Dossier O

Waffenlieferungen und militärische Ausgaben außerhalb Deutschlands

Stichtag: 23. August 2026
Problemregister: DE‑217 bis DE‑231
Belegmaßstab: Tatsache / plausible Schlussfolgerung / offene oder unbewiesene Behauptung

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# Dossier O – Waffenlieferungen und militärische Ausgaben außerhalb Deutschlands

**Stichtag:** 23. August 2026  
**Problemregister:** DE‑217 bis DE‑231  
**Belegmaßstab:** Tatsache / plausible Schlussfolgerung / offene oder unbewiesene Behauptung

## 1. Kernaussage

Deutschland hat seine militärische Unterstützung für die Ukraine und seine Rüstungsexporte seit 2022 erheblich ausgeweitet. Daraus folgt aber nicht, dass sämtliche veröffentlichten Milliardenbeträge „verschenktes Steuergeld“ darstellen:

- Kommerzielle Rüstungsexporte sind Verkäufe deutscher Unternehmen.
- Exportgenehmigungen sind keine Lieferungen und keine Staatsausgaben.
- Materialabgaben aus Bundeswehrbeständen verursachen zunächst einen Vermögens- und Fähigkeitsabgang; ihre spätere Ersatzbeschaffung kann wesentlich teurer sein.
- Die von der Bundesregierung genannten rund **57,6 Milliarden Euro Ukraine-Militärhilfe** umfassen sowohl bereits geleistete Unterstützung als auch für Folgejahre bereitgestellte Mittel, Materialbewertungen und Ausbildungskosten. Es handelt sich nicht um eine reine Auszahlungssumme bis August 2026. [Bundesregierung, 3. August 2026](https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274)

Die gravierendsten belegten Probleme sind daher nicht ein pauschal beweisbarer „Geldverlust“, sondern:

1. unvereinbare Kosten- und Exportbegriffe;
2. fehlende Überleitung von Genehmigung zu Vertrag, Lieferung und Zahlung;
3. unvollständig sichtbare Wiederbeschaffungskosten;
4. zeitweilige Belastungen der Bundeswehrbestände;
5. begrenzte öffentliche Endverbleibskontrollen;
6. verzögerte und nachträgliche Meldungen bei Allgemeingenehmigungen;
7. kaum öffentlich messbare strategische Wirkungsindikatoren;
8. schwierige menschenrechtliche Abwägungen bei Lieferungen in Konfliktregionen.

Militärhilfe kann zugleich eine Sicherheitsinvestition sein: Sie unterstützt das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine, bindet russische militärische Kräfte, stärkt Abschreckung und liefert Erkenntnisse über moderne Kriegführung. Der Umfang dieses Nutzens ist jedoch nicht seriös in Euro bezifferbar.

## 2. Definition und Abgrenzung

| Begriff | Bedeutung | Darf nicht gleichgesetzt werden mit |
|---|---|---|
| Einzelgenehmigung | Erlaubnis für ein bestimmtes Ausfuhrvorhaben | tatsächlicher Lieferung oder Zahlung |
| Allgemeingenehmigung | vorab erteilte Genehmigung für typisierte Fälle; Nutzung wird vielfach nachträglich gemeldet | vollständigem Echtzeitregister |
| Sammelausfuhrgenehmigung | Genehmigung für mehrere Transfers, häufig im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen | sicher realisiertem Auftragswert |
| Kriegswaffe | Gegenstand der gesetzlichen Kriegswaffenliste | jedem „sonstigen Rüstungsgut“ |
| Tatsächliche Kriegswaffenausfuhr | physisch ausgeführte Kriegswaffe, statistisch gemeldeter Warenwert | sämtlichen Rüstungsgütern |
| Kommerzieller Export | Lieferung eines Unternehmens gegen Bezahlung | deutscher Militärhilfe |
| Bundeswehrabgabe | unentgeltliche oder staatlich veranlasste Abgabe aus Beständen | kommerziellem Unternehmensumsatz |
| Abgabewert/Inventory Value | administrativer Wert des abgegebenen Bestands | aktuellem Markt- oder Wiederbeschaffungswert |
| Wiederbeschaffungswert | geschätzter Preis, um die abgegebene Fähigkeit heute zu ersetzen | ursprünglichem Buchwert oder tatsächlich schon gezahltem Betrag |
| Verpflichtungsermächtigung | Erlaubnis, künftige Haushaltsjahre vertraglich zu binden | aktueller Auszahlung |
| Ringtausch | Partner liefert eigenes, meist schnell nutzbares Material an die Ukraine und erhält Ersatz aus Deutschland | kostenneutralem Tausch |
| EPF | außerbudgetäre Europäische Friedensfazilität | EU-Haushalt oder zusätzlicher rein deutscher Hilfsbetrag |
| EUMAM | EU-Ausbildungsmission für ukrainische Streitkräfte | sämtlicher bilateraler deutscher Ausbildung |
| NSATU | NATO-Kommando zur Koordinierung von Ausbildung, Logistik und Materialhilfe | eigener NATO-Waffenfonds |
| PURL | von Verbündeten finanzierter Kauf priorisierter US-Systeme für die Ukraine | Lieferung aus deutschen Bundeswehrbeständen |

Rechtsgrundlagen sind insbesondere das [Kriegswaffenkontrollgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/), das [Außenwirtschaftsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/BJNR148210013.html), die Außenwirtschaftsverordnung, der Arms Trade Treaty und der 2025 überarbeitete [Gemeinsame Standpunkt der EU](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02008E0944-20250415).

**Abgrenzung zu Dossier M:** Dort erfasste allgemeine Auslandszahlungen, EU-Beiträge, Verpflichtungen, Garantien und Auslandseinsätze werden hier nicht nochmals als zusätzliche Kosten gezählt. Dossier O untersucht ausschließlich die militär- und rüstungsspezifischen Buchungs-, Kontroll- und Wirkungsprobleme.

## 3. Konkrete Teilprobleme

### O‑1: Exportgenehmigungen werden regelmäßig als Waffenlieferungen dargestellt

**Belegt.** 2024 wurden Einzelgenehmigungen über **12,83 Milliarden Euro** erteilt. Tatsächlich ausgeführte Kriegswaffen hatten im selben Jahr einen Wert von **4,04 Milliarden Euro**. Die Werte gehören zudem nicht zwingend zu denselben Verträgen, weil Genehmigung und Ausfuhr in verschiedenen Jahren liegen können. Manche genehmigten Vorhaben werden nie ausgeführt. [Rüstungsexportbericht 2024, S. 25–45](https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101450.pdf)

### O‑2: Der kumulierte Ukrainehilfswert vermischt Ist-Ausgaben und Zukunftsbindungen

**Belegt.** Die Bundesregierung nennt rund 57,6 Milliarden Euro militärische Unterstützung, formuliert aber ausdrücklich „geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt“. Enthalten sind Materialabgaben sowie weitere Kosten wie Ausbildung. Eine öffentlich zugängliche Überleitung nach Zahlungsjahr, Verpflichtung, Bewertung und Leistungstyp fehlt. [Bundesregierung, August 2026](https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274)

### O‑3: Abgabe-, Buch-, Markt- und Wiederbeschaffungswert sind nicht vergleichbar

**Belegt.** Ein Regierungsbericht wies 2023 etwa 600 Millionen Euro Materialabgaben auf Grundlage des Abgabewerts aus und erklärte, die Wiederbeschaffungswerte lägen teilweise um ein Vielfaches höher. Später bezifferte die Bundesregierung den Wiederbeschaffungswert der seit Februar 2022 abgegebenen Bundeswehrbestände auf rund **5,2 Milliarden Euro**. [Bundestagsdrucksache 20/7751](https://dserver.bundestag.de/btd/20/077/2007751.pdf), [Lieferübersicht der Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/waffenlieferungen-ukraine-2054514)

### O‑4: Finanzierung und Ersatzbeschaffung verteilen sich auf mehrere Haushaltsstellen

**Belegt.** Zahlungen liefen beziehungsweise laufen über die Ertüchtigungsinitiative im Einzelplan 60, den Verteidigungshaushalt, das Sondervermögen Bundeswehr und internationale Mechanismen. 2024 waren zusätzlich **520 Millionen Euro** im Sondervermögen für Ersatzbeschaffungen vorgesehen. Diese Fragmentierung erschwert die Gesamtkontrolle. [Bundestagsdrucksache 20/12165](https://dserver.bundestag.de/btd/20/121/2012165.pdf)

### O‑5: Materialabgaben können die Einsatzbereitschaft zumindest vorübergehend schwächen

**Teilweise belegt.** Die Bundesregierung bestätigte, dass Artilleriemunitionslieferungen die eigenen Bestände reduziert hatten und gleichartige Wiederbeschaffung wegen industrieller Lieferzeiten nicht immer sofort möglich war. Der Wehrbericht 2024 verlangte eine zügige Wiederbeschaffung von Großgerät und Munition. Eine öffentlich belastbare Quantifizierung des militärischen Fähigkeitsverlusts existiert aus Sicherheitsgründen nicht. [Bundestag zur Artilleriemunition](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-930906), [Wehrbericht 2024](https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015060.pdf)

### O‑6: Ersatzbeschaffung ist langsamer und häufig teurer als die Abgabe

**Belegt.** Neu produziertes Material muss aktuelle Standards erfüllen, Produktionslinien müssen hochgefahren werden und Preise können durch knappe Kapazitäten steigen. Mitte 2024 waren aus dem damaligen Ertüchtigungstitel rund 54,4 Millionen Euro für Wiederbeschaffung ausgegeben, aber bereits rund 458,6 Millionen Euro vertraglich gebunden. Das zeigt den erheblichen Zeitversatz. [Bundestagsdrucksache 20/12255](https://dserver.bundestag.de/btd/20/122/2012255.pdf)

### O‑7: EU-Erstattungen bergen ein erhebliches Doppelzählungsrisiko

**Belegt.** Nationale Materiallieferungen können über die Europäische Friedensfazilität teilweise erstattet werden. Der deutsche Beitrag zur EPF ist zugleich Teil deutscher Ausgaben. Wird die nationale Lieferung, der deutsche EPF-Beitrag und die europäische Erstattung jeweils als zusätzliche Hilfe addiert, entsteht eine Doppelzählung. Die frühere Bundesregierung meldete bis zum damaligen Stichtag nur etwa **31 Millionen Euro** Erstattung an Deutschland. [Lieferübersicht der Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/waffenlieferungen-ukraine-2054514)

### O‑8: Ausbildungs-, Logistik-, Reparatur- und Schutzkosten sind öffentlich nicht ausreichend getrennt

**Belegt.** Bis August 2026 waren in Deutschland mehr als **27.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten** ausgebildet worden. Die Bundesregierung erklärt, dass Ausbildungskosten in der Gesamtsumme enthalten sind, veröffentlicht aber keine durchgängige jährliche Kostenaufteilung. [Bundesregierung, August 2026](https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274)

NSATU koordiniert zusätzlich Ausbildung, Spenden, Reparaturen und Logistik von Wiesbaden aus. Der genaue deutsche Anteil an Personal-, Infrastruktur- und Betriebskosten ist öffentlich nicht konsolidiert. [NATO-Jahresbericht 2025](https://www.nato.int/content/dam/nato/webready/documents/publications-and-reports/annual-reports/sgar25-en.pdf)

### O‑9: Ringtausche sind kosten- und leistungsmäßig schwer nachvollziehbar

**Teilweise belegt.** Ringtausche ermöglichten schnelle Lieferungen sowjetischer beziehungsweise osteuropäischer Systeme an die Ukraine. Deutschland finanzierte oder lieferte dafür moderneres Ersatzmaterial an Partner. Vertragspreise, Modernisierung, Ersatzteile, Ausbildung und der militärische Gegenwert wurden öffentlich nicht in einem einheitlichen Schema ausgewiesen. [Bundestagsdrucksache 20/4970](https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004970.pdf)

### O‑10: Allgemeingenehmigungen verschieben Kontrolle und Statistik teilweise nach hinten

**Belegt.** Allgemeingenehmigungen erlauben Ausfuhren ohne vorherigen Einzelantrag; die veröffentlichten Werte beruhen auf nachträglichen Unternehmensmeldungen. Deshalb stieg der zunächst für 2025 gemeldete Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro über spätere parlamentarische Angaben von etwa 13,1 Milliarden auf rund **13,3 Milliarden Euro** im endgültigen Bericht. Das ist vor allem ein Melde- und Stichtagseffekt, nicht automatisch ein Rechenfehler. [Vorläufige Werte 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/02/20260206-ruestungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2025.html), [endgültiger Bericht 2025](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-ruestungsgueter-2025.html)

### O‑11: Beschleunigung und menschenrechtliche Einzelfallkontrolle geraten in Spannung

**Belegt als Zielkonflikt.** Die bis 15. September 2026 befristete Allgemeingenehmigung 48 erleichtert Luft- und Seeverteidigungslieferungen an Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Ukraine. Registrierung kann bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr erfolgen. Das erhöht Geschwindigkeit, reduziert aber die vorgelagerte fallbezogene Sichtbarkeit. Die Regierung verweist auf begrenzte Güter, Endverwender, Zwecke und monatliche Meldepflichten. [BMWE zur AGG 48](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/03/20260320-bundesregierung-vereinfacht-ausfuhr-von-bestimmten-ruestungsguetern-an-die-golfstaaten-und-die-ukraine.html)

### O‑12: Post-Shipment-Kontrollen decken nur einen kleinen Ausschnitt ab

**Belegt.** 2024 fanden Kontrollen bei Empfängern in sieben Staaten statt: Tunesien, Kuwait, Argentinien, Kosovo, Sri Lanka, Katar und Südkorea. Das Instrument konzentriert sich vor allem auf Klein- und Leichtwaffen an staatliche Drittlandsempfänger. Großwaffen, Bauteile, Technologie, aktive Kriegsgebiete und viele Partnerstaaten sind damit nicht in gleichem Umfang öffentlich nachkontrolliert. [Rüstungsexportbericht 2024, S. 15–16](https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101450.pdf)

Dass 2024 keine öffentlich genannte Vor-Ort-Kontrolle in der Ukraine stattfand, belegt allerdings **keine** Zweckentfremdung. Vor-Ort-Prüfungen in einem aktiven Kriegsgebiet wären mit erheblichen Sicherheitsproblemen verbunden.

### O‑13: Menschenrechts- und Völkerrechtsrisiken bleiben trotz Prüfverfahren real

**Belegt als Risiko; konkrete Rechtsverletzung Deutschlands nicht abschließend festgestellt.** Der EU-Standpunkt verlangt die Versagung einer Genehmigung bei klarem Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen oder interner Repression. Gleichzeitig genehmigt Deutschland Lieferungen an Staaten mit bewaffneten Konflikten oder problematischer Menschenrechtslage.

Beim Internationalen Gerichtshof beantragte Nicaragua vorläufige Maßnahmen gegen deutsche Lieferungen an Israel. Der Gerichtshof lehnte diese am 30. April 2024 mit 15 zu 1 Stimmen ab, erinnerte aber alle Staaten an ihre fortdauernden Pflichten bei Waffenlieferungen an Konfliktparteien. Das war **kein abschließendes Urteil in der Hauptsache**. [IGH-Beschluss](https://www.icj-cij.org/node/203991)

### O‑14: Strategischer Erfolg wird kaum anhand veröffentlichter Wirkungsindikatoren geprüft

**Teilweise belegt.** Mengen, Systeme, Genehmigungswerte und ausgebildete Personen werden veröffentlicht. Weniger sichtbar sind:

- welche konkrete ukrainische Fähigkeit mit welchem Aufwand hergestellt wurde;
- wie schnell Systeme einsatzbereit waren;
- welche Ausfall-, Verbrauchs- und Reparaturraten entstanden;
- welche Programme wegen geringer Wirkung beendet wurden;
- welchen Beitrag eine Lieferung zu Abschreckung, Schutz von Zivilisten oder Verhandlungsfähigkeit leistete.

Viele dieser Daten müssen militärisch geheim bleiben. Es fehlt aber auch eine zeitverzögerte, aggregierte parlamentarische Wirksamkeitsprüfung.

### O‑15: Die Opportunitätskosten werden zugleich über- und unterschätzt

**Belegt als methodisches Problem.** Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Dennoch ist „für 12 Milliarden Euro hätte man stattdessen Schulen gebaut“ kein vollständiger Vergleich:

- Nicht jede Militärhilfe wäre bei Wegfall automatisch für einen anderen Zweck verfügbar.
- Ersatzbeschaffungen können zugleich die deutsche Industrie und später die Bundeswehr stärken.
- Unterlassene Unterstützung kann eigene Sicherheits-, Abschreckungs- und spätere Verteidigungskosten erhöhen.
- Umgekehrt verhindert ein sicherheitspolitischer Nutzen nicht, dass reale Haushalts- und Kapazitätskosten entstehen.

Der korrekte Vergleich benötigt ein Gegenfaktum: Kosten und Risiken der Hilfe gegenüber Kosten und Risiken einer geringeren oder anders zusammengesetzten Hilfe.

## 4. Zentrale Kennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| Einzelgenehmigungen 2024 | 12,83 Mrd. € | Erlaubnisse, nicht Auszahlungen |
| Davon Ukraine | 8,154 Mrd. € | alle Rüstungsgüter |
| Genehmigte Kriegswaffen für Ukraine 2024 | 5,810 Mrd. € | noch keine tatsächliche Ausfuhr |
| Tatsächliche Kriegswaffenausfuhren 2024 | 4,037 Mrd. € | alle Empfänger |
| Davon Bundeswehrausfuhren | ca. 0,300 Mrd. € | nicht ausschließlich Ukraine |
| Davon kommerzielle Ausfuhren | 3,737 Mrd. € | Unternehmenslieferungen |
| Tatsächliche Kriegswaffenausfuhr an Ukraine 2024 | 1,871 Mrd. € | physische Ausfuhr im Berichtsjahr |
| Endgültige Genehmigungen 2025 einschließlich vorliegender AGG-Meldungen | rund 13,3 Mrd. € | nachträgliche Meldedaten enthalten |
| Genehmigungen 1. Halbjahr 2026 | 13,87 Mrd. € | vorläufig |
| Davon Kriegswaffen, 1. Halbjahr 2026 | 9,6 Mrd. € | Genehmigungen |
| Davon Ukraine, 1. Halbjahr 2026 | 2,521 Mrd. € | Hauptempfänger |
| Davon Israel, 1. Halbjahr 2026 | 0,799 Mrd. € | überwiegend maritimes Großprojekt und Kooperationen |
| Ukraine-Militärhilfe seit 2022, Stand August 2026 | rund 57,6 Mrd. € | geleistet oder für Folgejahre bereitgestellt |
| Bundeswehrmaterial, früher veröffentlichter Wiederbeschaffungswert | ca. 5,2 Mrd. € | Bestandteil, nicht hinzuzurechnen |
| Ist-Ausgaben Ertüchtigung 2025 | rund 8,7 Mrd. € | Partner- und angegriffene Staaten |
| Ansatz Ertüchtigung 2026 | 12,0 Mrd. € | Soll, nicht Ist |
| In Deutschland ausgebildete ukrainische Soldaten | über 27.000 | Stand August 2026 |
| Deutsche PURL-Finanzierung | bislang 900 Mio. US‑$ | Kauf US-amerikanischer Systeme |
| EPF-Mobilisierung für Ukraine 2022–2025 | 6,4 Mrd. € | gesamte EU, nicht deutscher Zusatzbetrag |
| EUMAM-Finanzierung | 610 Mio. € | EU-weit; 95.000 Ausgebildete |
| Deutsche Bevölkerung Ende 2025 | 83,47 Mio. | Bezugsgröße |

Quellen: [Rüstungsexportbericht 2024](https://dserver.bundestag.de/btd/21/014/2101450.pdf), [BMWE, 1. Halbjahr 2026](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260715-ruestungsexportpolitik-1-halbjahr-2026.html), [BMF zum Haushalt 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/Monatsberichte/2026/monatsbericht-2026-02.pdf?__blob=publicationFile&v=5), [EU-Militärhilfe](https://www.consilium.europa.eu/en/policies/military-support-ukraine/), [Auswärtiges Amt zu PURL](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet/2513956), [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_203_124.html).

**Umrechnung des 2026-Ansatzes von 12 Milliarden Euro:**

- rund **144 Euro je Einwohner**;
- rund **2,29 % des Bundeshaushalts 2026** von 524,54 Milliarden Euro.

Das ist eine Größenordnung, keine individuelle Steuerrechnung. [Haushaltsgesetz 2026](https://www.gesetze-im-internet.de/hg_2026/__1.html)

## 5. Historische Entwicklung

Die tatsächlichen deutschen Kriegswaffenausfuhren entwickelten sich stark schwankend:

- 2014: 1,826 Mrd. €
- 2018: 0,771 Mrd. €
- 2021: 1,515 Mrd. €
- 2022: 1,875 Mrd. €
- 2023: 4,521 Mrd. €
- 2024: 4,037 Mrd. €

Großaufträge und Lieferzyklen verursachen erhebliche Jahresschwankungen. Ein einzelnes Jahr ist deshalb kein zuverlässiger Beleg für eine dauerhaft liberalere oder restriktivere Exportpolitik.

Politische Zäsuren:

- **2000:** Neufassung der politischen Rüstungsexportgrundsätze.
- **2015:** Beschluss zur Einführung selektiver Post-Shipment-Kontrollen.
- **2017:** Beginn praktischer Vor-Ort-Kontrollen.
- **24. Februar 2022:** fundamentaler Kurswechsel durch umfangreiche Waffenlieferungen an einen angegriffenen Staat in einem laufenden Krieg.
- **2022–2024:** direkte Bestandsabgaben, Ringtausche und stark steigende industriell finanzierte Lieferungen.
- **Februar 2024:** deutsch-ukrainische Vereinbarung über langfristige Sicherheitszusammenarbeit.
- **März 2024:** EU beschließt einen Ukraine-Unterstützungsfonds von fünf Milliarden Euro innerhalb der EPF.
- **April 2025:** Überarbeitung der EU-Exportkriterien.
- **2025/2026:** Ausweitung von Allgemeingenehmigungen und stärker strategisch beziehungsweise bündnispolitisch ausgerichtete Exportpolitik.
- **2026:** zwölf Milliarden Euro Haushaltsansatz für Ertüchtigung; zusätzliche deutsche Beteiligung an PURL.

## 6. Regionale Unterschiede

### Empfängerregionen

Nach SIPRI gingen von den deutschen Großwaffentransfers 2021–2025:

- 41 % nach Europa;
- 33 % in den Nahen Osten;
- 17 % nach Asien und Ozeanien.

Fast ein Viertel der deutschen Transfers entfiel als Hilfe 
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