Dossier U
Digitaler Staat ohne Ende-zu-Ende-Fähigkeit
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# Dossier U – Digitaler Staat ohne Ende-zu-Ende-Fähigkeit ## 1. Kernaussage Deutschland hat zahlreiche Verwaltungsportale, Onlineformulare und digitale Basiskomponenten geschaffen. Das strukturelle Problem ist jedoch die Lücke zwischen: - einer entwickelten Referenzlösung, - einem Dienst, der irgendwo „live“ ist, - seiner bundesweiten Verfügbarkeit, - seiner tatsächlichen Nutzung und - einem vollständig digitalen Verfahren einschließlich Registerabruf, Bearbeitung, Bescheid, Bezahlung und Zustellung. Zum 1. April 2025 hatten 128 föderale OZG-Leistungen eine Referenzimplementierung, aber nur 37 erreichten die vom Programm definierte Flächendeckung. Lediglich 13 Leistungen waren in allen 16 Ländern verfügbar. Bei den besonders priorisierten Fokusleistungen lag die Abdeckung Ende 2024 – gemessen an den zuständigen Behörden – bei nur 18 Prozent. Der Programmabschlussbericht hält ausdrücklich fest, dass das Roll-out-Ziel nicht erreicht wurde. [IT-Planungsrat/FITKO](https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/it-planungsrat/projekte/ozg/20250814_OZG_F%C3%B6deral_Programmabschlussbericht_ohne_TF-Dossiers-barrierefrei.pdf) Parallel bleiben Register, Identitätslösungen, Fachverfahren und Behördennetze fragmentiert. Die Konsolidierung der Bundes-IT verfehlt wiederholt Termine, während erhebliche Abhängigkeiten von Microsoft und weiteren überwiegend US-amerikanischen Technologieanbietern fortbestehen. **Gesamturteil:** Das Hauptproblem ist nicht das völlige Fehlen digitaler Projekte. Es ist die unzureichende Überführung von Projekten in flächendeckende, verbindliche, wartbare und tatsächlich genutzte Produkte. Evidenzkennzeichnung: - **[F]** durch Primärquelle belegter Befund - **[A]** aus mehreren Befunden abgeleitete Analyse - **[O]** offene oder nicht ausreichend belegte Behauptung --- ## 2. Definition und Abgrenzung Dieses Dossier untersucht: - digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, - OZG-Umsetzung und EfA-Nachnutzung, - digitale Identitäten, BundID, Postfächer und Statusinformationen, - Registermodernisierung und Once-only-Prinzip, - Standards, Schnittstellen und föderale IT-Steuerung, - IT-Konsolidierung des Bundes, - Lizenzmanagement und digitale Souveränität, - Cloud- und Plattformabhängigkeiten, - Open Source, openDesk, openCode und ZenDiS, - Barrierefreiheit, Nutzbarkeit und digitale Teilhabe, - offene Verwaltungsdaten. Nicht erneut als eigenständige Probleme gezählt werden: - Breitband- und Mobilfunkversorgung: bereits DE‑171 bis DE‑182, - allgemeine Bürokratie und langsame Genehmigungen: DE‑156 bis DE‑170, - Cyberkriminalität und operative IT-Sicherheit: DE‑252 bis DE‑271, - Digitalisierung einzelner Schulen, Krankenhäuser oder Sozialversicherungen, soweit bereits in den jeweiligen Fachbereichen erfasst. Digitalisierung kann Bürokratieprobleme mindern, beseitigt aber keine unnötigen materiellen Rechtsvorschriften. Ein ineffizienter Prozess wird durch ein Onlineformular nicht automatisch effizient. --- ## 3. Teilprobleme ### U1. Verfehlte OZG-Ziele und irreführende Erfolgsmetriken Ende 2022 waren nach Prüfung des Bundesrechnungshofs nur 19 Prozent der digitalisierbaren Leistungen online verfügbar. Lediglich vier Prozent entsprachen vollständig den damaligen OZG-Anforderungen; weitere 15 Prozent galten bereits als online, wenn sie nur in einer einzigen Kommune verfügbar waren. [F] [Bundesrechnungshof](https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html) Spätere Zahlen wie „135 von 233 Leistungsbündeln live“ sind deshalb nicht mit bundesweiter Verfügbarkeit gleichzusetzen. [Bundestag](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1011276) ### U2. Fehlende flächendeckende Nachnutzung Das EfA-Prinzip – ein Land entwickelt, andere nutzen nach – hat viele Referenzlösungen hervorgebracht, aber keinen verlässlichen Roll-out. Im April 2025 nutzten sechs Länder mehr als 60 EfA-Leistungen, während Berlin, Sachsen und das Saarland unter 40 lagen. Nur 13 Leistungen waren in allen Ländern verfügbar. [F] ### U3. Digitalisierung endet häufig vor dem Fachverfahren Ein digital eingereichter Antrag kann in der Behörde weiterhin: - ausgedruckt, - manuell übertragen, - per E-Mail weitergeleitet, - in ein inkompatibles Fachverfahren eingegeben oder - wegen fehlender Registerverknüpfung erneut mit Nachweisen ergänzt werden müssen. Die verfügbaren Quellen erlauben keine bundesweite Quantifizierung dieser Medienbrüche. Der Abstand zwischen Onlineangebot und Ende-zu-Ende-Verfahren ist aber durch die weiterhin ausstehende Registervernetzung und die neuen staatlichen Ziele für Ende 2029 belegt. [F/A] [BMDS](https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/digitale-verwaltung) ### U4. Fragmentierte Portale, Konten, Postfächer und Statusinformationen BundID, Landesportale, Kommunalportale, Fachportale und unterschiedliche Zustellkomponenten sind noch nicht vollständig zu einem durchgängigen Nutzerweg verbunden. Im April 2026 waren zehn Länder vollständig zur BundID migriert. Der Statusmonitor war technisch vorbereitet, das Ministerium konnte wegen fehlender Berichtspflichten jedoch nicht angeben, welche Behörden ihn tatsächlich nutzten. [F] [Bundestag](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1166970) ### U5. Digitale Identität mit zu geringer Nutzung Die BundID wuchs von rund vier Millionen Konten im Mai 2024 deutlich weiter. Trotzdem lag Deutschland bei Nutzung und Verbreitung elektronischer Identifizierung 2025 erheblich unter dem EU-Durchschnitt. [F] [Bundestagsdrucksache 20/11578](https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011578.pdf), [EU-Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/factpages/germany-2025-digital-decade-country-report) Die deutsche EUDI-Wallet befand sich im August 2026 noch in der gesetzlichen beziehungsweise pilotierenden Umsetzung und war noch kein flächendeckendes Alltagsinstrument. [F] [BMDS](https://bmds.bund.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/kabinett-beschliesst-gesetz-fuer-digitale-identitaeten) ### U6. Verzögerte Registermodernisierung und Once-only-Prinzip Behörden sollen bereits vorhandene Daten künftig mit Zustimmung der Betroffenen untereinander abrufen können. Anfang 2025 waren die Anforderungen des europäischen Single Digital Gateway jedoch noch nicht vollständig erfüllt; die bundesweite Anbindung von Registern und Verwaltungsleistungen stand aus. [F] [Bundestagsdrucksache 20/14894](https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014894.pdf) Das NOOTS-Minimalprodukt war 2026 in Betrieb, Version 1.0 wurde aber erst für Ende 2026 angekündigt. Ein Staatsvertrag schafft zunächst die Rechtsgrundlage; er modernisiert die einzelnen Register noch nicht. [Bundestagsdrucksache 21/5005](https://dserver.bundestag.de/btd/21/050/2105005.pdf) ### U7. Unzureichende Registerqualität und Interoperabilität Technische Vernetzung allein löst keine: - Dubletten, - veralteten Einträge, - uneinheitlichen Datenmodelle, - fehlenden Identifikatoren, - unklaren Zuständigkeiten oder - rechtlichen Zugriffsbeschränkungen. Das NOOTS-Gesetz selbst geht davon aus, dass die relevanten Datenbestände bislang technisch nicht ausreichend vernetzt sind. [F] [Bundestag](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1094448) ### U8. Wiederholt verzögerte IT-Konsolidierung des Bundes Die Bundesregierung plante ursprünglich unter anderem eine deutliche Reduzierung der Rechenzentren und die Bereitstellung gemeinsamer IT-Dienste. Bereits 2019 wurde berichtet, dass wesentliche Meilensteine nicht erreicht worden waren. Das Programm wurde reorganisiert und über den ursprünglichen Endtermin 2025 hinaus fortgeführt. [F] [Bundestag 2019](https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_10/662882-662882), [Dienstekarte des Bundes](https://dienstelandkarte.bund.de/Zusammenfassung/) Für 2027 sind weiterhin erhebliche Mittel für IT- und Betriebskonsolidierung vorgesehen – ein weiterer Hinweis darauf, dass die Aufgabe nicht abgeschlossen ist. [F] [Bundestag](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205418) ### U9. Legacy-Systeme und technische Schulden Ressorts und Behörden betreiben historisch gewachsene Fachverfahren, Eigenentwicklungen und herstellerspezifische Schnittstellen. Das erschwert: - gemeinsame Plattformen, - standardisierte Datenübertragung, - Sicherheitsaktualisierungen, - Anbieterwechsel, - Automatisierung und - die Nachnutzung zentraler Dienste. Eine vollständige aktuelle Bestandsaufnahme aller Systemarchitekturen liegt dem zuständigen Bundesministerium nicht vor. [F] [Bundestagsdrucksache 21/5413](https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105413.pdf) ### U10. Hohe Ausgaben bei schwacher Wirkungs- und Kostentransparenz Der Bund stellte für die OZG-Umsetzung 3,5 Milliarden Euro bereit; nach Feststellung des Bundesrechnungshofs blieb etwa die Hälfte ungenutzt. Einschließlich weiterer Mittel von Bund und Ländern waren für 2018 bis 2022 rund 4,1 Milliarden Euro verfügbar. Diese Werte überlappen und dürfen nicht addiert werden. [F] Das Problem ist somit nicht nur Geldmangel. Projektförmige Finanzierung, fehlende kommunale Kapazitäten, schwierige Nachnutzung und späte Basiskomponenten verhinderten, dass bereitgestellte Mittel vollständig in nutzbare Leistungen umgesetzt wurden. [A] ### U11. Zu schwache verbindliche föderale Standards und Steuerung Der IT-Planungsrat koordiniert, besitzt aber nicht die hierarchischen Durchgriffsrechte eines zentralen Konzernvorstands. Bund, Länder, Kommunen und Fachressorts behalten eigene Zuständigkeiten, Haushalte und IT-Landschaften. Die seit Oktober 2025 geltende Onlinezugang-Standardverordnung schafft verbindlichere Qualitäts- und Architekturvorgaben. Ihre tatsächliche Durchsetzung und die noch zu ergänzenden Interoperabilitätsregeln bleiben jedoch entscheidend. [F] [BMDS](https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/standardverordnung-onlinezugang-ozg-sv) ### U12. Große regionale und kommunale Kapazitätsunterschiede Kleine Kommunen können nicht dieselben IT-, Vergabe-, Datenschutz- und Projektmanagementkapazitäten vorhalten wie große Länder oder Städte. Der OZG-Abschlussbericht nennt fehlende personelle und finanzielle Ressourcen vor Ort ausdrücklich als Roll-out-Hindernis. [F] ### U13. Unzureichende Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit Bei der Überwachung 2022–2024 erfüllte keine der geprüften Websites oder Apps sämtliche Barrierefreiheitsanforderungen. Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum war keine grundlegende Verbesserung erkennbar. [F] [Bundesfachstelle Barrierefreiheit](https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Presse-und-Service/Newsletter/Ausgabe-1-25/1-25_node) Damit besteht eine Umsetzungslücke zu § 7 OZG, der Nutzbarkeit und Barrierefreiheit verlangt. [OZG § 7](https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/__7.html) ### U14. Schwache Open-Data- und behördenübergreifende Datenpraxis Die Evaluation des § 12a E-Government-Gesetz stellte 2025 fest, dass viele Bundesbehörden ihre Veröffentlichungspflichten nicht hinreichend erfüllen. Häufig fehlen Dateninventare, etablierte Prozesse, Verantwortliche und eine konsequente „Open by default“-Kultur. [F] [Bundestag](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1053448) Im europäischen Open-Data-Maturity-Vergleich fiel Deutschland 2024 auf 76,4 Punkte und lag unter dem europäischen Mittel. [F] [EU Open Data Maturity](https://data.europa.eu/sites/default/files/2025-06/2024_odm_factsheets.pdf) ### U15. Erhebliche Abhängigkeit von Microsoft-Produkten Die Ressorts meldeten für 2025 Softwarelizenzausgaben von zusammen mindestens rund **629 Millionen Euro**. Die Summe ist eine eigene Addition der offiziellen Ressorttabelle; einzelne Sicherheitsbehörden machten keine vollständigen Angaben. Sie ist daher eher eine Untergrenze und umfasst nicht ausschließlich Microsoft. Aus derselben Tabelle ergeben sich mindestens rund **473.000 mit Microsoft-Produkten lizenzierte Arbeitsplätze**, wobei dies keine Zahl unterschiedlicher Beschäftigter ist. Microsoft-Umgebungen dominieren besonders in großen Ressorts. [F/Berechnung] [Bundestagsdrucksache 21/5413](https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105413.pdf) Behörden meldeten erwartete Preissteigerungen je nach Produkt und Vertrag von etwa fünf Prozent bis in Einzelfällen über 40 Prozent. [F] ### U16. Cloud- und Hyperscaler-Abhängigkeiten Windows, Microsoft 365, Azure, AWS und andere Ökosysteme verbinden Arbeitsplatzsoftware, Identität, Datenhaltung, Kollaboration und Entwicklungsplattformen. Das erhöht Wechselkosten und erschwert die Trennung einzelner Komponenten. Das Bundeskartellamt stellte bei Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung fest und verwies auf die enge Verzahnung seines Ökosystems. AWS gilt ebenfalls als führender Cloudanbieter. [F] [Bundeskartellamt zu Microsoft](https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2024/30_09_2024_Microsoft.html), [zu Amazon](https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/06_07_2022_Amazon.html) Das ist ein belastbarer Beleg für Markt- und Wechselabhängigkeit, nicht automatisch ein Beleg für missbräuchliches Verhalten gegenüber der Verwaltung. ### U17. Unvollständiges Lizenz- und Vertragsmanagement Das Projekt „Lizenzmanagement Bund“ wurde Ende 2025 abgeschlossen. Die vorgesehene zentrale Stelle wurde jedoch nicht formell eingerichtet; im April 2026 nahm lediglich ein Beschäftigter die Aufgabe neben anderen Funktionen wahr. [F] Damit fehlt dem Bund ein ausreichend starker zentraler Überblick über Mengen, Nutzungsgrade, Kündigungsfristen, Preisänderungen, Alternativen und Exit-Klauseln. ### U18. Open-Source-Alternativen noch nicht in der Breite ausgerollt Im April 2026 existierten 8.756 openDesk-Lizenzen, davon 8.475 produktiv genutzt. Keine der gemeldeten Behörden nutzte openDesk jedoch ausschließlich als vollständigen Ersatz proprietärer Lösungen. Wie viele Microsoft-Umgebungen tatsächlich ersetzt wurden, konnte die Bundesregierung nicht angeben. [F] [Bundestagsdrucksache 21/5502](https://dserver.bundestag.de/btd/21/055/2105502.pdf) Für 2025 wurden in der offiziellen Ressorttabelle 464 Softwareentwicklungsaufträge gemeldet. Davon betrafen 109 – rund 23,5 Prozent – Open Source; nur 53 Ergebnisse wurden veröffentlicht und 14 auf openCode eingestellt. Die Tabellen enthalten allerdings Ressortunterschiede und Berichtslücken, weshalb die Werte nicht als vollständige Bundesinventur gelten dürfen. [F/Berechnung] ### U19. Zersplitterte Souveränitätsinitiativen ZenDiS, openDesk, openCode, Deutsche Verwaltungscloud, D-Stack, Delos, Bundesclient und souveräne Cloudbeschaffungen verfolgen teilweise überlappende Ziele. Es fehlt bislang eine öffentlich überprüfbare Gesamtbilanz: - Welche kritischen Abhängigkeiten wurden beseitigt? - Welche Systeme sind portabel? - Wie lange würde ein Anbieterwechsel dauern? - Welche Daten können in offenen Formaten exportiert werden? - Welche Kosten entstehen beim Ausstieg? ### U20. Begrenzte interne IT- und Produktkapazität ITZBund erhöhte sein Personal von 1.764 Beschäftigten 2016 auf 3.216 im Jahr 2024. Das ist ein Kapazitätsaufbau, reicht aber nicht als Beleg dafür, dass der Gesamtbedarf gedeckt ist. [F] [Bundestag](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121406) Engpässe bestehen insbesondere bei Architektur, Produktverantwortung, Beschaffung, Registerwissen, Datenmanagement, Informationssicherheit und kommunaler Einführung. ### U21. Projektfinanzierung anstelle dauerhafter Produktverantwortung Jährliche Haushalte, befristete Programme und wechselnde Federführungen begünstigen sichtbare Projektstarts. Wartung, Support, Roll-out, Nutzerforschung, Schnittstellenpflege und Abschaltung alter Systeme erhalten weniger politische Aufmerksamkeit. Der OZG-Abschlussbericht nennt die jährliche Finanzierung ausdrücklich als Hemmnis. [F] ### U22. Europäische grenzüberschreitende Verfahren noch unvollständig Deutschland erfüllte Anfang 2025 die Anforderungen des europäischen Single Digital Gateway und des Once-only Technical System noch nicht vollständig. Die ersten Komponenten wurden getestet, die breite Anbindung der Register und Dienste stand aber aus. [F] ### U23. Digitale Exklusion und fehlende unterstützte Zugänge 2024 hatten rund 2,8 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren noch nie das Internet genutzt. Unter den 65- bis 74-Jährigen waren es zwölf Prozent. [F] [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_N017_63.html) Digitale Verfahren müssen deshalb durch barrierefreie Gestaltung, Vollmachten, Vor-Ort-Hilfe, Telefonzugänge und einen belastbaren analogen Rückfallkanal ergänzt werden. --- ## 4. Zentrale Kennzahlen | Kennzahl | Stand | Befund | |---|---:|---| | OZG-konforme digitalisierbare Verwaltungsleistungen | April 2025 | 18,2 % von 7.052 Leistungen | | Föderale Leistungen mit Referenzimplementierung | April 2025 | 128 | | Davon mit definierter Flächendeckung | April 2025 | 37 | | In allen 16 Ländern verfügbare Leistungen | April 2025 | 13 | | Behördenabdeckung der Fokusleistungen | Ende 2024 | 18 % | | BundID-Konten | Mai 2024 | 4,014 Mio. | | An BundID angeschlossene Angebote | Mai 2024 | 1.240 | | Länder vollständig auf BundID migriert | April 2026 | 10 | | Elektronische Wohnsitzanmeldung | Mai 2026 | 62,76 Mio. erreichbare Einwohner, rund 2.500 Behörden | | Nutzung von Behördenwebsites/-apps | 2023 | Deutschland 58 %, EU 69 % | | Nie das Internet genutzt, Alter 16–74 | 2024 | 4 % beziehungsweise 2,8 Mio. | | Berichtete Softwarelizenzausgaben des Bundes | 2025 | mindestens 629 Mio. Euro | | Gemeldete Microsoft-lizenzierte Arbeitsplätze | 2025 | mindestens ca. 473.000 | | Produktive openDesk-Lizenzen | April 2026 | 8.475 | | Open-Source-Anteil gemeldeter Entwicklungsaufträge | 2025 | 109 von 464 beziehungsweise 23,5 % | | Vollständig barrierefreie geprüfte Angebote | 2022–2024 | keines | | Deutscher Open-Data-Maturity-Wert | 2024 | 76,4 Punkte | Die OZG-Zahl von 18,2 Prozent verwendet eine andere Einheit als die 128 Referenzimplementierungen. Die Werte sind deshalb nicht direkt gegeneinander zu verrechnen. [Sachverständigenrat](https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/fg2025/FG2025_Kapitel_3.pdf) --- ## 5. Historische Entwicklung - **2005:** BundOnline 2005 digitalisiert erste Bundesdienstleistungen, weitgehend ressortbezogen. - **2013:** E-Government-Gesetz des Bundes schafft Grundlagen für elektronische Verwaltungsarbeit. - **2015:** Beginn der Neuordnung und Konsolidierung der Bundes-IT. - **2017:** OZG verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch anzubieten. - **2019:** Strategische Marktanalyse dokumentiert starke Softwareabhängigkeit; damalige Erhebung nennt Microsoft Office beziehungsweise Windows in 96 Prozent der untersuchten Bundesbehörden. - **2020:** Digitale Souveränität und Registermodernisierung werden strategische Schwerpunkte. - **2022:** Die OZG-Frist endet ohne flächendeckende Umsetzung; ZenDiS wird gegründet. - **2023:** Bundesrechnungshof dokumentiert die Zielverfehlung und unzureichende Erfolgssteuerung. - **2024:** OZG-Änderung, Once-only-Regelungen und weitere Grundlagen für einheitliche Konten und Standards. - **2025:** Gründung des BMDS, Inkrafttreten der Onlinezugang-Standardverordnung und Start einer neuen Modernisierungsagenda. - **2026:** NOOTS-Minimalprodukt, D-Stack-Vereinbarungen und deutlicher Ausbau der elektronischen Wohnsitzanmeldung; Wallet und breite Registeranbindung bleiben im Aufbau. Das geltende OZG enthält nun gestufte Pflichten, Standards sowie Evaluationen 2026, 2028 und 2030. Für den elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes gilt nach der Übergangsregelung eine Frist bis Ende 2028; ein individueller Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes wurde ausdrücklich ausgeschlossen. [OZG](https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html) --- ## 6. Regionale Unterschiede - Hamburg koordinierte mit a … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)