Dossier W

Überlastung der Justiz, Verfahrensdauer, Strafverfolgung und Zugang zum Recht

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DE-389 Strafverfolgung: Rekordbestand bei Staatsanwaltschaften Tabelle
DE-390 Strafverfolgung: längere Bearbeitungsketten Tabelle
DE-391 Staatsanwaltschaften: geringe Personaldichte Tabelle
DE-392 Strafverfolgung: geringe Transparenz der Einstellungen Tabelle
DE-393 Strafjustiz: lange Gesamtketten bei Landgerichten Tabelle
DE-394 Untersuchungshaft: Verzögerung gefährdet Freiheit Tabelle
DE-395 Ziviljustiz: wieder leicht steigender AG-Bestand Tabelle
DE-396 Ziviljustiz: lange erstinstanzliche LG-Verfahren Tabelle
DE-397 Ziviljustiz: langsame OLG-Berufungen Tabelle
DE-398 Verwaltungsjustiz: erneuter Bestandsanstieg Tabelle
DE-399 Verwaltungsjustiz: regionale Laufzeitunterschiede Tabelle
DE-400 Sozialjustiz: lange Klageverfahren Tabelle
DE-401 Familienjustiz: Durchschnitt verdeckt zeitkritische Fälle Tabelle
DE-402 Arbeitsjustiz: langsame zweite Instanz Tabelle
DE-403 Justizpersonal: unattraktive Einstiegsrelation Tabelle
DE-404 Justizpersonal: regionale Konkurrenz Tabelle
DE-405 Unterstützungsengpässe jenseits der Richterzahl Tabelle
DE-406 Digitalisierung: föderal fragmentierte E-Akte Tabelle
DE-407 Strafverfahren: begrenzte digitale Dokumentation Tabelle
DE-408 Rechtstransparenz: lückenhafte Entscheidungsveröffentlichung Tabelle
DE-409 Verfahrensrecht: Massenschäden im Einzelprozessmodell Tabelle
DE-410 Zugang zum Recht: steigendes Kostenrisiko Tabelle
DE-411 Zugang zum Recht: Hürden bei PKH/Beratungshilfe Tabelle
DE-412 Überlange Verfahren: überwiegend reaktiver Schutz Tabelle
DE-413 Zwangsvollstreckung: fehlende Ergebnis- und Dauerdaten Tabelle
DE-414 Justizsteuerung: fragmentierte Haushalts- und Leistungsdaten Tabelle
DE-415 Staatsanwaltschaften: ministerielles Einzelweisungsrecht Tabelle
DE-416 Verfahrensdauer: kumulative soziale und wirtschaftliche Schäden Tabelle
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# Dossier W – Überlastung der Justiz, Verfahrensdauer, Strafverfolgung und Zugang zum Recht

## 1. Kernaussage

Die deutsche Justiz ist nicht flächendeckend funktionsunfähig. Sie verbindet weiterhin eine hohe wahrgenommene richterliche Unabhängigkeit mit vergleichsweise effizient arbeitenden Bereichen, etwa großen Teilen der Arbeitsgerichtsbarkeit und der zivilgerichtlichen ersten Instanz.

Die belastbare Problemlage ist konzentrierter:

- Die Staatsanwaltschaften erreichten 2024 mit 950.900 offenen Ermittlungsverfahren einen neuen Höchststand der seit 2014 verfügbaren Reihe.
- Ermittlungsverfahren dauern im Durchschnitt länger; besonders stark ist der Anstieg bei später angeklagten Fällen.
- Bestimmte gerichtliche Rechtszüge – insbesondere Zivilberufungen, Sozialgerichte, Teile der Verwaltungsgerichtsbarkeit und erstinstanzliche Strafverfahren vor Landgerichten – weisen lange Laufzeiten auf.
- Durchschnittswerte verdecken erhebliche regionale Unterschiede und besonders problematische Langläufer.
- Niedrige Einstiegsbesoldung, Altersabgänge, regionale Konkurrenz und teilweise geringe Staatsanwaltsdichte erschweren die Personalgewinnung.
- Die digitale Justiz bleibt föderal uneinheitlich. Elektronische Akten allein beseitigen weder Medienbrüche noch komplizierte Verfahrensabläufe.
- Beim Rechtsschutz gegen überlange Verfahren, bei Zwangsvollstreckung, Expertenwartezeiten und finanziellen Zugangshürden fehlen teilweise bundesweit vergleichbare Erfolgs- und Verlaufsdaten.

Der präziseste Gesamtbefund lautet daher: kein allgemeiner Justizkollaps, sondern eine Kombination aus punktueller struktureller Überlastung, regionaler Ungleichheit, unvollständiger Digitalisierung und zu schwacher Ende-zu-Ende-Steuerung.

## 2. Definition und Abgrenzung

Untersucht werden:

- Staatsanwaltschaften ab Eingang beziehungsweise Einleitung eines Ermittlungsverfahrens;
- ordentliche Gerichte in Zivil-, Straf- und Familiensachen;
- Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichte;
- Untersuchungshaft, soweit Verzögerungen die persönliche Freiheit berühren;
- Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und sonstige Zugangshürden;
- elektronische Akten, Datenaustausch und Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen;
- Zwangsvollstreckung als praktische Realisierung eines Titels.

Nicht erneut als eigenständige Probleme gezählt werden:

- allgemeine Polizeikapazitäten und Kriminalitätsentwicklung – bereits DE-252 bis DE-271;
- allgemeiner Personalmangel im öffentlichen Dienst;
- allgemeine Verwaltungsdigitalisierung – DE-336 bis DE-358;
- materielle Probleme des Asyl-, Sozial-, Familien- oder Wirtschaftsrechts;
- allgemeine Bürokratiekosten.

Hier wird ausschließlich betrachtet, wie diese Faktoren die Bearbeitung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte beeinflussen.

Wichtige Messbegriffe:

- **Offener Bestand:** am Stichtag noch nicht erledigte Verfahren; kein unmittelbares Maß für deren Alter.
- **Durchschnittliche Dauer:** Dauer der im Berichtsjahr erledigten Verfahren; noch laufende Langzeitfälle fehlen darin.
- **Clearance Rate:** Erledigungen geteilt durch Neuzugänge. Unter 100 Prozent wächst der Bestand, über 100 Prozent wird Bestand abgebaut.
- **Disposition Time:** rechnerisches Verhältnis von Bestand und Erledigungen; nicht identisch mit tatsächlich gemessener Verfahrensdauer.
- **Einstellung eines Ermittlungsverfahrens:** nicht automatisch ein Fehlschlag. Gründe reichen von fehlendem Tatverdacht oder unbekanntem Täter bis zu Opportunitätsentscheidungen.

## 3. Zentrale Teilprobleme

1. Rekordbestand offener staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren.
2. Steigende Dauer der Ermittlungs- und staatsanwaltschaftlichen Bearbeitung.
3. Besonders starke Verlängerung bei Verfahren, die später angeklagt werden.
4. Im EU-Vergleich geringe Zahl von Staatsanwälten je Einwohner.
5. Unzureichende öffentliche Differenzierung der zahlreichen Verfahrenseinstellungen.
6. Hohe Bestände und lange Gesamtketten bei landgerichtlichen Strafverfahren.
7. Freiheitsrechtliche Risiken durch Verzögerungen in Untersuchungshaft.
8. Wieder leicht steigender Bestand bei amtsgerichtlichen Zivilsachen.
9. Lange erstinstanzliche Zivilverfahren vor Landgerichten.
10. Lange Berufungsverfahren vor Oberlandesgerichten.
11. Wieder steigende Belastung der Verwaltungsgerichte.
12. Große regionale Unterschiede bei Verfahrensdauern.
13. Lange sozialgerichtliche Verfahren trotz sinkender Bestände.
14. Besonders sensible Verzögerungsfolgen in kindschafts- und familienrechtlichen Verfahren.
15. Lange Berufungsverfahren auch in ansonsten schneller Arbeitsgerichtsbarkeit.
16. Schwierigkeiten bei Personalgewinnung und altersbedingter Erneuerung.
17. Regionale Besoldungs- und Ausstattungskonkurrenz.
18. Engpässe bei Geschäftsstellen, IT, Sachverständigen und Dolmetschern.
19. Unterschiedlicher digitaler Reifegrad der Länder.
20. Begrenzte Digitalisierung des Strafverfahrens und fehlende flächendeckende audiovisuelle Dokumentation.
21. Lückenhafte Veröffentlichung und Durchsuchbarkeit gerichtlicher Entscheidungen.
22. Massenschäden und standardisierte Fallserien, für die klassische Einzelverfahren ungeeignet sind.
23. Steigende Gerichts- und Anwaltskosten für nicht unterstützte Rechtssuchende.
24. Komplexität von Prozesskosten- und Beratungshilfe.
25. Nur reaktiver Rechtsschutz gegen überlange Verfahren.
26. Unzureichende Daten zur tatsächlichen Vollstreckung gerichtlicher Titel.
27. Fragmentierte Haushalts- und Leistungsdaten.
28. Fortbestehendes ministerielles Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften.

## 4. Kennzahlen

Die folgenden Werte stammen überwiegend aus den amtlichen Justizstatistiken 2024. Die Publikationsübersicht stellt die zugrunde liegenden Tabellen für sämtliche Gerichtsbarkeiten bereit. [Destatis: Gerichte und Staatsanwaltschaften](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/_publikationen-innen-gerichte-straf-anwaltschaft.html)

| Bereich | Kennzahl 2024 | Entwicklung und Einordnung |
|---|---:|---|
| Staatsanwaltschaften – Neuzugänge | 5.491.700 | Hoher jährlicher Verfahrensstrom |
| Staatsanwaltschaften – Erledigungen | 5.464.300 | Weniger Erledigungen als Neuzugänge |
| Staatsanwaltschaften – offen | 950.900 | +3 % gegenüber 2023; +34 % gegenüber 2020; Höchststand seit Beginn der Reihe 2014 |
| Dauer bei Staatsanwaltschaft | 1,99 Monate | 2014: 1,57 Monate |
| Angeklagte Verfahren | 4,00 Monate bei Staatsanwaltschaft | 2014: 2,46 Monate |
| Gesamtkette bis Anklage | 6,10 Monate bis Abschluss bei Staatsanwaltschaft | 2014: 4,21 Monate |
| Amtsgerichte – Zivil | 392.524 offen; 5,34 Monate | Bestand leicht über 2023, aber unter älteren Höchstständen |
| Amtsgerichte – Zivil mit streitigem Urteil | 8,83 Monate | Deutlich länger als der Durchschnitt aller Erledigungsarten |
| Landgerichte – Zivil, erste Instanz | 321.259 offen; 12,01 Monate | Bei streitigem Urteil 17,54 Monate |
| Oberlandesgerichte – Zivilberufungen | 57.422 offen; 16,18 Monate | Bestand stark gefallen; Dauer bei streitigem Urteil dennoch 19,33 Monate |
| Amtsgerichte – Strafsachen | 242.924 offen | Leichter Anstieg gegenüber 2022/2023 |
| Landgerichte – Strafsachen, erste Instanz | 9.684 offen; 8,52 Monate ab Gerichtseingang | Rund 22,01 Monate ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft |
| Verwaltungsgerichte – Hauptsachen | 221.528 offen; 14,17 Monate | Bestand gegenüber 2023 deutlich gestiegen; unter dem Höchststand von 2018 |
| Sozialgerichte – Klagen | 325.206 offen; 17,02 Monate | Bestände langfristig gesunken; Erledigungen trotzdem fast 1,5 Jahre |
| Familiengerichte | 320.092 offen; durchschnittlich etwa 5,92 Monate | Große Unterschiede zwischen Verfahrensarten; allgemeiner Durchschnitt verdeckt Langläufer |
| Arbeitsgerichte – erste Instanz | 3,18 Monate | Bei Erledigung durch Urteil 7,53 Monate; positives Gegenbeispiel |
| Arbeitsgerichte – Berufung | etwa 10,85 Monate | Deutlich langsamer als die erste Instanz |

Die Staatsanwaltschaftszahlen und die Gründe, weshalb die Einstellungsquote von etwa 60 Prozent nicht pauschal als Erfolglosigkeit interpretiert werden darf, erläutert [Destatis in der Pressemitteilung zu 2024](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/10/PD25_360_2421.html).

Die Europäische Kommission berichtet für Ende 2025 bereits von mehr als einer Million offenen staatsanwaltschaftlichen Verfahren. Diese Angabe beruht jedoch nicht auf derselben abschließend veröffentlichten Destatis-Reihe und sollte bis zur amtlichen Statistik 2025 als ergänzender aktueller Hinweis behandelt werden. [EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht Deutschland 2026](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52026SC0905)

## 5. Historische Entwicklung und Wendepunkte

- **2011:** Nach wiederholten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird mit §§ 198 ff. GVG ein Entschädigungsanspruch wegen überlanger Gerichtsverfahren geschaffen.
- **Ab 2014:** Die vergleichbare Staatsanwaltschaftsreihe zeigt sowohl steigende Bestände als auch längere Bearbeitungszeiten.
- **2017/2018:** Die gesetzlichen Grundlagen für verpflichtende elektronische Akten werden geschaffen; vollständige Umsetzung für neue Verfahren wird grundsätzlich bis Anfang 2026 vorgegeben.
- **2019:** Der erste Pakt für den Rechtsstaat unterstützt den Aufbau von rund 2.000 zusätzlichen Stellen. Die später wieder steigenden Bestände zeigen, dass eine einmalige Personalwelle keine dauerhafte Kapazitätssteuerung ersetzt.
- **2023:** Bund und Länder beginnen eine Digitalisierungsinitiative mit Bundesmitteln von bis zu 200 Millionen Euro bis 2026.
- **2024:** Weitere Reformen zu Massenverfahren, elektronischer Kommunikation und digitaler Zwangsvollstreckung werden eingeleitet.
- **2025:** Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz erhöht Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Dolmetschervergütungen.
- **15. April 2026:** Der zehnjährige Erprobungszeitraum für ein digitales zivilgerichtliches Onlineverfahren beginnt.
- **Juni 2026:** Bund und Länder vereinbaren einen neuen Pakt für den Rechtsstaat: 240 Millionen Euro Bundesmittel für etwa 2.000 zusätzliche Stellen sowie 210 Millionen Euro für Digitalisierung von 2027 bis 2029.

## 6. Regionale Unterschiede

Die bundesweiten Mittelwerte verdecken teilweise eine andere Rechtsschutzrealität je nach Wohn- oder Geschäftsort:

- Die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher landgerichtlicher Zivilverfahren lag in einzelnen Gerichtsbezirken ungefähr zwischen 9 und mehr als 23 Monaten.
- Bei verwaltungsgerichtlichen Hauptsachen reichte die Länderspanne ungefähr von 5,5 bis 22,4 Monaten.
- Bei sozialgerichtlichen Klagen lag sie ungefähr zwischen 10,8 und 26,7 Monaten.
- Besoldung, Altersstruktur, IT-Systeme, Geschäftsstellenbesetzung und organisatorische Abläufe unterscheiden sich zwischen den Ländern.
- Sachsen-Anhalt nahm für die vollständige Einführung der elektronischen Akte eine Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch.
- Einige Länder oder Gerichte besitzen bereits leistungsfähige digitale Arbeitsabläufe, während andernorts elektronische Akten neben papier- oder medienbruchgeprägten Verfahren bestehen.

Regionale Unterschiede beweisen nicht automatisch schlechte Arbeit einzelner Gerichte. Fallstruktur, Großverfahren, Asylzugänge, wirtschaftliche Schwerpunkte und Zuständigkeitskonzentrationen beeinflussen die Werte. Unterschiede dieser Größenordnung verlangen aber eine fallbereinigte Ursachenanalyse.

## 7. Internationaler Vergleich

Nach den CEPEJ-Daten für 2023 verfügte Deutschland über:

- 24,9 Berufsrichter je 100.000 Einwohner gegenüber einem EU-Median von 21,5;
- 8,0 Staatsanwälte gegenüber einem Median von 14,5;
- 63,4 nicht richterliche Gerichtsbedienstete gegenüber 60,2;
- 14,9 unterstützende Beschäftigte der Staatsanwaltschaften gegenüber 10,6.

Die geringe Staatsanwaltsdichte darf nicht isoliert gelesen werden: Deutschland setzt mehr Unterstützungspersonal ein, zählt teilweise andere Verfahrensarten mit und verteilt Aufgaben institutionell anders.

Auffällig sind dennoch:

- Einstiegsgehälter von Richtern und Staatsanwälten lagen 2023 bei ungefähr 0,95 des nationalen Durchschnittsverdienstes; die EU-Mediane lagen bei etwa 1,89 beziehungsweise 1,70.
- Zivilverfahren erster Instanz lagen mit einer rechnerischen Disposition Time von 249 Tagen nahe dem EU-Median von 247 Tagen.
- Die zweite Zivilinstanz lag mit 406 Tagen deutlich über dem Median von 204 Tagen.
- Verwaltungsverfahren lagen in erster Instanz mit 391 gegenüber 322 Tagen und in zweiter Instanz mit 468 gegenüber 288 Tagen über dem Median.

Die aktuellere Kommissionsbewertung bleibt ausgewogen: Zivil- und Handelssachen funktionieren insgesamt effizient, zugleich bestehen Probleme bei Staatsanwaltschaften, Personal, regionaler Digitalisierung und einzelnen Verfahrensarten. Die wahrgenommene richterliche Unabhängigkeit war 2026 mit 82 Prozent in der Bevölkerung und 77 Prozent bei Unternehmen hoch. [CEPEJ-Länderprofil Deutschland](https://rm.coe.int/cepej-country-fiche-scoreboard-germany-2023/1680b6abd7), [EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52026SC0905)

## 8. Ursachen

### Gut belegt

- Hohe und teilweise steigende Eingangszahlen.
- Über Jahre gewachsene offene Bestände bei Staatsanwaltschaften.
- Zu geringe Erledigungsleistung in einzelnen Jahren oder Gerichtsbarkeiten.
- Schwierige Personalgewinnung aufgrund niedriger Einstiegsrelation, regionaler Besoldungsunterschiede und Konkurrenz um Juristen.
- Unterschiedliche digitale Reife und inkompatible Arbeitsabläufe.
- Komplexe Groß-, Wirtschafts-, Cyber- und Massenverfahren.
- Lange vorgelagerte Ermittlungsphasen, die in reinen Gerichtsstatistiken nicht sichtbar sind.
- Stark schwankende Belastung durch Rechts- oder Verwaltungsänderungen, beispielsweise im Asyl- und Sozialrecht.

### Teilweise belegt oder plausibel

- Wartezeiten auf Sachverständige und Dolmetscher.
- Verzögerungen durch unvollständige Akten, Zustellungen, Nachermittlungen und Medienbrüche.
- Strategische Verzögerung durch Parteien oder Verteidigung in einzelnen Verfahren.
- Zu spätes richterliches Fallmanagement.
- Fehlende Spezialisierung bei seltenen oder technisch anspruchsvollen Verfahren.
- Unzureichende Geschäftsstellen- und IT-Unterstützung trotz formal ausreichender Richterzahlen.

### Nicht belegt

- Eine generell zu geringe Arbeitsleistung von Richtern oder Staatsanwälten.
- Eine bundesweit gleichmäßige Überlastung aller Gerichtsbarkeiten.
- Die Behauptung, 60 Prozent eingestellte Ermittlungen seien 60 Prozent nicht aufgeklärte Straftaten.
- Eine einzige Ursache wie Migration, Bürokratie, Digitalisierung oder Personalmangel.
- Ein belastbarer bundesweiter Geldwert sämtlicher Verzögerungsschäden.

## 9. Staatliche Verantwortlichkeiten

**Länder**

- Gerichts- und Staatsanwaltschaftspersonal;
- Besoldung und Nachwuchsgewinnung;
- Gebäude, Geschäftsstellen und große Teile der IT;
- organisatorische Umsetzung der elektronischen Akte;
- Belastungsausgleich zwischen Gerichten und Behörden.

**Bund**

- Prozess-, Kosten- und materielles Recht;
- Bundesgerichte und Generalbundesanwalt;
- digitale Standards und gemeinsame Infrastruktur;
- Bundesmittel im Pakt für den Rechtsstaat;
- gesetzliche Grundlagen für Onlineverfahren, Vollstreckung und Entschädigung.

**Unabhängige Justizorgane und Gerichtsleitungen**

- Terminierung, Geschäftsverteilung und Fallmanagement;
- Priorisierung von Haftsachen und sonstigen Eilverfahren;
- Qualität und Verfahrensführung im Einzelfall.

Die richterliche Unabhängigkeit schließt staatliche Verantwortung für ausreichende Ressourcen und funktionsfähige Verfahren nicht aus. Zugleich darf Personal- oder Effizienzpolitik nicht in Entscheidungen einzelner Verfahren eingreifen.

**Weitere Akteure**

Polizei, Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher und Parteien beeinflussen die Gesamtdauer. Ihre Beiträge entlasten Bund und Länder jedoch nicht von der Verantwortung für eine belastbare Verfahrensinfrastruktur.

## 10. Politische Entscheidungen und Fehlsteuerungen

- Befristete Personalprogramme helfen kurzfristig, ersetzen aber keine fortlaufende Personalbedarfsplanung.
- Gesetzgeber führen neue Tatbestände, Anspruchssysteme und Verfahrenspflichten häufig ohne vollständige Folgekosten- und Kapazitätsrechnung ein.
- Föderale Digitalisierung erzeugte Innovation, aber auch parallele Systeme, Schnittstellenprobleme und unterschiedliche Einführungsgeschwindigkeiten.
- Die elektronische Akte wurde teilweise als Endziel behandelt, obwohl strukturierte Daten, digitale Beweismittel, Terminplanung und medienbruchfreie Kommunikation entscheidender sind.
- Für Staatsanwaltschaften, Vollstreckung und überlange Verfahren fehlen aussagekräftige bundesweite Verlaufsdaten.
- Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist lückenhaft; ein einheitlich gut durchsuchbares Portal ist erst im Aufbau.
- Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften blieb trotz europäischer Kritik weitgehend unverändert.
- Kostenanhebungen sichern zwar die Verfügbarkeit von Anwälten und Sachverständigen, erhöhen aber zugleich die finanzielle Zugangsschwelle.

## 11. Direkte Kosten

Ein vollständiger bundesweiter Betrag der Überlastung ist nicht seriös berechenbar. Selbst die Justizhaushalte sind zwischen Ländern und Institutionen nicht vollständig vergleichbar; mehrere Länder können Gerichts- und Staatsanwaltschaftsausgaben statistisch nicht sauber trennen.

Quantifizierbar sind unter anderem:

- 240 Millionen Euro Bundesmittel für Personal im neuen Pakt;
- 210 Millionen Euro zusätzliche Digitalmittel 2027–2029;
- bis zu 200 Millionen Euro Bundesmittel der vorangegangenen Digitalisierungsinitiative;
- zusätzliche Personal-, Gebäude-, Sicherheits- und IT-Ausgaben der Länder;
- Haftkosten bei vermeidbar verlängerter Untersuchungshaft;
- Wiederholungsaufwand durch Vertagungen, Nachermittlungen und Medienbrüche;
- Entschädigungen nach § 198 GVG – als gesetzlicher Richtwert 1.200 Euro je Jahr immaterieller Verzögerung;
- steigende Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Dolmetscherkosten infolge des KostBRÄG 2025.

Das digitale zivilgerichtliche Pilotverfahren soll jährlich ungefähr 98.000 Stunden Bürgeraufwand und etwa 190.000 Euro Porto- und Reisekosten sowie bei Unternehmen rund 80.000 Euro sparen. Das ist nützlich, aber gemessen am Gesamtsystem kein hinreichender Überlastungsnachweis und keine alleinige Lösung. [Bundesregierung: Onlineverfahren](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/zivilprozess-digitalisieren-2365124)

## 12. Indirekte und langfristige Kosten

Diese Wirkungen sind überwiegend kausal plausibel, aber nicht bundesweit monetarisiert:

- länger gebundenes Kapital und verzögerte Investitionsentscheidungen;
- verspätete Durchsetzung von Lohn-, Miet-, Unterhalts- oder Sozialansprüchen;
- faktischer Vergleichsdruck auf finanziell schwächere Parteien;
- psychische Belastung für Opfer, Beschuldigte, Zeugen und Familien;
- Erinnerungsschwund und schlechtere Beweisqualität;
- zusätzliche Gefährdung durch verspätete familien- oder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen;
- beeinträchtigte Resozialisierung und unverhältnismäßige Freiheitsbelastung in Haftsachen;
- geringere Abschreckungswirkung später Sanktionen;
- sinkendes Vertrauen in staatliche Konfliktlösung;
- Anreize, rechtliche Verpflichtungen auszusitzen;
- stärkere Vorteile professioneller Wiederholungsspieler gegenüber Bürgern und kleinen Unternehmen.

## 13. Gewinner, Verlierer und Fehlanreize

**Besonders belastet**

- Personen in Untersuchungshaft;
- Kriminalitätsopfer und Zeugen;
- einkommensschwache Rechtssuchende;
- kleine Unternehmen mit Liquiditätsproblemen;
- Arbeitnehmer, Mieter, Unterhalts- und Sozialleistungsberechtigte;
- Kinder und Familien in zeitkritischen Konflikten;
- Justizbeschäftigte in dauerhaft hoch belasteten Einheiten.

**Mögliche relative Vorteile**

- zahlungskräftige Parteien, die lange Verfahren finanzieren können;
- Schuldner, denen ein später T
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