- und Infrastrukturschäden nur bei gleichzeitig erheblichem Personenschaden. Zudem muss der Geschädigte glaubhaft machen, dass keine andere Ersatzquelle verfügbar ist. [§ 12 PflVG](https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__12.html) ### 3.15 Tierseuchenkassen ersetzen Tiere, nicht den gesamten Betriebsausfall Entschädigt wird grundsätzlich der gemeine Wert getöteter oder verendeter Tiere, jedoch höchstens beispielsweise: - 6.000 Euro je Pferd, - 4.000 Euro je Rind, - 1.500 Euro je Schwein, - 800 Euro je Schaf oder Ziege, - 110 Euro je Geflügeltier, - 200 Euro je Bienen- oder Hummelvolk. Die Länder bestimmen Träger und Finanzierung. Wo Tierhalterbeiträge erhoben werden, trägt das Land grundsätzlich die Hälfte der Entschädigung. Nicht vollständig umfasst sind häufig längerfristige Betriebsausfälle, Exportverbote, Wiederbesatz, Marktpreisverfall und Lieferkettenfolgen. [Tiergesundheitsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/BJNR132400013.html) ### 3.16 Nukleare Haftung bleibt ein extremes Reststaatsrisiko Die Deckungsvorsorge wird bis zu einem Rahmen von 2,5 Mrd. Euro festgesetzt. Der Bund stellt den Betreiber für gesetzliche Haftung oberhalb der tatsächlich verfügbaren Deckung bis zu insgesamt 2,5 Mrd. Euro frei. Bund und Länder sind für eigene Anlagen von der Deckungsvorsorgepflicht ausgenommen. [§ 13 AtG](https://www.gesetze-im-internet.de/atg/__13.html), [§ 34 AtG](https://www.gesetze-im-internet.de/atg/__34.html) Die zivilrechtliche Haftung kann darüber hinausgehen. Bei einem extremen Ereignis wären deshalb nicht nur Versicherungs- und Haftungsfragen, sondern nachträgliche politische Entscheidungen über weitergehende Hilfe zu erwarten. ## 4. Kennzahlen | System | Aktueller Schlüsselwert | Aussage | |---|---:|---| | Extremus | 8,51 Mrd. € Jahreskapazität 2025 | Davon 5,98 Mrd. € Bundesgarantie | | Extremus | 1.864 Verträge Ende 2025 | 66,4 Mio. € Beitragseinnahmen | | Extremus | 1,5 Mrd. € je Police | Zusätzlich Jahresaggregat des Gesamtsystems | | Naturgefahren | 41 % ohne Elementarschutz, Juni 2026 | Größte sichtbare Massendeckungslücke | | Naturgefahren | 1,4 Mrd. € versicherte Sachschäden 2025 | Davon ca. 400 Mio. € Elementargefahren | | Einlagensicherung | 100.000 € je Einleger und Bank | Zeitweise bis 500.000 € | | DGS-Zielfonds | meist 0,8 % gedeckter Einlagen | Rest über Beiträge, Kredite und Abwicklung | | Anlegerentschädigung | 90 %, max. 20.000 € | Deutlich unter Einlagenschutz | | Phoenix | ca. 261 Mio. € | Rund 71.000 Entscheidungen | | Protektor | 1,259 Mrd. € Marktwert Ende 2025 | Gesetzliches Ziel: 1 ‰ der Rückstellungen | | Protektor einschließlich Zusagen | rechnerisch ca. 12,6 Mrd. € | Nicht vollständig vorfinanziert | | Medicator | Sonderbeiträge bis 2 ‰ | Weitgehend Ex-post-System | | DRSF/FTI | ca. 245 Mio. € bis Mai 2025 | Mehr als 172.000 Anträge abgeschlossen | | DRSF | 212 Veranstalter, Juni 2026 | 171 verpflichtend, 41 freiwillig | | DRSF-Entgelt | aktuell 0,5 %; ab 1.11.2026 angekündigt 0,25 % | Erwartete Branchenentlastung: 70 Mio. € jährlich | | DRSF-Sicherheiten | ab 1.11.2026 Startwert 5 % | Angekündigte Liquiditätsfreisetzung: 560 Mio. € | | Agrar-Mehrgefahrenversicherung | 70 Mio. € Steuermindereinnahmen 2026 | Bundesfinanzierte Steuervergünstigung | | Nukleardeckung | 2,5 Mrd. € | Extremschaden kann darüber hinausreichen | ## 5. Historische Entwicklung - 1982: Frankreich führt das Cat-Nat-System ein. - 1993: Großbritannien schafft Pool Re nach dem Rückzug privater Terror-Rückversicherer. - 1998: Einrichtung der deutschen Anlegerentschädigung. - 2002: Gründung von Extremus nach den Anschlägen vom 11. September 2001. - 2002/2003: Gründung von Protektor und Übernahme des Mannheimer-Bestandes. - 2004: gesetzliche Sicherungsfonds für Lebens- und private Krankenversicherung. - 2005–2015: Phoenix-Entschädigungsfall demonstriert die geringe Belastbarkeit eines jungen Anlegerentschädigungsfonds. - 2010: Protektor erreicht erstmals das gesetzliche Zielvermögen von 1 ‰. - 2013: steuerliche Begünstigung der agrarischen Mehrgefahrenversicherung wird ausgeweitet. - 2015: reformiertes Einlagensicherungsgesetz; sieben Arbeitstage Auszahlungsziel und 0,8‑%-Zielfonds. - 2017: Extremus führt privat finanzierte Zusatzdeckungen ein. - 2019: Thomas-Cook-Insolvenz zeigt die Begrenzung des damaligen Reiseabsicherungssystems. - 2021: DRSF nimmt den Geschäftsbetrieb auf; die frühere Gesamt-Haftungsbegrenzung von 110 Mio. Euro entfällt. - 2024: FTI-Insolvenz wird zur ersten großen Belastungsprobe des DRSF. - 2024: Verkehrsopferhilfe übernimmt die neu harmonisierte Funktion des Kfz-Insolvenzfonds. - 2025: Extremus-Bundesgarantie beginnt eine neue Laufzeit bis Ende 2029. - 2026: Extremus hebt die Mindestversicherungssumme im Neugeschäft auf 50 Mio. Euro an. - 2026: DRSF kündigt eine weitere Entgelt- und Sicherheitensenkung an. - Bis August 2026: Elementarschadenreform noch ohne Regierungsentwurf. ## 6. Regionale Unterschiede Besonders ausgeprägt sind sie bei Natur- und Tierseuchenrisiken: - Baden-Württemberg weist aufgrund der früheren Versicherungspflicht weiterhin eine sehr hohe Elementarschadendeckung auf; 2025 wurden 94 % der Wohngebäude genannt. - Kommunale Versicherung, Selbstbehalte und Eigenvorsorge variieren nach Land und Kommune. - Hochwasser-, Starkregen-, Sturm-, Lawinen-, Sturmflut- und Bodensenkungsrisiken sind regional sehr ungleich verteilt. - Tierseuchenkassen unterscheiden sich bei Beitragssätzen, freiwilligen Beihilfen, Leistungsbedingungen und Tierarten. - Länder tragen bei beitragsfinanzierten Tierseuchenentschädigungen grundsätzlich die Hälfte, wodurch ihre Haushaltsrisiken mit der regionalen Nutztierstruktur schwanken. - Die Erwartung späterer Bundeshilfe kann in finanzschwachen Kommunen stärker sein als in Kommunen mit ausreichenden Rücklagen oder Versicherungsschutz. ## 7. Internationaler Vergleich ### Großbritannien: Pool Re Pool Re verfügt über eine unbegrenzte, grundsätzlich rückzahlbare staatliche Rückdeckung. Seit seiner Gründung wurden inflationsbereinigt rund 1,68 Mrd. Pfund für 13 zertifizierte Terrorereignisse geleistet, ohne die Staatsgarantie in Anspruch zu nehmen. Die eigene Bilanz und private Rückversicherung liegen damit vor dem Staat. [Pool-Re-Bericht 2024/25](https://www.gov.uk/government/publications/pool-reinsurance-limited-annual-report-and-accounts-2024-to-2025) Im Unterschied dazu ist die Extremus-Bundesgarantie numerisch auf 5,98 Mrd. Euro begrenzt. Das begrenzt den Bundeshaushalt formal besser, lässt aber ein klareres Restschadenrisiko bei extremen Kumulereignissen. ### Frankreich: Cat Nat Die Elementardeckung ist als obligatorische Erweiterung vieler Sachversicherungen organisiert. Private Versicherer regulieren, während die staatlich garantierte CCR Rückversicherung bereitstellt. Das erreicht eine sehr hohe Durchdringung, verlagert aber einen gr … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)