Dossier DL
Staatliche Abwicklungsanstalten, Bad Banks und ausgelagerte Bankenaltlasten
Dossier 92 | Problemregister DE-4601 bis DE-4650 | Gesamtstand: 4.650 Einträge
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## Dossier DL – Staatliche Abwicklungsanstalten, Bad Banks und ausgelagerte Bankenaltlasten **Dossier 92 | Problemregister DE-4601 bis DE-4650 | Gesamtstand: 4.650 Einträge** ### 1. Kernbefund Die großen deutschen Bankenaltlasten sind erheblich geschrumpft, aber noch nicht erledigt. Ende 2025 standen insbesondere: - bei der FMS Wertmanagement noch eine Bilanzsumme von 65,8 Milliarden Euro, ein Nominalportfolio von 36,6 Milliarden Euro und ein Exposure at Default von 50,7 Milliarden Euro; - bei der EAA eine Bilanzsumme von 10,8 Milliarden Euro, ein Bankbuch von 4,9 Milliarden Euro und ein Handelsbestand mit 42,7 Milliarden Euro Nominalvolumen; - bei Portigon noch 597,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 206,8 Millionen Euro Eventualverbindlichkeiten und nachlaufende Rechts- und Altersvorsorgerisiken. Die zentrale Schwäche ist weniger ein unmittelbar bevorstehender Großverlust als die fehlende konsolidierte Lebenszyklusrechnung: Deutschland weist nicht in einem einheitlichen Bericht aus, wie viel Kapital, Garantien und Refinanzierung ursprünglich bereitgestellt wurden, welche Rückflüsse erzielt wurden, welche Finanzierungskosten anfielen, welche Risiken noch bestehen und welcher endgültige Barwertverlust bei Bund, Ländern und öffentlichen Eigentümern verbleibt. Historische Rettungsvolumina, heutige Bilanzsummen, Derivatenominale, Refinanzierungen und bereits realisierte Verluste dürfen dabei nicht addiert werden. Sie messen unterschiedliche Sachverhalte. ### 2. Definition und Abgrenzung Erfasst werden: - FMS Wertmanagement und der Finanzmarktstabilisierungsfonds; - EAA und Portigon als WestLB-Nachfolge- und Abwicklungsstrukturen; - ehemalige HSH-Nordbank-Strukturen; - abgeschlossene Länderfälle wie die Berliner Risikoabschirmung; - Verlustausgleichspflichten, Refinanzierungen, Garantiekaskaden und ausgelagerte Spezialportfolios. Nicht erneut als neue Schäden gezählt werden: - die bereits in Dossier DJ erfassten FMS-Verluste und Kapitalmaßnahmen; - normale Beteiligungsrisiken des Staates; - Förderbanken und Sparkassen aus Dossier DK; - der bloße Nominalwert von Derivaten; - Refinanzierung innerhalb desselben öffentlichen Abwicklungsverbunds. Zu unterscheiden sind mindestens acht Messgrößen: 1. ursprünglicher Übertragungswert, 2. aktueller Nominalwert, 3. Buchwert, 4. Zeit- oder Marktwert, 5. Exposure at Default, 6. Derivatenominal, 7. öffentliche Refinanzierung, 8. tatsächlich realisierter Nettohaushaltsverlust. ### 3. Teilprobleme 1. Es existiert kein konsolidiertes Register aller noch aktiven und abgeschlossenen deutschen Bankenaltlasten. 2. Ursprüngliche Rettungsrahmen werden häufig mit tatsächlichen Verlusten verwechselt. 3. Bilanzsummen werden fälschlich als Steuerzahlerschäden interpretiert. 4. Brutto-Derivatenominale sagen wenig über das verbleibende Nettoausfallrisiko aus. 5. Refinanzierungen zwischen FMS, Finanzagentur und Abwicklungsanstalten können mehrfach erscheinen. 6. Unbegrenzte Verlustausgleichspflichten verschieben Insolvenzrisiken auf öffentliche Träger. 7. Langfristige Haltestrategien können Buchwertverluste zeitlich verdecken. 8. Mit sinkenden Portfolios fallen Erträge schneller als Verwaltungs- und Kontrollkosten. 9. Lange Restlaufzeiten verhindern einen schnellen institutionellen Abschluss. 10. Spezialrisiken – beispielsweise US-Lebensversicherungspolicen – benötigen jahrzehntelang Fachwissen. 11. Der Personalabbau gefährdet den Erhalt dieses Fachwissens. 12. Abwicklungsanstalten hängen zunehmend von langfristigen externen Dienstleistern ab. 13. Die Rechnungslegung unterscheidet sich zwischen Bund, Ländern und einzelnen Anstalten. 14. Die Verteilung der Verluste zwischen Bund, Ländern, Sparkassenverbänden und anderen Trägern ist komplex. 15. Frühere Verluste können noch Jahre später durch Steuer-, Cum-Ex-, Pensions- oder Rechtsrisiken ergänzt werden. 16. Der Gegenwert vermiedener Notverkäufe wird kaum systematisch evaluiert. 17. Erfolgreiche Rückflüsse werden ebenso wenig konsolidiert wie Verluste. 18. Es fehlen verbindliche Abwicklungs- und Archivierungspläne für die institutionelle Schlussphase. ### 4. Kennzahlen | Komplex | Stand | Einordnung | |---|---:|---| | FMS-WM: ursprüngliche HRE-Übernahme | 175,7 Mrd. € | Kein Verlustwert | | spätere Portfolioerweiterungen | 11,8 Mrd. € | Nicht zum ursprünglichen Wert addieren, ohne Übertragungslogik zu prüfen | | FMS-WM: Nominalportfolio 2025 | 36,6 Mrd. € | Seit Übernahme um 79,1 % reduziert | | FMS-WM: Bilanzsumme | 65,8 Mrd. € | 788 € je Einwohner; 1,47 % des BIP | | FMS-WM: Exposure at Default | 50,7 Mrd. € | Risikomessgröße, nicht Verlust | | FMS-WM: FMS-Refinanzierung | 51,4 Mrd. € | 616 € je Einwohner; innerhalb des Verbunds nicht doppelt zählen | | FMS-WM: Derivatenominal | 149,1 Mrd. € | Bruttowert; Netting und Sicherheiten entscheidend | | Derivate-Cash-Collateral | 15,1 Mrd. € | Liquiditäts- und Gegenparteimechanismus | | nicht bilanzierte Kursdifferenz bei gehaltenen Anleihen | 1,869 Mrd. € | Buchwert über Zeitwert; kein automatisch endgültiger Verlust | | FMS: kumulierter Fehlbetrag | 21,0 Mrd. € | 252 € je Einwohner; 4,24 % eines Bundeshaushalts; bereits in DJ erfasst | | EAA: Bilanzsumme | 10,8 Mrd. € | 129 € je Einwohner | | EAA: Bankbuch | 4,9 Mrd. € | 2025 um 13,8 % reduziert | | EAA: Handelsbestand nominal | 42,7 Mrd. € | Nicht zum Bankbuch als Vermögensschaden addieren | | EAA: Eigenkapital | 648 Mio. € | Risikopuffer insgesamt 26,1 % des verbliebenen Portfolios | | EAA: Jahresergebnis | –3 Mio. € | Sinkende Erträge decken Verwaltungskosten nicht mehr vollständig | | Phoenix-B-Note | 586,1 Mio. € | Rechtliche Fälligkeit 2091 | | bisherige Phoenix-Garantieinanspruchnahme | rund 4,3 Mrd. € | davon laut NRW rund 3,1 Mrd. € Landesanteil | | Portigon: Bilanzsumme | 597,5 Mio. € | 2011 noch rund 152,3 Mrd. € | | Portigon: Eigenkapital | 140,1 Mio. € | bei 590,2 Mio. € Bilanzverlust | | Portigon: Jahresfehlbetrag 2025 | 16,7 Mio. € | teilweise von stillen Einlagen getragen | | Portigon: NRW-Kredit | 192 Mio. € | 2022 vollständig ausgezahlt | | Portigon: Eventualverbindlichkeiten | 206,8 Mio. € | Kein bereits eingetretener Verlust | | HSH: Kapitalmaßnahme 2009 | 3,0 Mrd. € | Kreditfinanziertes Eigenkapital | | abgelöster Sunrise-Garantierest | 5,7 Mrd. € | Daraus entstandene Schulden auf Hamburg und Schleswig-Holstein übertragen | | hsh portfoliomanagement: Forderungsvolumen | 4,1 Mrd. € | für 2,4 Mrd. € übernommen | | hsh portfoliomanagement: Eigenkapital 2022 | 443 Mio. € | nach früherem negativem Eigenkapital; 2023 vorzeitig beendet | Die FMS-WM-Zahlen stammen aus dem [Geschäftsbericht 2025](https://www.fms-wm.de/images/GB%20Unterseite/GB%202025/Geschaftsbericht%20FMS-WM%2031.12.2025.pdf). EAA und Portigon berichten in ihren [Geschäftsberichten 2025](https://aa1.de/wp-content/uploads/2026/04/GB-2025_de.pdf) beziehungsweise im [Portigon-Jahresabschluss 2025](https://www.portigon.de/portigon-ag/finanzinformationen/finanzberichte/_jcr_content/marginalparsys/download_24/file.res/Einzeljahresabschluss%202025.pdf). ### 5. Historische Entwicklung - **2001–2002:** Berliner Bankgesellschaftskrise; das Land errichtete eine Risikoabschirmung mit einem theoretischen Rahmen von bis zu 21,6 Milliarden Euro. - **2008:** WestLB übertrug strukturierte Wertpapiere im Nominalwert von rund 23 Milliarden Euro auf Phoenix; NRW übernahm eine Garantie von fünf Milliarden Euro. - **2009:** Gründung von FMS, EAA und hsh finanzfonds. - **2010:** FMS-WM übernahm 175,7 Milliarden Euro von der HRE-Gruppe; die EAA erhielt erste WestLB-Positionen. - **2012:** weitere umfangreiche WestLB-Übertragung auf die EAA; WestLB wurde zu Portigon und stellte das Neugeschäft ein. - **2015–2016:** Gründung der hsh portfoliomanagement und Übernahme von Schiffsfinanzierungen. - **2018:** Verkauf der HSH Nordbank; Ablösung des noch bestehenden Garantierahmens. - **2019–2023:** Beendigung wesentlicher Berliner Garantien und vorzeitige Auflösung der hsh portfoliomanagement. - **2021:** Verkauf der DEPFA durch FMS-WM; zusätzliche Kapitalisierung von Portigon wegen nachlaufender Steuer- und Rechtsrisiken. - **2024–2026:** Prüfung einer vorzeitigen EAA-Beendigung; Auflösung der FMSA und Übertragung der Aufsicht auf BMF, Finanzagentur und BaFin. ### 6. Regionale Unterschiede Nordrhein-Westfalen trägt den größten noch sichtbaren Länderkomplex. Das Land hält rund 48,2 % an der EAA und ist unmittelbarer beziehungsweise mittelbarer Alleineigentümer von Portigon. Für die EAA bestehen unter anderem eine Eigenkapitalgarantie von 72,5 Millionen Euro, eine weitere Garantie von 409,5 Millionen Euro und eine betragsmäßig nicht begrenzte sonstige Verlustausgleichspflicht. [NRW-Finanzplanung 2025–2029](https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/finanzplanung_2025-2029.pdf) Hamburg und Schleswig-Holstein haben die HSH-Altlasten jeweils zur Hälfte getragen. Die hsh finanzfonds wurde 2022 aufgelöst; die hsh portfoliomanagement konnte nach der Erholung der Schifffahrtsmärkte mit positivem Eigenkapital vorzeitig beendet werden. [Schleswig-Holstein: HSH und Länderanstalten](https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/H/hsh/hshNordbank_laenderanstalten) Berlin hat seine großen Risikoabschirmungen weitgehend beendet. Bekannte restliche Bilanzgarantieansprüche wurden 2021 mit 18 Millionen Euro abgegolten; unbekannte Ansprüche sollten spätestens mit Abschluss des Liquidationsverfahrens enden. [Berliner Senatsbericht](https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1165845.php) Damit bestehen erhebliche regionale Asymmetrien: Die heutigen Steuerzahlenden einzelner Länder tragen noch Folgen von Landesbankentscheidungen, die teilweise fast zwei Jahrzehnte zurückliegen. ### 7. Internationaler Vergleich Irlands NAMA zeigt, dass eine Abwicklungsanstalt bei günstiger Konjunktur, geeignetem Ankaufspreis und konsequenter Verwertung einen positiven Saldo erreichen kann. Bis 2025 erwirtschaftete NAMA nach Regierungsangaben 48,5 Milliarden Euro Liquidität, tilgte 31,8 Milliarden Euro Schulden und leistete einen Lebenszeitbeitrag von rund 5,6 Milliarden Euro an den Staat. Das ist aber keine vollständige Gesamtrechnung der irischen Bankenkrise. [Irisches Finanzministerium](https://www.gov.ie/en/department-of-finance/press-releases/t%C3%A1naiste-and-minister-troy-welcome-the-publication-of-namas-2025-annual-report-and-the-commencement-of-legislation-to-dissolve-the-agency/) Das US-TARP zahlte insgesamt 443,5 Milliarden US-Dollar aus, verursachte nach Rückzahlungen, Verkäufen, Dividenden und Zinsen aber einen endgültigen Programmaufwand von 31,1 Milliarden US-Dollar. Dies verdeutlicht den Unterschied zwischen Bruttoeinsatz und Lebenszeitkosten. [US Government Accountability Office](https://www.gao.gov/products/gao-24-107033) Die spanische SAREB illustriert dagegen, dass Abwicklung, staatlich garantierte Schulden und wohnungspolitische Ziele langfristig miteinander konkurrieren können. Seit 2022 hält der staatliche FROB 50,14 %. [SAREB-Halbjahresbericht 2025](https://www.sareb.es/wp-content/uploads/2025/11/sareb-informe-semestral-2025-final.pdf) Das Vereinigte Königreich hat wesentliche Kreditportfolios veräußert, hält aber über UK Asset Resolution weiterhin Pensions-, Garantie- und Vertragsaltlasten. [UKAR-Jahresabschluss 2025](https://assets.publishing.service.gov.uk/media/692ece7aa245b0985f0343da/UK_Asset_Resolution_Ltd.pdf) ### 8. Ursachen - unzureichendes Risikomanagement früherer Landes- und Geschäftsbanken; - international stark gehebelte Geschäftsmodelle; - Immobilien-, Schiffs- und strukturierte Kreditrisiken; - kurze Refinanzierung langfristiger oder illiquider Aktiva; - implizite öffentliche Haftungserwartungen; - politischer Wachstums- und Renditedruck; - verspätete Verlustanerkennung; - fehlende Abwicklungspläne vor 2008; - unzureichende Gläubigerbeteiligung im damaligen Rechtsrahmen; - nachlaufende Steuer-, Pensions- und Rechtsrisiken. ### 9. Verantwortung **Unmittelbare Verantwortung:** frühere Vorstände, Aufsichtsräte und Risikogremien der betroffenen Banken. **Eigentümerverantwortung:** Bund, Länder, Sparkassen- und Landschaftsverbände, soweit sie Eigentümer, Gewährträger oder Verlustausgleichspflichtige waren. **Regulatorische Mitverantwortung:** damalige Bankenaufsicht, Gesetzgeber und europäische Institutionen, soweit systemische Risiken und grenzüberschreitende Geschäftsmodelle nicht ausreichend begrenzt wurden. **Heutige Verantwortung:** BMF, Finanzagentur, BaFin, Landesfinanzministerien und Parlamente für wirtschaftliche Abwicklung, transparente Berichterstattung und rechtzeitige Schließung der Institutionen. ### 10. Zentrale Entscheidungen - Die Übertragung illiquider Portfolios verhinderte kurzfristige Notverkäufe und stabilisierte die betroffenen Banken. - Die gewählten Verlustausgleichspflichten verlagerten jedoch erhebliche Risiken auf öffentliche Eigentümer. - Die langfristige Haltestrategie ermöglichte Erholungsgewinne, verlängerte aber die öffentliche Risiko- und Verwaltungsbindung. - HSH-Portfoliomanagement zeigte, dass ein vorzeitiger Verkauf bei günstigen Marktbedingungen wirtschaftlich sein kann. - Bei EAA und FMS-WM ist die verbleibende Entscheidung nicht mehr „retten oder nicht retten“, sondern „weiter selbst abwickeln, Portfolio verkaufen oder Restfunktionen übertragen“. ### 11. Direkte Kosten Der FMS weist seit seiner Errichtung einen kumulierten Fehlbetrag von rund 21 Milliarden Euro aus. Das entspricht ungefähr: - 252 Euro je Einwohner, - 4,24 % eines Bundeshaushalts von 495,5 Milliarden Euro, - 0,47 % des deutschen BIP 2025. Dieser Betrag wird nicht erneut zum Gesamtregister addiert, weil er bereits in Dossier DJ erfasst wurde. Die Phoenix-Garantie wurde bis Ende 2024 mit rund 4,34 Milliarden Euro in Anspruch genommen, davon rund 3,1 Milliarden Euro zulasten Nordrhein-Westfalens. Diese Inanspruchnahme darf nicht zusätzlich mit sämtlichen EAA- und Portigon-Kapitalwerten zu einem vermeintlichen WestLB-Gesamtschaden addiert werden. [NRW-Wertpapierprospekt 2025](https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/nrw-dip-update-2025-alleviated-prospectus-final-submission-version.pdf) Bei Portigon wurden ursprünglich 4,2 Milliarden Euro Kapital bereitgestellt; darin enthalten waren zwei Milliarden Euro stille Einlage des Bundes. Der heutige Buchwert, der Bilanzverlust und spätere Landesmaßnahmen zeigen, dass Kapitalbereitstellung und endgültiger Verlust nicht identisch sind. Für HSH fehlt weiterhin eine leicht nachvollziehbare, vollständig konsolidierte Lebenszeitrechnung aus Kapitalzuführungen, Garantiezahlungen, Prämien, Verkaufserlös, Portfoliorückflüssen, Ausschüttungen und Finanzierungskosten. ### 12. Indirekte Kosten - Zins- und Opportunitätskosten der öffentlichen Refinanzierung; - gebundenes Eigenkapital; - jahrelange Verwaltungs-, Rechts- und Beratungskosten; - politische und parlamentarische Kontrollkosten; - mögliche Verdrängung anderer Landesausgaben; - Fehlanreize für Gläubiger und Bankleitungen; - Verlust von Fachwissen im Abwicklungsprozess; - Rechtsunsicherheit aus Altverträgen; - eingeschränkte Vergleichbarkeit öffentlicher Finanzdaten. ### 13. Gewinner, Verlierer und Anreize **Begünstigt wurden:** kurzfristig Gläubiger, Einleger, Gegenparteien, stabilisierte Banken und die Gesamtwirtschaft, soweit eine ungeordnete Insolvenz verhindert wurde. **Belastet wurden:** öffentliche Haushalte, Steuerzahlende, stille Gesellschafter und teilweise frühere öffentliche Eigentümer. **Problematische Anreize:** - Banken und Gläubiger konnten vor 2008 auf öffentliche Stabilisierung hoffen. - Abwicklungsmanager haben einen Anreiz zu vorsichtiger, langer Abwicklung; politisch besteht dagegen ein Anreiz zu schneller institutioneller Schließung. - Buchwertorientierung kann Verkäufe verzögern. - Eine frühe Realisierung von Verlusten belastet den aktuellen Haushalt, während eine lange Abwicklung Kosten in spätere Jahre verschiebt. ### 14. Gegenargumente und Bewertung **„Die Bad Banks haben ihre Aufgabe erfolgreich erfüllt.“** Weitgehend richtig hinsichtlich Finanzmarktstabilisierung und Portfolioabbau. Daraus folgt aber nicht, dass alle fiskalischen Kosten bekannt oder beendet sind. **„Bilanzsummen sind durch werthaltige Aktiva gedeckt.“** Richtig. Deshalb werden sie hier nicht als Schaden behandelt. Trotzdem zeigen sie die Größe der noch öffentlich gesteuerten Finanzpositionen. **„Eine schnellere Veräußerung hätte höhere Verluste verursacht.“** In vielen Krisenjahren plausibel. In der Spätphase muss diese Annahme jedoch regelmäßig durch Verkaufsszenarien und Barwertvergleiche belegt werden. **„Neue Abwicklungsregeln verhindern eine Wiederholung.“** Der heutige Bail-in- und SRM-Rahmen verlangt grundsätzlich zuerst eine Verlustbeteiligung von Eigentümern und Gläubigern. Ein systemischer Ausnahmefall oder öffentliche Liquiditätshilfe ist dennoch nicht ausgeschlossen. [Bundesbank zur Bankenabwicklung](https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/finanzaufsicht/einzelaspekte/sanierung-und-abwicklung/abwicklung-598810) ### 15. Datenlücken - keine konsolidierte deutsche Lebenszeitrechnung je Rettungskomplex; - keine durchgehende Barwertrechnung einschließlich Refinanzierungskosten; - keine einheitliche Trennung von Bruttoaktiva, Nettoexposure und fiskalischem Verlust; - begrenzte Offenlegung der Verlustverteilung zwischen Bund und Ländern; - keine öffentliche Gegenrechnung zum Szenario einer damaligen Insolvenz; - kein konsolidierter Ausweis externer Beratungs- und Abwicklungskosten; - keine einheitliche Darstellung von Derivate-Netting und Sicherheiten; - unklare endgültige Portigon-Kosten; - noch offene Entscheidung über eine vorzeitige EAA-Beendigung; - kein vollständiges öffentliches Archiv der politischen und aufsichtsrechtlichen Lehren. ### 16. Reformoptionen 1. Jährlicher gemeinsamer Bankenaltlastenbericht von Bund und Ländern. 2. Einheitliche Darstellung von ursprünglichem Einsatz, Rückflüssen, Restwert und Lebenszeitkosten. 3. Barwertrechnung einschließlich öffentlicher Finanzierungskosten. 4. Explizite Doppelzählungsmatrix zwischen Fonds, Anstalten und Haushalten. 5. Nettoausweis von Derivaten nach Netting und Sicherheiten. 6. Verpflichtende Halte-versus-Verkauf-Vergleiche. 7. Öffentliche Zieltermine und messbare Schließungskriterien. 8. Übertragung sehr kleiner Restportfolios auf eine gemeinsame Abwicklungseinheit. 9. Vorsorgeplan für den Verlust von Spezialwissen und Schlüsselpersonal. 10. Standardisierte Offenlegung langfristiger Dienstleistungsverträge. 11. Ex-post-Evaluation der damaligen Rettungsentscheidungen. 12. Dauerhaftes öffentliches Krisenarchiv für Gesetzgeber, Aufsicht und Wissenschaft. 13. Klare Verzahnung alter Abwicklungsanstalten mit dem heutigen Bail-in- und SRM-System. 14. Parlamentarische Berichterstattung über sämtliche unbegrenzten Verlustausgleichspflichten. ### 17. Umsetzungshürden - unterschiedliche Eigentümer und Haftungsebenen; - vertrauliche Geschäfts-, Rechts- und Kontrahentendaten; - nicht vergleichbare Rechnungslegungsstandards; - sehr lange Vertragslaufzeiten; - politische Empfindlichkeit historischer Verantwortungsfragen; - mögliche Wertverluste bei angekündigten Verkäufen; - fehlende Fachkräfte für Spezialportfolios; - Konflikt zwischen schneller Schließung und Verlustminimierung. ### 18. Quellenbasis - [FMS-WM Geschäftsbericht 2025](https://www.fms-wm.de/images/GB%20Unterseite/GB%202025/Geschaftsbericht%20FMS-WM%2031.12.2025.pdf) - [FMS-WM Jahresergebnis 2025](https://www.fms-wm.de/de/presse/fms-wertmanagement-2025-stabiles-ergebnis-bei-fortschreitender-transformation-2) - [Finanzagentur: FMS-Stabilisierungsmaßnahmen](https://www.deutsche-finanzagentur.de/stabilisierungsmassnahmen/finanzmarktstabilisierungsfonds/massnahmen) - [EAA Geschäftsbericht 2025](https://aa1.de/wp-content/uploads/2026/04/GB-2025_de.pdf) - [EAA: Veröffentlichung zum Geschäftsjahr 2025](https://aa1.de/2026/04/21/veroffentlichung-geschaftsbericht … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)