Dossier DI

Öffentliche Miet-, Leasing-, Sale-and-rent-back- und Unterbringungsverpflichtungen

Register: DE‑4451 bis DE‑4500
Dossier: 89
Gesamtregister nach Abschluss: 4.500 Probleme

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# Dossier DI – Öffentliche Miet-, Leasing-, Sale-and-rent-back- und Unterbringungsverpflichtungen

**Register:** DE‑4451 bis DE‑4500  
**Dossier:** 89  
**Gesamtregister nach Abschluss:** 4.500 Probleme

## 1. Kernbefund

Deutschland besitzt kein konsolidiertes, über Bund, Länder, Kommunen, Extrahaushalte und öffentliche Unternehmen reichendes Register langfristiger Miet- und Leasingverpflichtungen. Dadurch ist nicht zuverlässig feststellbar, welche künftigen Haushaltszahlungen aus gewöhnlichen Mietverträgen, nicht kündbaren Immobilienverträgen, Finanzierungsleasing, Mietkauf und Sale-and-rent-back-Modellen bereits gebunden sind.

Für den Bund zeigt der Jahresabschluss 2025 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Größenordnung:

- Die BImA erzielte 2025 aus dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 5,196 Milliarden Euro Mieterlöse von Bundesnutzern.
- Darin stecken bei den zivilen Bundesliegenschaften Drittanmietkosten von 814,3 Millionen Euro, 15,2 Prozent mehr als 2024.
- Ende 2025 bestanden bei der BImA 2,843 Milliarden Euro Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und ähnlichen Verträgen, 5,4 Prozent mehr als im Vorjahr.
- Der Öffentliche Gesamthaushalt wies außerdem 746,9 Millionen Euro Finanzierungsleasing aus.
- Der Bundesrechnungshof schätzte ein jährliches Einsparpotenzial von mindestens 300 Millionen Euro, wenn zivile Bundesbehörden 20 Prozent ihrer Büroflächen aufgeben.

Diese Beträge sind **nicht addierbar**:

- Die BImA-Mieten sind überwiegend interne Zahlungsströme zwischen Bundesbehörden und einer Bundesanstalt.
- Drittanmietkosten sind jährliche externe Ausgaben.
- Die 2,843 Milliarden Euro sind vertragliche Zukunftsverpflichtungen der BImA.
- Finanzierungsleasing ist ein statistisch enger, schuldenähnlicher Bestand, der gewöhnliche Mietverträge gerade nicht vollständig abbildet.

Der Kern des Problems ist daher weniger eine bewiesene, einheitliche „verdeckte Gesamtschuld“ als die fehlende konsolidierte Sicht auf Laufzeiten, Kündbarkeit, Indexierung, Leerstand, Nutzungsintensität und Alternativkosten.

## 2. Definition und Abgrenzung

Erfasst werden:

- gewöhnliche langfristige Immobilienanmietungen;
- nicht oder schwer kündbare Miet- und Nutzungsüberlassungsverträge;
- Finanzierungsleasing;
- Immobilien- und Mobilienleasing;
- Mietkauf;
- Sale-and-rent-back bzw. Sale-and-lease-back;
- BImA-interne Mieter-Vermieter-Beziehungen;
- Baukostenzuschüsse und Mieterausbauten in Drittimmobilien;
- Belegungsrechte und mietbezogene Wohnungsfürsorge;
- Verträge mit Indexierungs-, Rückgabe-, Rückbau- oder Erwerbsoptionen.

Nicht erneut erfasst werden:

- ÖPP-Lebenszyklusverträge aus Dossier DH;
- Preis-, Absatz- und Erlösgarantien aus Dossier DG;
- Bürgschaften und Entschädigungspflichten aus Dossier DF;
- gewöhnliche Kredite;
- reine Baukosten ohne Miet- oder Leasingbezug;
- interne BImA-Mieten als externe Nettokosten des Bundes.

Die Destatis-Definition ist enger: Finanzierungsleasing liegt insbesondere bei einer verbindlichen Grundmietzeit, überwiegender Nutzungsdauer und weitgehend beim Leasingnehmer liegenden Erhaltungsrisiken vor. Gewöhnliche laufende Mietzahlungen sind davon abzugrenzen. Die Bundesregeln verlangen bei einer Wahl zwischen Kauf, Miete, Leasing oder Mietkauf einen vollständigen Wirtschaftlichkeitsvergleich; fehlende aktuelle Haushaltsmittel dürfen ein wirtschaftlich nachteiliges Dauerschuldverhältnis nicht rechtfertigen.

## 3. Teilprobleme

1. **Kein gesamtstaatliches Verpflichtungsregister:** BImA, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen berichten nach unterschiedlichen Regeln.

2. **Enge statistische Abgrenzung:** Die Finanzstatistik erfasst Finanzierungsleasing, aber nicht sämtliche gewöhnlichen, wirtschaftlich langfristigen Mietbindungen.

3. **Interne und externe Zahlungen werden vermischt:** BImA-Mieten wirken im Ressorthaushalt wie Kosten, sind konsolidiert aber teilweise Transfers innerhalb des Bundes.

4. **Steigende Drittanmietungen:** Die zivilen BImA-Anmietkosten stiegen 2025 auf 814,3 Millionen Euro.

5. **Unbekannte Restlaufzeiten:** Für die 2,843 Milliarden Euro BImA-Verpflichtungen fehlt im veröffentlichten Abschluss eine Fälligkeitsleiter.

6. **Unzureichende Flächenanpassung:** Mobiles Arbeiten hat den tatsächlichen Bürobedarf gesenkt, ohne dass der Bestand entsprechend schnell sank.

7. **Veraltete Planungsmaßstäbe:** Der Rechnungshof beanstandete jahrzehntealte, hierarchieorientierte Büroflächenrichtlinien.

8. **Fehlende Auslastungsmessung:** Planstellen, Büroarbeitsplätze, Anwesenheit und tatsächlich genutzte Quadratmeter werden nicht durchgehend zusammengeführt.

9. **Standort- und Zeitinkongruenz:** Eigene freie Flächen liegen häufig nicht dort oder sind nicht dann verfügbar, wo ein akuter Bedarf entsteht.

10. **Teure Zwischenunterbringung:** Verzögerte Neubauten oder Sanierungen können zusätzliche Mietjahre und doppelte Betriebskosten verursachen.

11. **Mieterausbauten in fremdem Eigentum:** 2025 entfielen 48,2 Millionen Euro der BImA-Anmietkosten auf Baukostenzuschüsse an private Eigentümer.

12. **Indexierungsrisiken:** Verbraucherpreis-, Baukosten- oder Marktanpassungsklauseln können die langfristige Gesamtbelastung erhöhen.

13. **Verlust von Flexibilität:** Spezialausbauten, Sicherheitsanforderungen und lange Kündigungsfristen machen Standortwechsel teuer.

14. **Sale-and-rent-back als Haushaltsverschiebung:** Einmalige Verkaufserlöse verbessern kurzfristig den Finanzierungssaldo, während die Nutzung langfristige Mietzahlungen erzeugt.

15. **Verlust von Wertsteigerungen und Verfügungsrechten:** Nach einem Verkauf profitiert der Staat nicht mehr vollständig von Boden- und Immobilienwertsteigerungen.

16. **Rückkauf- und Verlängerungsrisiken:** Besteht der öffentliche Bedarf am Vertragsende weiter, kann der Staat gegenüber dem Eigentümer in einer schwachen Verhandlungsposition sein.

17. **Föderal unterschiedliche Aufsicht:** Genehmigungs-, Anzeige- und Berichtspflichten für kreditähnliche Geschäfte unterscheiden sich erheblich.

18. **Öffentliche Unternehmen außerhalb des Haushaltsblicks:** Miet- und Leasingverpflichtungen können in Gesellschaften liegen, die nicht Teil des Öffentlichen Gesamthaushalts sind.

19. **Unklare Anreizwirkung des Mieter-Vermieter-Modells:** Interne Marktmieten können Flächendisziplin fördern, aber auch hohe interne Umsätze und Gewinne produzieren, ohne den konsolidierten Ressourcenverbrauch transparent zu zeigen.

20. **Klima- und Sanierungsrisiken:** Bei Drittimmobilien können Eigentümer und öffentlicher Nutzer unterschiedliche Anreize für energetische Investitionen haben.

## 4. Kennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| BImA-Mieterlöse ELM 2025 | 5,196 Mrd. € | überwiegend interner Zahlungsstrom |
| Je Einwohner | 62,25 € | keine externe Nettokostenkennzahl |
| Anteil am Bundeshaushalt 2025 | 1,05 % | Vergleichsgröße, nicht zusätzliche Belastung |
| Anteil am BIP | 0,116 % | Vergleichsgröße |
| Drittanmietkosten ELM-Klassik 2025 | 814,3 Mio. € | externer Jahresaufwand |
| Veränderung zu 2024 | +15,2 % | 2024: 707,0 Mio. € |
| Drittanmietkosten je Einwohner | 9,76 € | |
| Anteil am Bundeshaushalt | 0,164 % | |
| BImA-Verpflichtungen aus Miete/Leasing u. Ä. | 2,843 Mrd. € | Zukunftsverpflichtungen, nicht Jahresausgabe |
| Veränderung zu 2024 | +5,4 % | 2024: 2,698 Mrd. € |
| Verpflichtungen je Einwohner | 34,06 € | |
| Verhältnis zum Bundeshaushalt | 0,574 % | kein jährlicher Zahlungsbetrag |
| Finanzierungsleasing des Öffentlichen Gesamthaushalts | 746,9 Mio. € | Stand 31.12.2025 |
| davon Länder | 540,4 Mio. € | 72,4 % |
| davon Kommunen | 202,9 Mio. € | 27,2 % |
| davon Bund | 0,063 Mio. € | statistisch nahezu null |
| davon Sozialversicherung | 3,5 Mio. € | 0,5 % |
| Finanzierungsleasing je Einwohner | 8,95 € | |
| Alle kreditähnlichen Rechtsgeschäfte | 1,957 Mrd. € | –2,8 % gegenüber 2024 |
| BImA ELM-Klassik | 12,6 Mio. m², rund 7.000 Gebäude | zivile Bundesliegenschaften |
| Bundeswehrliegenschaften | 31,1 Mio. m², rund 29.000 Gebäude | |
| Bundesrechnungshof-Potenzial | mindestens 300 Mio. €/Jahr | bei 20 % weniger zivilen Büroflächen |
| Potenzial je Einwohner | 3,59 €/Jahr | Rechnungshofschätzung |
| BImA-Anlagevermögen 2025 | 19,734 Mrd. € | Buchwerte, kein Marktwert |
| BImA-Jahresüberschuss | 1,808 Mrd. € | |
| Abführung an den Bund | 1,500 Mrd. € | rund 83 % des Jahresüberschusses |

Grundlagen der Relationen: 83.467.117 Einwohner, nominales BIP 2025 von 4.469,8 Milliarden Euro und Bundesausgaben 2025 von 495,5 Milliarden Euro. [Destatis Bevölkerung](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/bevoelkerung-nichtdeutsch-laender-basis-2022.html), [Destatis BIP](https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bubbles.html), [BMF-Haushaltsrechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/haushaltsrechnung-des-bundes-2025.html).

## 5. Historische Entwicklung

- **2004/2005:** Mit dem BImA-Errichtungsgesetz wurde der zentrale Immobiliendienstleister des Bundes geschaffen.
- **Bis 2013:** Nahezu alle inländischen Dienstliegenschaften der Ressorts – etwa 5.100 Immobilien – wurden schrittweise auf die BImA übertragen. Die Ressorts zahlen seitdem Mieten.
- **2004–2006 in Hessen:** Das Land erzielte rund 2,109 Milliarden Euro aus Immobilienverkäufen. Die zurückgemieteten Gebäude erzeugten anschließend steigende laufende Mietausgaben.
- **2014–2018:** Die Ausgaben der BImA für angemietete Büroflächen stiegen nach einer Bundesregierungsauskunft von 166,6 auf 270,9 Millionen Euro.
- **2018–2022:** Die an zivile Bundesbehörden vermieteten Büroflächen stiegen von 7,1 auf 8,2 Millionen Quadratmeter. Von Dritten angemietete Flächen stiegen von zwei auf drei Millionen Quadratmeter.
- **2022/2023:** Der Bundesrechnungshof bezifferte das mögliche Einsparpotenzial bei einer Flächenreduktion um 20 Prozent auf mindestens 300 Millionen Euro jährlich.
- **2024:** Das BMF führte für den eigenen Bereich eine Belegungsquote von 0,9 Büroräumen je Stelle ein und reduzierte nach eigenen Angaben mehr als 200 Räume.
- **2025:** Die BImA-Drittanmietkosten stiegen auf 814,3 Millionen Euro; die vertraglichen Miet- und Leasingverpflichtungen auf 2,843 Milliarden Euro.
- **2026:** Die überarbeitete Arbeitsanleitung des Bundes schreibt ausdrücklich ausreichend lange Betrachtungszeiträume und die Berücksichtigung von Restwerten vor.

Die Zahlen 2014/2018 und 2024/2025 sind wegen unterschiedlicher Abgrenzungen – Büroanmietung gegenüber gesamten Anmietkosten des ELM-Klassik – nur eingeschränkt als durchgehende Zeitreihe verwendbar.

## 6. Regionale Unterschiede

Bei den BImA-Drittanmietungen liegen die Schwerpunkte in **Berlin** und im Großraum **Köln/Bonn**. Dort treffen hohe Bundesbeschäftigung, Sicherheitsanforderungen, begrenzte kurzfristig verfügbare Eigenflächen und vergleichsweise angespannte Immobilienmärkte aufeinander.

Beim statistisch erfassten Finanzierungsleasing der Länder entfielen Ende 2025:

- 372,4 Millionen Euro auf Hessen;
- 98,3 Millionen Euro auf Baden-Württemberg;
- 32,5 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz;
- 11,5 Millionen Euro auf Hamburg;
- 11,3 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt;
- 10,9 Millionen Euro auf Schleswig-Holstein.

Damit entfielen rund 69 Prozent des Finanzierungsleasings der Länder auf Hessen. Das korrespondiert mit den dort früher eingesetzten Sale-and-rent-back-Modellen, beweist aber nicht, dass sämtliche aktuellen hessischen Positionen aus diesen Transaktionen stammen.

Bei den Kommunen betrug das Finanzierungsleasing zusammen 202,9 Millionen Euro. Höhere Teilbeträge lagen unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg.

Regionale Vergleiche bleiben verzerrt, weil Länder unterschiedlich bilanzieren, unterschiedlich viele Immobiliengesellschaften einbeziehen und gewöhnliche Mietverträge nicht einheitlich als kreditähnlich klassifizieren.

## 7. Internationaler Vergleich

IFRS 16 verlangt für Leasingnehmer grundsätzlich, bei Verträgen über mehr als zwölf Monate ein Nutzungsrecht und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Dadurch werden viele Verpflichtungen sichtbar, die früher als Operating Lease außerhalb der Bilanz standen. [IFRS Foundation](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-16-leases/)

Das Vereinigte Königreich erstellt konsolidierte Whole of Government Accounts nach IFRS. 2024/25 wurden erstmals die wesentlichen staatlichen Ebenen einheitlich nach IFRS 16 einbezogen. Ausgewiesen wurden unter anderem:

- 23,8 Milliarden Pfund undiskontierte Zahlungen für Gebäude- und Grundstücksleasing;
- 19,1 Milliarden Pfund Barwert dieser Gebäude-Leasingverpflichtungen;
- 29,6 Milliarden Pfund undiskontierte Zahlungen für sämtliche erfassten Leasingverbindlichkeiten;
- 24,0 Milliarden Pfund Barwert einschließlich Infrastruktur und sonstiger Leasingobjekte.

Die britische Rechnung ist wegen anderer Staatsabgrenzung nicht direkt auf Deutschland übertragbar. Sie zeigt aber, dass eine konsolidierte Fälligkeits- und Barwertdarstellung praktisch möglich ist. [UK Whole of Government Accounts 2024/25](https://assets.publishing.service.gov.uk/media/6a326e66c6e94f095f3ef936/HMT_Whole_of_Gov_Accounts_2024-25_Web_Accessible.pdf)

Ein ebenfalls aufschlussreicher britischer Vorgang: Das Verteidigungsministerium kaufte zuvor geleaste Dienstwohnungen zurück. Dadurch sank eine sehr langfristige Leasingverbindlichkeit erheblich, während ein Kaufpreis von sechs Milliarden Pfund anfiel. Das illustriert das Rückkaufrisiko langfristiger Immobilienmodelle, beweist aber nicht, dass Rückkäufe generell wirtschaftlicher sind.

## 8. Ursachen

- kamerale und bilanzielle Abgrenzungsunterschiede;
- politischer Anreiz, Investitionsausgaben oder Kreditaufnahme kurzfristig zu vermeiden;
- kurzfristige Unterbringungsbedarfe;
- lange Planungs- und Bauzeiten;
- regionale Fehlverteilung eigener Liegenschaften;
- Sicherheits- und Spezialanforderungen;
- Ressortautonomie bei der abschließenden Unterbringungsentscheidung;
- schwache oder verspätete Flächen- und Anwesenheitsdaten;
- fehlende konsolidierte Erfolgskontrollen;
- getrennte Zuständigkeiten für Bedarf, Finanzierung, Bau, Bewirtschaftung und Klimaschutz;
- kurzfristige Attraktivität von Verkaufserlösen;
- geringe öffentliche Aufmerksamkeit für Zahlungsverpflichtungen jenseits der offiziellen Kreditstatistik.

## 9. Verantwortungszuordnung

- **Bundestag und Länderparlamente:** Haushaltsrecht, Berichtspflichten, Genehmigung großer Transaktionen und Kontrolle.
- **Bundesfinanzministerium:** Rechtsaufsicht über die BImA, Bundeshaushaltsregeln, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und ressortübergreifende Flächensteuerung.
- **BImA:** Erkundung von Eigenbau, Kauf, Drittanmietung oder ÖPP, Vertragsgestaltung, Portfoliomanagement und Bewirtschaftung.
- **Nutzende Ressorts:** Bedarfsanmeldung und nach der Bundesregierungsauskunft grundsätzlich abschließende Wahl der Unterbringungsvariante.
- **Bundesbauministerium:** Bundesbauregeln, Energie- und Liegenschaftsdaten sowie übergreifende Baupolitik.
- **Länder und Kommunen:** Eigene Haushalts-, Bilanzierungs- und Genehmigungsregeln.
- **Kommunalaufsichten:** Kontrolle kreditähnlicher Verpflichtungen.
- **Rechnungshöfe:** Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Flächenauslastung und vollständiger Darstellung.
- **Private Eigentümer und Finanzierer:** Angebot und Preisgestaltung; keine Verantwortung für staatliche Bedarfsplanung, sofern keine Täuschung oder Vertragsverletzung vorliegt.

## 10. Relevante Entscheidungen

1. Zentralisierung des Bundesimmobilienvermögens bei der BImA.
2. Einführung ortsüblicher interner Mieten.
3. Zulassung von Drittanmietung, Eigenbau, Kauf und ÖPP als alternative Unterbringungsformen.
4. Fortführung dezentraler Ressortentscheidung über den tatsächlichen Bedarf.
5. Frühere Sale-and-rent-back-Transaktionen einzelner Länder.
6. BMF-Anerkennung des Flächenreduktionsbedarfs nach Rechnungshofkritik.
7. Teilweise Einführung von Desksharing und Belegungsquoten.
8. Aufbau digitaler Energiezähler bei BImA-Liegenschaften.
9. Entscheidung, Bundeswohnungsbestände wieder langfristig zu halten und auszubauen.
10. Einführung strengerer Wirtschaftlichkeitsvorgaben mit längeren Betrachtungszeiträumen und Restwerten im Jahr 2026.

## 11. Direkte Kosten

Belastbar bezifferbar sind:

- 814,3 Millionen Euro BImA-Drittanmietkosten 2025;
- darin 48,2 Millionen Euro Baukostenzuschüsse an private Eigentümer;
- 2,843 Milliarden Euro künftige BImA-Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und ähnlichen Verträgen;
- 746,9 Millionen Euro Finanzierungsleasing des Öffentlichen Gesamthaushalts;
- mindestens 300 Millionen Euro geschätztes jährliches Flächeneinsparpotenzial.

Nicht als externe Nettokosten angesetzt werden die 5,196 Milliarden Euro internen ELM-Mieten. Von diesen finanziert die BImA unter anderem Drittanmietungen, Instandhaltung, Bewirtschaftung, Abschreibungen und Investitionen; außerdem führte sie 2025 1,5 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt ab.

Für sämtliche staatlichen Ebenen existiert keine belastbare Summe der gewöhnlichen Mietzahlungen und der noch fälligen, nicht kündbaren Vertragsraten.

## 12. Indirekte Kosten

- geringerer zukünftiger Haushaltsspielraum;
- Heizung, Bewachung und Unterhaltung schwach ausgelasteter Flächen;
- zusätzliche Emissionen und unnötiger Sanierungsbedarf;
- verlorene Wertsteigerungen veräußerter Grundstücke;
- schwächere Verhandlungsposition bei Verlängerung oder Rückkauf;
- nicht amortisierte Mieterausbauten;
- Makler-, Beratungs-, Bewertungs- und Transaktionskosten;
- parallele Miete bei verspäteten Neubauten;
- Umzugs- und Sicherheitskosten;
- räumliche Zersplitterung von Behörden;
- höhere Wege- und Koordinationskosten;
- Fehlsteuerung, wenn interne Mieten, BImA-Gewinn und Rücküberweisung isoliert betrachtet werden;
- verdrängte Ausgaben für Personal, Digitalisierung oder öffentliche Leistungen.

## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Potenzielle Gewinner:**

- private Immobilienbesitzer mit lang laufenden öffentlichen Mietern;
- Leasing- und Finanzierungsgesellschaften;
- Bauunternehmen und Ausbauer von Drittimmobilien;
- Makler, Berater und Bewertungsunternehmen;
- Behörden, die kurzfristig Räume erhalten, ohne ein eigenes Bauprojekt abzuwarten;
- Beschäftigte, wenn flexible oder gut gelegene Flächen tatsächlich bessere Arbeitsbedingungen schaffen.

**Potenzielle Verlierer:**

- spätere Haushalte;
- Steuerzahler bei unwirtschaftlicher Langfristbindung;
- andere öffentliche Aufgaben, wenn hohe Mietbindungen Mittel verdrängen;
- Behörden bei unflexiblen oder ungeeigneten Standorten;
- Kommunen, wenn strategisch wichtige öffentliche Grundstücke dauerhaft veräußert werden.

**Fehlanreize:**

- Verkaufserlös erscheint sofort, Mietbelastung verteilt sich auf spätere Jahre.
- Ressorts profitieren kurzfristig von schneller Anmietung, während Langfristkosten teilweise zentral oder später anfallen.
- Die BImA erzielt interne Mieterlöse und Gewinne, während der konsolidierte Bund zugleich Nutzer, Eigentümer und Empfänger der Gewinnabführung ist.
- Private Eigentümer erhalten bei Spezialausbauten eine langfristig gebundene staatliche Nachfrage.
- Haushaltsrechtliche Kategorien können die Vertragsform stärker beeinflussen als die wirtschaftliche Gesamtlösung.

## 14. Gegenargumente und Bewertung

**„Mieten erhält Flexibilität.“**  
Richtig bei unsicherem, zeitlich begrenztem oder regional schwankendem Bedarf. Das Argument verliert an Gewicht bei langen Kündigungsausschlüssen, Spezialausbauten oder dauerhaften Kernaufgaben.

**„Leasing schont Liquidität.“**  
Kurzfristig richtig. Wirtschaftlich ist das kein ausreichender Grund, wenn Finanzierung, Marge und Restwert die Gesamtkosten über einen langen Zeitraum erhöhen.

**„Private Eigentümer tragen Bau- und Restwertrisiken.“**  
Das kann ein realer Vorteil sein. Entscheidend ist, ob diese Risiken tatsächlich übertragen werden 
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)