Dossier DP
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Register: DE‑4801 bis DE‑4850
Stand: August 2026
Gesamtregister danach: 4.850 Probleme in 96 Dossiers
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## Dossier DP – Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes **Register:** DE‑4801 bis DE‑4850 **Stand:** August 2026 **Gesamtregister danach:** 4.850 Probleme in 96 Dossiers ### 1. Kernbefund Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist gegenwärtig **kein akuter Insolvenzfall**. Die VBL nahm 2024 deutlich mehr Umlagen und Kapitalerträge ein, als sie Leistungen auszahlte; sie verfügte über Kapitalanlagen von knapp 40 Milliarden Euro. Auch große kommunale Kassen besitzen erhebliche Rückstellungen. Das eigentliche Problem ist strukturell: - Es fehlt eine konsolidierte Gesamtrechnung aller VBL- und kommunalen beziehungsweise kirchlichen Zusatzversorgungssysteme. - Umlage, Teilkapitaldeckung und Kapitaldeckung werden regional sehr unterschiedlich kombiniert. - Ausgewiesene Rückstellungen sind bei umlagefinanzierten Abteilungen nicht mit dem Barwert sämtlicher lebenslanger Leistungsversprechen gleichzusetzen. - Tarifparteien bestimmen wesentliche Leistungs- und Finanzierungsregeln außerhalb der üblichen parlamentarischen Haushaltsgesetzgebung. - Bei ungünstiger Demografie, Ausgliederungen oder Arbeitgeberaustritten bleiben öffentliche Arbeitgeber wirtschaftlich gebunden. - Beschäftigte können Beitragshöhe, Nettorente, Steuer- und Sozialabgabenfolgen sowie Portabilität nur schwer überblicken. Der derzeit deutlichste Belastungshinweis ist die VBL-Abteilung Ost: Dort steigt die Umlage 2027 von 1,06 auf 2,59 Prozent. Zusammen mit dem kapitalgedeckten Beitrag wächst die Gesamtbelastung von 7,31 auf 8,84 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. ### 2. Definition und Abgrenzung Untersucht wird die tarifliche betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen und ihm angeschlossener Arbeitgeber: - VBLklassik, - kommunale Zusatzversorgungskassen, - vergleichbare kirchliche Kassen, - umlage- und kapitalgedeckte Abrechnungsverbände, - freiwillige Zusatzversicherungen nur insoweit, wie Arbeitgeber, Pflichtversicherte oder Pflichtsysteme finanzielle Risiken tragen. Nicht erneut erfasst werden: - gesetzliche Rentenversicherung, - Beamtenversorgung, - berufsständische Versorgungswerke, - private Riester- oder Rürup-Verträge, - Kranken- und Pflegeversicherung als eigenständige Systeme. VBL und Zusatzversorgungskassen sind keine gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Das BMF ordnet sie als tarifvertraglich begründete betriebliche Altersversorgung ein. Der Arbeitgeber bleibt nach § 1 BetrAVG grundsätzlich für die zugesagte Leistung verantwortlich, auch wenn sie über einen externen Versorgungsträger durchgeführt wird. **Doppelzählungsregel:** Umlagen, Kapitalanlagen, Rückstellungen und ausgezahlte Renten sind verschiedene Bestands- beziehungsweise Stromgrößen. Sie werden nicht addiert. Versicherungsverhältnisse werden nicht ungeprüft als Zahl individueller Menschen behandelt, weil dieselbe Person bei Arbeitgeberwechsel mehrere beitragsfreie Konten besitzen kann. ### 3. Zentrale Teilprobleme 1. **Fehlende Gesamtrechnung:** Es gibt keine aktuelle, einheitliche Bilanz aller öffentlichen Zusatzversorgungssysteme. 2. **Versicherungsverhältnisse statt Personen:** Mehrfachkonten und Kassenwechsel erschweren die Bestimmung der tatsächlichen Abdeckung. 3. **Unvollständige Verpflichtungsdarstellung:** Abschnittsdeckungs- und Umlageverfahren weisen nicht den vollständigen Barwert aller Ansprüche aus. 4. **Regionale Beitragsunterschiede:** Arbeitgeber und Beschäftigte werden je nach Kasse und Abrechnungsverband sehr unterschiedlich belastet. 5. **Reifung der Ost-Systeme:** Wachsende Rentnerzahlen erhöhen dort die Umlage. 6. **Intergenerationelle Umlagerisiken:** Laufende Beschäftigung finanziert einen Teil bereits erworbener Altansprüche. 7. **Arbeitgeberhaftung:** Die Auslagerung an eine Versorgungskasse beseitigt die Einstandspflicht nicht vollständig. 8. **Austrittskosten:** Kommunalisierung, Privatisierung oder Ausgliederung können erhebliche Gegenwert- oder Erstattungsforderungen auslösen. 9. **Tarifpolitische Fernwirkungen:** Leistungsformel und Finanzierung werden primär von Tarifparteien festgelegt, die späteren Haushaltswirkungen tragen jedoch Steuerzahler und kommunale Gebührenzahler mit. 10. **Kapitalmarkt- und Zinsrisiken:** Kapitalgedeckte Abteilungen tragen Bewertungs-, Wiederanlage- und Garantierisiken. 11. **Inflationsrisiko der Rentner:** Die tarifliche jährliche Rentenerhöhung von einem Prozent kann dauerhaft unter der Inflation liegen. 12. **Nettorenten-Opazität:** Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge reduzieren den verfügbaren Betrag. 13. **Portabilitätsprobleme:** Wechsel zwischen öffentlichem und privatem Sektor oder zwischen Kassen erzeugen beitragsfreie Kleinanwartschaften. 14. **Altrecht und Rechtsstreitigkeiten:** Die Umstellung des früheren Gesamtversorgungssystems auf Versorgungspunkte erforderte wiederholte Korrekturen. 15. **Fehlende gemeinsame Stresstests:** Es existiert keine veröffentlichte, kassenübergreifende Prüfung einheitlicher Zins-, Lohn-, Inflations- und Langlebigkeitsszenarien. ### 4. Kennzahlen | Kennzahl | Stand | Wert | |---|---:|---:| | VBL-beteiligte Arbeitgeber | 2024 | 5.483 | | Aktive VBL-Pflichtversicherte | 2024 | 2,258 Mio. | | Beitragsfreie VBL-Pflichtversicherte | 2024 | 3,069 Mio. | | VBL-Pflichtversicherungsrenten | 2024 | 1,525 Mio. | | Durchschnittliche VBLklassik-Rente | 2024 | 319 €/Monat | | VBL-Pflichtrenten-Auszahlungen | 2024 | 5,850 Mrd. € | | VBL-Umlageeinnahmen | 2024 | 7,693 Mrd. € | | VBL-Kapitalerträge | 2024 | 1,447 Mrd. € | | VBL-Bilanzsumme | 2024 | 41,489 Mrd. € | | VBL-Kapitalanlagen | 2024 | 39,876 Mrd. € | | VBL-versicherungstechnische Rückstellungen | 2024 | 39,532 Mrd. € | | Aktive je VBL-Rente insgesamt | 2024 | 1,48 | | Aktive je VBL-Rente West | 2024 | 1,50 | | Aktive je VBL-Rente Ost | 2024 | 1,37 | | AKA-Kassen | 2023 | 22 | | AKA-Versicherungsverhältnisse | 2023 | 8,954 Mio. | | Davon aktive Pflichtversicherungen | 2023 | 4,069 Mio. | | AKA-Renten | 2023 | 1,855 Mio. | | Durchschnittliche AKA-Rente | 2023 | 345 €/Monat | | Bundesbezogene VBL-Leistungen | 2023 | 1,229 Mrd. € | | Projektion bundesbezogener Leistungen | 2060 | 2,853 Mrd. € nominal | Die 5,850 Milliarden Euro VBL-Auszahlungen entsprechen rechnerisch: - rund **70 Euro je Einwohner**, - **0,131 Prozent des BIP 2025**, - **1,12 Prozent des Bundeshaushalts 2026**. Das sind reine Größenvergleiche. Die VBL-Auszahlungen sind weder vollständig Bundesausgaben noch zusätzliche gesamtwirtschaftliche Kosten. Die VBL-Bilanzsumme entspricht rund 497 Euro je Einwohner beziehungsweise 0,93 Prozent des BIP. Hier wird ein Vermögensbestand mit dem BIP als Jahresstrom verglichen; daraus folgt kein Deckungsgrad. ### 5. Historische Entwicklung - Die Zusatzversorgung entstand als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und sollte Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine beamtenähnlichere Gesamtversorgung ermöglichen. - Bis Ende 2001 galt ein komplexes Gesamtversorgungssystem, das gesetzliche Rente und Zusatzversorgung miteinander verknüpfte. - 2001/2002 stellten die Tarifparteien auf das heutige Versorgungspunktesystem um. - Frühere Anwartschaften wurden in sogenannte Startgutschriften umgerechnet. Gerichte beanstandeten wiederholt Teile dieser Umrechnung; die Tarifparteien mussten nachbessern. - Die VBL-Abteilung Ost wurde erst nach der Wiedervereinigung aufgebaut. Die Zahl der dortigen Leistungsempfänger steigt daher inzwischen wesentlich schneller als in etablierten West-Systemen. - Kommunale Kassen führten unterschiedliche Mischformen aus Umlage, Sanierungsgeld, Zusatzbeitrag und Kapitaldeckung ein. - Seit 2023 beträgt die Belastung der VBL West 7,30 Prozent statt zuvor 7,86 Prozent. - 2027 steigt dagegen die Umlage Ost für zunächst fünf Jahre deutlich an. ### 6. Regionale Unterschiede **VBL West 2026:** Gesamtbelastung 7,30 Prozent: - Arbeitgeber 5,49 Prozent, - Arbeitnehmer 1,41 Prozent, - zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag 0,40 Prozent. **VBL Ost 2026:** Gesamtbelastung 7,31 Prozent: - Arbeitgeberumlage 1,06 Prozent, - kapitalgedeckter Arbeitgeberbeitrag 2,00 Prozent, - Arbeitnehmerbeiträge 4,25 Prozent. **VBL Ost ab 2027:** Gesamtbelastung 8,84 Prozent: - Arbeitgeberumlage 2,59 Prozent, - Arbeitgeberbeitrag 2,00 Prozent, - Arbeitnehmerbeiträge 4,25 Prozent. Damit steigt die gesamte Belastung um 20,9 Prozent; der Arbeitgeberanteil steigt von 3,06 auf 4,59 Prozent und damit um 50 Prozent. **KVBW 2025, umlagefinanzierter Verband:** - Umlage 6,30 Prozent, davon 0,55 Prozent Arbeitnehmeranteil, - Sanierungsgeld je Arbeitgeber 1,70 bis 3,70 Prozent, - Zusatzbeitrag 0,65 Prozent, - rechnerische Gesamtbelastung damit 8,65 bis 10,65 Prozent. **Bayerische Zusatzversorgung ab 2026:** - Mischverband: 3,75 Prozent Umlage plus 4,00 Prozent Zusatzbeitrag, zusammen 7,75 Prozent, - kapitalgedeckter Verband: 4,80 Prozent. Diese Unterschiede beruhen nicht allein auf großzügigeren Leistungen. Sie spiegeln insbesondere Alter der Bestände, Altlasten, Mitgliederstruktur, Kapitaldeckung und lokale Finanzierungsentscheidungen wider. ### 7. Internationaler Vergleich Der englisch-walisische Local Government Pension Scheme ist ebenfalls ein öffentliches, leistungsorientiertes System, aber wesentlich umfassender kapitalgedeckt. Zum 31. März 2025 meldete es: - 6,8 Millionen Mitglieder, - 15.704 Arbeitgeber, - 402 Milliarden Pfund Vermögen, - einen vermögensgewichteten geschätzten Deckungsgrad von 114 Prozent bei den 75 Kassen, die hierzu Daten veröffentlichten. Der Vergleich ist nicht eins zu eins übertragbar. Er zeigt aber, dass für ein dezentral organisiertes öffentliches Versorgungssystem ein jährlich konsolidierter Bericht mit Mitgliedern, Arbeitgebern, Vermögen und Deckungsgrad möglich ist. Genau eine solche Gesamtsicht fehlt in Deutschland. ### 8. Ursachen - Historisch getrennte Systeme für Bund, Länder, Kommunen, Kirchen und sonstige Arbeitgeber. - Fortführung alter Anwartschaften nach Systemwechseln. - Politisch und tariflich gewünschte Leistungsstabilität ohne sofortige Vollkapitaldeckung. - Unterschiedliche demografische Reife der Kassen. - Ausgliederungen öffentlicher Einrichtungen in privatrechtliche Gesellschaften. - Niedrigzinsphase und ältere Garantiekalkulationen. - Komplexes Zusammenspiel aus Tarif-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Betriebsrentenrecht. - Fehlende gesetzliche Pflicht zu einem konsolidierten öffentlichen Zusatzversorgungsbericht. ### 9. Verantwortung **Tarifparteien:** Bund, Länder, kommunale Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bestimmen Leistungsformel, Eigenbeiträge und wesentliche Finanzierungsregeln. **Öffentliche Arbeitgeber:** Sie melden Entgelte, zahlen Umlagen und Beiträge und tragen grundsätzlich die arbeitsrechtliche Einstandspflicht. **VBL und kommunale Kassen:** Sie kalkulieren Finanzierungsabschnitte, verwalten Kapital, erheben Gegenwerte und zahlen Leistungen. **BMF und BaFin:** Die VBL-Pflichtversicherung unterliegt der Aufsicht des BMF; Teilaufgaben insbesondere zu Kapitalanlage und Risikomanagement werden durch BaFin wahrgenommen. Die freiwillige Versicherung steht unmittelbar unter BaFin-Aufsicht. **Bundestag und Gesetzgeber:** Sie verantworten Betriebsrenten-, Steuer-, Krankenversicherungs- und Aufsichtsrecht, bestimmen aber nicht unmittelbar jede tarifliche Leistungsregel. **Kommunal- und Landespolitik:** Sie genehmigt Haushalte, Organisationsänderungen und Ausgliederungen, aus denen Zusatzversorgungskosten entstehen können. ### 10. Prägende Entscheidungen - Aufbau einer umlagefinanzierten Zusatzversorgung statt vollständiger Kapitaldeckung. - Ablösung der Gesamtversorgung durch das Punktesystem 2001/2002. - Übertragung alter Ansprüche in Startgutschriften. - Kombination von Umlage und Kapitaldeckung in zahlreichen Kassen. - Festlegung einer jährlichen Rentenerhöhung von grundsätzlich einem Prozent. - Einführung eigener Arbeitnehmerbeiträge. - Erhebung von Sanierungsgeldern zur Finanzierung von Altrecht. - Gegenwert- und Erstattungsmodelle beim Ausscheiden von Arbeitgebern. - Absenkung der VBL-West-Umlage 2023. - Erhöhung der VBL-Ost-Umlage ab 2027. ### 11. Direkte Kosten Auf ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt von 50.000 Euro entfallen rechnerisch: | System | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamt | |---|---:|---:|---:| | VBL West 2026 | 2.745 € | 905 € | 3.650 € | | VBL Ost 2026 | 1.530 € | 2.125 € | 3.655 € | | VBL Ost 2027 | 2.295 € | 2.125 € | 4.420 € | | Bayern Mischverband 2026 | 3.875 € | regelmäßig arbeitgeberfinanziert | 3.875 € | | KVBW 2025 | abhängig vom Sanierungsgeld | mindestens 275 € Arbeitnehmerumlage | 4.325–5.325 € | Nicht enthalten sind Steuer- und Sozialversicherungseffekte, besondere Entgeltbestandteile oder individuelle Zusatzumlagen. Für die VBL allein wurden 2024 knapp 5,85 Milliarden Euro Pflichtversicherungsleistungen gezahlt. Für alle deutschen Kassen fehlt eine aktuelle konsolidierte Zahlungssumme. ### 12. Indirekte Kosten und Risiken - höhere Personalvollkosten des öffentlichen Dienstes, - eingeschränkter Spielraum kommunaler Haushalte, - Überwälzung auf Gebühren, Krankenhausbudgets oder Zuschüsse, - Kapitalbindung und Anlagekosten, - Gegenwertforderungen bei Privatisierungen oder Ausgliederungen, - Verwaltungsaufwand bei Arbeitgeber- und Kassenwechseln, - Rechtsstreitigkeiten über Startgutschriften und Ausscheidensregelungen, - Inflationsverluste bei nur einprozentiger Anpassung, - spätere Beitragserhöhungen bei ungünstiger Demografie, - mögliche Rekrutierungsnachteile, wenn Beschäftigte nur den Eigenbeitrag und nicht den Gegenwert der Versorgung erkennen. ### 13. Gewinner, Verlierer und Anreize **Begünstigt:** - langjährig Beschäftigte mit durchgehender Pflichtversicherung, - Personen mit sozialen Versorgungspunkten für Elternzeit oder Erwerbsminderung, - Arbeitgeber, die Versorgungskosten teilweise in die Zukunft verschieben können, - Rentner, deren Ansprüche durch große Solidargemeinschaften getragen werden. **Belastet:** - jüngere Beitragszahler in reifenden Umlagesystemen, - Teilzeitbeschäftigte und Personen mit kurzen öffentlichen Erwerbsphasen, - Beschäftigte mit mehreren kleinen, beitragsfreien Anwartschaften, - ostdeutsche Pflichtversicherte mit vergleichsweise hohem Eigenbeitrag, - Kommunen oder ausgegliederte Arbeitgeber mit hohen Sanierungs- oder Austrittskosten, - Rentner bei längerfristig deutlich mehr als einem Prozent Inflation. **Fehlanreize:** - Risiken können bei Tarifabschlüssen unterschätzt werden, wenn nur aktuelle Beiträge betrachtet werden. - Arbeitgeberaustritte können wirtschaftlich sinnvoll erscheinende Umstrukturierungen verteuern. - Die Trennung von Leistungsentscheidung, Finanzierung und späterer Haushaltswirkung schwächt Kostentransparenz. - Komplexe Ansprüche vermindern die wahrgenommene Attraktivität der Arbeitgeberleistung. ### 14. Gegenargumente und Einordnung - Die Zusatzversorgung bietet eine sehr breite betriebliche Altersvorsorge und ist ein bedeutender Vorteil des öffentlichen Dienstes. - Umlagefinanzierung vermeidet die enormen Übergangskosten einer sofortigen Vollkapitaldeckung. - Öffentliche Arbeitgeber besitzen im Durchschnitt eine höhere Bestands- und Zahlungsstabilität als private Unternehmen. - Die VBL hatte 2024 einen positiven laufenden Finanzierungssaldo; eine kurzfristige Finanzierungskrise ist daraus nicht erkennbar. - Kapitaldeckung ist nicht risikofrei. Sie tauscht Demografie- gegen Markt-, Zins- und Bewertungsrisiken. - Die durchschnittliche Rente von 319 beziehungsweise 345 Euro enthält viele kurze Versicherungsverläufe und unterschätzt daher die Leistung für langjährig Beschäftigte. - Eine feste einprozentige Rentenerhöhung begrenzt das Finanzierungsrisiko. - Beiträge finanzieren auch Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und soziale Leistungen; sie sind nicht mit einem individuellen Sparvertrag gleichzusetzen. - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten sind überwiegend Folge des Sozialversicherungsrechts, nicht einer Fehlverwaltung der Zusatzversorgungskassen. ### 15. Wesentliche Datenlücken - keine aktuelle konsolidierte Leistungssumme aller Kassen, - keine bereinigte Zahl einzigartiger Versicherter, - keine vollständige Zuordnung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, - keine einheitliche Barwertdarstellung aller Leistungsversprechen, - keine konsolidierte Deckungsquote nach vergleichbaren Annahmen, - keine langfristige AKA-Gesamtprojektion, - unzureichende Gliederung nach Alter, Geschlecht, Teilzeit und Region, - keine gemeinsame Arbeitgeber- und Branchenrisikoanalyse, - keine öffentlich einheitlichen Stresstests, - keine Gesamtdarstellung der Gegenwert- und Austrittsverpflichtungen, - keine standardisierte Nettorentenprognose nach Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung, - unbekanntes Ausmaß von Mehrfachkonten und Kleinstanwartschaften. ### 16. Reformoptionen 1. **Jährlicher Gesamtbericht:** VBL und alle AKA-Kassen nach einheitlichem Schema konsolidieren. 2. **Personenbereinigung:** Versicherungsverhältnisse und tatsächliche Personen getrennt ausweisen. 3. **Einheitliche Verpflichtungsrechnung:** Barwerte und Sensitivitäten auch für Umlageabteilungen veröffentlichen. 4. **40-Jahres-Projektionen:** Beiträge, Lohnsummen, Aktive, Rentner und Leistungen unter mehreren Szenarien. 5. **Standardisierte Stresstests:** Zins, Inflation, Lohnentwicklung, Lebenserwartung und Arbeitgeberaustritte. 6. **Transparente Beitragszerlegung:** Altlasten, neue Anwartschaften, Risiko- und Verwaltungskosten separat zeigen. 7. **Nettorenteninformation:** Erwartete Steuer-, GKV- und Pflegeabzüge darstellen. 8. **Portabilitätsplattform:** Kassenwechsel digital abwickeln und Kleinanwartschaften zusammenführen. 9. **Neutralere Austrittsbewertung:** Gegenwerte mit einheitlichen Annahmen und gestreckten Zahlungswegen. 10. **Unabhängige versicherungsmathematische Prüfung:** Regelmäßiger Peer Review der zentralen Annahmen. 11. **Gemeinsame Mindestaufsicht:** Einheitliche Anforderungen trotz institutionell geteilter BMF-/BaFin-Aufsicht. 12. **Behutsam höhere Kapitaldeckung neuer Ansprüche:** Nur schrittweise und ohne sofortige Doppelbelastung. 13. **Anpassungskorridor:** Einprozentige Rentenanpassung regelmäßig gegen Inflation und Finanzierbarkeit prüfen. 14. **Parlamentarische Folgekostenberichte:** Tarifänderungen mit langfristigen Haushaltswirkungen offenlegen. ### 17. Reformhürden - hohe Übergangskosten zusätzlicher Kapitaldeckung, - Tarifautonomie, - Eigentums- und Vertrauensschutz bestehender Ansprüche, - heterogene Landes- und Kommunalstrukturen, - unterschiedliche Rechnungs- und Finanzierungssysteme, - Widerstand gegen höhere kurzfristige Beiträge, - Interessenkonflikte zwischen aktiven Beschäftigten, Rentnern und Arbeitgebern, - technische Schwierigkeiten der Personenbereinigung, - mögliche Marktverzerrungen durch sehr große zusätzliche Kapitalanlagen, - föderal geteilte Gesetzgebungs- und Aufsichtsverantwortung. ### 18. Quellen 1. [VBL-Geschäftsbericht 2024](https://www.vbl.de/documents/d/vbl/vbl-geschaftsbericht_2024?download=true) 2. [VBL – Finanzierung der Pflichtversicherung](https://www.vbl.de/de/finanzierung) 3. [VBL – Erhöhung der Umlage Ost ab 2027](https://www.vbl.de/de/-/abrechnungsverband-ost-anhebung-umlagesatz-ab-01012027) 4. [VBL – Rechengrößen West 2026](https://www.vbl.de/documents/d/vbl/rechengroessen_2026_west?download=true) 5. [Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung](https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf) 6. [Alterssicherungsbericht 2024](https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014086.pdf) 7. [Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung](https://www.aka.de/Ueber-uns/verband) 8. [KVBW – Berechnungswerte 2025](https://www.kvbw.de/pb/site/KVBW_temp/get/documents_E479309049/kvbw/Datenquelle_2018/PDF-Dateien/Zusatzversorgung/Berechnungswerte/Wichtige%20Berechnungswerte%20auf%20einen%20Blick.pdf) 9. [BVK Zusatzversorgung – Geschäftsdaten 2024](https://www.bvk-zusatzversorgung.de/ueber-uns/Geschaeftsdaten) 10. [BVK – Fin … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)