Dossier EE
Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und Defizite der Arbeitsschutzaufsicht
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## Dossier EE – Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und Defizite der Arbeitsschutzaufsicht ### 1. Kernbefund Deutschlands Arbeitsunfallrisiko sinkt langfristig und liegt bei tödlichen Arbeitsunfällen im europäischen Vergleich niedrig. Dennoch bleiben drei strukturelle Problemkomplexe: - Unfallrisiken sind stark auf Bau, Transport, Logistik, Metallverarbeitung und kleinere Betriebe konzentriert. - Berufskrankheiten bilden wegen langer Latenzen, rechtlicher Anerkennungsvoraussetzungen und erheblicher Verfahrenszeiten das tatsächliche arbeitsbedingte Krankheitsgeschehen nur teilweise und stark zeitversetzt ab. - Präventionspflichten werden nicht flächendeckend umgesetzt: Rund ein Drittel der Betriebe gibt an, keine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die staatliche Aufsicht besichtigte 2024 rund 65.300 Betriebsstätten; eine verbindliche Mindestquote von fünf Prozent gilt erst seit 2026. Die Statistik belegt daher gleichzeitig Fortschritt und fortbestehende Hochrisikozonen – nicht ein generelles Scheitern des deutschen Arbeitsschutzes. --- ### 2. Definitionen und Abgrenzung Ein meldepflichtiger Arbeits- oder Wegeunfall liegt grundsätzlich vor, wenn eine versicherte Person getötet wird oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig bleibt. Kürzere Unfälle fehlen damit in der zentralen Unfallstatistik. Arbeitgeber müssen entsprechende Fälle innerhalb von drei Tagen anzeigen ([§ 193 SGB VII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html), [§ 6 ArbSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__6.html)). Abzugrenzen sind: - Arbeitsunfall: während einer versicherten Tätigkeit. - Wegeunfall: auf einem versicherten unmittelbaren Weg, insbesondere zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. - Berufskrankheit: eine Erkrankung, welche die rechtlichen Voraussetzungen der Berufskrankheiten-Verordnung oder ausnahmsweise § 9 Absatz 2 SGB VII erfüllt. - Arbeitsbedingte Erkrankung: weiter gefasster medizinischer Begriff; nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung ist eine anerkannte Berufskrankheit. - Verdachtsanzeige, Anerkennung, neue Rente und Todesfall: verschiedene Verfahrensstufen, deren Jahreszahlen nicht als ein gemeinsamer Jahrgang interpretiert werden dürfen. Zudem bestehen unterschiedliche statistische Reichweiten: Die DGUV-Zahlen für gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen schließen die landwirtschaftliche Unfallversicherung nicht ein; der SuGA-Bericht von BAuA und Bundesregierung umfasst sie. Deshalb dürfen beide Gesamtzahlen nicht addiert werden. --- ### 3. Zentrale Teilprobleme 1. Trotz Rückgangs gab es 2025 vorläufig rund 730.600 meldepflichtige Arbeitsunfälle. 2. Die 245 tödlichen Wegeunfälle 2025 lagen vorläufig 14 Prozent über dem Vorjahr. 3. Das Baugewerbe hat ein vielfach höheres Unfallrisiko als der Durchschnitt. 4. Auch Transport, Logistik, Metall, Holz, Gastronomie und Lebensmittelproduktion bleiben Hochrisikobereiche. 5. Schwere Unfälle konzentrieren sich überproportional auf kleine Betriebe und bestimmte Branchen. 6. Männer dominieren die tödlichen Arbeitsunfälle, hauptsächlich wegen ihrer Tätigkeits- und Branchenstruktur. 7. Ältere Beschäftigte sind bei tödlichen und besonders schweren Unfallfolgen überrepräsentiert. 8. Abstürze, Treppen-, Leiter-, Werkzeug- und Messerunfälle bleiben trotz bekannter Präventionsmöglichkeiten häufig. 9. Gewalt durch Kunden, Patienten oder andere betriebsfremde Personen verursacht jährlich mehr als 10.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. 10. Winter, Witterung und Straßenverkehr erzeugen schwer beeinflussbare Wegeunfallrisiken. 11. Die Berufskrankheitenstatistik ist durch Melde-, Entscheidungs- und Anerkennungsverzögerungen geprägt. 12. Covid-19 verzerrt die jüngere Zeitreihe der Verdachtsanzeigen und Anerkennungen erheblich. 13. Asbest verursacht Jahrzehnte nach dem Verbot weiterhin den Großteil der Todesfälle infolge von Berufskrankheiten. 14. Lärmschwerhörigkeit bleibt mit 8.897 Anerkennungen 2024 die häufigste anerkannte Berufskrankheit. 15. Nicht gelistete, multifaktoriell verursachte oder schwer zurechenbare Krankheiten sind im Entschädigungssystem schwieriger abzubilden. 16. Ein Drittel der befragten Betriebe nimmt nach eigenen Angaben keine Gefährdungsbeurteilung vor. 17. Psychische Belastungen werden selbst unter den Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung nur zu 65 Prozent einbezogen. 18. Kleinstbetriebe verfügen häufig über weniger arbeitsschutzfachliche Infrastruktur. 19. Die staatliche Aufsicht ist föderal unterschiedlich ausgestattet; selbst die Personalstatistik enthält Schätzungen und Lücken. 20. Eine bundesweit zuverlässige Zahl aller Betriebsstätten fehlt, wodurch die Aufsichtsdichte bisher nur eingeschränkt vergleichbar ist. --- ### 4. Kennzahlen | Kennzahl | Wert | Einordnung | |---|---:|---| | Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2025 | 730.598 | vorläufig; −3,2 % | | Tödliche Arbeitsunfälle 2025 | 335 | vorläufig; −2,9 % | | Meldepflichtige Wegeunfälle 2025 | 175.140 | vorläufig; +1,0 % | | Tödliche Wegeunfälle 2025 | 245 | vorläufig; +14,0 % | | Arbeitsunfälle 2024, DGUV-Bereich | 754.660 | ohne landwirtschaftliche UV | | Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente 2024 | 17,27 | −4,5 % | | Arbeitsunfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden | 11,36 | bei 66 Mrd. erfassten Stunden | | Neue Arbeitsunfallrenten bzw. Todesfälle | 9.923 | schwere Fälle | | Arbeitsunfallquote Bau | 43,76 je 1.000 VZÄ | etwa 2,5-mal Durchschnitt | | Transport/Post/Logistik | 33,56 je 1.000 VZÄ | etwa 1,9-mal Durchschnitt | | Wegeunfälle 2024 | 173.483 | DGUV-Bereich | | BK-Verdachtsanzeigen 2025 | 90.923 | vorläufig | | BK-Anerkennungen 2025 | 24.265 | vorläufig | | Neue BK-Renten 2025 | 5.434 | vorläufig; +4,7 % | | BK-Todesfälle 2025 | 1.784 | vorläufig | | Anerkannte BK 2024 | 26.821 | DGUV-Bereich | | Lärmschwerhörigkeit 2024 | 8.897 | 33 % der Anerkennungen | | Aufgesuchte Betriebsstätten 2024 | 65.292 | staatliche Aufsicht | | Staatliche Aufsichtsbeamte 2024 | 1.605 VZÄ | Länder; Daten teilweise geschätzt | | UV-Aufsichtspersonen 2024 | 2.275 VZÄ | Berufsgenossenschaften/Unfallkassen | | Entschädigungsleistungen 2024 | 11,626 Mrd. € | ohne Schüler-UV | | Präventionsaufwendungen 2024 | 1,496 Mrd. € | einschließlich Schüler-UV | Quellen: [DGUV 2025 vorläufig](https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/vorlaeufige_zahlen/allgemeine-uv/index.jsp), [DGUV Arbeits- und Wegeunfälle 2024](https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp), [DGUV Berufskrankheiten](https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/index.jsp), [SuGA 2024](https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8). --- ### 5. Historische Entwicklung Die Arbeitsunfallquote ist langfristig deutlich gefallen. Allein 2024 sank sie im DGUV-Bereich um 4,5 Prozent auf 17,27 Fälle je 1.000 Vollzeitäquivalente. Auch 2025 setzte sich der Rückgang nach vorläufigen Zahlen fort. Die Berufskrankheitenentwicklung folgt dagegen einer anderen Zeitlogik: - 2015 bis 2019 bewegten sich die Verdachtsanzeigen meist zwischen rund 75.000 und 80.000. - Durch Covid-19 stiegen sie 2022 auf 370.141. - Danach fielen sie auf 145.359 im Jahr 2023 und 90.749 im Jahr 2024. - Bis Ende 2024 waren kumuliert 368.837 Covid-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt worden. Der Rückgang seit 2022 bedeutet daher überwiegend das Auslaufen der pandemischen Sonderwelle – nicht zwingend eine entsprechend starke Verbesserung aller übrigen Expositionen. Asbest zeigt die umgekehrte Zeitstruktur: Obwohl Herstellung und Verwendung seit 1993 verboten sind, führen jahrzehntelange Latenzen weiterhin zu Erkrankungen und Todesfällen. --- ### 6. Regionale Unterschiede Die Länderzahlen unterscheiden sich bei Unfällen, Aufsichtspersonal und Betriebsbesichtigungen. Rohzahlen sind jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, weil sie beeinflusst werden durch: - Beschäftigtenzahl und Arbeitsstunden, - Branchenstruktur, - Pendelverkehr und Urbanität, - Witterung, - Melde- und Erfassungspraxis, - Größe und Risikoprofil der kontrollierten Betriebe. So stiegen die gemeldeten Wegeunfälle 2024 unter anderem in Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz, während sie in den meisten anderen Ländern zurückgingen. Ohne Expositions- und Witterungsbereinigung lässt sich daraus keine Rangfolge der Arbeitsschutzqualität ableiten. Auch die Aufsichtsdaten sind nicht vollständig homogen: Für Baden-Württemberg fehlen in der bundesweiten Personalzeitreihe bestimmte Angaben; für Bayern werden wegen des Aufgabenzuschnitts Schätzungen verwendet ([SuGA 2024, Tabelle TM 13](https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8)). --- ### 7. Internationaler Vergleich 2023 entfielen in der EU 3.298 tödliche und rund 2,82 Millionen nicht tödliche Arbeitsunfälle. Die strukturstandardisierte Quote tödlicher Arbeitsunfälle betrug EU-weit 2,07 je 100.000 Beschäftigte; Deutschland und die Niederlande lagen mit weniger als einem Fall am niedrigsten. Auf EU-Ebene konzentrierten sich 66,8 Prozent der tödlichen Unfälle auf Bau, Transport, verarbeitendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Das entspricht weitgehend der deutschen Risikostruktur ([Eurostat Arbeitsunfälle 2023](https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/SEPDF/cache/11539.pdf), [Eurostat nach Wirtschaftszweig](https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/SEPDF/cache/70752.pdf)). Der internationale Vergleich nicht tödlicher Unfälle ist erheblich weniger belastbar: Niedrige Quoten können gute Prävention, aber auch schwache Meldesysteme oder fehlende finanzielle Meldeanreize bedeuten. Eurostat weist ausdrücklich auf diese Verzerrung hin. Bei Berufskrankheiten sind internationale Vergleiche wegen unterschiedlicher Listen, Beweisregeln und Sozialversicherungssysteme noch schwieriger; Eurostat veröffentlicht deshalb bislang nur eingeschränkte experimentelle Statistiken. --- ### 8. Ursachen Gesicherte bzw. gut belegte Ursachenkomplexe sind: - gefährliche Arbeitsmittel, Höhenarbeit, Fahrzeuge und Maschinen, - Zeitdruck, wechselnde Einsatzorte und unzureichende Arbeitsvorbereitung, - fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen, - mangelnde Unterweisung oder nicht verstandene Unterweisung, - fehlende Trennung von Personen-, Fahrzeug- und Maschinenverkehr, - fehlende technische Schutzvorrichtungen, - unzureichende Wartung und Prüfung, - Subunternehmerketten und unklare Zuständigkeiten, - personelle und organisatorische Defizite kleiner Betriebe, - Lärm, Gefahrstoffe, UV-Strahlung, Infektionserreger und Asbestaltlasten, - lange Latenzen sowie schwierige Rekonstruktion früherer Expositionen, - Straßenverkehr und Witterung bei Wegeunfällen. Nicht jeder Unfall beweist ein Organisationsversagen. Zufall, individuelles Fehlverhalten und externe Ereignisse spielen ebenfalls eine Rolle. Arbeitsschutzrechtlich muss die Organisation jedoch vorhersehbares Fehlverhalten soweit möglich mitberücksichtigen. --- ### 9. Verantwortungszuordnung | Akteur | Hauptverantwortung | |---|---| | Arbeitgeber | Gefährdungsbeurteilung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterweisung, Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle | | Führungskräfte | Umsetzung im Arbeitsablauf, Sicherheitskultur, Behebung bekannter Mängel | | Beschäftigte | Schutzvorgaben beachten, Mängel melden, Schutzmittel bestimmungsgemäß nutzen | | Auftraggeber/Generalunternehmer | Koordination mehrerer Arbeitgeber und Subunternehmen | | Hersteller | sichere Maschinen, Arbeitsmittel und verständliche Sicherheitsinformationen | | Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Beratung, Vorsorge, Früherkennung und Präventionsunterstützung | | Betriebs- und Personalräte | Mitbestimmung, Überwachung und Eskalation | | Berufsgenossenschaften/Unfallkassen | branchenspezifische Prävention, Beratung, Aufsicht, Rehabilitation und Entschädigung | | Länder | staatliche Arbeitsschutzaufsicht und Sanktionierung | | Bund | Rechtsrahmen, Mindeststandards, Monitoring und Berufskrankheitenrecht | | Versicherte/Ärzte/Arbeitgeber | Verdachtsanzeigen und Mitwirkung an der Expositionsaufklärung | Die Hauptverantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Individuelles Verhalten entlastet ihn nicht, wenn sichere Organisation, Unterweisung oder Schutztechnik fehlten. --- ### 10. Politische und institutionelle Entscheidungen Positiv wirkten: - gesetzliche Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht, - branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften, - institutionelle Verbindung von Prävention, Rehabilitation und Entschädigung, - Ausbau der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, - Einführung der verbindlichen Fünf-Prozent-Mindestbesichtigungsquote zum 1. Januar 2026, - Aufbau einer Bundesfachstelle für einheitlicheres Monitoring. Defizitär waren beziehungsweise sind: - die sehr späte Einführung einer verbindlichen Aufsichtsquote, - fehlende bundesweit vergleichbare Betriebsstätten- und Kontrollinformationen, - fortbestehende Datenlücken beim Aufsichtspersonal, - langsame Anpassung des Berufskrankheitenrechts an neue Erkenntnisse, - geringe Kontrolldichte in Relation zur großen Zahl von Betrieben, - schwache Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in Teilen der Kleinbetriebslandschaft. --- ### 11. Direkte Kosten Die Unfallversicherungsträger für gewerbliche Wirtschaft und öffentlichen Dienst leisteten 2024: - 5,379 Milliarden Euro für Heilbehandlung und Rehabilitation, - 6,247 Milliarden Euro für Renten, Abfindungen und andere finanzielle Leistungen, - zusammen 11,626 Milliarden Euro. Das entspricht rechnerisch etwa 139 Euro je Einwohner und rund 0,27 Prozent des nominalen BIP 2024. Die Größenordnung ist eine eigene Skalierungsrechnung auf Basis von 83,6 Millionen Einwohnern und einem revidierten BIP von 4,329 Billionen Euro ([DGUV Entschädigungsleistungen](https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/entschaedigung/index.jsp), [Destatis Bevölkerung](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/06/PD25_221_124.html), [Destatis BIP-Revision](https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/sommerueberarbeitung-2025.html)). Diese Summe umfasst Leistungen für alte und neue Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Sie darf nicht als Schaden allein der Ereignisse des Jahres 2024 interpretiert werden. Für Prävention, Beratung, Qualifizierung, Erste Hilfe und verwandte Aufgaben gaben die Unfallversicherungsträger 2024 rund 1,496 Milliarden Euro aus – etwa 18 Euro pro Einwohner ([DGUV Präventionsaufwendungen](https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/praevention/steuerungskosten/index.jsp)). --- ### 12. Indirekte Kosten Nicht vollständig quantifiziert sind insbesondere: - Produktionsausfälle und Vertretungskosten, - Qualitätsmängel und Betriebsunterbrechungen, - Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, - Belastungen von Angehörigen, - unbezahlte Pflege und Haushaltsarbeit, - Einkommens- und Karriereverluste, - steuerfinanzierte Gesundheits- und Sozialleistungen außerhalb der Unfallversicherung, - psychische Folgen für Kollegen und Unfallzeugen, - Rechts-, Ermittlungs- und Verfahrenskosten, - langfristiger Verlust von Erfahrung und Fachkräften. Eine belastbare nationale Gesamtsumme ausschließlich für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten liegt nicht vor. Allgemeine Arbeitsunfähigkeitskosten dürfen hier nicht erneut vollständig zugerechnet werden, weil sie überwiegend auch nicht arbeitsbedingte Krankheiten umfassen und bereits in anderen Dossiers behandelt wurden. --- ### 13. Gewinner, Verlierer und Fehlanreize Verlierer sind Verletzte, Erkrankte, Hinterbliebene, Kollegen, verantwortungsbewusste Betriebe und Beitragszahler. Kurzfristige Kostenvorteile können Betriebe erzielen, die Wartung, Schutztechnik, Personal, Unterweisung oder arbeitsmedizinische Betreuung einsparen. Ein Teil der Folgekosten wird auf Unfallversicherung, Krankenversicherung, Beschäftigte und Familien verlagert. Mögliche Fehlanreize: - Untererfassung kleinerer Unfälle, - Zurückhaltung bei Verdachtsanzeigen, - Priorisierung leicht messbarer Sicherheitsmängel gegenüber komplexen organisatorischen oder psychischen Belastungen, - Konzentration auf formale Dokumente statt tatsächlicher Wirksamkeit, - Risikoverlagerung auf Subunternehmen, - geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit bei seltenen Kontrollen. Gegenläufig wirkt, dass die Beiträge der Berufsgenossenschaften teilweise risikobezogen sind und Prävention langfristig Ausfall- und Versicherungsaufwand reduziert. --- ### 14. Gegenargumente und Bewertung **„Die sinkenden Unfallzahlen zeigen, dass kein wesentliches Problem mehr besteht.“** Der Rückgang ist real und bedeutend. Er widerlegt aber nicht die hohe Konzentration schwerer Risiken in einzelnen Branchen und Tätigkeiten. **„Deutschland steht international sehr gut da.“** Bei tödlichen Unfällen trifft das zu. Nicht tödliche Unfälle und Berufskrankheiten sind wegen unterschiedlicher Meldesysteme weniger vergleichbar. **„Mehr Kontrollen bedeuten nur mehr Bürokratie.“** Schlecht priorisierte Kontrollen können bürokratisch sein. Risikobasierte Kontrollen in Hochrisikobranchen und bei wiederholten Verstößen sind dagegen ein zentraler Bestandteil wirksamer Rechtsdurchsetzung. **„Beschäftigte sind häufig selbst schuld.“** Individuelles Fehlverhalten kommt vor. Arbeitsschutz muss aber vorhersehbare Fehler, Zeitdruck, Ermüdung und Fehlbedienung organisatorisch und technisch berücksichtigen. **„Die vielen nicht bestätigten Berufskrankheiten beweisen missbräuchliche Anzeigen.“** Nein. Eine Verdachtsanzeige ist bewusst niedrigschwelliger als die endgültige Anerkennung. Ablehnungen können auf fehlender Diagnose, unzureichender Exposition, rechtlichen Kriterien oder Beweisproblemen beruhen. --- ### 15. Datenlücken - Keine vollständige Erfassung von Unfällen mit höchstens drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. - Dunkelfeld nicht gemeldeter Unfälle und Berufskrankheiten. - Keine bundesweit zuverlässige Betriebsstättenzahl. - Begrenzte Vergleichbarkeit der Länderaufsicht. - Teilweise fehlende oder geschätzte Personaldaten. - Unzureichende Verknüpfung von Kontrolle, festgestelltem Mangel und späterer Unfallentwicklung. - Fehlende langfristige Expositionsdaten bei Gefahrstoffen, Lärm und körperlichen Belastungen. - Schwierige Erfassung von Selbstständigen, Plattformarbeit, mobilen Einsatzorten und Subunternehmerketten. - Keine vollständige volkswirtschaftliche Kostenrechnung. - Unzureichende internationale Vergleichbarkeit der Berufskrankheiten. - Anerkennungszahlen lassen sich nicht einem einzigen Anzeigejahrgang zuordnen. - Erkrankungen außerhalb der Berufskrankheitenliste bleiben statistisch schwer sichtbar. --- ### 16. Reformoptionen 1. Die Fünf-Prozent-Quote konsequent und risikobasiert umsetzen. 2. Aufsichtspersonal, Ausbildungskapazitäten und digitale Auswertung ausbauen. 3. Ein bundesweit kompatibles Betriebsstätten- und Kontrollregister schaffen. 4. Kontrollen auf Bau, Transport, Logistik, Metall, Pflege, Leiharbeit und komplexe Subunternehmerketten konzentrieren. 5. Kleinbetriebe durch branchenspezifische digitale Gefährdungsbeurteilungen und persönliche Beratung unterstützen. 6. Nichtdurchführung oder rein formale Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gezielter sanktionieren. 7. Kontrollwirkung anhand späterer Mängel- und Unfallentwicklung evaluieren. 8. Schutz vor Gewalt als verbindlichen Teil der Gefährdungsbeurteilung durchsetzen. 9. Expositionsregister für krebserzeugende Stoffe und andere Langzeitrisiken verbessern. 10. Berufskrankheitenverfahren digitalisieren und Verfahrenszeiten transparent veröffentlichen. 11. Neue medizinische Erkenntnisse schneller in das Berufskrankheitenrecht übertragen. 12. Beweisprobleme bei sehr lange zurückliegenden Expositionen reduzieren. 13. Präventionsanreize in der Beitragsgestaltung stärken. 14. Unfall- und Beinaheunfalldaten systematischer betrieblich auswerten. 15. Wirksamkeitskontrollen statt bloßer Dokumentenprüfung priorisieren. --- ### 17. Umsetzungshürden - Fa … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)