Dossier DO
Beamtenversorgung, öffentliche Pensionsrückstellungen und Beihilfeverpflichtungen
Problemregister: DE‑4751 bis DE‑4800
Stand: 24. August 2026
Dossier: 95 von fortlaufend
Evidenzcodes: B = amtlich belegt, I = begründete Inferenz, U = derzeit unzureichend quantifizierbar
Registereinträge dieses Dossiers Im Register filtern
Vollständigen Originaltext anzeigen (37.802 Zeichen, unverändert · Nachricht 22091)
# Dossier DO – Beamtenversorgung, öffentliche Pensionsrückstellungen und Beihilfeverpflichtungen Problemregister: **DE‑4751 bis DE‑4800** Stand: **24. August 2026** Dossier: **95 von fortlaufend** Evidenzcodes: **B = amtlich belegt**, **I = begründete Inferenz**, **U = derzeit unzureichend quantifizierbar** ## 1. Kernbefund Die Beamtenversorgung ist derzeit kein akutes Zahlungsfähigkeitsproblem, wohl aber ein erhebliches Problem der generationengerechten Haushaltssteuerung: - Am 1. Januar 2025 erhielten rund **1,419 Millionen Menschen Ruhegehalt**, weitere **382.100 Hinterbliebene** Versorgungsleistungen. Die Ausgaben für Pensionen und Hinterbliebenenversorgung betrugen 2024 zusammen **65,9 Milliarden Euro** beziehungsweise rund **1,5 % des BIP**. Beihilfen sind darin nicht vollständig enthalten. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_455_742.html) - Beim Bund standen Ende 2025 bilanziellen Pensions- und Beihilferückstellungen von **884,85 Milliarden Euro** lediglich **44,75 Milliarden Euro** in Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds gegenüber. Das entspricht rechnerisch etwa **5,1 %**, ist aber kein versicherungsrechtlicher Deckungsgrad, weil Fonds und Rückstellungen unterschiedliche Personenkreise und Verwendungszeiträume abbilden. [Vermögensrechnung des Bundes 2025](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/vermoegensrechnung-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5) - Das Hauptproblem liegt bei Ländern und Kommunen: Auf den Landesbereich entfallen bereits **1,048 Millionen** der insgesamt **1,801 Millionen** Versorgungsempfänger einschließlich Hinterbliebener. Allein ehemalige Lehrkräfte stellen 466.700 Pensionäre. [Destatis-Ebenenstatistik](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Tabellen/versorgungsempfaenger.html) - Die Länder hielten Ende 2024 zusammen etwa **63 Milliarden Euro Pensionsvorsorge**, allerdings mit extremen Unterschieden: Sachsen rund 3.200 Euro je Einwohner, Thüringen und Saarland nahezu nichts. [Deutsche Bundesbank](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-oktober-2025-966566?article=laenderfinanzen-2024-lage-verschlechtert-gemeinden-mit-hohem-defizit-966574) - Neue Verbeamtungen sparen gegenüber Tarifbeschäftigung kurzfristig Sozialbeiträge, erzeugen aber jahrzehntelange zukünftige Pensions- und Beihilfeansprüche. Werden diese nicht periodengerecht verbucht oder finanziert, erscheint Beschäftigung heute künstlich günstiger. Der entscheidende Reformbedarf lautet deshalb nicht pauschal „Pensionen kürzen“, sondern: **Ansprüche vollständig sichtbar machen, neue Verpflichtungen periodengerecht finanzieren, Fonds vor zweckfremden Entnahmen schützen und Ruhestands-, Mobilitäts- und Beihilferegeln systematisch überprüfen.** ## 2. Definition und Abgrenzung Erfasst werden: - Ruhegehälter von Beamten, Richtern und Berufssoldaten; - Witwen-, Witwer- und Waisengeld; - Beihilfe- und gegebenenfalls Heilfürsorgeverpflichtungen; - Versorgungsrücklagen und Versorgungsfonds; - Belastungen des Bundes aus Bundesverwaltung, Bahn und Post; - Länder- und Kommunalbeamte; - unmittelbare und mittelbare öffentliche Arbeitgeber; - Altersgeld und Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechseln. Nicht addiert werden: - jährliche Pensionszahlungen und der Barwert derselben zukünftigen Zahlungen; - Rückstellungen und prognostizierte Jahresausgaben; - Fondsvermögen verschiedener Ebenen; - Bundeshaushaltsausgaben und bereits darin enthaltene Zahlungen an Post- oder Bahnversorgungssysteme; - Beamtenpensionen und Zusatzversorgung ehemaliger Tarifbeschäftigter; - Beihilferückstellungen und laufende Beihilfen, wenn letztere bereits in einer breiteren Versorgungsposition enthalten sind. Die Pensionsrückstellung ist keine heute fällige Rechnung. Sie ist der modellabhängige Gegenwartswert künftig erwarteter Zahlungen. Der Bund verwendete Ende 2025 einen zehnjährigen Durchschnittszins von 1,20 %. Schon eine Veränderung um 0,2 Prozentpunkte senkte den ausgewiesenen Pensionsbarwert um 26,53 Milliarden Euro. [Vermögensrechnung 2025, S. 26–29](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/vermoegensrechnung-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5) ## 3. Zentrale Teilprobleme 1. Fehlende konsolidierte Gesamtbilanz von Bund, Ländern, Kommunen und ausgelagerten Einheiten. 2. Vermischung von Jahresausgaben, Rückstellungen, Projektionen und Fondsvermögen. 3. Weitgehend haushaltsfinanzierte Altverpflichtungen ohne zugeordnetes Kapital. 4. Unterschiedliche Rechnungslegung von kameralen und doppischen Gebietskörperschaften. 5. Hohe Abhängigkeit der Barwerte vom Diskontsatz. 6. Lebensdauer-, Lohn-, Besoldungs- und Gesundheitskostenrisiken. 7. Langfristige Kosten heutiger Personalaufstockungen. 8. Große Unterschiede zwischen Ländern und Versorgungsgesetzen. 9. Politische Zugriffsmöglichkeiten auf Versorgungsfonds. 10. Besondere Altersgrenzen und erhebliche vorzeitige Ruhestandszugänge. 11. Steigende Beihilfekosten im Alter. 12. Mobilitätsbarrieren zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. 13. Komplexe Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechseln. 14. Fehlende Vergleichbarkeit mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente. 15. Geschlechts- und Teilzeiteffekte bei Dienstzeiten und Mindestversorgung. 16. Konzentration der Länderlasten auf Lehrkräfte, Polizei und Justiz. 17. Übergangskosten jeder grundlegenden Systemreform. 18. Verfassungsrechtlicher Schutz der amtsangemessenen Alimentation. 19. Kurzfristiger Haushaltsanreiz, Fondsbeiträge auszusetzen oder Mittel zu entnehmen. 20. Keine einheitlichen öffentlichen Stresstests für Zins, Löhne, Lebenserwartung und Gesundheitskosten. ## 4. Kennzahlen | Kennzahl | Stand | Einordnung | |---|---:|---| | Ruhegehaltsempfänger | 1,419 Mio. | 1.1.2025 | | Versorgungsempfänger einschließlich Hinterbliebener | 1,801 Mio. | 1.1.2025 | | Landesbereich einschließlich Hinterbliebener | 1,048 Mio. | 58,2 % des Gesamtbestands | | Kommunaler Bereich | 147.400 | einschließlich Hinterbliebener | | Ehemalige Lehrkräfte | 466.700 | 32,9 % aller Pensionäre | | Pensionen 2024 | 56,9 Mrd. € | laufende Jahresausgabe | | Hinterbliebenenversorgung 2024 | 9,0 Mrd. € | laufende Jahresausgabe | | Zusammen | 65,9 Mrd. € | etwa 789 € je Einwohner | | Verhältnis zum BIP | rund 1,5 % | amtliche Angabe | | Größenvergleich Bundeshaushalt 2026 | 12,6 % | nur rechnerischer Vergleich; nicht vollständig vom Bund getragen | | Durchschnittliches Ruhegehalt | 3.416 € brutto/Monat | Januar 2025; kein Nettowert | | Neupensionierungen 2024 | 55.900 | 38 % jeweilige Altersgrenze, 41 % Antragsaltersgrenze, 17 % Dienstunfähigkeit | | Bundesrückstellung Pensionen | 647,49 Mrd. € | 31.12.2025 | | Bundesrückstellung Beihilfe | 237,36 Mrd. € | nur Beihilfe im Ruhestand, nicht laufende Beihilfe Aktiver | | Summe Bundesrückstellungen | 884,85 Mrd. € | Barwert, keine Jahresausgabe | | Je Einwohner | rund 10.597 € | Bundesrückstellung rechnerisch | | Verhältnis zum BIP 2025 | 19,8 % | Bestands-/Stromgrößenvergleich, daher nur Größenordnung | | Versorgungsrücklage Bund | 25,55 Mrd. € | 31.12.2025 | | Versorgungsfonds Bund | 19,20 Mrd. € | 31.12.2025 | | Fonds und Rücklage zusammen | 44,75 Mrd. € | rund 5,1 % der bilanziellen Bundesrückstellungen | | Länder-Pensionsvorsorge | rund 63 Mrd. € | Ende 2024, nicht mit Bundesvermögen addiert | Quellen: [Destatis 2025](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_455_742.html), [Bundesvermögensrechnung 2025](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/vermoegensrechnung-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5), [Bundesbank Länderfinanzen](https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-oktober-2025-966566?article=laenderfinanzen-2024-lage-verschlechtert-gemeinden-mit-hohem-defizit-966574). ## 5. Historische Entwicklung - Die Expansion von Schulen, Polizei und Verwaltung in den 1960er- und 1970er-Jahren erzeugte zeitversetzt die große Pensionierungswelle der westdeutschen Länder. - Zwischen 2000 und 2020 stieg die Zahl der Pensionäre um 53,9 %. Die Lehrerpensionierungswelle flacht inzwischen ab; 2024 wurden 14.400 Lehrkräfte neu pensioniert, der niedrigste Wert seit 2003. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_455_742.html) - 1998 wurde die Versorgungsrücklage des Bundes geschaffen. - Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sank der Höchstruhegehaltssatz schrittweise von 75 auf 71,75 %. - Die Föderalismusreform 2006 übertrug Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten vollständig auf die Länder. [Wissenschaftliche Dienste des Bundestages](https://www.bundestag.de/resource/blob/422950/WD-3-255-09-pdf.pdf) - Seit 2007 besteht der Versorgungsfonds des Bundes für nach 2006 begründete Dienstverhältnisse. - Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 wurde 2009 grundsätzlich auf Bundesbeamte übertragen. - 2017 wurde der Beginn der Entnahme aus der Bundesversorgungsrücklage von 2018 auf 2032 verschoben. - Der Personalbestand des unmittelbaren Bundesbereichs wuchs zwischen 2018 und 2023 um rund 17 %. Deshalb erwartet der Achte Versorgungsbericht dort nun auch nach 2050 steigende Empfängerzahlen. [Achter Versorgungsbericht](https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf) ## 6. Regionale Unterschiede Der Landesbereich ist strukturell wichtiger als der unmittelbare Bund, vor allem wegen Schulen, Polizei, Justiz und Finanzverwaltung. - Westdeutsche Länder tragen die größeren bereits realisierten Altlasten aus den Einstellungswellen vor 1990. - Ostdeutsche Länder haben bislang weniger Versorgungsempfänger, müssen aber die Ansprüche ihrer seit 1990 eingestellten Beamten zunehmend finanzieren. - Sachsen betreibt die mit Abstand höchste Vorsorge – rund 3.200 Euro je Einwohner – und strebt eine vollständige Finanzierung zukünftiger Versorgung aus dem Fonds an. - Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt liegen bei etwa 1.000 Euro je Einwohner. - Thüringen löste seinen Pensionsfonds 2022 auf und tilgt für neu eingestellte Beamte stattdessen bestimmte Altschulden. - Das Saarland besitzt trotz hoher Versorgungslasten fast keine Pensionsrücklage und setzte Zuführungen aus Haushaltsgründen aus. - Hamburg weist aufgrund seiner doppischen Rechnungslegung absehbare Versorgungslasten von rund 22.000 Euro je Einwohner aus; das Sondervermögen deckt davon nur einen kleinen Teil. - Nordrhein-Westfalen plant 2026 rund 10,05 Milliarden Euro Versorgungsbezüge und eine Fondsentnahme von 920 Millionen Euro, ohne neue Zuführung. [Landtag NRW](https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4286.pdf) Die regionalen Unterschiede bilden somit nicht nur unterschiedliche Ansprüche ab, sondern auch unterschiedliche Bilanzierung, Fondsstrategien und politische Bereitschaft zur Vorfinanzierung. ## 7. Internationaler Vergleich Deutschland hält die Versorgung der Beamten weitgehend außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die OECD beschrieb Deutschland 2019 als eines von damals nur vier OECD-Ländern mit vollständig getrenntem Beamtenversorgungssystem. Sie sieht darin Unterschiede im Leistungsniveau und Hemmnisse für die berufliche Mobilität. [OECD](https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/02/pension-policy-notes-country-notes_d85a89d3/germany_e74da04a/266e17aa-en.pdf) Die Europäische Kommission beschreibt die deutsche Beamtenversorgung als grundsätzlich haushaltsfinanziert, ergänzt um kleine, teilweise nur vorübergehende Kapitalstöcke. [EU Ageing Report – Germany](https://economy-finance.ec.europa.eu/document/download/e8f41d38-6d27-45b4-8919-c9348720fcfc_en?filename=2024-ageing-report-country-fiche-Germany.pdf) Vergleiche der Ersatzquote sind allerdings problematisch: - Beamte sind überdurchschnittlich häufig höher qualifiziert und in langen Vollzeitkarrieren tätig. - Die Pension vereint funktional Elemente von gesetzlicher Rente und betrieblicher Zusatzversorgung. - Beamte tragen Beihilfe ergänzende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst. - Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsplatzsicherheit und besondere Dienstpflichten müssen für einen fairen Gesamtvergleich gemeinsam betrachtet werden. ## 8. Ursachen - Historische Einstellungswellen. - Finanzierung überwiegend aus laufenden Haushalten. - Fehlende oder unvollständige periodengerechte Arbeitgeberbeiträge. - Lebenszeitprinzip und verfassungsrechtlich geschützte Alimentation. - Letztes Amt und ruhegehaltfähige Dienstzeit als Bemessungsgrundlage. - Steigende Lebenserwartung und Gesundheitskosten. - Besoldungserhöhungen wirken auch auf Bestandsversorgung und Rückstellungen. - Besondere Altersgrenzen für Vollzugsdienste und Soldaten. - Teilzeit, Familienphasen und Dienstunfähigkeit erzeugen stark unterschiedliche Versorgungsverläufe. - Föderal unterschiedliche Versorgungsgesetze und Fondsmodelle. - Kurzfristige politische Planungshorizonte. - Fehlende einheitliche staatliche Bilanz- und Prognosestandards. ## 9. Verantwortung | Akteur | Hauptverantwortung | |---|---| | Bundestag/Bundesregierung | Bundesversorgung, Fondsregeln, Bundesbeihilfe, Transparenz der Bundesbilanz | | Landesgesetzgeber | Versorgung und Beihilfe der Landes- und Kommunalbeamten, Fondsregeln | | Finanzministerien | Rückstellungsannahmen, Zuführungen, Entnahmen, Haushaltsprojektionen | | Innenministerien | Versorgungsrecht, Laufbahnen, Altersgrenzen und Personalstruktur | | Kommunen | lokale Beamtenbestände; vielfach über Umlagen an Versorgungskassen | | Rechnungshöfe | Kontrolle von Fonds, Annahmen und Haushaltsrisiken | | Tarif- und Beamtenverbände | Interessenvertretung und Reformverhandlungen | | Bundesbank/Fondsverwalter | sichere, liquide und renditeorientierte Kapitalanlage | | Verfassungsgerichte | Grenzen von Besoldungs- und Versorgungsabsenkungen | | Frühere Regierungen | Verantwortung für ungedeckte Altverpflichtungen | | Heutige Regierungen | Verantwortung für neue Ansprüche und transparente Finanzierung | ## 10. Prägende politische Entscheidungen Besonders folgenreich waren: - die massiven Personalaufstockungen der 1960er und 1970er Jahre; - die unzureichende Vorfinanzierung der daraus folgenden Ansprüche; - die Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes auf 71,75 %; - die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen; - die Föderalisierung des Versorgungsrechts; - die Einrichtung von Rücklage und Fonds; - die Verschiebung der Rücklagenentnahme bis 2032; - Entscheidungen einzelner Länder, Fonds aufzulösen, Zuführungen auszusetzen oder Entnahmen auszuweiten; - der erneute Personalaufbau in Bund, Bildung, Polizei und Justiz; - die unterbliebene Einführung einer einheitlichen konsolidierten Versorgungsvorschaurechnung. ## 11. Direkte Kosten Die bundesweiten Pensions- und Hinterbliebenenzahlungen von 65,9 Milliarden Euro entsprechen rund 789 Euro je Einwohner. Sie enthalten nicht sämtliche Beihilfe-, Heilfürsorge- oder Verwaltungskosten. Beim Bund wurden 2025 in der Vermögensrechnung 18,73 Milliarden Euro Pensionszahlungen und 1,87 Milliarden Euro Beihilfen an Versorgungsempfänger vom Barwert abgezogen. Diese breitere Abgrenzung umfasst auch Bahn und Post und darf deshalb nicht mit der engeren Haushaltsposition „Versorgung“ addiert werden. [Vermögensrechnung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/vermoegensrechnung-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=5) Für die unmittelbare Bundesverwaltung erwartet die Bundesregierung im Basisszenario: - Versorgungsausgaben 2023: 6,8 Milliarden Euro; - Versorgungsausgaben 2060: 25,4 Milliarden Euro nominal; - Empfänger 2025: rund 193.000; - Empfänger 2060: rund 230.000; - Versorgungsquote: von 0,17 auf 0,22 % des BIP; - Versorgungs-Steuer-Quote: von 1,92 auf 2,41 %. Die Projektion unterstellt durchschnittlich 2,9 % jährliche Bezüge- und nominale Wirtschaftsentwicklung. Bei nur 2 % Bezügeanstieg würde die Steuerquote bis 2060 auf 1,78 % sinken. Das zeigt die erhebliche Annahmensensitivität. [Achter Versorgungsbericht](https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf) ## 12. Indirekte Kosten - Verdrängung von Investitionen und anderen Zukunftsausgaben. - Risiko höherer Steuern oder zusätzlicher Verschuldung. - Fehlanreiz zugunsten von Verbeamtung, wenn keine periodengerechte Vorsorge gebucht wird. - Geringere berufliche Mobilität durch Verlust- oder Übertragungsprobleme. - Verwaltungsaufwand durch 17 Versorgungssysteme und zahlreiche Sonderregeln. - Kapitalmarktrisiko der Versorgungsfonds. - Prozyklisches Risiko, Fonds gerade in Haushalts- oder Marktkrisen zu entnehmen. - Rückwirkende Belastung durch Besoldungsanpassungen. - steigende Beihilfeausgaben: Im unmittelbaren Bundesbereich wuchsen diese für Versorgungsempfänger von 1,4 Milliarden Euro 2019 auf 1,7 Milliarden Euro 2023; durchschnittlich von 7.400 auf 8.630 Euro je Empfänger. [Achter Versorgungsbericht](https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf) - Vertrauensverlust, wenn Rücklagen als frei verfügbare Haushaltsreserve behandelt werden. - intergenerationelle Verschiebung: Die Leistung wurde in der Vergangenheit erbracht, finanziert wird sie teilweise durch spätere Steuerzahler. ## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize Gewinner: - Regierungen, die heute Personal einstellen können, ohne den gesamten Barwert sofort im Haushalt zu finanzieren; - Beamte mit langen Vollzeitkarrieren und hoher letzter Besoldungsgruppe; - Versorgungsempfänger durch hohe rechtliche Sicherheit; - heutige Steuerzahler, wenn Vorsorgezuführungen aufgeschoben werden. Verlierer: - spätere Steuerzahler und künftige Haushalte; - Beamte mit kurzen Dienstzeiten, Teilzeit oder häufigen Systemwechseln; - Länder mit hohen Altlasten und geringer Vorsorge; - öffentliche Investitionen in Phasen stark wachsender Versorgungsausgaben; - Beschäftigte, deren Mobilität durch komplexe Übertragungsregeln eingeschränkt wird. Der Versorgungsfonds des Bundes soll diesen Fehlanreiz teilweise korrigieren: Für erfasste neue Dienstverhältnisse müssen Dienststellen zusätzlich zu den Aktivbezügen durchschnittlich etwa 32 % an den Fonds abführen. Der Achte Versorgungsbericht bezeichnet die disziplinierende Wirkung angesichts des Personalaufbaus jedoch selbst als begrenzt. ## 14. Gegenargumente und Bewertung **„Der Staat kann nicht wie ein Unternehmen insolvent werden.“** Richtig für den Bund im engeren Sinn. Daraus folgt aber nicht, dass künftige Zahlungsverpflichtungen ohne Opportunitätskosten sind. **„884,8 Milliarden Euro sind keine sofort fälligen Schulden.“** Richtig. Der Betrag ist ein Barwert. Er darf nicht mit einer Jahresausgabe gleichgesetzt werden. **„Die Fonds müssten die Rückstellungen gar nicht vollständig decken.“** Richtig. Die Finanzierung kann weiterhin aus Steuern erfolgen. Der geringe Kapitalbestand zeigt daher Vorfinanzierung, nicht Zahlungsunfähigkeit. **„Beamtenpensionen sind viel höher als Renten.“** Als pauschaler Vergleich unzulässig. Qualifikationsstruktur, Betriebsrentenfunktion, Dienstpflichten, fehlende Arbeitslosenversicherung und Beihilfe müssen einbezogen werden. **„Jeder Beamte erhält 71,75 % des letzten Gehalts.“** Falsch. 71,75 % werden erst nach 40 ruhegehaltfähigen Vollzeitjahren erreicht. Der tatsächliche Satz liegt regelmäßig darunter. Bei den zivilen Zugängen des unmittelbaren Bundesbereichs lag er 2023 durchschnittlich bei rund 66,9 %. [Versorgungsbericht](https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf) **„Es wurde noch gar nichts reformiert.“** Falsch. Höchstsatz, Altersgrenzen, Abschläge, Rücklagen und Fonds wurden bereits geändert. **„Eine vollständige Kapitaldeckung wäre automatisch billiger.“** Nicht zwingend. Sie erzeugt hohe Übergangskosten, Markt- und Governance-Risiken und befreit den Staat nicht von Altansprüchen. **„Alle Beamten sollten sofort in die gesetzliche Rentenversicher … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)