Dossier DN

Versicherungs-, Pensions- und Extremrisikosicherung

Dossier 94 · Problemregister DE‑4701 bis DE‑4750 · Datenstand 24. August 2026

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DE-4701 Protektor ist nur mit 1 ‰ vorfinanziert Tabelle
DE-4702 Gesamtkapazität von 12,6 Mrd. € ist nicht vollständig eingezahlt Tabelle
DE-4703 Garantierte Leistungen können um 5 % sinken Tabelle
DE-4704 Freiwillige Selbstverpflichtung ist schwächer als Rechtsanspruch Tabelle
DE-4705 Freiwillige Mittel sind je Jahr und Sicherungsfall begrenzt Tabelle
DE-4706 Mehrfachausfall nicht öffentlich getestet Tabelle
DE-4707 Protektor hält kaum eigenes Fachpersonal vor Tabelle
DE-4708 Abhängigkeit von externen Dienstleistern Tabelle
DE-4709 Bestandsübernahme erfordert funktionsfähige Systeme des Krisenversicherers Tabelle
DE-4710 Deutsche Systeme schützen nicht alle grenzüberschreitenden Policen Tabelle
DE-4711 EU-weit besteht ein Flickenteppich von IGS Tabelle
DE-4712 IRRD ist noch nicht vollständig umgesetzt Tabelle
DE-4713 Neue Abwicklungsfinanzierung ist operativ noch ungetestet Tabelle
DE-4714 Run-off setzt starke Kostensenkungsanreize Tabelle
DE-4715 Run-off-Plattformen konzentrieren große Altbestände Tabelle
DE-4716 Kunden verstehen Bestandsübertragungen nur begrenzt Tabelle
DE-4717 Medicator besitzt keine Vorfinanzierung Tabelle
DE-4718 Medicator-Beitrag ist auf 2 ‰ begrenzt Tabelle
DE-4719 PKV-Krise belastet zugleich Beitragspflichtige Tabelle
DE-4720 Krankenversicherte können nicht problemlos wechseln Tabelle
DE-4721 Medicator-Kapazität ist öffentlich kaum quantifizierbar Tabelle
DE-4722 „Sondervermögen des Bundes“ kann als Bundesgarantie missverstanden werden Tabelle
DE-4723 Kein allgemeiner Garantiefonds für Schaden-/Unfallpolicen Tabelle
DE-4724 Kfz-Insolvenzfonds deckt nur Pflichtversicherungsbereich Tabelle
DE-4725 Grenzüberschreitende Kfz-Insolvenzfälle sind operativ komplex Tabelle
DE-4726 Versichererinsolvenzen können lange Bestandsabwicklungen auslösen Tabelle
DE-4727 PSVaG-Sicherungsfälle steigen stark Tabelle
DE-4728 PSVaG-Beiträge schwanken erheblich Tabelle
DE-4729 Insolvenzkrise erzeugt Doppelbelastung Tabelle
DE-4730 5,4 % der Mitglieder tragen 93,3 % der Basis Tabelle
DE-4731 Ausgleichsfonds deckt nur 9 ‰ der Beitragsbasis Tabelle
DE-4732 Glättungsverfahren wurde erst einmal genutzt Tabelle
DE-4733 14,4 Mio. gemeldete Berechtigte enthalten Mehrfachzählungen Tabelle
DE-4734 Hohe Betriebsrenten sind gedeckelt Tabelle
DE-4735 Nicht unverfallbare Anwartschaften können ausfallen Tabelle
DE-4736 Unternehmer- und Gesellschafterzusagen sind abgrenzungsabhängig Tabelle
DE-4737 Zeitwertkonten sind nicht über PSVaG sicherbar Tabelle
DE-4738 Reine Beitragszusagen verlagern Kapitalmarktrisiko auf Beschäftigte Tabelle
DE-4739 Überschneidung PSVaG–Protektor–Arbeitgeberhaftung ist kompliziert Tabelle
DE-4740 Subsidiärhaftung ist bei schwachem Arbeitgeber wenig wert Tabelle
DE-4741 PSVaG darf bei Krieg, Naturkatastrophe oder Kernenergie abweichen Tabelle
DE-4742 Langlebigkeits- und Wiederanlagerisiken bleiben über Jahrzehnte Tabelle
DE-4743 Kleine Pensionskassen leiden unter Fachkräfte- und IT-Mangel Tabelle
DE-4744 Kein einheitlicher digitaler Überblick über Sicherungsstatus Tabelle
DE-4745 Rund 41 % der Wohngebäude ohne vollen Elementarschutz Tabelle
DE-4746 Elementarschutz variiert regional extrem Tabelle
DE-4747 Erwartete Ad-hoc-Hilfe schwächt Versicherungsanreiz Tabelle
DE-4748 Versicherung ohne Prävention kann riskantes Bauen fördern Tabelle
DE-4749 Extremus konzentriert 5,98 Mrd. € beim Bund Tabelle
DE-4750 Sicherungssysteme werden nicht gemeinsam bilanziert oder geübt Tabelle
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# Dossier DN – Versicherungs-, Pensions- und Extremrisikosicherung

**Dossier 94 · Problemregister DE‑4701 bis DE‑4750 · Datenstand 24. August 2026**

## 1. Kernbefund

Die deutsche Versicherungswirtschaft ist gegenwärtig insgesamt solide kapitalisiert. Die durchschnittliche Solvenzquote der Lebensversicherer lag Ende 2025 nach Branchenangaben bei 374 Prozent; auch der europäische EIOPA-Stresstest ergab eine hohe aggregierte Widerstandsfähigkeit.

Die Sicherungssysteme hinter einzelnen Versicherern sind jedoch wesentlich kleiner als ihre Namen vermuten lassen:

- Der gesetzliche Protektor-Fonds hielt Ende 2025 rund **1,26 Milliarden Euro** Marktwert. Das entspricht nur **einem Promille** der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen seiner Mitglieder.
- Einschließlich Sonderbeiträgen und freiwilliger Selbstverpflichtung kann die Lebensversicherungsbranche rechnerisch rund **12,6 Milliarden Euro** mobilisieren. Das entspricht ungefähr einem Prozent der zugrunde liegenden Rückstellungen.
- Zuvor dürfen garantierte Leistungen eines übernommenen Lebensversicherungsbestands um bis zu **fünf Prozent** herabgesetzt werden.
- Medicator für die private Krankenversicherung verfügt systembedingt über **keinen vorfinanzierten Fonds**. Erst nach einer Bestandsübernahme können Sonderbeiträge bis zu zwei Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erhoben werden.
- Der Pensions-Sicherungs-Verein ist mit einem Ausgleichsfonds von **3,618 Milliarden Euro** substanzieller ausgestattet. Er finanziert sich aber überwiegend über jährlich schwankende Arbeitgeberbeiträge und ist damit gegenüber konjunkturell korrelierten Unternehmensinsolvenzen exponiert.
- Der klarste ausdrückliche staatliche Backstop ist die Terrorversicherung Extremus: Von mehr als 8,5 Milliarden Euro jährlicher Kapazität entfallen **5,98 Milliarden Euro auf eine Bundesgarantie**.
- Bei Naturgefahren besteht weiterhin eine große Deckungslücke. 2025 waren erst etwa **59 Prozent der Wohngebäude** gegen Überschwemmung, Starkregen und weitere Elementargefahren versichert.

**Gesamturteil:** Für normale Einzelinsolvenzen bestehen funktionsfähige Sicherungsmechanismen. Für den gleichzeitigen Ausfall mehrerer großer Versicherer, eine schwere Unternehmensinsolvenzwelle oder ein extremes Natur-, Terror-, Kriegs- oder Cyberereignis bleiben erhebliche private Leistungskürzungs-, Branchenumlage- und staatliche Rückfallrisiken.

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## 2. Definition und Abgrenzung

Unterschieden werden:

1. **Protektor:** gesetzlicher Sicherungsfonds für Lebensversicherungsverträge deutscher Versicherer und inländischer Niederlassungen.
2. **Medicator:** gesetzlicher Sicherungsfonds für substitutive private Krankenversicherungen.
3. **Pensions-Sicherungs-Verein – PSVaG:** schützt betriebliche Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers.
4. **Arbeitgeber-Subsidiärhaftung:** Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für zugesagte Betriebsrenten einstehen, auch wenn ein externer Versorgungsträger nicht vollständig leistet.
5. **Versicherer-Sicherungsvermögen und Solvency II:** vorbeugende Kapital- und Vermögensanforderungen auf Ebene des einzelnen Versicherers.
6. **Run-off und Bestandsübertragung:** Fortführung geschlossener Versicherungsbestände durch das bisherige oder ein anderes Unternehmen.
7. **Verkehrsopferhilfe und Kfz-Insolvenzfonds:** Sonderabsicherung für Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge und insolvente Kfz-Haftpflichtversicherer.
8. **Extremus:** öffentlich-private Terrorversicherung mit ausdrücklicher Bundesgarantie.
9. **Elementarschadendeckung:** privater Versicherungsschutz gegen Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren; derzeit noch keine allgemeine gesetzliche Pflicht.
10. **Staatliche Katastrophenhilfe:** politische beziehungsweise gesetzliche Hilfen nach Großschäden; kein allgemeiner individueller Versicherungsanspruch.

Nicht einbezogen werden gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die öffentlichen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen werden im folgenden Dossier gesondert behandelt.

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## 3. Zentrale Teilprobleme

### A. Sehr kleine Protektor-Vorfinanzierung

Das Zielvermögen beträgt nur ein Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen. Ein Defizit eines großen Lebensversicherers kann das reguläre Fondsvermögen daher um ein Vielfaches übersteigen.

### B. Freiwillige zweite Verteidigungslinie

Ein großer Teil der rechnerischen Gesamtkapazität von rund 12,6 Milliarden Euro beruht auf Selbstverpflichtungen der Branche. Diese sind nicht mit einem bereits eingezahlten, uneingeschränkt verfügbaren gesetzlichen Fonds gleichzusetzen.

### C. Zulässige Leistungskürzung

Reichen Fondsvermögen und Sonderbeitrag nicht aus, kann die BaFin garantierte Lebensversicherungsleistungen um bis zu fünf Prozent reduzieren. Der Schutz ist deshalb kein vollständiger Nominalwertschutz.

### D. Medicator ohne Vorfinanzierung

Der Krankenversicherungsfonds erhebt Beiträge erst nach Eintritt eines Sicherungsfalls. Das spart laufende Kapitalkosten, verlagert die Finanzierung aber genau in eine mögliche Branchenkrise.

### E. Besondere Abhängigkeit privat Krankenversicherter

Ein Wechsel des Krankenversicherers kann im Alter wegen Tarifstruktur, Alterungsrückstellungen und Gesundheitsrisiken schwierig sein. Die Vertragsfortführung ist deshalb wichtiger als eine einmalige Geldentschädigung.

### F. Kein allgemeiner Sicherungsfonds für Schaden- und Unfallversicherungen

Außerhalb von Leben, substitutiver Krankenversicherung und besonderen Pflichtversicherungssystemen existiert kein umfassender deutscher Garantiefonds für sämtliche Versicherungszweige.

### G. Grenzüberschreitende Schutzlücken

Protektor und Medicator schützen nicht automatisch jeden Vertrag eines deutschen Kunden. Entscheidend sind Sitz beziehungsweise Niederlassung und die Zugehörigkeit des Versicherers zum deutschen System.

### H. PSVaG ist konjunkturabhängig

Steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen, nehmen gleichzeitig die neuen Rentenverpflichtungen zu und die Finanzkraft beitragspflichtiger Arbeitgeber ab.

### I. Hohe Konzentration der PSVaG-Finanzierung

Nur 5,4 Prozent der Mitgliedsunternehmen repräsentieren 93,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage. Der Ausfall großer Arbeitgeber kann daher zugleich Schaden verursachen und die künftige Beitragsbasis schwächen.

### J. Deckungsgrenzen bei Betriebsrenten

Der PSVaG schützt laufende Leistungen höchstens bis zum Dreifachen der monatlichen sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße. 2026 sind das 11.865 Euro monatlich beziehungsweise rechnerisch maximal 1.423.800 Euro bei einer Kapitalleistung.

### K. Ausnahmen und Abgrenzungsprobleme

Nicht unverfallbare Anwartschaften, bestimmte Unternehmerzusagen, reine Beitragszusagen und Zeitwertkonten können außerhalb des üblichen PSVaG-Schutzes liegen.

### L. Katastrophenklausel des PSVaG

Wurde der Sicherungsfall durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Kernenergie verursacht, kann der PSVaG mit BaFin-Zustimmung Leistungen nach billigem Ermessen abweichend festsetzen.

### M. Run-off- und Plattformrisiken

Bestandsübertragungen können Kosten senken, führen aber zu komplexen IT-Migrationen, langen Abwicklungszeiträumen und einer Konzentration sehr großer Vertragsbestände bei spezialisierten Plattformen.

### N. Unvollständige europäische Harmonisierung

Die IRRD schafft erstmals einen europäischen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer. Gemeinsame Mindeststandards für Versicherungsgarantiesysteme werden aber noch untersucht; EIOPAs endgültige Empfehlung ist erst für Ende August 2026 vorgesehen.

### O. Naturgefahren und staatliche Ad-hoc-Hilfen

Unversicherte Eigentümer und Kommunen erwarten nach Großkatastrophen häufig öffentliche Hilfe. Das schwächt den Versicherungsanreiz und verlagert Risiken auf Haushalte.

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## 4. Kennzahlen

| Kennzahl | Stand | Einordnung |
|---|---:|---|
| Protektor-Mitglieder | 101 | Ende 2025 |
| Protektor-Zielvermögen | 1,2585 Mrd. € | 1 ‰ der technischen Netto-Rückstellungen |
| Protektor-Marktwert | 1,2593 Mrd. € | Ende 2025 |
| Protektor-Buchwert | 1,2302 Mrd. € | Ende 2025 |
| Protektor-Beitrag 2025 | 12,8 Mio. € | Anpassung an gestiegene Rückstellungen |
| Maximale rechnerische Stützungsmaßnahmen | rund 12,6 Mrd. € | Fonds, Sonderbeiträge und Selbstverpflichtung |
| Zulässige Kürzung garantierter Leistungen | maximal 5 % | Vor Einsatz freiwilliger Zusatzmittel |
| Medicator-Vorfinanzierung | 0 € | rein nachgelagerte Finanzierung |
| Medicator-Sonderbeitrag | maximal 2 ‰ | der technischen Netto-Rückstellungen |
| Kapitalanlagen deutscher Lebensversicherer | 1,014 Bio. € | 2025 |
| Durchschnittliche Lebensversicherer-Solvenzquote | 374 % | Ende 2025, Branchenangaben |
| PKV-Alterungsrückstellungen | rund 355,4 Mrd. € | Ende 2025 |
| PSVaG-Mitglieder | rund 104.200 | Ende 2025 |
| Gemeldete Versorgungsberechtigte | 14,4 Mio. | Mehrfachzählungen möglich |
| PSVaG-Sicherungsfälle 2025 | 614 | +22 % gegenüber 2024 |
| Neu zu sichernde Berechtigte | 37.500 | nach 48.600 im Vorjahr |
| Schadenvolumen PSVaG | 653 Mio. € | –7 % gegenüber 2024 |
| PSVaG-Ausgleichsfonds | 3,618 Mrd. € | Ziel von 9 ‰ erreicht |
| PSVaG-Beitragsbasis | 402 Mrd. € | 2025 |
| Arbeitgeberbeiträge 2025 | 496 Mio. € | 482 Mio. regulär, 14 Mio. Pensionskassen-Übergang |
| Beitragssatz 2025 | 1,2 ‰ | 2024: 0,4 ‰ |
| Langfristiger PSVaG-Durchschnitt | 2,5 ‰ | über 51 Geschäftsjahre |
| Konsortiumsrückstellungen | 11,7 Mrd. € | Ende 2025 |
| Extremus-Gesamtkapazität | über 8,5 Mrd. € jährlich | maximal 1,5 Mrd. € je Vertrag |
| Private Extremus-Kapazität | 2,52 Mrd. € | erste Haftungsstrecke |
| Bundesgarantie Extremus | 5,98 Mrd. € | bis Ende 2029 |
| Elementarschutz Wohngebäude | rund 59 % | 2025 |
| Versicherte Naturgefahrenschäden | 2,6 Mrd. € | 2025, einschließlich Kfz |
| EIOPA-Stresstest: Ausgangssolvenz | 221,8 % | EWR-Stichprobe 2024 |
| EIOPA-Stressverlust an Kapital | über 270 Mrd. € | schweres europäisches Szenario |

### Größenrelationen

Der Marktwert des Protektor-Fonds von 1,2593 Milliarden Euro entspricht rechnerisch:

- rund **15 Euro je Einwohner**,
- **0,24 Prozent** des Bundeshaushalts 2026,
- **0,028 Prozent** des nominalen BIP 2025.

Die rechnerische Protektor-Gesamtkapazität von 12,6 Milliarden Euro entspricht rund 151 Euro je Einwohner, 2,40 Prozent des Bundeshaushalts und 0,282 Prozent des BIP. Sie ist aber kein vollständig vorfinanziertes Vermögen.

Der PSVaG-Ausgleichsfonds von 3,618 Milliarden Euro entspricht rund 43 Euro je Einwohner, 0,69 Prozent des Bundeshaushalts und 0,081 Prozent des BIP.

Die Extremus-Bundesgarantie von 5,98 Milliarden Euro entspricht rund 72 Euro je Einwohner, 1,14 Prozent des Bundeshaushalts und 0,134 Prozent des BIP. Dies ist eine Eventualverbindlichkeit, keine bereits entstandene Ausgabe.

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## 5. Historische Entwicklung

- **2002:** Gründung von Protektor als freiwillige Auffanggesellschaft.
- **2003:** Übernahme des Bestands der Mannheimer Lebensversicherung; die Branche stellt 240 Millionen Euro Kapitalrücklage bereit.
- **2004:** gesetzliche Einführung der Sicherungsfonds für Leben und private Krankenversicherung.
- **2006:** Übertragung der gesetzlichen Fondsaufgaben auf Protektor und Medicator.
- **2010:** Protektor erreicht erstmals das gesetzliche Zielvermögen.
- **2017:** Protektor gliedert seinen übernommenen Altbestand aus und verkauft ihn an die heutige Run-off-Struktur.
- **2020:** gesetzliche Erweiterung des PSVaG-Schutzes auf bestimmte Pensionskassenzusagen.
- **2021:** Beginn der entsprechenden Melde- und Beitragspflichten.
- **2024:** Reform des Pflichtversicherungsgesetzes mit eigenem Insolvenzfonds für Kfz-Haftpflichtschäden.
- **Januar 2025:** EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern tritt in Kraft.
- **2025:** 614 PSVaG-Sicherungsfälle; Protektor-Gesamtkapazität rechnerisch rund 12,6 Milliarden Euro.
- **Februar 2026:** Bundesregierung legt VSAAG-Entwurf zur Umsetzung der IRRD und Solvency-II-Reform vor.
- **Juli 2026:** VSAAG wird im Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen.
- **Bis 29. Januar 2027:** nationale Umsetzung der IRRD erforderlich.
- **Bis Ende 2029:** aktuelle Extremus-Bundesgarantie.

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## 6. Regionale Unterschiede

Die Versicherungssicherungssysteme gelten grundsätzlich bundesweit. Deutliche regionale Unterschiede bestehen jedoch beim Naturgefahrenschutz:

- Bundesweit sind rund 59 Prozent der Wohngebäude elementarschadengedeckt.
- Baden-Württemberg erreicht infolge seiner früheren Versicherungspflicht etwa 94 Prozent.
- Auf Kreisebene reicht die dokumentierte Versicherungsdichte von etwa 19 Prozent im Landkreis Cloppenburg bis 97 Prozent im Zollernalbkreis.
- Hochwasser-, Starkregen-, Sturm-, Hagel- und Erdrutschrisiken unterscheiden sich räumlich erheblich.
- Kommunale Gebäude sind ebenfalls ungleich abgesichert. In einer nicht repräsentativen Befragung lagen die Quoten in Baden-Württemberg bei 70, Thüringen bei 55 und Hessen bei 50 Prozent.
- In Hessen erwarteten 31 Prozent der antwortenden Kommunen, unversicherte Schäden gegebenenfalls mit Hilfen von Bund oder Land zu finanzieren.
- Pensionskassen sind häufig an einzelne Unternehmen, Branchen oder Regionen gebunden. Regionale Strukturkrisen können dadurch Arbeitgeber, Kasse und PSVaG gleichzeitig belasten.

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## 7. Internationaler Vergleich

### Europäische Versicherungsgarantiesysteme

Die EU verfügt noch nicht über ein einheitliches Versicherungsgarantiesystem. Schutzumfang, Versicherungszweige, Finanzierungsweise und grenzüberschreitende Wirkung unterscheiden sich erheblich. Einige Staaten haben gar kein umfassendes System.

EIOPA konsultiert 2026 Mindeststandards zu:

- erfassten Versicherungszweigen,
- Auslösern,
- Vor- oder Nachfinanzierung,
- grenzüberschreitender Koordination,
- Leistungsumfang und Eingriffsrechten.

### Großbritannien – Pension Protection Fund

Der britische PPF verfügte Ende März 2025 über:

- 31,15 Milliarden Pfund Aktiva,
- 16,98 Milliarden Pfund Verpflichtungen,
- einen Finanzierungsgrad von 183,5 Prozent.

Damit ist er im Verhältnis zu bereits übernommenen Verpflichtungen deutlich stärker kapitalisiert als ein reines Umlagesystem. Allerdings sind britische Leistungen ebenfalls teilweise begrenzt.

### USA – PBGC

Das US-System schützte 2025 rund 18,4 Millionen Arbeitnehmer und Rentner in etwa 22.000 Single-Employer-Plänen. Das Programm wies:

- 152,3 Milliarden Dollar Aktiva,
- 90 Milliarden Dollar Verpflichtungen,
- 62,2 Milliarden Dollar positive Nettoposition

aus. Zugleich flossen umfangreiche zusätzliche Bundesmittel in finanziell schwache Mehrarbeitgeber-Pläne. Das zeigt, dass auch ein beitragsfinanziertes Sicherungssystem politische Staatsunterstützung nicht vollständig ausschließt.

### Frankreich – Cat Nat

Frankreich koppelt die Naturgefahrendeckung verpflichtend an Sachversicherungen. Seit 2025 beträgt der Zuschlag regelmäßig 20 Prozent der Sachversicherungsprämie. Der staatliche Rückversicherer CCR bietet mit Staatsgarantie Rückdeckung.

Vorteile sind hohe Abdeckung und nationale Risikoteilung. Nachteile sind Quersubventionierung, begrenzte risikobasierte Präventionsanreize und eine ausdrückliche staatliche Extremrisikohaftung.

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## 8. Ursachen

- Versicherungsverträge laufen oft mehrere Jahrzehnte.
- Garantien beruhen auf langfristigen Zins-, Sterblichkeits-, Storno- und Kostenannahmen.
- Fonds in Höhe der gesamten möglichen Verpflichtungen wären wirtschaftlich sehr teuer.
- Versicherer sollen primär selbst solvent bleiben; Sicherungsfonds sind nur letzte Auffanglinien.
- Lebens- und Krankenversicherungsbestände lassen sich nicht kurzfristig liquidieren.
- Krankenversicherte und Rentner können ihren Schutz nicht ohne Weiteres neu erwerben.
- Betriebsrentenrisiken korrelieren mit Unternehmenskonjunktur und Insolvenzen.
- Große Arbeitgeber dominieren die Beitragsbasis des PSVaG.
- Nationale Versicherungsgarantiesysteme haben sich historisch unterschiedlich entwickelt.
- Natur- und Terrorrisiken sind stark korreliert und nur begrenzt privat diversifizierbar.
- Staatliche Katastrophenhilfe erzeugt Erwartungen, auch wenn kein Rechtsanspruch besteht.
- Fehlende oder unklare Präventionsvorgaben erhöhen Elementarschäden.
- Run-off-Geschäftsmodelle konzentrieren Altbestände und operative Risiken.
- Rückversicherungskapazität kann nach globalen Großschäden gleichzeitig knapper und teurer werden.

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## 9. Verantwortung

| Akteur | Verantwortung |
|---|---|
| Bundestag und Bundesregierung | VAG, BetrAVG, IRRD-Umsetzung, Elementarschadensystem, Extremus-Garantie |
| BaFin | Solvenzaufsicht, Bestandsübertragung, Leistungskürzung, Sicherungsfonds- und PSVaG-Aufsicht |
| BMF | Beleihung der Fonds, VSAAG, Bundesgarantien und Abwicklungsfinanzierung |
| BMAS | Betriebsrentenrecht und PSVaG-Rahmen |
| Länder und Kommunen | Bauleitplanung, Hochwasserschutz, Katastrophenvorsorge und kommunaler Versicherungsschutz |
| Protektor/Medicator | operative Fondsbereitschaft, Beiträge, Bestandsübernahme und Vertragsfortführung |
| PSVaG | Beitragserhebung, Anspruchsprüfung, Rentenzahlung und Reservepolitik |
| Versicherer | Risikomanagement, Kapital, Sicherungsvermögen, Daten und Abwicklungsfähigkeit |
| Arbeitgeber | Finanzierung und Subsidiärhaftung betrieblicher Versorgungszusagen |
| Rückversicherer | Übernahme von Groß- und Kumulrisiken |
| Eigentümer und Versicherungsnehmer | angemessener Versicherungsschutz und Prävention |
| EU-Gesetzgeber/EIOPA | harmonisierte Abwicklung und Mindeststandards für Garantiesysteme |

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## 10. Prägende Entscheidungen und Unterlassungen

- Einführung gesetzlicher Lebens- und Krankenversicherungsfonds: wichtiger Verbraucherschutz.
- Protektor-Ziel von nur einem Promille: kostengünstig, aber für Groß- oder Mehrfachausfälle knapp.
- Rein nachgelagerte Medicator-Finanzierung: vermeidet Kapitalbindung, erhöht Krisenprozyklik.
- Fünf-Prozent-Kürzungsmöglichkeit: schützt die Branche, begrenzt aber das Garantieversprechen.
- Erweiterung des PSVaG auf Pensionskassenzusagen: schließt eine bedeutende frühere Schutzlücke.
- Ausnahmen für Protektor-Kassen, gemeinsame tarifliche Einrichtungen und öffentliche Arbeitgeber: verhindern Doppelversicherung, erhöhen aber Komplexität.
- Aufbau des PSVaG-Ausgleichsfonds auf neun Promille: wirkungsvolle Glättung.
- Keine allgemeine Garantie für Schaden- und Unfallversicherungen: bewusste Begrenzung der Branchenhaftung.
- IRRD-Umsetzung erst 2026/27: europäische Versicherungsabwicklung entsteht deutlich später als die Bankenabwicklung.
- Fehlende EU-Mindeststandards für IGS: ungelöste grenzüberschreitende Schutzunterschiede.
- Verlängerung der Extremus-Garantie bis 2029: erhält Terrorversicherungskapazität, bindet aber den Bund.
- Noch nicht umgesetzte flächendeckende Elementarschadendeckung: fortbestehendes Katastrophenhilferisiko.

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## 11. Direkte Kosten und Eventualrisiken

### Protektor

Der Fonds hielt 1,2593 Milliarden Euro Marktwert. 2025 wurden netto 12,8 Millionen Euro von Mitgliedern eingezahlt. Das sind Branchenmittel, keine Bundesausgaben.

Seit Abgabe des übernommenen Mannheimer-Bestands 2017 besteht kein aktueller Sicherungsfall. Die Betriebskosten werden dem Fonds belastet.

### Medicator

Mangels Sicherungsfall und Vorfinanzierung besteht kein großer vorab aufgebauter Fonds. Im Ereignisfall könnten bis zu zwei Promille der technischen Netto-Rückstellungen der angeschlossenen Krankenversicherer erhoben werden.

### PSVaG

2025:

- 653 Millionen Euro neues Schadenvolumen,
- 496 Millionen Euro Arbeitgeberbeiträge,
- 75 Millionen Euro unmittelbare Zahlungen,
- 852 Millionen Euro Rentenzahlungen des Versicherungskonsortiums,
- 143 Millionen Euro Rückflüsse aus Insolvenzforderungen.

Diese Beträge sind privatwirtschaftliche Pflichtfinanzierung, keine Bundesausgaben.

### Extremus

Die Bundesgarantie von 5,98 Milliarden Euro ist ein ausdrückliches öffentliches Eventualrisiko. Eine Haushaltsausgabe entsteht erst bei Inanspruchnahme. Die gesamte Kapazität von mehr als 8,5 Mill
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)