Dossier 4

Steuern, Sozialabgaben und Belastung der Bürger

Datenstand: 23. August 2026

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## Dossier 4 – Steuern, Sozialabgaben und Belastung der Bürger

**Datenstand: 23. August 2026**

### 1. Kernaussage

Deutschland ist gemessen an der gesamtwirtschaftlichen Steuer- und Abgabenquote kein internationaler Extremfall. Außergewöhnlich hoch ist jedoch die Belastung regulärer Arbeitseinkommen – vor allem bei alleinstehenden Durchschnittsverdienern. Hauptursache sind weniger die Einkommensteuern als die Sozialversicherungsbeiträge.

Das zentrale Problem lautet daher nicht schlicht „zu hohe Steuern“, sondern:

- starke Konzentration der Finanzierung auf Arbeit,
- hohe Grenzbelastungen beim Wechsel aus Transferbezug in Beschäftigung,
- erhebliche Unterschiede zwischen Haushaltstypen,
- komplizierte, teilweise widersprüchliche Einzelregelungen,
- eine im internationalen Vergleich hohe Unternehmensbesteuerung,
- Verbrauchs- und Energieabgaben, die einkommensschwache Haushalte relativ stärker treffen,
- sowie eine unvollständig digitalisierte Steuerverwaltung.

Dem stehen reale Gegenleistungen gegenüber: Renten, Gesundheitsversorgung, Pflege, Arbeitslosenversicherung, Bildung und Transfers. Steuereinnahmen sind deshalb nicht mit volkswirtschaftlichem Schaden gleichzusetzen.

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### 2. Begriffsabgrenzung

- **Steuerquote:** Steuern im Verhältnis zum BIP.
- **Abgabenquote:** Steuern plus obligatorische Sozialbeiträge im Verhältnis zum BIP.
- **Beitragssatz:** Anteil des beitragspflichtigen Einkommens, der an die Sozialversicherung fließt.
- **Steuer- und Abgabenkeil:** Differenz zwischen gesamten Arbeitskosten des Arbeitgebers und verfügbarem Nettolohn.
- **Grenzbelastung:** Anteil eines zusätzlich verdienten Euros, der durch Steuern, Beiträge und Transferentzug verloren geht.
- **Durchschnittsbelastung:** gesamte Belastung im Verhältnis zum Einkommen oder zu den Arbeitskosten.
- **Kalte Progression:** höhere reale Steuerbelastung, wenn nominale Einkommen nur die Inflation ausgleichen.
- **Steuerausgabe:** staatliche Begünstigung durch Ausnahme, Freibetrag oder ermäßigten Steuersatz statt direkter Auszahlung.

Die OECD-Abgabenquote, die VGR-Abgabenquote und kassenmäßige Steuereinnahmen folgen unterschiedlichen Abgrenzungen. Sie dürfen nicht unmittelbar vermischt werden.

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### 3. Zwölf zentrale Teilprobleme

#### 3.1 Sehr hoher Abgabenkeil auf reguläre Arbeit

Für einen alleinstehenden kinderlosen Durchschnittsverdiener betrug der deutsche Steuer- und Abgabenkeil 2025 **49,3 % der gesamten Arbeitskosten**. Unter den vom BMF verglichenen Ländern lag nur Belgien höher. Weniger als ein Drittel dieses Keils entfiel in Deutschland auf Einkommensteuer; der größere Teil bestand aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. [BMF/OECD-Vergleich](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/steuern-im-internationalen-vergleich-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Die häufige Aussage „fast die Hälfte des Bruttolohns wird abgezogen“ ist allerdings ungenau: Die 49,3 % beziehen sich auf die gesamten Arbeitskosten einschließlich Arbeitgeberbeiträgen, nicht allein auf den Bruttolohn.

#### 3.2 Steigende Sozialbeiträge als struktureller Belastungstreiber

Für 2026 ergeben sich bei Verwendung des offiziellen durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags folgende Beitragssätze:

- Rentenversicherung: 18,6 %
- Krankenversicherung: 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
- Pflegeversicherung: 3,6 %, kinderlos 4,2 %

Zusammen sind das **42,3 % des beitragspflichtigen Einkommens für Eltern und 42,9 % für Kinderlose**. Der tatsächlich erhobene durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag lag Ende März 2026 bereits bei 3,13 %; damit lag die reale Gesamtbelastung etwas höher. [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahlen-und-Fakten/Werte-der-Rentenversicherung/werte-der-rentenversicherung.html), [Bundesgesundheitsministerium](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege), [GKV-Finanzen 2026](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzentwicklung-der-gkv-im-1-quartal-2026-pm-19-06-2026-1)

Arbeitgeber und Beschäftigte teilen die Beiträge überwiegend. Ökonomisch sind jedoch auch Arbeitgeberbeiträge Teil der Arbeitskosten und können langfristig das Lohnniveau oder die Beschäftigung beeinflussen.

#### 3.3 Beitragsbemessungsgrenzen erzeugen ungleichmäßige Belastungsverläufe

2026 enden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei einem Jahreseinkommen von 69.750 Euro, zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 Euro. Oberhalb dieser Grenzen sinkt die durchschnittliche Beitragsbelastung des zusätzlichen Einkommens. [Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514)

Das schützt das Äquivalenzprinzip der Sozialversicherung, bewirkt aber zugleich, dass mittlere und gehobene Arbeitseinkommen bis zu den Grenzen besonders stark belastet werden.

#### 3.4 Sehr hohe Grenzbelastung im Steuer-Transfer-System

Bei niedrigen Einkommen entstehen Belastungen nicht primär durch Einkommensteuer, sondern durch den gleichzeitigen Entzug von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie durch Sozialbeiträge.

Der Sachverständigenrat dokumentiert je nach Einkommen und Haushalt Belastungen von 70, 80 oder 90 % und an einzelnen Übergängen sogar Sprungstellen. Ein zusätzlicher Euro Brutto erhöht dann das verfügbare Einkommen nur geringfügig. Besonders betroffen sind Familien mit Kinderzuschlag und Wohngeld. [Sachverständigenrat, Jahresgutachten 2023/24](https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Kapitel_4.pdf)

#### 3.5 Große Unterschiede zwischen Singles, Ein- und Doppelverdienerhaushalten

Der OECD-Abgabenkeil lag 2025 bei:

- Single ohne Kinder, Durchschnittseinkommen: **49,3 %**
- verheiratetes Einverdienerpaar mit zwei Kindern: **34,9 %**
- Paar mit zwei Kindern und Einkommen von 100 % plus 67 % des Durchschnitts: **42,6 %**

Familienleistungen und Ehegattensplitting entlasten bestimmte Haushalte erheblich. Gleichzeitig kann das Splitting bei stark ungleichen Einkommen die Ausweitung der Erwerbsarbeit des zweiten Partners weniger attraktiv machen. Das betrifft häufig Frauen und wirkt sich langfristig auf Einkommen, Karriere und eigene Alterssicherung aus.

#### 3.6 Kalte Progression wird gemildert, aber nicht automatisch und vollständig verhindert

Seit 2016 werden die Tarifeckwerte regelmäßig auf Grundlage des Progressionsberichts verschoben. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro; der 42-Prozent-Bereich beginnt bei 69.879 Euro. [Einkommensteuergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html), [BMF zu den Änderungen 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2026.html)

Damit wird kalte Progression nicht ignoriert. Problematisch bleiben aber:

- die notwendige politische Einzelentscheidung,
- mögliche Zeitverzögerungen,
- die nicht parallel verschobene Schwelle des 45-Prozent-Satzes,
- und das politisch schwer erkennbare Zusammenspiel mit Sozialbeiträgen.

Nach BMF-Angaben verändert eine Verschiebung sämtlicher Tarifeckwerte um einen Prozentpunkt das jährliche Steueraufkommen um etwa 2,6 Milliarden Euro. [BMF-FAQ](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html)

#### 3.7 Indirekte Steuern und Energieabgaben belasten niedrige Einkommen relativ stark

Der deutsche Umsatzsteuerregelsatz von 19 % liegt im unteren Bereich der EU. Trotzdem ist die Umsatzsteuer mit 310,2 Milliarden Euro 2025 eine der ertragreichsten Abgaben. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/steuereinnahmen.html), [internationaler Steuervergleich](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/steuern-im-internationalen-vergleich-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Haushalte mit weniger als 1.300 Euro Nettoeinkommen verwendeten 2023 rund 64 % ihrer Konsumausgaben für Wohnen und Nahrungsmittel; bei Haushalten ab 5.000 Euro waren es 47 %. Preisaufschläge für Energie und Grundbedarf treffen die unteren Einkommen daher relativ stärker. [Destatis, Konsumausgaben](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_438_639.html)

Der nationale CO₂-Preis bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Er erfüllt eine klimapolitische Lenkungsfunktion, belastet aber besonders Haushalte mit schlecht gedämmten Wohnungen, langen Arbeitswegen oder fehlenden Alternativen. [Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregelungen-januar-2026-2399838)

#### 3.8 Hohe nominale Unternehmensbesteuerung

Die kombinierte tarifliche Belastung von Kapitalgesellschaftsgewinnen lag 2025 in Deutschland bei rund **30,1 %**. Im BMF-Vergleich lagen nur sehr wenige Staaten höher. [BMF-Steuervergleich](https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/07/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-3-steuern-im-internationalen-vergleich-2025.html)

Die effektive Belastung kann durch Abschreibungen, Verlustverrechnung, Förderungen und die Rechtsform erheblich abweichen. Dennoch beeinflusst der hohe nominale Satz Standortentscheidungen und die Attraktivität zusätzlicher Investitionen. Inhaltlich knüpft dies an DE-022 „schwache Ausrüstungsinvestitionen“ an, ist aber als steuerliche Ursache getrennt erfasst.

#### 3.9 Fragmentierte Belastung und Absicherung Selbstständiger

Selbstständige tragen ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unmittelbar selbst. Versicherungspflichtige Selbstständige zahlen auch den Rentenversicherungsbeitrag ohne sichtbare Arbeitgeberhälfte; der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro monatlich. Andere Selbstständige unterliegen keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. [DRV-Beitragsinformation](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0091.pdf?__blob=publicationFile&v=5)

Das Problem ist weniger eine durchgehend höhere volkswirtschaftliche Belastung als die Kombination aus:

- hohen sichtbaren monatlichen Zahlungen,
- Mindestbeiträgen bei schwankenden Einkommen,
- unterschiedlichen Pflichten je Berufsgruppe,
- und erheblichen Lücken bei Alters-, Arbeitslosen- oder Krankengeldabsicherung.

#### 3.10 Immobilienbesteuerung belastet Transaktionen stärker als laufenden Besitz

Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Land zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Seit der Übertragung der Satzkompetenz 2006 haben fast alle Länder ihre Sätze erhöht. [Sachverständigenrat 2024/25](https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013800.pdf), [Bundesportal](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/rechte-und-pflichten/102837925)

Dadurch verteuert sie:

- den erstmaligen Eigentumserwerb,
- beruflich bedingte Umzüge,
- die Anpassung der Wohnungsgröße an neue Lebensphasen,
- sowie Umschichtungen im Immobilienbestand.

Die Grundsteuerreform beseitigte die verfassungswidrigen alten Bewertungsrelationen. Sie sollte insgesamt aufkommensneutral sein, konnte individuelle Belastungsverschiebungen aber ausdrücklich nicht vermeiden. Bundesweit vergleichbare Ergebnisse für 2025 liegen noch nicht vollständig vor. [BMF-Grundsteuer-FAQ](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.htm), [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-021.html)

#### 3.11 Komplexität und unvollständige Digitalisierung

Eine ältere, aber bislang weiterhin relevante Destatis-Erhebung ermittelte für eine typische Arbeitnehmer-Steuererklärung durchschnittlich 230 Minuten Aufwand. Hochgerechnet waren das 54,1 Millionen Stunden sowie rund 195 Millionen Euro Sachkosten. Die Werte sind nicht als aktuelle Kostenschätzung zu behandeln, belegen aber die Größenordnung des strukturellen Aufwands. [Destatis-Erhebung](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/steuererklaerungen.pdf?__blob=publicationFile)

Der Bundesrechnungshof stellte 2025 fest, dass das seit Jahren laufende gemeinsame Steuer-IT-Projekt KONSENS weiterhin verzögert sei und Komponenten bereits vor ihrer Einführung zu veralten drohten. [Bundesrechnungshof](https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/einnahmen.html)

#### 3.12 Wachsende und selektiv abgegrenzte Subventionen und Steuervergünstigungen

Das im Subventionsbericht erfasste Volumen stieg 2024 auf rund 1,5 % des BIP. Der Anteil der Finanzhilfen an den Bundesausgaben erhöhte sich von etwa 2 % in den Jahren 2010 bis 2018 auf 11,3 % im Jahr 2024. Die Abgrenzung des Berichts ist allerdings selektiv; nicht jede Begünstigung oder staatliche Vergünstigung wird erfasst. [30. Subventionsbericht](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/30-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5)

Problematisch sind vor allem Begünstigungen, deren Ziel, Zusätzlichkeit oder Verteilungswirkung nicht regelmäßig überprüft wird. Eine pauschale Abschaffung wäre gleichwohl falsch, weil etwa Forschung, Wohnungsbau oder Dekarbonisierung positive externe Effekte erzeugen können.

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### 4. Zentrale Kennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| Kassenmäßige Steuereinnahmen 2025 | 989,8 Mrd. € | +4,4 % gegenüber 2024 |
| Steuern in VGR-Abgrenzung 2025 | 1.031,5 Mrd. € | rund 23,1 % des BIP |
| Sozialbeiträge in VGR-Abgrenzung 2025 | 822,9 Mrd. € | rund 18,4 % des BIP |
| VGR-Steuern plus Sozialbeiträge | rund 41,5 % des BIP | andere Abgrenzung als OECD |
| OECD-Abgabenquote 2024 | 38,0 % | internationales Mittelfeld |
| OECD-Steuerquote 2024 | 23,2 % | unterer bis mittlerer Bereich |
| Abgabenkeil Single 2025 | 49,3 % | zweithöchster Wert im BMF-Vergleich |
| Abgabenkeil Einverdienerfamilie | 34,9 % | deutlich familienbedingt reduziert |
| Umsatzsteuer 2025 | 310,2 Mrd. € | größte bzw. eine der größten Einzelquellen |
| Lohnsteuer 2025 | 262,7 Mrd. € | +5,5 % |
| Energie­steuer 2025 | 37,6 Mrd. € | +7,1 % |
| Grundsteuer 2023 | 15,5 Mrd. € | 2025er Reformdaten noch unvollständig |
| Grunderwerbsteuer, Jan.–Mai 2026 | 6,50 Mrd. € | +3,9 % zum Vorjahr |
| Oberste 10 % der Einkommensteuerpflichtigen | 56,9 % des Aufkommens | progressive Verteilung |
| Untere 50 % | 6,5 % des Aufkommens | Einkommensteuer, nicht Gesamtbelastung |
| Armutsgefährdungsquote 2025 | 16,1 % | Schwelle Single: 1.446 € netto/Monat |

Die VGR-Werte stammen aus [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_060_813.html). Die Verteilung der Einkommensteuer ist eine Fortschreibung des BMF für 2026, nicht die endgültige Veranlagungsstatistik. [BMF-Datensammlung 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/datensammlung-zur-steuerpolitik-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=8)

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### 5. Historische Entwicklung

Die OECD-Abgabenquote Deutschlands entwickelte sich wie folgt:

- 1965: 31,7 %
- 1980: 36,4 %
- 1990: 34,8 %
- 2000: 36,0 %
- 2010: 35,2 %
- 2015: 37,3 %
- 2020: 38,1 %
- 2024: 38,0 %

Der langfristige Anstieg konzentriert sich wesentlich auf die Finanzierung des Sozialstaats. [BMF-Zeitreihe](https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/01/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/5-1-s20-internationaler-vergleich-abgabenquoten.html)

Wichtige Strukturentscheidungen waren:

- 1997 Anhebung der bundesweiten Grunderwerbsteuer von 2 auf 3,5 %.
- 2005 Beginn der nachgelagerten Rentenbesteuerung.
- 2006 Übertragung der Grunderwerbsteuersatzkompetenz an die Länder.
- seit 2016 regelmäßiger Ausgleich der kalten Progression.
- 2018 Verfassungsgerichtsurteil zur Neubewertung der Grundsteuer.
- 2021 teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
- 2024 Verlängerung des Übergangs zur vollständigen Rentenbesteuerung bis 2058.
- 2025 Einführung der neu bewerteten Grundsteuer.
- 2025/26 deutliche Erhöhungen der GKV-Zusatzbeiträge und höhere Pflegebeiträge.

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### 6. Regionale Unterschiede

Regionale Belastungsunterschiede entstehen hauptsächlich durch:

- Grunderwerbsteuersätze zwischen 3,5 und 6,5 %,
- kommunale Grundsteuerhebesätze,
- Gewerbesteuerhebesätze,
- Zweitwohnung-, Hunde-, Vergnügungs- und andere kommunale Steuern,
- kommunale Gebühren für Wasser, Abwasser, Abfall und Betreuung,
- unterschiedliche GKV-Kassenstrukturen und Zusatzbeiträge, allerdings nicht primär entlang von Landesgrenzen.

Bei einer Immobilie für 400.000 Euro liegt allein die Grunderwerbsteuer rechnerisch zwischen 14.000 und 26.000 Euro. Das ist keine vollständige Erwerbsnebenkostenrechnung; Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler kommen hinzu.

Die neue Grundsteuer macht Regionalvergleiche schwieriger, weil fünf Länder umfassend eigene Bewertungsmodelle verwenden und die Gemeinden ihre Hebesätze festlegen.

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### 7. Internationaler Vergleich

Die richtige Einordnung lautet:

- **Gesamtquote:** Deutschland mit 38,0 % im Mittelfeld; Frankreich, Österreich, Italien, Belgien und die nordischen Hochabgabenstaaten liegen höher.
- **Reine Steuerquote:** Mit 23,2 % liegt Deutschland eher im unteren bis mittleren Bereich.
- **Arbeit:** Deutschland gehört zur Spitzengruppe.
- **Unternehmensgewinne:** nominale Belastung von rund 30 % ist vergleichsweise hoch.
- **Umsatzsteuer:** Der Regelsatz von 19 % ist im EU-Vergleich relativ niedrig.
- **Familien:** Die deutsche Belastung sinkt durch Kindergeld und Splitting deutlich, bleibt bei Doppelverdienern aber vergleichsweise hoch.

Deutschland ist daher eher ein **Hochbeitrags- und Hocharbeitskostenland** als ein durchgehend überdurchschnittliches Hochsteuerland.

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### 8. Ursachen

1. Umlagefinanzierte Sozialversicherungen bei alternder Bevölkerung.
2. Finanzierung versicherungsfremder oder gesamtgesellschaftlicher Leistungen teilweise aus Beiträgen.
3. Beitragsabhängige Systeme statt stärkerer Steuerfinanzierung.
4. Föderale Steuerkompetenzen und begrenzte eigene Einnahmequellen der Länder.
5. Politisch leichter durchsetzbare Einzelvergünstigungen statt breiter Bemessungsgrundlagen.
6. Unkoordinierte Transferentzugsregeln verschiedener Leistungssysteme.
7. Schutz bestehender Ehe-, Berufs- und Branchenregelungen.
8. Komplexe Übergangsregelungen, etwa bei Renten- und Grundsteuer.
9. Fehlende durchgängige digitale Daten- und Verfahrensarchitektur.
10. Haushaltsdruck, der umfassende Entlastungen ohne Gegenfinanzierung erschwert.

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### 9. Verantwortungszuordnung

- **Bundestag und Bundesregierung:** Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht, Steuervergünstigungen, CO₂-Bepreisung und bundesrechtliche Grundlage der Grund- und Grunderwerbsteuer.
- **Bundesfinanzministerium:** Tarifvorschläge, Steuerschätzung, Subventionsbericht, Koordinierung der Steuerpolitik.
- **Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium:** Beitragssysteme und Leistungsgesetze.
- **Länder:** Steuerverwaltung, Grunderwerbsteuersätze und Mitentscheidung im Bundesrat.
- **Kommunen:** Grund- und Gewerbesteuerhebesätze sowie Gebühren.
- **Sozialversicherung und Krankenkassen:** Zusatzbeiträge und Verwaltung innerhalb gesetzlicher Vorgaben.
- **Frühere Bundesregierungen aller großen Parteien:** kumulative Verantwortung für Tarif, Beitragssysteme, Ausnahmen und Übergangsregeln.
- **EU:** Umsatzsteuerrahmen, Beihilferecht, Mindestbesteuerung und Teile der Energie- und Klimaregulierung.

Die Verantwortung ist verteilt, aber nicht unauffindbar: Die zentrale Belastung des Faktors Arbeit beruht überwiegend auf Bundesrecht und der Finanzierungsausgestaltung der Sozialversicherungen.

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### 10. Politisch besonders folgenreiche Entscheidungen

- Einführung und Ausbau umlagefinanzierter Sozialversicherungen ohne automatische demografische Stabilisierung.
- Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen.
- Ehegattensplitting statt konsequent individualisierter Besteuerung.
- parallele Transfersysteme mit getrennten Entzugsregeln.
- Föderalisierung der Grunderwerbsteuersätze.
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