Dossier DZ

Minijobs, Teilzeitfalle und Arbeitszeitunterauslastung

Stand: 24. August 2026
Register: DE-5301 bis DE-5350
Evidenzhinweis: „Fakt“ bezeichnet amtliche Statistik oder geltendes Recht; „Modell“ bezeichnet Simulationen; „Bewertung“ ist eine daraus abgeleitete Einordnung.

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IDTitelForm
DE-5301 Unvereinbare Messkonzepte für Minijobs; A Tabelle
DE-5302 7,55 Mio. geringfügig Beschäftigte, April 2026; A Tabelle
DE-5303 4,05 Mio. ausschließlich im Minijob; A Tabelle
DE-5304 3,50 Mio. Neben-Minijobber; A Tabelle
DE-5305 Ausschließliche Minijobs seit 2015 rückläufig; A Tabelle
DE-5306 Neben-Minijobs langfristig zunehmend; A Tabelle
DE-5307 BA- und MZ-Zahlen nicht direkt vergleichbar; A Tabelle
DE-5308 6,71 Mio. gewerbliche Minijobber, Juni 2026; A Tabelle
DE-5309 253.581 Haushaltsminijobber, mehr als doppelt so viele wie 2004; A Tabelle
DE-5310 603-Euro-Grenze begrenzt Arbeit bei Mindestlohn auf rund zehn Wochenstunden; A Tabelle
DE-5311 Dynamische Grenze verstetigt das Sondersegment; B Tabelle
DE-5312 Keine Arbeitslosenversicherung; A Tabelle
DE-5313 Kein eigener Krankenversicherungsschutz; A Tabelle
DE-5314 Keine Pflegeversicherung aus dem Minijob; A Tabelle
DE-5315 Nur 20,9 % der gewerblichen Minijobber rentenversichert; A Tabelle
DE-5316 Nur 11,3 % in Haushaltsminijobs rentenversichert; A Tabelle
DE-5317 Frühere RV-Befreiung erst seit Juli 2026 reversibel; A Tabelle
DE-5318 Minijobber haben formal gleiche Arbeitsrechte; A Tabelle
DE-5319 Aktuelle Daten zur tatsächlichen Rechtsdurchsetzung fehlen; B Tabelle
DE-5320 1,05 Mio. Minijobber in Handel und Kfz; A Tabelle
DE-5321 Rund 951.000 Minijobber im Gastgewerbe; A Tabelle
DE-5322 Frauenanteil gewerblicher Minijobs 55,9 %; A Tabelle
DE-5323 Frauenanteil in Haushaltsminijobs 86,5 %; A Tabelle
DE-5324 Ausländeranteil in Haushaltsminijobs 28,5 %; A Tabelle
DE-5325 18,2 % der gewerblichen Minijobber über 65; A Tabelle
DE-5326 18,4 % unter 25; A Tabelle
DE-5327 Viele aktuelle Minijobepisoden von 30- bis 50-jährigen Frauen sind relativ kurz; A Tabelle
DE-5328 Übergangs- und Wiederholungsverläufe unzureichend bekannt; B Tabelle
DE-5329 Teilzeitquote 29,5 % bei 15–64-Jährigen; A Tabelle
DE-5330 Frauen 48,7 %, Männer 12,2 %; A Tabelle
DE-5331 Mütter 66,4 %, Väter 8,6 %; A Tabelle
DE-5332 Auch kinderlose Frauen häufiger in Teilzeit: 24,8 zu 12,3 %; A Tabelle
DE-5333 Familiengründe: Frauen 32,4 %, Männer 9,0 %; A Tabelle
DE-5334 52,3 % nennen eigenen Wunsch oder persönliche Gründe; A Tabelle
DE-5335 4,9 % unfreiwillige Teilzeit, grob 640.000 Personen; A/B-Rechnung Tabelle
DE-5336 Unfreiwillige Teilzeit von 13,6 % 2014 auf rund 5 % gefallen; A Tabelle
DE-5337 Männer häufiger unfreiwillig teilzeitbeschäftigt: 6,5 zu 4,3 %; A Tabelle
DE-5338 16 % der sv-pflichtig Teilzeitbeschäftigten wollen dauerhaft mehr Stunden; A/Befragung Tabelle
DE-5339 Mehrheit lehnt Mehrarbeit auch bei abgefragten Anreizen ab; A/Befragung Tabelle
DE-5340 Frauen besitzen weniger Arbeitszeitsouveränität; A Tabelle
DE-5341 10,86 Mio. sv-pflichtig Teilzeitbeschäftigte, +216.000; A Tabelle
DE-5342 24,02 Mio. Vollzeitbeschäftigte, −168.000; A Tabelle
DE-5343 Niedrige Durchschnittsstunden beruhen stark auf Teilzeitkomposition; A/B Tabelle
DE-5344 Deutschland hat die dritthöchste EU-Teilzeitquote; A Tabelle
DE-5345 Teilzeit unterstützt hohe weibliche Erwerbstätigkeit; A/B Tabelle
DE-5346 Fehlende Betreuung und Pflege begrenzen Stunden; A/B Tabelle
DE-5347 Splitting, Familienversicherung und Transfers können Mehrarbeit schwach vergüten; B/Modelle Tabelle
DE-5348 Reformmodell: −40.000 Vollzeitäquivalente und −1,7 Mrd. Euro Sozialbeiträge; M Tabelle
DE-5349 Expertenkommission empfiehlt Abschaffung des Sonderstatus; A/Empfehlung Tabelle
DE-5350 Einzelreform reicht nicht: Beiträge, Steuern, Betreuung und Arbeitsorganisation wirken zusammen; B Tabelle
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# Dossier DZ – Minijobs, Teilzeitfalle und Arbeitszeitunterauslastung

**Stand:** 24. August 2026  
**Register:** DE-5301 bis DE-5350  
**Evidenzhinweis:** „Fakt“ bezeichnet amtliche Statistik oder geltendes Recht; „Modell“ bezeichnet Simulationen; „Bewertung“ ist eine daraus abgeleitete Einordnung.

## 1. Kernbefund

Deutschland hat kein einheitliches Problem, dass Teilzeitbeschäftigte generell unfreiwillig zu wenig arbeiten. Vier unterschiedliche Sachverhalte müssen getrennt werden:

1. geringfügige Beschäftigung ohne volle Sozialversicherung,
2. freiwillig gewählte reguläre Teilzeit,
3. unfreiwillige Teilzeit mangels Vollzeitstelle,
4. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen erhöhen würden.

Die entscheidende Schieflage liegt in der Verteilung:

- Im April 2026 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund **7,55 Millionen Menschen geringfügig entlohnt beschäftigt** – 4,05 Millionen ausschließlich und 3,50 Millionen zusätzlich zu einer regulären Beschäftigung. [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/presse/2026-22-arbeitsmarkt-im-juni-2026)
- Die Teilzeitquote der 15- bis 64-Jährigen betrug 2025 **29,5 %**. Bei Frauen waren es 48,7 %, bei Männern 12,2 %. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Gleichstellungsindikatoren/tab-Teilzeitquote-nach-geschlecht-f25.html)
- Unter Eltern zwischen 25 und 49 Jahren mit minderjährigen Kindern arbeiteten **66,4 % der Mütter**, aber nur **8,6 % der Väter** in Teilzeit. Bei Kinderlosen derselben Altersgruppe war der Abstand mit 24,8 zu 12,3 % wesentlich kleiner. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_N035_13.html?nn=2110)
- Nur **4,9 % der Teilzeitbeschäftigten** gaben 2025 an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben. Das entspricht grob 640.000 Menschen. Der Anteil lag 2014 noch bei 13,6 %. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Indikatoren-Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/unfreiwillig-teilzeitbeschaeftige.html)
- In einer IAB-Befragung wollten **16 % der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten** ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen. Die Mehrheit wollte dies auch unter den abgefragten zusätzlichen Anreizen nicht. [IAB-Politikbrief](https://doku.iab.de/politikbrief/2025/pb_juli_2025.pdf)

**Bewertung:** Das ungenutzte Arbeitsvolumen ist real, aber kleiner als die gesamte Zahl der Teilzeit- und Minijobbeschäftigten. Es konzentriert sich auf bestimmte Gruppen und entsteht durch eine Kombination aus Kinderbetreuung und Pflege, Haushaltsbesteuerung, beitragsfreier Familienversicherung, der Minijobgrenze, Arbeitszeitorganisation und geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung.

## 2. Definition und Abgrenzung

- **Minijob:** Geringfügig entlohnte Beschäftigung bis 603 Euro monatlich im Jahr 2026. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht bei Mindestlohn ungefähr zehn Wochenstunden. [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/mini-jobs.html)
- **Ausschließlicher Minijob:** Die Person hat daneben keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.
- **Minijob als Nebenjob:** Geringfügige Beschäftigung zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung.
- **Midijob:** Beschäftigung zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Sie ist in allen Sozialversicherungszweigen versichert; der Arbeitnehmerbeitrag steigt innerhalb des Übergangsbereichs schrittweise an. [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/midi-jobs.html)
- **Teilzeit:** Regelmäßig kürzere Arbeitszeit als bei vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Die statistische Abgrenzung variiert nach Datenquelle.
- **Unfreiwillige Teilzeit:** Teilzeit, weil keine Vollzeitstelle gefunden wurde. Das ist enger als der Wunsch nach einigen zusätzlichen Stunden.
- **Arbeitszeitunterbeschäftigung:** Die gewünschte und verfügbare Arbeitszeit liegt über der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
- **Stille Reserve:** Personen außerhalb der aktiven Erwerbsbevölkerung mit grundsätzlichem Arbeitsmarktwunsch. Sie wird hier nur als benachbarter Sachverhalt geführt und nicht mit Teilzeitbeschäftigten addiert.

Die Minijob-Zentrale und die Bundesagentur für Arbeit verwenden unterschiedliche Melde- und Personenkonzepte. Ihre Bestände sind deshalb **nicht direkt addierbar**.

## 3. Zentrale Teilprobleme

1. Rund vier Millionen Menschen bestreiten ihre abhängige Beschäftigung ausschließlich mit einem Minijob.
2. Minijobs begründen grundsätzlich keinen eigenen Krankenversicherungsschutz.
3. Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entrichtet.
4. Die große Mehrheit lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien.
5. Die dynamische Verdienstgrenze stabilisiert den Minijob als eigenständiges Beschäftigungssegment.
6. Beim Überschreiten der Grenze kann das Nettoeinkommen im Zusammenspiel mit Steuern, Familienversicherung und Transfers zunächst nur schwach steigen.
7. Minijobs konzentrieren sich auf Handel, Gastronomie, Reinigung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
8. Frauen sind überrepräsentiert; in privaten Haushalten stellen sie 86,5 % der Beschäftigten.
9. Sorgearbeit und institutionelle Betreuungsengpässe begrenzen vor allem die Arbeitszeit von Müttern.
10. Formale Arbeitsrechte gelten zwar auch im Minijob, ihre tatsächliche Einhaltung wird aber nicht kontinuierlich repräsentativ gemessen.
11. Neben-Minijobs können auf Einkommensdruck oder eine unzureichende Entlohnung der Hauptbeschäftigung hinweisen.
12. Ein Teil der Beschäftigten möchte mehr arbeiten, aber nicht zwingend Vollzeit.
13. Andere Teilzeitbeschäftigte wünschen ausdrücklich keine längere Arbeitszeit.
14. Die öffentliche Debatte verwechselt häufig niedrige durchschnittliche Wochenstunden mit kurzen Vollzeit-Arbeitszeiten.
15. Reformen erzeugen Übergangsrisiken: Beitragsbelastungen, Beschäftigungsabbau oder Ausweichen in Schwarzarbeit.

## 4. Kennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| Geringfügig entlohnte Beschäftigte, April 2026 | 7,55 Mio. | BA-Personenkonzept |
| Ausschließlich geringfügig beschäftigt | 4,05 Mio. | 53,6 % des BA-Bestands |
| Minijob als Nebenjob | 3,50 Mio. | 46,4 % |
| Registrierte Minijobber, 30. Juni 2026 | 6,96 Mio. | Abweichendes Konzept der Minijob-Zentrale |
| Gewerbliche Minijobber | 6,71 Mio. | 55,9 % Frauen |
| Minijobber in Privathaushalten | 253.581 | 86,5 % Frauen |
| Rentenversichert im gewerblichen Minijob | 20,9 % | Rund 79,1 % nicht aktiv voll versichert |
| Rentenversichert im Haushaltsminijob | 11,3 % | Rund 88,7 % nicht aktiv voll versichert |
| Teilzeitquote 15–64, 2025 | 29,5 % | 2011: 25,9 % |
| Teilzeitquote Frauen | 48,7 % | Männer: 12,2 % |
| Teilzeitquote von Müttern 25–49 | 66,4 % | Väter: 8,6 % |
| Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte 2025 | 10,86 Mio. | +216.000 gegenüber Vorjahr |
| Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte | 24,02 Mio. | −168.000 |
| Unfreiwillige Teilzeit | 4,9 % der Teilzeitbeschäftigten | Grob 640.000 Menschen |
| Familien- und Sorgegründe | 26,6 % | Frauen 32,4 %, Männer 9,0 % |
| Gewünschte dauerhafte Arbeitszeiterhöhung | 16 % der sv-pflichtigen Teilzeitbeschäftigten | IAB-Befragung, ohne Minijobs |
| Übliche Wochenarbeitszeit Deutschland 2024 | 34,8 Stunden | EU: 37,1 |
| Vollzeit-Wochenarbeitszeit | 40,2 Stunden | EU: 40,3 |
| Teilzeit-Wochenarbeitszeit | 21,8 Stunden | EU: 22,0 |

Quellen: [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/minijob-statistik/Digitaler_Quartalsbericht_/node), [BA-Jahresbericht 2025](https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202512/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsbericht/monatsbericht-d-0-202512-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1), [Destatis zur Wochenarbeitszeit](https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Arbeitsmarkt/Wochenarbeitszeiten.html).

## 5. Historische Entwicklung

- Mit den Arbeitsmarktreformen 2003/04 stieg die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter rasch auf etwa fünf Millionen.
- Seit ungefähr 2015 nimmt diese Gruppe tendenziell ab.
- Neben-Minijobs nahmen dagegen langfristig zu: Ihr Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 5,7 % im Jahr 2005 über 8,1 % im Jahr 2015 auf rund 10 % im Jahr 2025.
- Die Zahl gewerblicher Minijobber lag Ende 2004 bei 6,84 Millionen und Mitte 2026 bei 6,71 Millionen. Der Bestand blieb damit trotz des starken Wachstums sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bemerkenswert stabil.
- Die Minijobgrenze wurde 2022 von 450 auf 520 Euro erhöht und an den Mindestlohn gekoppelt. Gleichzeitig wurde die obere Midijobgrenze schließlich auf 2.000 Euro angehoben.
- Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, allerdings mit einer einfachen Befreiungsmöglichkeit.
- Seit dem 1. Juli 2026 kann eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/befreiung_rentenversicherungspflicht)
- Die Teilzeitquote der 15- bis 64-Jährigen stieg von 25,9 % im Jahr 2011 auf 29,5 % im Jahr 2025. Bei Männern stieg sie von 8,9 auf 12,2 %, bei Frauen von 45,4 auf 48,7 %.

## 6. Regionale Unterschiede

Am 30. Juni 2026 bestanden die meisten gewerblichen Minijobs in:

- Nordrhein-Westfalen: 1,53 Millionen
- Bayern: 1,24 Millionen
- Baden-Württemberg: 1,05 Millionen
- Niedersachsen: 665.815

Bei Minijobs in Privathaushalten lagen Nordrhein-Westfalen mit 62.847 und Bayern mit 49.018 vorne.

Diese absoluten Zahlen spiegeln wesentlich die Bevölkerungs- und Wirtschaftsgröße wider. Für einen belastbaren regionalen Problemvergleich wären Anteile an allen Beschäftigten, Branchenstruktur, Arbeitszeitwünsche und Übergangsraten erforderlich. Genau diese Kombination wird aktuell nicht einheitlich regional veröffentlicht.

Ostdeutsche Erwerbsbiografien weisen historisch häufiger längere Vollzeitphasen von Frauen auf. Das zeigt sich unter anderem im Gender Pension Gap: 2025 betrug die Lücke beim eigenen Alterseinkommen im Westen 40,8 %, in Ostdeutschland einschließlich Berlin 13,2 %. Das ist kein isolierter Minijobeffekt, sondern das Resultat ganzer Erwerbsverläufe. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-gender-pension-gap.html)

## 7. Internationaler Vergleich

Deutschland hatte 2024 mit rund 29 % eine der höchsten Teilzeitquoten in der EU – nach den Niederlanden und Österreich. Zugleich war die Erwerbstätigenquote mit 77 % höher als im EU-Durchschnitt von 71 %, bei Frauen 74 gegenüber 66 %.

Die niedrigere durchschnittliche Wochenarbeitszeit Deutschlands beruht daher vor allem auf dem hohen Anteil Teilzeitbeschäftigter:

- Vollzeit Deutschland: 40,2 Wochenstunden
- Vollzeit EU: 40,3 Stunden
- Teilzeit Deutschland: 21,8 Stunden
- Teilzeit EU: 22,0 Stunden

Deutschland hat also keine auffällig kurze reguläre Vollzeitwoche. Das besondere Strukturmerkmal ist die Aufteilung der Erwerbstätigen auf Voll- und Teilzeit.

Bei erwerbstätigen Frauen mit Kindern lag die Teilzeitquote 2024 EU-weit bei 31,7 %, in Deutschland aber bei 66,1 %. Nur wenige Staaten, darunter Österreich und die Niederlande, lagen ähnlich hoch. [Eurostat](https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/SEPDF/cache/84627.pdf)

## 8. Ursachen

**Institutionell:**

- Verdienstgrenze und Sozialversicherungsprivileg des Minijobs
- beitragsfreie Familienversicherung unter Einkommensgrenzen
- Ehegattenbesteuerung und hohe Grenzbelastung des Zweitverdienstes
- begrenzte oder zeitlich unpassende Kinderbetreuung
- unzureichende Pflegeinfrastruktur
- Übergänge zwischen Bürgergeld, Wohngeld, Steuern und Sozialbeiträgen

**Betrieblich:**

- kurze oder schwankende Einsatzfenster in Gastronomie und Handel
- Arbeit auf Abruf
- kleinteilige Personalplanung
- fehlende passende Vollzeit- oder vollzeitnahe Stellen
- begrenzte Arbeitszeitsouveränität: 2024 konnten 49,9 % ihre Arbeitszeit beeinflussen; Frauen mit 46,8 % seltener als Männer mit 52,8 %. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/flexible-arbeitszeiten.html)

**Haushalts- und gesellschaftsbezogen:**

- ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit
- höhere Opportunitätskosten der Arbeitszeiterhöhung des häufig geringer verdienenden Partners
- traditionelle Rollenverteilung
- gesundheitliche Einschränkungen
- Ausbildung und Studium
- ausdrücklich gewünschte Freizeit oder Teilzeit

## 9. Verantwortung

Die Verantwortung ist verteilt:

- **Bund:** Steuerrecht, Sozialversicherung, Minijob- und Midijobregeln, Arbeitsrecht, Transferentzugsraten.
- **Länder und Kommunen:** Betreuungskapazitäten, Schulzeiten, Pflege- und Verkehrsinfrastruktur.
- **Arbeitgeber:** Stellenzuschnitt, planbare Arbeitszeiten, Umwandlungsmöglichkeiten, Einhaltung von Urlaub und Entgeltfortzahlung.
- **Sozialpartner:** Tarifliche Arbeitszeitmodelle, Entgeltstruktur und Aufstockungsoptionen.
- **Kontrollbehörden:** Durchsetzung des Mindestlohns und der Arbeitsrechte.
- **Haushalte:** Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit – allerdings innerhalb institutioneller und finanzieller Zwänge.
- **Frühere Bundesregierungen und Gesetzgeber:** Aufbau und wiederholte Stabilisierung des Minijob-Sonderstatus.

Keine einzelne Ebene kann das Problem allein lösen.

## 10. Politische Entscheidungen und Wirkungen

Die Reform von 2022 reduzierte den abrupten Beitragssprung beim Wechsel in einen Midijob. Gleichzeitig stärkte die dynamische Minijobgrenze den Sonderstatus dauerhaft.

Eine IAB-Simulation der Reform kam gegenüber einem Szenario ohne Reform zu folgenden möglichen Wirkungen:

- etwa 55.000 zusätzliche Erwerbspersonen,
- rund 42.000 zusätzliche Minijobangebote,
- rund 111.000 zusätzliche Teilzeitangebote,
- rund 90.000 weniger Vollzeitangebote,
- ein Rückgang des Arbeitsvolumens um ungefähr 40.000 Vollzeitäquivalente beziehungsweise 0,14 %,
- ein Sozialversicherungsdefizit von rund 1,7 Milliarden Euro jährlich,
- eine Belastung des allgemeinen Staatshaushalts von rund 0,4 Milliarden Euro.

Das sind **Ex-ante-Modellergebnisse**, keine nachträgliche Messung der tatsächlich eingetretenen Wirkung. Nebenjobs und die Arbeitgebernachfrage konnten nur eingeschränkt berücksichtigt werden. [IAB-Forschungsbericht](https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb1123.pdf)

Die Alterssicherungskommission empfahl im Juni 2026, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung der Minijobs weitgehend abzuschaffen und Entlastungen für geringe Einkommen gezielter aus Steuermitteln zu finanzieren. Ausnahmen schlug sie insbesondere für Schülerinnen, Schüler und Studierende vor. Das ist eine **Expertenempfehlung**, keine beschlossene Regierungsmaßnahme. [Bericht der Alterssicherungskommission](https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1)

## 11. Direkte Kosten

Belastbar quantifizierbar sind vor allem modellierte fiskalische Wirkungen:

- 1,7 Milliarden Euro Mindereinnahmen der Sozialversicherung aus der Reformkonstellation entsprechen bei 83 bis 84 Millionen Einwohnern grob **20 Euro je Einwohner und Jahr**.
- 0,4 Milliarden Euro Belastung des allgemeinen Haushalts entsprechen grob **5 Euro je Einwohner und Jahr**.
- Im zweiten Quartal 2026 führte die Minijob-Zentrale insgesamt 2,58 Milliarden Euro an Beiträgen und Pauschalsteuern ab. Diese Summe ist **kein Nettogewinn des Staates** und kein Beweis für eine vollständige soziale Absicherung.

Eine vollständige fiskalische Rechnung müsste zusätzlich berücksichtigen:

- Wohngeld- und Bürgergeldwirkungen,
- Einkommen- und Verbrauchsteuern,
- ausfallende reguläre Sozialbeiträge,
- mögliche Beschäftigungsreaktionen,
- Verwaltungskosten und
- spätere Renten- und Grundsicherungsansprüche.

## 12. Indirekte Kosten

Nicht zuverlässig in Euro beziffert, aber strukturell relevant sind:

- geringere eigenständige Rentenanwartschaften,
- fehlende Arbeitslosenversicherung aus dem Minijob,
- Abhängigkeit vom Krankenversicherungsschutz anderer Personen,
- geringere betriebliche Weiterbildung und Aufstiegschancen,
- langfristige Lohn- und Karriereeinbußen nach ausgedehnten Teilzeitphasen,
- geringeres Arbeitsangebot qualifizierter Beschäftigter,
- Verstärkung des Fachkräfteengpasses,
- geringere wirtschaftliche Unabhängigkeit bei Trennung oder Tod des Partners,
- zusätzliche Grundsicherungsrisiken im Alter.

Der Gender Pension Gap beim eigenen Alterseinkommen lag 2025 bei 36 %. Dieser Abstand kann **nicht vollständig Minijobs und Teilzeit zugerechnet** werden; er umfasst auch Lohnunterschiede, Erwerbsunterbrechungen, Branchenwahl und historische Erwerbsverläufe.

## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Kurzfristige Gewinner:**

- Beschäftigte, die unkompliziert wenige Stunden arbeiten wollen
- Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie manche Rentner
- Haushalte, die eine flexible Zuverdienstlösung suchen
- Arbeitgeber mit kurzen, schwankenden Einsatzzeiten
- Privathaushalte, die Betreuung oder Haushaltshilfe legal anmelden
- Hauptbeschäftigte mit steuer- und beitragsbegünstigtem Nebenverdienst

**Langfristig gefährdete Gruppen:**

- ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen
- Alleinerziehende mit unpassenden Betreuungszeiten
- Personen mit langen geringfügigen Erwerbsverläufen
- Beschäftigte ohne eigenständigen Sozialversicherungsschutz
- regulär Beschäftigte, wenn voll versicherte Stellen durch Minijobs ersetzt werden
- Sozialversicherungen und Beitragszahlende

**Fehlanreize:**

- Der nächste zusätzliche Arbeitsblock kann sich netto nur begrenzt lohnen.
- Unternehmen können Tätigkeiten in kurze Minijobsegmente zerlegen.
- Haushalte optimieren das gemeinsame Nettoeinkommen, obwohl dadurch die individuelle Absicherung eines Partners sinkt.
- Die dynamische Grenze verhindert zwar, dass Mindestlohnerhöhungen automatisch Stunden reduzieren, verstetigt aber zugleich die Sonderbeschäftigungsform.

## 14. Gegenargumente und Prüfung

**„Minijobs sind eine Brücke in reguläre Beschäftigung.“**  
Für bestimmte Arbeitslose und Berufsrückkehrende kann das zutreffen. Insgesamt ist die Übergangsfunktion aber begrenzt und hängt stark von Personengruppe, Branche und Dauer ab. Aktuelle individuelle Verlaufsdaten fehlen.

**„Teilzeit ist überwiegend freiwillig.“**  
Das ist durch die Statistik gestützt: Nur 4,9 % nennen die fehlende Vollzeitstelle als Grund. „Freiwillig“ bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Entscheidung ohne Betreuungszwänge, steuerliche Anreize oder innerfamiliäre Arbeitsteilung gefallen ist.

**„Deutschland muss lediglich die Teilzeitquote senken.“**  
Zu pauschal. Teilzeit ermöglicht vielen Eltern, Pflegenden, Studierenden und gesundheitlich eingeschränkten Personen überhaupt erst Erwerbstätigkeit. Deutschlands hohe weibliche Erwerbstätigenquote ist teilweise damit verbunden.

**„Alle Minijobber stecken dauerhaft in einer Falle.“**  
Nicht belegt. Eine Sonderauswertung der Minijob-Zentrale zeigt bei 30- bis 50-jährigen Frauen viele relativ kurze aktuelle Beschäftigungsdauern. Sie erfasst aber weder wiederkehrende Minijobs noch vollständige Erwerbsverläufe.

**„Die Abschaffung der Minijobs erhöht automatisch das Arbeitsvolumen.“**  
Nicht sicher. Beschäftigte oder Arbeitgeber könnten Stunden reduzieren, Beschäftigung beenden oder in illegale Arbeit ausweichen. Entscheidend sind Übergangsregeln und Alternativen.

**„Die Deutschen arbeiten in Vollzeit besonders wenig.“**  
Falsch. Die übliche Vollzeit-Wochenarbeitszeit liegt fast exakt im EU-Durchschnitt. Der Unterschied entsteht überwiegend durch den hohen Teilzeitanteil.

## 15. Datenlücken

Es fehlen insbesondere:

- aktuelle repräsentative Übergangsraten vom Minijob in reguläre Beschäftigung,
- Verlaufsdaten zu wiederholten Minijobepisoden,
- regionale Quoten nach Geschlecht, Haushaltstyp und Arbeitszeitwunsch,
- aktue
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)