Dossier P
Wohnungs- und Obdachlosigkeit, verdeckte Armut und Lücken im sozialen Netz
Stand: 28. August 2026
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# Dossier P – Wohnungs- und Obdachlosigkeit, verdeckte Armut und Lücken im sozialen Netz **Stand: 28. August 2026** ## 1. Kernaussage Deutschland hat erstmals eine brauchbare bundesweite Wohnungslosenstatistik. Sie zeigt zugleich, dass das Problem erheblich größer und vielfältiger ist als das sichtbare Leben auf der Straße. Am 31. Januar 2026 waren **452.900 Menschen amtlich als untergebracht wohnungslos registriert**. Das waren fünf Prozent weniger als 2025. Die aktuellste umfassende Erhebung stammt jedoch aus 2024: Sie schätzte einschließlich verdeckter und ungeschützter Wohnungslosigkeit **rund 531.600 Menschen**. Die beiden Zahlen dürfen nicht vermischt werden: - 452.900 ist ein amtlicher Stichtagswert für untergebrachte Personen 2026. - 531.600 ist eine kombinierte Schätzung dreier Gruppen für 2024. - Die 2024 geschätzten Straßen- und verdeckt Wohnungslosen dürfen nicht einfach zum 2026er Wert addiert werden. - Jahresverlaufszahlen, bei denen jede im Jahresverlauf betroffene Person gezählt wird, sind ebenfalls nicht mit Stichtagszahlen vergleichbar. Der Rückgang 2026 ist positiv. Er beweist aber noch keine nachhaltige Trendwende. Der Bund kennt weder die bundesweiten Unterbringungskosten noch sämtliche Kapazitäten, Räumungsklagen oder dauerhaften Wohnungsübergänge. Der Nationale Aktionsplan misst bislang überwiegend Maßnahmen und Aktivitäten, nicht dauerhaft beendete Wohnungslosigkeit. ## 2. Definition und Abgrenzung | Begriff | Abgrenzung | |---|---| | Wohnungslos | Keine miet-, pacht- oder eigentumsrechtlich abgesicherte Wohnung verfügbar | | Untergebracht wohnungslos | Vorübergehend in Notunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Hotel, Wohnheim oder überlassenem Normalwohnraum | | Obdachlos/ohne Unterkunft | Übernachtung auf der Straße, in Fahrzeugen oder Behelfsunterkünften | | Verdeckt wohnungslos | Vorübergehend bei Freunden, Verwandten oder Bekannten ohne eigenen Mietvertrag | | Von Wohnungslosigkeit bedroht | Wohnung noch vorhanden, aber etwa wegen Mietschulden, Kündigung oder Räumungsklage gefährdet | | Anerkannte Geflüchtete in Unterkünften | Werden erfasst, wenn sie trotz Leistungs- oder Aufenthaltsstatus mangels Wohnung ohne eigenen Mietvertrag in der Unterkunft verbleiben | | Asylbewerber im laufenden Verfahren | In der Regel nicht in dieser Statistik, sofern sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz untergebracht sind | | Stichtagszahl | Bestand an einem bestimmten Tag | | Jahresverlaufszahl | Alle während eines Jahres mindestens einmal betroffenen Personen | | Wohnungsarmut/Überbelegung | Schlechte oder beengte Wohnverhältnisse, aber nicht automatisch Wohnungslosigkeit | | Verdeckte Armut | Bestehender Sozialleistungsanspruch wird nicht genutzt | Die gesetzliche Definition steht in [§ 3 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/woberichtsg/__3.html). ## 3. Dreißig konkrete Teilprobleme ### Messung und Umfang 1. Die jährliche Bundesstatistik erfasst nur untergebrachte Wohnungslose. 2. Für Straßen- und verdeckte Wohnungslosigkeit gibt es nur zweijährliche Stichprobenhochrechnungen. 3. Eine bundesweite Jahresverlaufszahl fehlt. 4. Die Zeitreihe 2022–2026 ist wegen verbesserter Meldungen und veränderter Erfassung nur eingeschränkt vergleichbar. 5. Frauenhäuser, Kliniken, Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen fehlen regelmäßig in der Hauptstatistik. 6. Stichtags-, Jahres- und Verbandszahlen werden öffentlich häufig verwechselt. 7. Doppelerfassungen zwischen den drei Gruppen müssen geschätzt werden. ### Betroffene Gruppen und Schäden 8. 41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen sind jünger als 25 Jahre. 9. Familien mit Kindern bilden einen großen Teil der Untergebrachten. 10. Frauen erscheinen häufiger in verdeckten und gewaltgeprägten Notlagen. 11. Langjährig ungeschützte Wohnungslose verfestigen sich außerhalb des Hilfesystems. 12. Psychische, körperliche und Suchterkrankungen sind sehr häufig. 13. Zehntausende nehmen trotz Krankheit keine reguläre medizinische Versorgung in Anspruch. 14. Gewalterfahrungen und registrierte Straftaten sind erheblich. 15. Wohnungslosigkeit verschlechtert Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Integrationschancen. 16. Menschen ohne feste Adresse stoßen auf Zugangsbarrieren bei Arbeit, Bankkonto, Post, Behörden und Sozialleistungen. 17. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erschwert den Ausstieg. ### Ursachen und Prävention 18. Mietschulden sind ein zentraler unmittelbarer Auslöser. 19. Bezahlbarer Wohnraum fehlt besonders in Ballungsräumen. 20. Trennung, häusliche Gewalt, Haftentlassung, Krankheit und Arbeitsplatzverlust können Übergänge auslösen. 21. Nach Anerkennung können Geflüchtete mangels Wohnung lange in Unterkünften verbleiben. 22. Räumungsklagen und verhinderte Räumungen werden bundesweit nicht ausgewertet. 23. Mietschuldenübernahmen werden nicht vollständig mit dem Ergebnis „Wohnung erhalten“ verknüpft. 24. Entlassmanagement aus Haft, Klinik, Jugendhilfe oder Frauenhaus ist nicht flächendeckend integriert. ### Steuerung und soziale Restlücken 25. Der Bund kennt weder Gesamtkosten noch verfügbare Unterbringungskapazitäten. 26. Mindeststandards für Notunterkünfte sind überwiegend Empfehlungen statt bundesweit einheitlicher verbindlicher Regeln. 27. Der Nationale Aktionsplan besitzt keinen einheitlichen verbindlichen Zeit- und Finanzierungspfad. 28. Housing First ist noch kein flächendeckend finanziertes Regelsystem. 29. Hohe Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen lässt Menschen trotz Anspruch unversorgt. 30. Erwerbsarmut, Energiezahlungsrückstände und fehlender Krankenversicherungsschutz bilden vorgelagerte beziehungsweise parallele soziale Sicherheitslücken. ## 4. Zentrale Kennzahlen | Kennzahl | Wert | Einordnung | |---|---:|---| | Untergebracht wohnungslos, 31.01.2026 | **452.900** | Amtlicher Stichtagsbestand | | Veränderung zu 2025 | **−5 % / −21.800** | Erster Rückgang der jungen Statistikreihe | | Untergebracht wohnungslos 2025 | **474.700** | Nicht mit kompletter 2024er Gesamtschätzung verwechseln | | Umfassende Gesamtschätzung 2024 | **531.600** | Untergebracht, verdeckt und ohne Unterkunft, abzüglich Doppelzählungen | | Untergebracht 2024 | **439.500** | Amtliche Statistik | | Verdeckt wohnungslos 2024 | **60.400** | Stichprobenhochrechnung | | Ohne Unterkunft 2024 | **47.300** | Stichprobenhochrechnung | | Geschätzte Doppelzählungen 2024 | **15.600** | Von der Gruppensumme abgezogen | | Unter 25 Jahre, 2026 | **41 %** | Rund zwei von fünf Untergebrachten | | Ohne deutsche Staatsangehörigkeit, 2026 | **395.700 / 85 %** | Darunter 128.900 ukrainische Staatsangehörige | | Alleinstehende, 2026 | **158.700 / 35 %** | Größte Einzelgruppe | | Paare mit Kindern, 2026 | **151.300 / 33 %** | Fast gleich groß | | Alleinerziehendenhaushalte, 2026 | **76.000 / 17 %** | Besonders vulnerable Gruppe | | Gewalt erfahren, ohne Unterkunft | **67,1 %** | Selbstauskunft seit Beginn der Wohnungslosigkeit, Erhebung 2024 | | Gewalt erfahren, verdeckt wohnungslos | **38,8 %** | Selbstauskunft | | PKS-Opfer mit Merkmal Obdachlosigkeit 2025 | **2.663** | Darunter neun tödlich verletzte Opfer | | Kranke ohne Arzt-/Krankenhausnutzung | **ca. 50 % ohne Unterkunft; 26 % verdeckt** | Mehr als 32.000 vermutlich ohne reguläre Versorgung | | Armutsgefährdung insgesamt 2025 | **16,1 % / 13,3 Mio.** | Einkommensjahr überwiegend 2024 | | Armutsgefährdung Erwerbstätiger | **6,8 %** | Armut trotz überwiegender Erwerbstätigkeit | | Zahlungsrückstände bei Versorgern 2024 | **5,0 % / 4,2 Mio. Menschen** | Strom, Gas und andere Versorgerrechnungen | | Ohne Krankenversicherung und Versorgungsanspruch 2023 | **72.000** | Wohnungslose werden im Mikrozensus nicht erfasst | | Nichtinanspruchnahme Grundsicherung | **je nach Studie 34–56 % der anspruchsberechtigten Haushalte** | Modellschätzungen, keine aktuelle Verwaltungszählung | Quellen: [Destatis 2026](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_222_229.html?nn=2110), [Wohnungslosenbericht 2024](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1), [Umsetzung des Aktionsplans 2026](https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105884.pdf). ## 5. Historische Entwicklung ### Untergebrachte Wohnungslose - 2022: 178.100 - 2023: 372.000 - 2024: 439.500 - 2025: 474.700 - 2026: 452.900 Der scheinbare Anstieg von 2022 bis 2025 darf nicht vollständig als reale Vervielfachung interpretiert werden. Destatis nennt ausdrücklich: - bessere und vollständigere Datenmeldungen, - Anlaufprobleme der 2022 neu eingeführten Statistik, - die Erfassung anerkannter Geflüchteter und ukrainischer Schutzberechtigter, die mangels Wohnung weiterhin untergebracht sind. Die Zahl deutscher Staatsangehöriger unter den Untergebrachten stieg von etwa 61.500 im Jahr 2024 auf 67.200 im Jahr 2026. Der hohe Gesamtwert lässt sich deshalb nicht ausschließlich mit methodischen Verbesserungen oder Fluchtmigration erklären. ### Gesamtschätzungen 2018 wurde die Gesamtzahl mit einer anderen Methodik auf etwa 313.000 bis 337.000 geschätzt. Für 2022 kam der erste Bundesbericht auf rund 262.600, für 2024 auf 531.600 Menschen. Auch hier ist ein direkter Trendvergleich problematisch: Stichprobe, Meldestruktur, Abdeckung und Einbeziehung bestimmter Gruppen wurden erweitert. Eine reale Zunahme ist plausibel; deren genaue Höhe ist aber nicht belastbar aus der Differenz der beiden Gesamtschätzungen abzulesiten. ## 6. Regionale Unterschiede Am 31. Januar 2026 meldeten: - Nordrhein-Westfalen 104.700 untergebrachte Wohnungslose, - Baden-Württemberg 90.800, - Berlin 57.600. Absolute Zahlen werden stark von Bevölkerungsgröße, Wohnungsmarkt, Flüchtlingsverteilung und Meldesystem beeinflusst. Berlin weist auch relativ zur Bevölkerung eine deutlich höhere registrierte Belastung auf. Bei der 2024er Hochrechnung der nicht institutionell untergebrachten Wohnungslosen entfielen: - 28,4 Prozent der Fälle auf Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen bei rund 14 Prozent Bevölkerungsanteil, - 8,5 Prozent auf Berlin bei etwa 4,5 Prozent Bevölkerungsanteil, - 5,5 Prozent auf Hamburg bei etwa 2,3 Prozent Bevölkerungsanteil, - nur 5,5 Prozent auf Ostdeutschland ohne Berlin bei etwa 14,9 Prozent Bevölkerungsanteil. Diese Unterschiede können reale Wohnungsmärkte und Wanderungsbewegungen abbilden, werden aber auch durch Hilfestruktur, Erreichbarkeit und Erhebungsmethodik beeinflusst. ## 7. Internationaler Vergleich Die OECD schätzt, dass nach den jeweiligen nationalen Definitionen durchschnittlich ungefähr **0,25 Prozent** der Bevölkerung in OECD-Ländern wohnungslos sind. Deutschlands umfassende 2024er Stichtagsschätzung entspricht ungefähr **0,64 Prozent** der Bevölkerung. Daraus folgt nicht belastbar, dass Deutschland zweieinhalbmal schlechter abschneidet: - Die OECD weist ausdrücklich auf nicht harmonisierte Definitionen hin. - Deutschland zählt anerkannte Geflüchtete ohne eigenen Mietvertrag mit. - Einige Länder zählen nur Menschen auf der Straße oder in bestimmten Notunterkünften. - Deutschland erfasst verdeckte Wohnungslosigkeit in seiner umfassenden Berichterstattung. Deutschland hat inzwischen eine vergleichsweise breite gesetzliche Definition, aber noch kein flächendeckendes Housing-First-System. Die OECD bewertet Housing First international als wirksam für Wohnstabilität. Gesundheitswirkungen fallen unterschiedlicher aus und setzen begleitende medizinische und soziale Hilfen voraus. In Frankreich wurden die höheren Programmkosten in einer Evaluation durch geringere Krankenhaus- und Unterkunftskosten vollständig kompensiert; das lässt sich nicht ungeprüft auf Deutschland übertragen. Quellen: [OECD Homelessness](https://www.oecd.org/en/topics/sub-issues/affordable-housing/homelessness.html), [OECD Toolkit](https://www.oecd.org/en/publications/oecd-toolkit-to-combat-homelessness_0fec780e-en/full-report/long-term-housing-solutions-housing-led-and-housing-first_db4e15b1.html). ## 8. Ursachenanalyse ### Strukturelle Ursachen - zu wenig bezahlbarer und barrierearmer Wohnraum in nachfragestarken Regionen, - sinkender oder unzureichender Bestand preisgebundener Wohnungen, - hohe Angebotsmieten und Zugangshürden, - Einkommens-, Miet- und Energieschocks, - Diskriminierung und Risikoselektion durch Vermieter, - fehlende Wohnungen für anerkannte Geflüchtete, - fragmentierte kommunale Zuständigkeiten, - fehlende integrierte Entlass- und Übergangsplanung. ### Individuelle Auslöser Unter den 2024 befragten nicht institutionell Wohnungslosen, die zuvor eine Wohnung verloren hatten, wurden unter anderem genannt: - Mietschulden: 37,2 Prozent, - arbeitsplatzgebundene Wohnung: 14,8 Prozent, - Trennung oder Scheidung: 14,5 Prozent, - Inhaftierung: 12,1 Prozent, - Krankheit: 7,3 Prozent. Das sind Auslöser, nicht zwingend alleinige Grundursachen. Mietschulden können etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, niedrige Einkommen, Leistungsausfälle oder Überschuldung entstehen. ### Verstärkende Faktoren - psychische Erkrankungen und Sucht, - fehlende Dokumente und Postadresse, - Scham oder Unkenntnis bei Leistungsanträgen, - digitale und sprachliche Barrieren, - ungeklärter Krankenversicherungsstatus, - Gewalt und Traumatisierung, - wiederholte Abbrüche zwischen verschiedenen Hilfesystemen. ## 9. Staatliche Verantwortlichkeiten | Ebene/Akteur | Verantwortung | |---|---| | Kommunen | Ordnungsrechtliche Unterbringung, Notunterkünfte, Prävention, soziale Hilfen | | Länder | Kommunal-, Polizei-, Wohnraumförderungs- und Ausführungsrecht; Finanzierung und Aufsicht | | Bund | Miet-, Sozial- und Statistikrecht, Wohngeld, Beteiligung an Unterkunftskosten, sozialer Wohnungsbau, Forschung | | Jobcenter | Kosten der Unterkunft, mögliche Mietschuldenübernahme, Arbeits- und Sozialintegration | | Sozialämter | Hilfen nach SGB XII, Sicherung der Unterkunft, besondere soziale Schwierigkeiten | | Gerichte | Mitteilung bestimmter Räumungsklagen an den zuständigen Sozialleistungsträger | | Justizvollzug, Kliniken, Jugendhilfe | Entlass- und Übergangsmanagement | | Wohnungsunternehmen und Vermieter | Mietvergabe, Präventionskooperationen, Räumungsmanagement | | Wohlfahrts- und freie Träger | Beratung, Notversorgung, betreutes Wohnen und Housing First | | Krankenkassen und Gesundheitsämter | Klärung und Zugang zur Gesundheitsversorgung | Die Vollzugsverantwortung liegt überwiegend bei Ländern und Kommunen. Der Bund kann jedoch über Miet-, Sozial-, Bau-, Förder- und Statistikrecht die Rahmenbedingungen wesentlich beeinflussen. Föderalismus erklärt die Fragmentierung, entschuldigt aber keine fehlende nationale Ergebnisübersicht. ## 10. Politische Entscheidungen und Wendepunkte - **2020:** Wohnungslosenberichterstattungsgesetz beschlossen. - **2022:** erste bundesweite Statistik und erster Wohnungslosenbericht. - **2024:** Nationaler Aktionsplan mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. - **2024:** Zielsystem umfasst Wohnraum, Prävention, Hilfesystem, Notversorgung, Forschung und Vernetzung. - **2025:** Fortführung der Mietpreisbremse bis Ende 2029; Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit; Wohngeldanpassung. - **2025:** Von 33 Maßnahmen des Jahresprogramms wurden nach Regierungsangaben 17 abgeschlossen; übrige waren überwiegend fortlaufend. - **2026:** Jahresprogramm mit 50 Maßnahmen. - **2026:** Bundesleitfaden für menschenwürdige Unterbringung; unter anderem Empfehlung von mindestens neun bis zehn Quadratmetern, Schutzkonzepten, postalischer Erreichbarkeit und möglichst wohnungsähnlicher Einzelunterbringung. - **2026:** Regierungsentwurf, mit dem eine Schonfristzahlung einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen abwenden soll. Das parlamentarische Verfahren war am Stichtag noch nicht abgeschlossen. - **2030-Ziel:** Die Bundesregierung beschreibt das operative Ziel inzwischen als Möglichkeit, allen Betroffenen ein passendes Wohnraumangebot machen zu können. Das ist realistischer als „kein einziger neuer Fall“, aber weniger eindeutig als die politische Formulierung „Wohnungslosigkeit überwinden“. ## 11. Direkte Kosten Eine bundesweite Gesamtsumme der Unterbringungskosten ist **nicht belastbar quantifizierbar**. Die Bundesregierung erklärte im Mai 2026 ausdrücklich, dass ihr hierzu keine Informationen vorliegen. Bekannt sind nur Teilgrößen: - Für drei spezifische Empfänger nannte die Bundesregierung 2026 zusammen bis zu rund **1,10 Millionen Euro** an Bundeszuschüssen im Umfeld des Aktionsplans. - Das sind rund **1,3 Cent je Einwohner**. Es handelt sich lediglich um zentrale Projekt- und Koordinationsförderung, nicht um die Wohnungslosenhilfe insgesamt. - Für den sozialen Wohnungsbau stellt der Bund 2026 **vier Milliarden Euro**, rund 48 Euro je Einwohner, bereit. Diese Mittel sind nicht vollständig oder überwiegend für Wohnungslose reserviert. - Für 2025–2029 sind 23,5 Milliarden Euro Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau vorgesehen. - Einmalige Kosten der Unterkunft nach SGB II beliefen sich 2023 auf **632,8 Millionen Euro**. Darin enthalten sind unter anderem Kautionen, Umzüge, Heizkostennachzahlungen und Mietschulden. Der Anteil zur konkreten Verhinderung von Wohnungslosigkeit ist nicht ausgewiesen. Nicht bekannt sind als bundesweite Gesamtsumme: - kommunale Notunterbringung, - Hotel- und Pensionskosten, - freie Träger und Beratungsstellen, - Gesundheitsnotversorgung, - Polizei-, Rettungsdienst- und Justizkosten, - Kosten gescheiterter Wohnungsübergänge. Diese Teilbeträge dürfen nicht addiert und als „Kosten der Wohnungslosigkeit“ bezeichnet werden. ## 12. Indirekte und langfristige Kosten - Verschlechterung körperlicher und psychischer Gesundheit, - häufigere Notfall- statt Regelversorgung, - Gewaltfolgen und Traumatisierung, - Verlust von Beschäftigung oder Arbeitsfähigkeit, - schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen bei Kindern, - höhere Jugendhilfe- und Integrationskosten, - wiederholte Notunterbringung, - Polizei-, Gerichts- und Haftkosten, - langfristige Abhängigkeit von Sozialleistungen, - Verlust persönlicher Dokumente, Konten und sozialer Netzwerke, - geringere Chancen auf dem regulären Wohnungsmarkt, - Verfestigung von Sucht- und psychischen Erkrankungen. Eine eigene Wohnung kann deshalb fiskalisch günstiger sein als dauerhaftes Krisenmanagement. Das ist für Deutschland jedoch noch nicht durch eine vollständige nationale Kosten-Nutzen-Rechnung belegt. ## 13. Gewinner, Verlierer und Fehlanreize **Verlierer:** - Wohnungslose und von Räumung bedrohte Menschen, - Kinder in langfristiger Gemeinschaftsunterbringung, - Frauen und LSBTIQ-Personen in ungeschützten Unterkünften, - Kommunen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt, - Kliniken und Hilfsdienste, wenn reguläre Versorgung zu spät einsetzt, - Vermieter, wenn Mietschulden erst spät gemeldet oder übernommen werden. **Mögliche wirtschaftliche Gewinner:** - Hotels, Pensionen oder gewerbliche Unterkunftsbetreiber mit langfristigen kommunalen Belegungen, - Träger mit dauerhaft finanzierten Übergangsangeboten, - Vermieter bei abgesicherter Mietzahlung in Housing-First- oder Kooperationsmodellen. Das ist kein Beleg für Missbrauch. Es zeigt aber, dass vorübergehende Unterbringung ein eigenes dauerhaftes Versorgungssystem und damit Beharrungsinteressen entwickeln kann. **Fehlanreize:** - Kommunen sparen kurzfristig an Prävention, tragen später aber höhere Notkosten. - Institutionen messen belegte Plätze statt dauerhaft gesicherte Mietverhältnisse. - Vermieter wählen bei Wohnungsknappheit möglichst risikoarme Haushalte. - Sozialleistungs-Nichtinanspruchnahme senkt kurzfristig Ausgaben, kann aber Mietschulden und spätere Krisenkosten erhöhen. - Sozialwohnungen werden nicht automatisch den am stärksten ausgegrenzten Haushalten zugeteilt. - Zuständigkeitswechsel ermöglichen, schwierige Fälle weiterzureichen. ## 14. Gegenargumente und entlastende Fakten | Gegenargument | Einordnung | |---|---| | Die Zahl sank 2026 erstmals. | Richtig und positiv. Ob daraus ein dauerhafter Tren … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)