Dossier Q
Innere Sicherheit, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität sowie Polizei und Justiz
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# Dossier Q – Innere Sicherheit, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität sowie Polizei und Justiz ## 1. Kernaussage Deutschland ist kein generell „unsicheres Land“. 2025 sank die registrierte Gesamtkriminalität deutlich, die Aufklärungsquote blieb stabil und das Sicherheitsgefühl ist tagsüber hoch. Die problematische Entwicklung konzentriert sich auf bestimmte Bereiche: - Gewaltkriminalität bleibt trotz des Rückgangs 2025 nahe einem langjährigen Höchststand. - Sexualdelikte, häusliche Gewalt und Wohnungseinbruch entwickelten sich ungünstig. - Cyberkriminalität, Onlinebetrug und Ransomware sind wegen ihres großen Dunkelfelds erheblich größer als die deutschen Fallzahlen suggerieren. - Organisierte Kriminalität ist überwiegend grenzüberschreitend; Geldwäsche, Einflussnahme und Vermögensabschöpfung bleiben Schwachstellen. - Politisch motivierte Straftaten und Gewalt erreichten 2025 neue Höchststände. - Ende 2024 lagen bei den Staatsanwaltschaften 950.900 offene Ermittlungsverfahren – 34 % mehr als 2020. - Die föderal zersplitterte Polizei- und Justiz-IT erschwert die Bearbeitung komplexer und länderübergreifender Verfahren. Damit besteht weniger ein flächendeckender Zusammenbruch als eine wachsende Lücke zwischen gut funktionierender Alltagsstrafverfolgung und besonders komplexen, digitalen, internationalen oder personalintensiven Verfahren. ## 2. Definition und Abgrenzung Die Polizeiliche Kriminalstatistik, PKS, zählt Straftaten, die der Polizei bekannt wurden und nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Sie ist keine Statistik aller tatsächlich begangenen Straftaten und keine Verurteiltenstatistik. Sie umfasst insbesondere nicht: - unbekannt gebliebene Taten – das Dunkelfeld; - Staatsschutzdelikte, die in der PMK-Statistik geführt werden; - Verkehrsdelikte; - Steuer- und zahlreiche Finanzdelikte; - ausschließlich bei Staatsanwaltschaften erfasste Vorgänge. Tatverdächtige sind nicht mit verurteilten Tätern gleichzusetzen. Veränderungen können neben realer Kriminalität auch aus verändertem Anzeigeverhalten, intensiveren Kontrollen, neuen Straftatbeständen oder Erfassungsänderungen entstehen. Diese Grenzen erläutert das [BKA zur Aussagekraft der PKS](https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2023/bedeutungInhaltAussagekraft.html). Doppelzählungskontrolle: - PMK-Zahlen werden nicht zur PKS-Gesamtzahl addiert. - OK-Schäden enthalten erhebliche Cybercrime-Schäden und werden nicht mit Cyber-Schätzungen summiert. - Migrationsbezogene Tatverdächtigenzahlen bleiben Querverweis zu DE-104–119. - Allgemeiner Personalmangel des öffentlichen Dienstes bleibt DE-146–155; neu erfasst wird nur der spezifische Verfahrensrückstand. - Allgemeine Verwaltungsdigitalisierung bleibt DE-156–170; hier geht es nur um Polizei- und Justizschnittstellen. ## 3. Konkrete Teilprobleme | ID | Teilproblem | Befund | |---|---|---| | DE-252 | Hellfeld-Dunkelfeld-Lücke | Belegt | | DE-253 | Gewaltkriminalität nahe hohem Niveau | Belegt | | DE-254 | Sexualdelikte und Missbrauch Minderjähriger | Belegt, Vergleich teils durch Rechtsänderungen eingeschränkt | | DE-255 | Häusliche Gewalt | Belegt, großes Dunkelfeld | | DE-256 | Wiederanstieg des Wohnungseinbruchs | Belegt | | DE-257 | Hohe Cybercrime-Viktimisierung | Belegt | | DE-258 | Ransomware gegen Unternehmen und Einrichtungen | Belegt | | DE-259 | Onlinebetrug und Handel mit gestohlenen Daten | Belegt | | DE-260 | Grenzüberschreitende Cyberstrafverfolgung | Belegt | | DE-261 | Transnationale organisierte Kriminalität | Belegt | | DE-262 | Geldwäsche und geringe Vermögenssicherung | Belegt, Gesamtausmaß unbekannt | | DE-263 | Kriminelle Einflussnahme und Insider | Belegt | | DE-264 | Rekordstand politisch motivierter Kriminalität | Belegt | | DE-265 | Antisemitische und sonstige Hasskriminalität | Belegt | | DE-266 | Große regionale Kriminalitätsunterschiede | Belegt, Vergleich verzerrungsanfällig | | DE-267 | Gewalt gegen Polizei und Einsatzkräfte | Belegt | | DE-268 | Zersplitterte polizeiliche Informationssysteme | Belegt | | DE-269 | Rekordrückstand bei Staatsanwaltschaften | Belegt | | DE-270 | Personal- und Kapazitätsengpässe der Strafjustiz | Teilweise belegt | | DE-271 | Medienbrüche und unvollständige Verlaufsstatistik | Belegt | ## 4. Zentrale Kennzahlen | Kennzahl | Wert und Einordnung | |---|---| | Registrierte Straftaten 2025 | 5.508.559; −5,6 % gegenüber 2024 | | Ohne ausländerrechtliche Verstöße | 5.303.348; −4,4 % | | Aufklärungsquote | 57,9 %; 2024: 58,0 % | | Gewaltkriminalität | 212.335 Fälle; −2,3 %, aber weiterhin hohes Niveau | | Raub | 40.119 Fälle; −7,1 % | | Gefährliche/schwere Körperverletzung | 155.002; −2,0 % | | Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen | 2.453 Fälle einschließlich Versuchen; +6,5 % | | Wohnungseinbruch | 82.920; +5,7 % | | Sexualdelikte insgesamt | rund 131.300; +2,8 % | | Sexueller Missbrauch von Kindern | 17.126 Fälle; +4,7 % | | Messerdelikte | 29.243 insgesamt; davon 14.787 im Bereich Gewaltkriminalität | | Cybercrime 2024 | 131.391 Inlandstaten plus 201.877 Auslands-/Unbekannttaten mit Wirkung in Deutschland | | Schwere Ransomware-Fälle | 950 angezeigte Fälle 2024 | | Organisierte Kriminalität 2024 | 647 Verfahren, 7.033 Tatverdächtige; 70,2 % transnational | | Festgestellter OK-Schaden | 2,64 Mrd. Euro; fast 70 % aus Cybercrime | | Vorläufig gesichertes OK-Vermögen | 94 Mio. Euro | | PMK 2025 | 85.837 Straftaten und 4.156 Gewalttaten – jeweils Höchststand | | Offene staatsanwaltliche Verfahren | 950.900 Ende 2024; +34 % seit 2020 | Die PKS-Werte stammen aus dem [BKA-Bericht 2025](https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2025/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf) und der [Zusammenfassung der Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/polizeiliche-kriminalstatistik-2025-2422020). ### Was das Dunkelfeld verändert In der repräsentativen BKA-Befragung SKiD 2024 – überwiegend mit Bezugsjahr 2023 – berichteten: - 18 % mindestens eine Cybercrime-Viktimisierung; - jeweils etwa 13 % Diebstahl beziehungsweise Betrug; - 10 % Sachbeschädigung; - 5 % Einbruch oder Einbruchsversuch. Die Anzeigequoten reichten von rund 87 % beim vollendeten Wohnungseinbruch über 29 % bei körperlichen Angriffen bis zu lediglich etwa 1–3 % bei bestimmten Onlinebeleidigungen und -bedrohungen. Die PKS unterschätzt daher insbesondere digitale, sexuelle und zwischenmenschliche Delikte. Quelle: [BKA, SKiD 2024](https://skid.bka.de/assets/files/SKiD2024_Ergebnisbericht.pdf). ## 5. Historische Entwicklung 1993 wurden 6.750.613 Straftaten registriert, bei einer Aufklärungsquote von 43,8 %. Bis 2019 sank die Zahl auf 5,44 Millionen, während die Aufklärungsquote langfristig stieg. Die Gesamtkriminalität 2025 liegt damit deutlich unter dem Niveau der 1990er- und frühen 2000er-Jahre. Die Vergleichbarkeit ab 1993 ist besser als für die unmittelbaren Nachwendejahre, aber keineswegs vollkommen. Quellen: [BKA-PKS 1993](https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecherBis2011/pks1993.pdf?__blob=publicationFile&v=2), [BKA-Zeitreihen](https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/PKSTabellen/Zeitreihen/zeitreihen_node.html). Seit der Pandemie verliefen die Teilbereiche auseinander: - Die Gesamtkriminalität stieg nach dem pandemiebedingten Tief zunächst an und fiel 2025 wieder. - Gewaltkriminalität erreichte 2024 einen sehr hohen Stand und ging 2025 leicht zurück. - Wohnungseinbruch liegt weit unter früheren Spitzen, stieg 2025 aber wieder. - Häusliche Gewalt nahm im registrierten Hellfeld über mehrere Jahre zu. - Cybercrime verlagerte sich zunehmend zu Tätern im Ausland. - PMK hat sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt. - Der staatsanwaltliche Verfahrensbestand wuchs seit 2020 um 34 %. ## 6. Regionale Unterschiede 2025 lag die Häufigkeitszahl bei 6.591 registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner. Sie reichte von 4.371 in Bayern bis 13.393 in Bremen. Quelle: [Statistikportal von Bund und Ländern](https://www.statistikportal.de/de/nachhaltigkeit/ergebnisse/ziel-16-frieden-gerechtigkeit-und-starke-institutionen/straftaten). Eine einfache Rangliste wäre irreführend: - Stadtstaaten erfassen Straftaten von Pendlern, Touristen und Besuchern, die nicht in der Einwohnerzahl enthalten sind. - Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen, Grenzlagen und Ausgehviertel erhöhen die Tatgelegenheiten. - Altersstruktur, Urbanität, Wohlstand und Polizeikontrollen unterscheiden sich. - Teilweise wurden Häufigkeitszahlen noch mit unterschiedlichen Bevölkerungsbasen vor und nach dem Zensus 2022 berechnet. Auch innerhalb von Ländern bestehen starke lokale Unterschiede. Gezielte Prävention an Bahnhöfen, Ausgehorten, kriminalitätsbelasteten Wohngebieten und Einbruchsschwerpunkten ist daher wirksamer als pauschale Landesvergleiche. ## 7. Internationaler Vergleich Eurostat registrierte 2023 in Deutschland 661 vorsätzliche Tötungsdelikte. Absolut war das wegen der Bevölkerungsgröße der zweithöchste EU-Wert; je Einwohner lag Deutschland dagegen im europäischen Mittelfeld beziehungsweise unter zahlreichen west- und nordeuropäischen Staaten. Unterschiedliche Strafgesetze, Erfassung und Anzeigequoten begrenzen internationale Vergleiche erheblich. Quelle: [Eurostat, vorsätzliche Tötungsdelikte 2023](https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20250423-1). Europol beschreibt für die EU dieselben strukturellen Herausforderungen wie das BKA: - Ransomware und Angriffe auf kritische Infrastruktur; - KI-gestützter Onlinebetrug; - digital verbreitete sexuelle Ausbeutung; - internationaler Drogenhandel; - Crime-as-a-Service; - Nutzung legaler Unternehmen, Finanzsysteme und Kryptowährungen. Damit ist Deutschlands Problem nicht isoliert. Seine föderale Zuständigkeits- und IT-Struktur erschwert aber eine einheitliche Reaktion. Quelle: [Europol, EU-SOCTA 2025](https://www.europol.europa.eu/publication-events/main-reports/changing-dna-of-serious-and-organised-crime). ## 8. Ursachenanalyse ### Belegte Einflussfaktoren - Digitalisierung vergrößert Reichweite, Automatisierung und Internationalität von Betrug und Erpressung. - Cybercrime-as-a-Service senkt die technischen Zugangshürden. - Organisierte Gruppen nutzen verschlüsselte Kommunikation, legale Unternehmen und internationale Zahlungswege. - Alkohol spielt bei Gewalt gegen Einsatzkräfte häufig eine Rolle. - Neue oder geänderte Straftatbestände beeinflussen registrierte Fallzahlen. - Wahlkämpfe und Konflikte wie der Nahostkrieg beeinflussen PMK-Zahlen. - Unzureichende digitale Schnittstellen verursachen Mehrfacherfassung und Medienbrüche. - Komplexe Massendaten, Verschlüsselung und grenzüberschreitende Beweise erhöhen den Aufwand je Verfahren. ### Plausible, aber nicht isoliert nachgewiesene Ursachen - gesellschaftliche Polarisierung und digitale Radikalisierung; - soziale Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit und lokale Gewaltmilieus; - hohe Täterkonzentration bei kleinen Gruppen von Mehrfach- und Intensivtätern; - ungleiche kommunale Präventions- und Hilfsangebote; - zu geringe Spezialisierung bei Finanz- und Cyberermittlungen. ### Nicht belegbar als pauschale Erklärung Weder Migration noch „zu milde Strafen“ oder ein allgemeiner Autoritätsverlust erklären allein die Entwicklung. Migration beeinflusst einzelne Delikts- und Tatverdächtigenstrukturen, muss aber nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus, Wohnort, sozialer Lage und Kontrollexposition bereinigt werden. Das bleibt Bestandteil von DE-104–119. ## 9. Staatliche Verantwortung - **Bund:** Strafrecht und Strafprozessrecht, BKA, Bundespolizei, Zollkriminalamt, internationale Kooperation, Teile der Cyber- und Finanzkriminalitätsbekämpfung. - **Länder:** allgemeine Polizei, Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Justizvollzug und Opferhilfe. - **Kommunen:** Ordnungsdienste, lokale Prävention, Jugendhilfe, Frauenhäuser, Beleuchtung und Gestaltung öffentlicher Räume. - **EU:** Europol, Eurojust, grenzüberschreitender Datenaustausch, Geldwäsche- und Plattformregulierung. - **Privatwirtschaft:** IT-Sicherheit, Meldewege, Plattformmoderation, Geldwäscheprävention, Aufbewahrung verwertbarer Beweise. - **Justiz:** unabhängige Einzelfallentscheidungen; politische Steuerung darf sich nur auf Gesetze, Organisation und Ressourcen beziehen. Das zentrale Verantwortungsproblem liegt in der Kette: Polizei kann Fälle erfassen, doch ohne ausreichende Staatsanwaltschaften, Forensik, Gerichte, digitale Schnittstellen und internationale Rechtshilfe entsteht keine verlässliche Sanktionierung. ## 10. Politische Entscheidungen und Wendepunkte - 2016/17: Reform des Sexualstrafrechts und Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“; dadurch entstehen Reihenbrüche. - 2017: eigener Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. - Seit 2016: Programm Polizei 2020/P20 zur Vereinheitlichung der Polizei-IT. - 2021: Verschärfung des § 184b StGB; 2024 teilweise korrigiert, um unverhältnismäßige Ergebnisse etwa bei weitergeleiteten Aufklärungsbildern zu vermeiden. - 2024: Teillegalisierung von Cannabis; dadurch sinkende BtM-Fallzahlen und eingeschränkte Zeitvergleichbarkeit. - 2024: Sicherheitspaket mit ausgeweiteten Messerverboten und Kontrollmöglichkeiten. - 2025: Gewalthilfegesetz; Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032, Bundesbeteiligung von 2,6 Milliarden Euro bis 2036. Quelle: [Bundesfamilienministerium](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/historischer-schritt-im-kampf-gegen-gewalt-an-frauen-255088). - Seit 1. Januar 2026: Pflicht zur elektronischen Führung neu angelegter Justizakten. - Mai 2026: Bundestag beschließt elektronische Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzrecht. - Juni 2026: Bund und Länder vereinbaren rund 500 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Justizstellen und Digitalisierung. Quelle: [Bund-Länder-Beschluss zum Rechtsstaatspakt](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beratungen-juni-26-2437146). ## 11. Direkte Kosten Nach der staatlichen COFOG-Abgrenzung wurden 2025 vorläufig 74,5 Milliarden Euro für öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgegeben: - Polizei: 34,6 Milliarden Euro; - Gerichte: 17,1 Milliarden Euro; - Justizvollzug: 4,4 Milliarden Euro; - Feuerwehr: 14,3 Milliarden Euro; - übrige Bereiche: rund 4,2 Milliarden Euro. Das entspricht grob 890 Euro je Einwohner beziehungsweise rund 1,7 % des BIP. Diese Beträge sind Systemkosten, nicht „Kosten staatlichen Versagens“. Quelle: [Destatis, Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen](https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/81000/table/81000-0413). Festgestellte Schäden: - Organisierte Kriminalität 2024: 2,64 Milliarden Euro, etwa 32 Euro je Einwohner; fast 70 % davon Cybercrime. - Vorläufig gesichertes OK-Vermögen: 94 Millionen Euro. - Gesamtvolumen festgestellter Geldwäschehandlungen in OK-Verfahren: 230,5 Millionen Euro. - Umfragen der Wirtschaft beziffern Cyberverluste wesentlich höher; diese sind aber methodisch keine amtliche Vollerhebung und dürfen nicht mit den OK-Schäden addiert werden. ## 12. Indirekte und langfristige Kosten Nicht belastbar zu einer Gesamtsumme addierbar sind: - medizinische, psychotherapeutische und soziale Folgen für Opfer; - Arbeitsausfall und dauerhafte Erwerbsminderung; - Schutz-, Umzugs- und Rechtskosten bei häuslicher Gewalt; - Betriebsunterbrechungen und Wiederherstellung nach Ransomware; - höhere Versicherungs- und Sicherheitskosten; - Investitionsverluste in kriminalitätsbelasteten Gebieten; - Verfahrensabbrüche, Beweisverluste und Strafmilderungen bei überlanger Verfahrensdauer; - Vertrauensverlust in Polizei, Justiz und Demokratie; - Vermeidungsverhalten im öffentlichen Raum. Nach SKiD fühlen sich tagsüber 97,4 % in der eigenen Wohngegend sicher. Nachts sinkt der Wert auf 74 %; an Bahnhöfen auf etwa 27 % und in Parks auf etwa 23 %. Rund ein Drittel meidet nachts bestimmte öffentliche Orte oder Verkehrsmittel. Das ist auch dann ein realer Wohlfahrtsverlust, wenn keine Straftat stattfindet. ## 13. Gewinner, Verlierer und Fehlanreize **Verlierer:** Opfer, Angehörige, Einsatzkräfte, kleine Unternehmen, Kommunen, Beschäftigte der Justiz und Bewohner belasteter Quartiere. **Profiteure:** kriminelle Dienstleister, Geldwäschenetzwerke, betrügerische Plattformbetreiber, Hehler, korrumpierte Insider sowie Unternehmen, die bewusst anonyme oder intransparente Strukturen anbieten. **Fehlanreize:** - Finanzermittlungen beginnen teilweise zu spät oder werden nach der Haupttat nachrangig behandelt. - Nationale Zuständigkeiten enden, während Täter international agieren. - Erfolge werden häufig an Fällen und Festnahmen statt an dauerhaft eingezogenem Vermögen und verhinderter Wiederholung gemessen. - Anzeigen erzeugen zunächst zusätzliche Belastung; Behörden können deshalb kurzfristig schlechter aussehen, wenn Opfer mehr Vertrauen fassen. - Strafverschärfungen sind politisch sichtbar, zusätzliche Forensik, Staatsanwälte und IT-Schnittstellen dagegen weniger. - Föderale Eigenentwicklungen schützen organisatorische Zuständigkeiten, obwohl gemeinsame Systeme effizienter wären. ## 14. Gegenargumente und entlastende Fakten - Gesamtkriminalität und Gewaltkriminalität sanken 2025. - Die Gesamtaufklärungsquote ist langfristig von 43,8 % im Jahr 1993 auf 57,9 % gestiegen. - Die Zahl der Tötungsdelikte je Einwohner ist im europäischen Vergleich nicht außergewöhnlich hoch. - Tagsüber fühlt sich eine große Mehrheit sicher. - 60 % eingestellte Ermittlungsverfahren bedeuten nicht automatisch mangelnde Strafverfolgung: Einstellungen erfolgen auch mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen. - PMK-Gesamtzahlen enthalten viele Propaganda-, Äußerungs- und Sachbeschädigungsdelikte; sie dürfen nicht mit 85.837 körperlichen Angriffen gleichgesetzt werden. - Durch mehr Anzeigen kann das registrierte Hellfeld steigen, obwohl die tatsächliche Tatentwicklung stabil bleibt. - Internationale Cyberoperationen haben Infrastruktur abgeschaltet, Täter identifiziert und Zahlungsströme unterbrochen. - Der Rechtsstaatspakt 2026, P20, die elektronische Akte und das Gewalthilfegesetz sind substanzielle Gegenmaßnahmen – ihre Wirkung ist allerdings noch nicht nachgewiesen. ## 15. Daten- und Wissenslücken - Keine jährlich gleichartige, vollständig vergleichbare Dunkelfeldreihe. - SKiD 2024 bezieht sich überwiegend auf 2023; der Vergleich mit der pandemiegeprägten ersten Erhebung ist eingeschränkt. - Kein integrierter anonymisierter Fallverlauf von Anzeige über Ermittlungen und Anklage bis Urteil und Vollstreckung. - Gerichtsstatistiken enthalten keine bundesweite Verfahrensdauer nach konkreten Deliktsgruppen. Das bestätigt die [Bundestagsantwort 21/5730](https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105730.pdf). - Keine harmonisierte Bundesstatistik zu Polizeiüberstunden, Einsatzbindung, Krankenstand und unbearbeiteten Vorgängen. - OK-Lagebilder messen Ermittlungsverfahren, nicht das tatsächliche Ausmaß organisierter Kriminalität. - Cyberangriffe aus dem Ausland sind häufig weder territorial noch personell sicher zuzuordnen. - Keine belastbare amtliche Gesamtrechnung der direkten und indirekten Kriminalitätskosten. - Vermögenssicherung ist nicht gleich endgültige Einziehung. - Häusliche und sexuelle Gewalt haben besonders große, schwer messbare Dunkelfelder. ## 16. Reformansätze 1. **Durchgängige Verlaufsstatistik:** anonymisierte Verknüpfung von Polizei-, Staatsanwaltschafts-, Gerichts- und Vollstreckungsdaten. 2. **Regelmäßiges Dunkelfeldmonitoring:** SKiD in festen Abständen mit unveränderten Kernfragen; eigene Module für sexuelle, häusliche und digitale Gewalt. 3. **Gewaltdelikte priorisieren:** fallgewichtete Ressourcensteuerung statt bloßer Vorgangszahlen; Konzentration auf Mehrfach- und Intensivtäter. 4. **Op … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)