Dossier DK

Staatliche Förderbanken, öffentliche Kreditinstitute und außerbudgetäre Finanzintermediation

Stand: 24. August 2026
Register: DE‑4551 bis DE‑4600
Gesamtregister: 4.600 Probleme
Dossier 91

Registereinträge dieses Dossiers Im Register filtern

IDTitelForm
DE-4551 Kein Gesamtregister öffentlicher Finanzintermediation Tabelle
DE-4552 Extrem hohe Bruttoverbindlichkeiten Tabelle
DE-4553 Verwechslung mit Staatsschulden Tabelle
DE-4554 Unterschiedliche Konsolidierungsgrenzen Tabelle
DE-4555 Zersplitterte Eigentümer- und Mandatsstruktur Tabelle
DE-4556 KfW-Bilanzkonzentration Tabelle
DE-4557 Weitreichende gesetzliche Bundeshaftung Tabelle
DE-4558 Refinanzierungsvorteil nicht bewertet Tabelle
DE-4559 Bankfinanzierung außerhalb jährlicher Ausgabensteuerung Tabelle
DE-4560 Zuweisungsgeschäfte als politischer Sonderkanal Tabelle
DE-4561 Volatile Krisenmandate Tabelle
DE-4562 Vermischung von Eigenmitteln und Haushaltsmitteln Tabelle
DE-4563 Kein Gesamtwert der Zinsverbilligungen Tabelle
DE-4564 Hausbank als Zugangstor Tabelle
DE-4565 Intransparente Mindestgrößen der Hausbanken Tabelle
DE-4566 Mehrstufige Risikoaufteilung schwer nachvollziehbar Tabelle
DE-4567 Fördervolumen wird als Wirkung behandelt Tabelle
DE-4568 Additionalität unzureichend belegt Tabelle
DE-4569 Mitnahmeeffekte Tabelle
DE-4570 Verdrängung privater Finanzierung Tabelle
DE-4571 Überfrachtung des Förderauftrags Tabelle
DE-4572 Zielkonflikte zwischen Klima, Export und Sicherheit Tabelle
DE-4573 Kommerzielle Risiken der KfW IPEX-Bank Tabelle
DE-4574 Länder-, Währungs- und Projektrisiken der Entwicklungsfinanzierung Tabelle
DE-4575 Derivate und Bilanzierungsvolatilität Tabelle
DE-4576 Kapitalquote wird mit Bundesrisiko verwechselt Tabelle
DE-4577 Sonderstatus der KfW-Aufsicht Tabelle
DE-4578 Sehr großer KfW-Verwaltungsrat Tabelle
DE-4579 Anwesenheits- und Interessenkonflikte Tabelle
DE-4580 Fragmentierte Wirkungsevaluation Tabelle
DE-4581 Förderkomplexität Tabelle
DE-4582 Stop-and-go-Förderung Tabelle
DE-4583 IT- und Cyberkonzentration Tabelle
DE-4584 Zersplitterte Landesförderbanken Tabelle
DE-4585 Ungleiche regionale Förderkapazität Tabelle
DE-4586 Explizite Länderhaftungen Tabelle
DE-4587 Landesbanken: historische Geschäftsmodellrisiken Tabelle
DE-4588 Kapitalmarkt- und Konzentrationsrisiken der Landesbanken Tabelle
DE-4589 Kommunalpolitische Rollenkonflikte bei Sparkassen Tabelle
DE-4590 Regionalprinzip erzeugt lokale Klumpenrisiken Tabelle
DE-4591 Moral-Hazard-Risiko im Institutsschutz Tabelle
DE-4592 Verwechslung von Institutsschutz, Einlagensicherung und Staatshaftung Tabelle
DE-4593 Wettbewerbsneutralität öffentlicher Banken Tabelle
DE-4594 Altgarantien endeten, Geschäftsmodellfragen blieben Tabelle
DE-4595 Sektorgröße verdeckt Heterogenität Tabelle
DE-4596 Klima- und Transformationsrisiken Tabelle
DE-4597 Industrie- und Verteidigungsförderung erweitert Risikoprofil Tabelle
DE-4598 Bestands-, Zusage- und Wirkungsgrößen werden vermischt Tabelle
DE-4599 Kein deutscher Gesamt-Kontrollrahmen wie im Vereinigten Königreich Tabelle
DE-4600 Integrierte Reformstrategie fehlt Tabelle
Vollständigen Originaltext anzeigen (44.557 Zeichen, unverändert · Nachricht 21440)
# Dossier DK – Staatliche Förderbanken, öffentliche Kreditinstitute und außerbudgetäre Finanzintermediation

Stand: 24. August 2026  
Register: DE‑4551 bis DE‑4600  
Gesamtregister: 4.600 Probleme  
Dossier 91

## 1. Kernbefund

Deutschland verfügt über ein außergewöhnlich großes, föderal organisiertes öffentliches Finanzsystem. KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank, Landesförderinstitute, Sparkassen, Landesbanken und weitere öffentliche Finanzunternehmen refinanzieren sich überwiegend über Einlagen und Kapitalmärkte und leiten Mittel als Kredite, Garantien oder Beteiligungen weiter.

Das System hat erhebliche Stärken: langfristige und antizyklische Finanzierung, flächendeckender Zugang, Unterstützung von Mittelstand, Kommunen, Wohnungsbau, Transformation und Krisenbewältigung.

Das Hauptproblem ist nicht, dass sämtliche Bankverbindlichkeiten „verdeckte Staatsschulden“ wären. Das wäre sachlich falsch. Das strukturelle Problem liegt vielmehr darin, dass

- Bankbilanzen, Förderzusagen, Haushaltszuschüsse, Zinsverbilligungen, Bundes- und Länderhaftungen sowie Sicherungssysteme getrennt berichtet werden,
- Fördervolumen häufig mit ausgelösten Investitionen oder gesellschaftlicher Wirkung verwechselt wird,
- explizite Garantien und politische Mandate keinen konsolidierten risikogewichteten Ausweis besitzen,
- die föderale Zersplitterung Zugang, Steuerung und Kontrolle erschwert,
- und die historische Erfahrung der Landesbanken zeigt, dass öffentliches Eigentum oder Institutsschutz Fehlanreize nicht ausschließen.

Der amtlich ausgewiesene Bruttobestand der Verbindlichkeiten öffentlicher Einheiten mit finanziellen Tätigkeiten betrug Ende 2024 80,08 % des BIP – rechnerisch rund 3,58 Billionen Euro. Die Zahl ist ein Größenindikator, keine Verlustprognose und keine addierbare Staatsschuld: Sie ist nominal, nicht konzernintern konsolidiert und wird durch Kredite, Wertpapiere, Liquidität und sonstige Aktiva gespiegelt. [Destatis erläutert die Abgrenzung ausdrücklich](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/EU-Haushaltsrahmenrichtlinie/Tabellen/verbindlichkeiten-fonds-einrichtungen-unternehmen.html).

## 2. Definition und Abgrenzung

Einbezogen werden:

- KfW-Konzern einschließlich KfW IPEX-Bank, DEG und KfW Capital,
- Landwirtschaftliche Rentenbank,
- Förderbanken und Förderinstitute der Länder,
- öffentliche Sparkassen, Landesbanken, DekaBank und öffentliche Bausparkassen,
- kapitalmarktfinanzierte Förderkredite und durchgeleitete Finanzierungen,
- Zuweisungsgeschäfte im besonderen staatlichen Interesse,
- gesetzliche Refinanzierungsgarantien, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung,
- institutionelle Sicherungssysteme,
- sowie die Verbindung zwischen Förderbankbilanzen und Haushaltsmitteln.

Nicht erneut als Schaden addiert werden:

- staatliche Kapitalzuführungen und Bankenrettungen aus Dossier DJ,
- Bundesgarantien aus Dossier DF,
- gewöhnliche Subventionen und Steuervergünstigungen,
- Einlagen und Anleihen als bloße Bruttoschulden ohne Gegenüberstellung der Aktiva,
- Bundesbank und allgemeine Geldpolitik,
- kommunale Beteiligungsschulden, soweit bereits in früheren Dossiers erfasst,
- EIB-Risiken, soweit sie später in einem eigenen EU-Finanzdossier behandelt werden.

„Außerbudgetär“ bedeutet hier: Die Finanzierung läuft ganz oder teilweise über eine Bankbilanz statt unmittelbar über den jährlichen Kernhaushalt. Es bedeutet nicht automatisch „verheimlicht“, rechtswidrig oder schuldenbremsenwidrig.

## 3. Zentrale Teilprobleme

1. Kein konsolidierter öffentlicher Finanzintermediationsbericht über alle staatlichen Ebenen.
2. Vermischung von Bruttoverbindlichkeiten, Fördervolumen, Investitionswirkung und Haushaltskosten.
3. Sehr große, teilweise gesetzlich garantierte Bankbilanzen ohne veröffentlichte Garantie-Fair-Values.
4. Politische Mandate können Risiken schneller ausweiten als parlamentarische Berichtsstrukturen.
5. Fördervolumen ist kein Beweis für zusätzliche Investitionen.
6. Mitnahmeeffekte und Verdrängung privater Finanzierung werden nicht durchgängig gemessen.
7. Hausbanken entscheiden freiwillig über die Durchleitung und können Schwellenwerte setzen.
8. Förderprogramme sind für viele Kommunen und kleinere Antragsteller zu komplex.
9. Häufige Programmänderungen und abrupte Förderstopps beeinträchtigen Planungssicherheit.
10. Förderbanken verbinden politischen Auftrag, Banksteuerung und Kapitalmarktanforderungen.
11. Unterschiedliche Bundes- und Länderregeln erschweren Vergleichbarkeit.
12. Regionale Förderkapazitäten unterscheiden sich massiv.
13. Landesbanken tragen teilweise weiterhin kommerzielle Großkredit-, Immobilien- und Kapitalmarktrisiken.
14. Kommunale Sparkassengremien verbinden Eigentümer-, Gemeinwohl- und Kontrollrollen.
15. Institutsschutz kann Stabilität erhöhen, aber auch Fehlanreize oder Intransparenz erzeugen.
16. Öffentliche Garantien können Refinanzierungsvorteile schaffen, deren Wert nicht systematisch ausgewiesen wird.
17. Klimaschutz-, Export-, Industrie-, Entwicklungs- und Sicherheitsziele können kollidieren.
18. Derivative Sicherungsgeschäfte erzeugen große Nominalvolumina und Bilanzierungsvolatilität.
19. Wirkungsmessung beruht häufig auf erwarteten oder modellierten statt kausal nachgewiesenen Effekten.
20. Bankaufsicht, Eigentümeraufsicht, Haushaltskontrolle und politische Steuerung bleiben institutionell getrennt.

## 4. Kennzahlen und Größenordnung

| Kennzahl | Stand | Aussage |
|---|---:|---|
| Verbindlichkeiten öffentlicher Unternehmen außerhalb des Gesamthaushalts | 84,38 % des BIP | Rund 3,772 Bio. €, aber brutto und nicht konzernkonsolidiert |
| Davon finanzielle Tätigkeiten | 80,08 % des BIP | Rund 3,579 Bio. € bzw. 42.884 € je Einwohner |
| Beherrschende Ebene: Bund | 15,87 % des BIP | Rund 709 Mrd. € |
| Beherrschende Ebene: Länder | 16,81 % des BIP | Rund 751 Mrd. € |
| Beherrschende Ebene: Kommunen | 47,40 % des BIP | Rund 2,119 Bio. €; überwiegend durch kommunal kontrollierte Finanzinstitute erklärbar |
| KfW-Bilanzsumme | 540,7 Mrd. € | 12,1 % des BIP; 6.478 € je Einwohner |
| KfW-Geschäftsvolumen | 706,4 Mrd. € | Nicht mit Bilanzsumme addieren |
| KfW-Fördervolumen | 98,0 Mrd. € | Neuzusagen; nicht identisch mit Auszahlung oder zusätzlicher Investition |
| KfW-Refinanzierung | 71,0 Mrd. € | 2025 am Kapitalmarkt aufgenommen |
| KfW-Eigenkapital | 40,6 Mrd. € | Bilanzielle Quote 7,5 % |
| KfW-harte Kernkapitalquote | 27,7 % | Regulatorische Risikogewichtung, kein Maß der Bundeshaftung |
| Rentenbank-Bilanzsumme | 90,5 Mrd. € | 2,0 % des BIP |
| Rentenbank-Programmkredite | 6,6 Mrd. € | 2025; nach 3,6 Mrd. € 2024 |
| VÖB-Förderdarlehen | knapp 80 Mrd. € | 2025; enthält Bundes- und Landesförderbanken, daher nicht zur KfW addieren |
| Sparkassen-Bilanzsumme | 1,620 Bio. € | 36,2 % des BIP; keine öffentliche Verlustsumme |
| Sparkassen-Kundeneinlagen | 1,247 Bio. € | Überwiegend Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
| Sparkassen-Kundenkredite | 1,081 Bio. € | Darunter 609 Mrd. € Wohnungsbau und 363 Mrd. € Unternehmen |
| Landesbank-Konzerne ohne Deka | 937 Mrd. € | Fünf Konzerne nach DSGV-Abgrenzung |
| Sparkassen-Finanzgruppe | rund 3,5 Bio. € Geschäftsvolumen | Heterogene Konzern-, Versicherungs- und Verwaltungsgrößen; nicht als Bilanzsumme zu verwenden |
| NRW.BANK | 164,1 Mrd. € Bilanz / 16,2 Mrd. € Neuzusagen | Größtes Landesförderinstitut |
| L‑Bank | 91,76 Mrd. € Bilanz / 9,78 Mrd. € Förderung | Baden-Württemberg |
| Gesamter deutscher Bankensektor | 10,6 Bio. € durchschnittliche Bilanzsumme | 2024; methodisch nicht unmittelbar mit Destatis vergleichbar |

Quellen: [KfW-Finanzbericht 2025](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Finanzpublikationen/PDF-Dokumente-Berichte-etc/3_Finanzberichte/KfW-Finanzbericht-2025.pdf), [Rentenbank-Geschäftsbericht 2025](https://publikationen.rentenbank.de/export/sites/publikationen/pdf/geschaeftsbericht-2025-deutsch.pdf), [Sparkassen-Finanzgruppe in Zahlen 2025](https://finanzbericht.dsgv.de/downloads/SFG_in_Zahlen_2025.pdf), [Bundesbank zur Ertragslage 2024](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-september-2025-965052?article=die-ertragslage-der-deutschen-kreditinstitute-im-jahr-2024-965058), [VÖB-Strukturdaten](https://www.voeb.de/ueber-uns), [NRW.BANK-Förderbilanz](https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/presseinformationen/2026/260324_PI_JPG.html), [L‑Bank-Geschäftsbericht](https://gb2025.l-bank.info/).

### Einordnung der großen Summen

Die rund 3,58 Billionen Euro entsprechen rechnerisch:

- 42.884 Euro je Einwohner,
- 722 % der Bundesausgaben 2025,
- 80,08 % des BIP.

Diese Relationen zeigen ausschließlich die Systemgröße. Anders als bei konsumtiven Staatsausgaben stehen den Bankverbindlichkeiten umfangreiche Vermögenswerte und Rückzahlungsforderungen gegenüber. Die Summe darf weder als gegenwärtige Steuerbelastung noch als maximal wahrscheinlicher Verlust interpretiert werden.

## 5. Historische Entwicklung

- Seit dem späten 18. Jahrhundert entstanden kommunale Sparkassen mit lokalem Versorgungsauftrag.
- 1948 wurde die KfW als Wiederaufbau- und Förderinstrument gegründet.
- 1949 folgte die Landwirtschaftliche Rentenbank.
- Landesbanken entwickelten sich von Sparkassenzentralbanken und Regionalfinanzierern teilweise zu international tätigen Geschäfts- und Kapitalmarktbanken.
- 2001/2002 vereinbarten Deutschland und die EU-Kommission die Abschaffung unbegrenzter staatlicher Haftung für kommerziell tätige öffentliche Banken.
- Am 18. Juli 2005 endeten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für das kommerzielle Neugeschäft der betroffenen Banken. Förderbanken mit eng definiertem öffentlichem Auftrag behielten Sonderregeln. Die Kommission begründete die Reform mit Refinanzierungs- und Wettbewerbsvorteilen der alten Garantien. [EU-Kommission](https://competition-policy.ec.europa.eu/document/download/b4852e7a-9f3d-4a98-9c74-74c914abc393_en?filename=2005_sector-inquiry_retail-banking_2006-interim-report-on-current-accounts.pdf&prefLang=da)
- Die Finanzkrise 2007–2009 legte Liquiditäts-, Schiffs-, Immobilien-, Verbriefungs- und Auslandskreditrisiken offen. Nach Angaben der Bundesbank belasteten Bankenrettungen die öffentlichen Haushalte insgesamt mit einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag; diese Schäden wurden bereits in DJ erfasst. [Bundesbank](https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/finanzaufsicht/forschung-und-analysen/resilienz-statt-deregulierung-warum-solide-regulierung-wachstum-sichert-856312)
- 2013 wurde die KfW-Verordnung geschaffen; sie macht zentrale bankaufsichtliche Vorschriften entsprechend anwendbar.
- Seit 2014 beaufsichtigt die EZB bedeutende Institute unmittelbar; kleinere Sparkassen verbleiben unter nationaler Aufsicht innerhalb des SSM.
- Seit 2015 ist das Sparkassen-Sicherungssystem zugleich als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt.
- In Pandemie und Energiekrise wurden KfW und Förderbanken verstärkt als schnelle Kriseninstrumente genutzt.
- 2024 erreichten KfW-Zuweisungsgeschäfte 33,2 Mrd. €, 2025 nur noch 1,1 Mrd. €. Das zeigt die starke politische Mandatsvolatilität. [KfW-Finanzbericht](https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Finanzpublikationen/PDF-Dokumente-Berichte-etc/3_Finanzberichte/KfW-Finanzbericht-2025.pdf)

## 6. Regionale Unterschiede

Die Landesförderlandschaft reicht nach der 2024er VÖB-Erhebung von Instituten mit rund 1,3 Mrd. € Bilanzsumme bis zur NRW.BANK mit über 160 Mrd. €. Teilweise sind Förderinstitute selbstständige Banken, teilweise organisatorische Bereiche einer Landesbank.

Beispiele:

- NRW.BANK: 164,1 Mrd. € Bilanzsumme, 16,2 Mrd. € Neuzusagen und 400,5 Mio. € Förderleistung aus eigenen Mitteln 2025. Das Land NRW garantiert wesentliche Verbindlichkeiten und trägt Anstaltslast. [NRW.BANK-Gesetz](https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/30122023-gesetz-ueber-die-nrwbank-nrwbank-g)
- L‑Bank: 91,76 Mrd. € Bilanzsumme und 9,78 Mrd. € gesamtes Fördergeschäft; programmgebunden rund 9,4 Mrd. €.
- Rentenbank: Bundesweite Agrarförderung, zugleich starke indirekte Weiterleitung über Banken und Landesförderinstitute.
- Sparkassen unterliegen dem Regionalprinzip. Das fördert lokale Kenntnis und Versorgung, konzentriert aber Kredit-, Immobilien- und Wirtschaftsrisiken regional.
- In NRW haftet der kommunale Träger einer normalen Sparkasse grundsätzlich nicht für deren Verbindlichkeiten; die Sparkasse haftet selbst. Gleichzeitig wählt die kommunale Vertretung wesentliche Mitglieder des Verwaltungsrats. [Sparkassengesetz NRW](https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/31122024-sparkassengesetz-nordrhein-westfalen-sparkassengesetz-spkg/)

Die regionale Vielfalt ermöglicht passgenaue Programme. Sie führt aber auch zu unterschiedlichen Zugängen, Konditionen, Förderintensitäten, Verwaltungsfähigkeiten und Wirkungsstandards.

## 7. Internationaler Vergleich

### Europäische Investitionsbank

Die EIB hatte Ende 2025 eine Bilanzsumme von 550,8 Mrd. €, Eigenmittel von 86,3 Mrd. € und unterzeichnete selbst Finanzierungen über 86,0 Mrd. €. Die EIB-Gruppe meldete insgesamt 100 Mrd. € neue Finanzierungen. Sie ist damit bilanziell ähnlich groß wie die KfW, arbeitet aber supranational. [EIB-Kennzahlen](https://www.eib.org/en/about/key-figures/data)

### Frankreich – Bpifrance

Bpifrance meldete für 2025 72 Mrd. € mobilisierte Finanzierung, 30 Mrd. € Eigenkapital, 501 Mio. € Jahresergebnis und eine CET1-Quote von 26,57 %. Das Institut bündelt Kredite, Garantien, Beteiligungen, Exportfinanzierung, Beratung und Gründungsförderung stärker als die deutsche Förderlandschaft. Die 72 Mrd. € sind methodisch nicht direkt mit dem KfW-Fördervolumen vergleichbar. [Bpifrance-Ergebnisse 2025](https://presse.bpifrance.fr/resultats-financiers-2026-creation-de-valeur-de-13-milliard-deuros-et-501-millions-deuros-de-resultat-net/?lang=fra)

### Vereinigtes Königreich

Die British Business Bank meldete für 2024/25 6,8 Mrd. £ Finanzierung für 28.000 kleinere Unternehmen und veröffentlicht erwartete langfristige Wirkungen sowie eine fünfjährige bereinigte Rendite von 4,2 %. [British Business Bank](https://www.british-business-bank.co.uk/about/research-and-publications/annual-report-and-accounts-2025)

Das britische Finanzministerium führte zusätzlich einen Kontrollrahmen für finanzielle Transaktionen ein und bestimmte fünf spezialisierte „public financial institutions“. Der National Audit Office prüft ressortübergreifend Steuerung, Risiko und Berichterstattung. [NAO-Kontrollbericht](https://www.nao.org.uk/reports/managing-the-governments-financial-investments/)

Lehre für Deutschland: Nicht zwingend eine einzige Megabank ist erforderlich, wohl aber ein konsolidierter Portfolio-, Risiko- und Wirkungsrahmen.

## 8. Ursachen

- Föderalismus und historisch gewachsene kommunale Trägerstrukturen.
- Marktversagen bei langen Laufzeiten, kleinen Unternehmen, Innovationen, Infrastruktur und externen Klimaeffekten.
- Politischer Wunsch, privates Kapital zu mobilisieren statt ausschließlich Zuschüsse zu zahlen.
- Möglichkeit der revolvierenden Verwendung zurückgezahlter Kredite.
- Günstige Refinanzierung durch Bonität, Eigenkapital und staatliche Garantien.
- Krisenbedarf nach schnell skalierbaren Durchleitungsstrukturen.
- EU-beihilferechtliche Trennung zwischen Förderauftrag und kommerziellem Bankgeschäft.
- Politische Attraktivität hoher „mobilisierter“ Volumina.
- Verteilung von Zuständigkeiten auf Ressorts, staatliche Ebenen und Kreditinstitute.
- Vermeidung einer vollständigen unmittelbaren Kreditprüfung durch den Staat über das Hausbankprinzip.

## 9. Verantwortung

| Ebene | Verantwortung |
|---|---|
| Bundestag und Landtage | Gesetze, Kapitalausstattung, Garantie- und Haushaltsrahmen, politische Aufträge |
| Bundesregierung und Landesregierungen | Mandate, Förderziele, Eigentümer- und Rechtsaufsicht |
| BMF/BMWE/Fachressorts | KfW-Aufsicht, Programmgestaltung, Haushaltsmittel und Zuweisungsgeschäfte |
| Länderfinanz- und Wirtschaftsministerien | Landesförderbanken und Beteiligungen an Landesbanken |
| Kommunale Vertretungen | Sparkassenträgerschaft und Gremienbesetzung |
| Verwaltungs- und Aufsichtsräte | Strategie, Risikoüberwachung, Vorstandsauswahl |
| Bankvorstände | Kreditprüfung, Refinanzierung, Risikomanagement und operative Umsetzung |
| BaFin/Bundesbank/EZB | Bankenaufsicht nach jeweiliger Zuständigkeit |
| EU-Kommission | Beihilfen- und Wettbewerbsneutralität |
| Sicherungssysteme | Prävention, Institutsschutz und gesetzliche Einlagensicherung |
| Rechnungshöfe | Prüfung von Haushaltsbezug, Aufsicht und Zielerreichung |

Rechtlich trägt der Bund nach § 1a KfW-Gesetz bestimmte Verbindlichkeiten der KfW. Die KfW gilt formal nicht als Kreditinstitut nach dem KWG; zentrale Aufsichtsregeln werden über die KfW-Verordnung entsprechend angewandt. [§ 1a KfW-Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/kredanstwiag/__1a.html), [KfW-Corporate-Governance-Bericht](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Berichtsportal/Berichterstattung-2025/Corporate-Governance-Bericht/)

## 10. Prägende Entscheidungen

- Gesetzliche Bundeshaftung für KfW und Rentenbank.
- Trennung von Förder- und kommerziellem Geschäft nach den EU-Verständigungen.
- Abschaffung alter Garantien für kommerzielle öffentliche Banken ab 2005.
- Beibehaltung expliziter Refinanzierungsgarantien für eng mandatierte Förderbanken.
- KfW-Verordnung und nationale Bankenaufsicht.
- Hausbankprinzip statt allgemeiner Direktkreditvergabe.
- Wiederholter Einsatz von Förderbanken als Krisenplattform.
- Stark ausgeweitete Energie-Zuweisungsgeschäfte 2024.
- Ausbau von Beteiligungs-, Venture-Capital- und Industrieinstrumenten.
- Institutionelles Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.
- Aufbau zusätzlicher Sicherungsmittel seit 2025.
- Öffnung der Förderfinanzierung für Sicherheits- und Verteidigungsindustrien.
- Abrupte Stopps einzelner Gebäudeprogramme bei erschöpften Haushaltsmitteln.

## 11. Direkte Kosten

Eine konsolidierte jährliche Nettokostenrechnung existiert nicht.

Feststellbar sind unter anderem:

- 468 Mio. € eigener Förderaufwand der KfW 2025, darunter Zinsverbilligungen. Das ist keine unmittelbare Bundesausgabe, sondern mindert den Gewinn beziehungsweise Vermögenszuwachs der öffentlichen Bank. Das zinsverbilligte Zusagevolumen betrug 23,3 Mrd. €. [KfW-Kennzahlen](https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Berichtsportal/Berichterstattung-2025/)
- 400,5 Mio. € eigene Förderleistung der NRW.BANK; ebenfalls keine normale Haushaltsausgabe.
- Haushaltsfinanzierte Zinsverbilligungen, Zuschüsse, Bearbeitungskosten und Risikoübernahmen der Ressorts.
- Verwaltungs- und IT-Kosten der Institute.
- Opportunitätskosten staatlicher Garantien und günstiger Refinanzierung.
- Im Krisenfall Garantieinanspruchnahmen oder Kapitalzuführungen; diese werden erst bei Eintritt zu direkten Fiskalkosten und nicht bereits durch die Bilanzsumme.
- Kosten der Einlagensicherung werden grundsätzlich von den angeschlossenen Instituten getragen. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt 0,8 % der gedeckten Einlagen. [DSGV-Sicherungssystem](https://www.dsgv.de/s-finanzgruppe/sicherungssystem.html)

## 12. Indirekte Kosten und Schäden

- Fehlallokation, wenn Förderkriterien politische Sichtbarkeit statt Marktmängel priorisieren.
- Mitnahmeeffekte bei ohnehin finanzierbaren Investitionen.
- Verdrängung privater Kredite oder Beteiligungen.
- Benachteiligung kleiner Vorhaben, wenn Hausbanken Mindestgrößen anwenden.
- Verwaltungsaufwand bei Kreditnehmern, Kommunen und Hausbanken.
- Verzögerte Investitionen durch komplexe Anträge.
- Vertrauensverlust durch kurzfristige Förderstopps.
- Regionale Ungleichheit durch unterschiedlich leistungsfähige Landesinstitute.
- Konzentrationsrisiken in Immobilien, Kommunalfinanzierung, Landwirtschaft oder einzelnen Industrien.
- Politische Einflussnahme oder Rollenkonflikte in Aufsichtsgremien.
- Sovereign-Bank-Nexus durch Garantie, Eigentum und hohe Bestände öffentlicher Forderungen.
- Potenzielle Steuerzahlerbelastung in schweren Krisen.
- Opportunitätskosten gebundenen Eigenkapitals.
- Fehlende Vergleichbarkeit und 
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)