Dossier AV

Wohnungsnot, Wohnkosten, sozialer Wohnungsbau, Genehmigungen und Neubautätigkeit

Bewertungslogik: F = gemessener Fakt · M = Modell/Projektion · I = begründete Schlussfolgerung · U = unzureichende Datenlage.

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## Dossier AV – Wohnungsnot, Wohnkosten, sozialer Wohnungsbau, Genehmigungen und Neubautätigkeit

**Bewertungslogik:** **F** = gemessener Fakt · **M** = Modell/Projektion · **I** = begründete Schlussfolgerung · **U** = unzureichende Datenlage.

### 1. Kernbefund

Deutschland hat nicht einfach „zu wenige Wohnungen“, sondern ein mehrdimensionales Verteilungs- und Angebotsproblem:

- Ende 2025 existierten rund **44,0 Millionen Wohnungen**, 2,5 Millionen mehr als 2015. Die durchschnittliche Wohnfläche erreichte 49,5 m² je Einwohner. **[F]**
- Dennoch lebten 2025 **11,7 % der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen**; in Städten waren es 16,9 %, im ländlichen Raum 5,5 %. **[F]**
- Im Jahr 2025 wurden nur **206.600 Wohnungen fertiggestellt** – 18 % weniger als 2024 und der niedrigste Stand seit 2012. **[F]**
- Das BBSR berechnet für 2023 bis 2030 einen modellhaften Bedarf von rund **320.000 Wohnungen jährlich**. Der politische Zielwert von 400.000 Wohnungen war dagegen kein empirisch zwingender Bedarfswert. **[M]**
- Gleichzeitig standen beim Zensus 2022 rund **1,9 Millionen Wohnungen leer**. Davon waren jedoch nur 38 % innerhalb von drei Monaten bezugsfähig. **[F]**
- Ende 2025 gab es nur noch **1,033 Millionen Sozialmietwohnungen**, etwa 13.000 weniger als ein Jahr zuvor – obwohl 56.331 Wohneinheiten gefördert wurden. Geförderte Einheiten sind nicht mit neu gebauten Sozialmietwohnungen gleichzusetzen. **[F]**

Die Wohnungskrise konzentriert sich auf wachsende Großstädte, Hochschulstandorte, wirtschaftsstarke Regionen und deren Umland. Dort treffen hohe Nachfrage, knappe Grundstücke, hohe Bau- und Finanzierungskosten, begrenzte kommunale Planungskapazitäten und eine zu langsame Ausweitung des Angebots aufeinander. Gleichzeitig bestehen in schrumpfenden Regionen Leerstand und teilweise niedrige Mieten.

### 2. Begriffe und Abgrenzungen

**Wohnungsbedarf** ist eine Modellgröße, die Haushaltsentwicklung, Ersatzbedarf, Leerstand und regionale Nachfrage berücksichtigt. Sie ist nicht identisch mit einer gemessenen aktuellen „Wohnungslücke“.

**Bestandsmieten** sind tatsächlich gezahlte Mieten bestehender Verträge. **Angebotsmieten** sind in Inseraten aufgerufene Mieten und liegen meist deutlich höher. Inserate überrepräsentieren zudem häufig teurere Wohnungen.

**Mietbelastungsquote** bezeichnet hier überwiegend den Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Die europäische **Wohnkostenüberbelastung** umfasst dagegen zusätzliche Nebenkosten, Energie, Instandhaltung und teilweise Finanzierungskosten. Beide Kennzahlen sind nicht austauschbar.

**Sozialwohnungen** sind Wohnungen mit zeitlich befristeter Miet- und Belegungsbindung. Sie müssen nicht im Eigentum des Staates stehen.

**Leerstand** bedeutet nicht automatisch verfügbare Wohnung. Gründe können Sanierung, Unbewohnbarkeit, Eigentümerwechsel, Abriss, ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder ein Standort ohne ausreichende Nachfrage sein.

Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden wegen des ausdrücklich getrennten Nutzerauftrags später in einem eigenen Dossier behandelt. Hier werden nur die vorgelagerten Wohnungsmarktursachen erfasst.

### 3. Zentrale Teilprobleme

1. Fertigstellungen deutlich unter dem modellierten Bedarf.
2. Einbruch des Wohnungsbaus 2024 und 2025.
3. Steigende Genehmigungen 2026, aber noch keine gesicherte Fertigstellungswende.
4. 760.700 genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen.
5. Verlängerung der Bauzeit nach Genehmigung auf durchschnittlich 27 Monate.
6. Rekordzahl erloschener Baugenehmigungen.
7. Sehr hohe Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten.
8. Unterschiedliche Landesbauordnungen und technische Anforderungen.
9. Fehlende bundesweite Daten über die Dauer vollständiger Genehmigungsverfahren.
10. Personalmangel und unvollständige Digitalisierung kommunaler Bauverwaltungen.
11. Knappe und teure Grundstücke in Wachstumsregionen.
12. Große Differenz zwischen Bestands- und Wiedervermietungsmieten.
13. Wohnungsmarktbedingte Umzugs- und Mobilitätshemmnisse.
14. Hohe Wohnkostenbelastung einkommensschwacher Haushalte.
15. Überbelegung vor allem bei Kindern, Zugewanderten und Stadtbewohnern.
16. Gleichzeitig Leerstand in nachfrageschwachen Regionen.
17. Mangel an kleinen, familiengerechten und barrierearmen Wohnungen.
18. Schrumpfender Sozialwohnungsbestand trotz steigender Fördermittel.
19. Zeitlich begrenzte Sozialbindungen.
20. Stark gestiegene Wohngeldausgaben.
21. Niedrige Wohneigentumsquote und hohe Erwerbsnebenkosten.
22. Begrenzte Reichweite und Durchsetzung der Mietpreisbremse.
23. Ausweichmöglichkeiten durch Möblierung und Kurzzeitvermietung.
24. Diskriminierungsrisiken bei der Wohnungsvergabe.
25. Zielkonflikt zwischen kostengünstigem Bauen, Klimaschutz, Flächenverbrauch und Bauqualität.

### 4. Zentrale Kennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| Wohnungsbestand Ende 2025 | 44,0 Mio. | +6 % seit 2015 |
| Wohnfläche je Einwohner | 49,5 m² | sagt nichts über Verteilung aus |
| Fertiggestellte Wohnungen 2025 | 206.600 | –18 % gegenüber 2024 |
| Fertiggestellte Wohnungen 2024 | rund 252.000 | –14,4 % gegenüber 2023 |
| BBSR-Bedarfsmodell 2023–2030 | rund 320.000 jährlich | regional ungleich verteilt |
| Genehmigungen 2025 | 238.100 | +10,6 %, aber niedrige Ausgangsbasis |
| Genehmigungen 1. Halbjahr 2026 | 126.300 | +15,1 % zum Vorjahreszeitraum |
| Bauüberhang Ende 2025 | 760.700 Wohnungen | nur 307.200 bereits im Bau |
| Erloschene Genehmigungen 2025 | 35.700 | höchster Wert seit 2002 |
| Genehmigung bis Fertigstellung | durchschnittlich 27 Monate | 2020: 20 Monate |
| Baupreisanstieg 2010–2025 | +89 % | allgemeine Inflation: +38 % |
| Baupreise Mai 2026 | +5,0 % zum Vorjahr | erneute Beschleunigung |
| Leerstand Zensus 2022 | 1,9 Mio. / 4,3 % | nur 38 % kurzfristig verfügbar |
| Wohnkostenüberlastung 2025 | 11,2 % der Bevölkerung | EU-Durchschnitt: 7,7 % |
| Überbelegung 2025 | 11,7 % | 2020: 10,2 % |
| Überbelegung in Städten | 16,9 % | ländlicher Raum: 5,5 % |
| Mietbelastung 2022 | 27,8 % | Bruttokaltmiete, Mieterhaushalte |
| Mieterhaushalte mit ≥40 % Belastung | 3,1 Mio. | davon 1,5 Mio. ≥50 % |
| Sozialmietwohnungen Ende 2025 | 1.032.879 | 2024: 1.046.031 |
| Geförderte Einheiten 2025 | 56.331 | nicht nur Neubau-Mietwohnungen |
| Wohngeldhaushalte Ende 2024 | rund 1,22 Mio. | etwa 3 % aller Haushalte |
| Wohngeldausgaben 2024 | 4,69 Mrd. € | 2022: 1,83 Mrd. € |
| Eigentümerquote Haushalte 2022 | 41,9 % | methodisch andere Quote als EU-SILC |
| Bevölkerungsanteil zur Miete 2025 | 52,8 % | höchster Wert in der EU |

Quellen: [Destatis Wohnungsbestand](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_250_31231.html), [Baufertigstellungen 2025](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_174_31121.html), [BBSR-Bedarf im Regierungsbericht](https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102170.pdf), [Sozialwohnungsbestand 2025](https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106164.pdf).

### 5. Historische Entwicklung

- **Nachkriegszeit:** Umfangreicher öffentlich geförderter Wohnungsbau; Sozialbindungen laufen jedoch grundsätzlich nach bestimmten Zeiträumen aus.
- **2006:** Mit der Föderalismusreform geht die Gesetzgebungskompetenz für soziale Wohnraumförderung weitgehend an die Länder.
- **2010er-Jahre:** Bevölkerungs- und Beschäftigungswachstum konzentrieren sich zunehmend in Städten. Niedrige Zinsen treiben Immobilienpreise und Nachfrage.
- **2015:** Einführung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten.
- **2019:** Artikel 104d GG ermöglicht dem Bund wieder Finanzhilfen für sozialen Wohnungsbau.
- **2021:** Die damalige Bundesregierung kündigt jährlich 400.000 Wohnungen an, darunter 100.000 öffentlich geförderte.
- **2022/23:** Zins-, Material- und Energiepreisschock; Projekte werden verschoben oder wirtschaftlich unrentabel.
- **2023:** Wohngeld-Plus weitet den Empfängerkreis stark aus.
- **2024:** Fertigstellungen sinken um 14,4 %.
- **2025:** Fertigstellungen sinken nochmals um 18 %; Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert. Der Bau-Turbo tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft.
- **2026:** Genehmigungen steigen wieder, im ersten Halbjahr um 15,1 %. Wegen Bauzeiten und möglicher Projektaufgaben ist daraus noch keine entsprechende Zunahme der Fertigstellungen ableitbar.

### 6. Regionale Unterschiede

Der Zensus 2022 zeigt:

- bundesweite Leerstandsquote: 4,3 %,
- westliche Länder: ungefähr 4 %,
- Ostdeutschland ohne Berlin: etwa 7,7 % nach Abgrenzung des Regierungsberichts,
- nur rund 38 % der leerstehenden Wohnungen waren kurzfristig bezugsfähig.

Bei Bestandsmieten bestanden 2022 erhebliche Unterschiede:

- Hamburg: 9,16 €/m²,
- Bayern: 8,74 €/m²,
- Hessen: 8,21 €/m²,
- Baden-Württemberg: 8,13 €/m²,
- Sachsen: 5,72 €/m²,
- Thüringen: 5,65 €/m²,
- Sachsen-Anhalt: 5,38 €/m².

Diese Werte enthalten Altverträge und dürfen nicht als aktuelle Angebotsmieten interpretiert werden.

Die Überbelegungsquote betrug 2025:

- größere Städte: 16,9 %,
- Vororte und kleinere Städte: 9,6 %,
- ländliche Gebiete: 5,5 %.

Auch der Sozialwohnungsbestand entwickelte sich unterschiedlich. Ende 2025 hatte Nordrhein-Westfalen rund 394.000 gebundene Mietwohnungen, Bayern 140.000 und Berlin 85.900. In Berlin sank der Bestand gegenüber 2024 besonders deutlich, während er in neun Ländern zunahm.

### 7. Internationaler Vergleich

Deutschland war 2025 mit einem Mieteranteil von **52,8 % der Bevölkerung** das einzige EU-Land, in dem mehr Menschen zur Miete als im Eigentum lebten.

Die Wohnkostenüberbelastung lag bei **11,2 %**, gegenüber 7,7 % im EU-Durchschnitt. Deutschland schneidet damit trotz vergleichsweise hoher Einkommen ungünstig ab.

Bei der Überbelegung liegt Deutschland dagegen mit **11,7 %** unter dem EU-Durchschnitt von 16,8 %. Daraus folgt:

- Deutschlands Hauptproblem ist weniger eine extrem niedrige durchschnittliche Wohnfläche.
- Problematisch sind vor allem Kosten, Zugang, regionale Knappheit und ungleiche Verteilung.
- Internationale Vergleiche werden durch den ungewöhnlich großen Mietsektor beeinflusst.

Quellen: [Destatis/Eurostat Wohnkosten](https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Wohnkosten.html), [Mieteranteil](https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Mieteranteil.html), [Überbelegung](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_N030_63.html).

### 8. Ursachenanalyse

**Nachfragekonzentration:** Beschäftigung, Hochschulen, Dienstleistungen und Infrastruktur ziehen Menschen in bestimmte Regionen. Zuwanderung ist dabei ein Faktor neben Binnenwanderung, Alterung und Haushaltsverkleinerung.

**Kleinere Haushalte:** Die Zahl der Haushalte wächst stärker als die Bevölkerung. Einpersonenhaushalte benötigen pro Kopf mehr Fläche und fragen häufiger kleine Wohnungen nach.

**Bau- und Grundstückskosten:** Die Preise für den Bau von Wohngebäuden stiegen zwischen 2010 und 2025 um 89 %, die allgemeinen Verbraucherpreise nur um 38 %. Im Mai 2026 lagen Wohnungsbaupreise nochmals 5 % über dem Vorjahr.

**Finanzierung:** Der Zinsanstieg seit der Niedrigzinsphase verringerte den tragbaren Grundstücks- und Baupreis. Sinkende Bestandsimmobilienpreise kompensierten dies nur teilweise.

**Planungs- und Genehmigungsstrukturen:** Bauplanungsrecht ist Bundesrecht, Bauordnungsrecht überwiegend Landesrecht, Planungshoheit kommunal. Hinzu kommen Umwelt-, Denkmal-, Lärm-, Stellplatz-, Brandschutz- und Infrastrukturfragen.

**Kommunale Anreize:** Neubau verursacht zunächst Ausgaben für Straßen, Schulen, Kitas und Verwaltung. Kommunen haben daher nicht immer einen unmittelbaren Haushaltsanreiz für starke Ausweitung.

**Bauüberhang:** Genehmigte Projekte können wegen Finanzierung, Kostensteigerungen, Absatzproblemen oder strategischem Abwarten zurückgestellt werden.

**Sozialbindungen:** Neu geförderte Wohnungen gleichen auslaufende Bindungen nicht automatisch aus.

**Bestandsfehlverteilung:** Manche ältere Haushalte verbleiben in großen Wohnungen, während Familien überbelegt wohnen. Hohe Umzugs- und Neumietkosten verhindern einen freiwilligen Tausch.

### 9. Staatliche Verantwortung

| Akteur | Zuständigkeit |
|---|---|
| Bund | Baugesetzbuch, Mietrecht, Steuerrecht, Wohngeld, KfW-Programme, Finanzhilfen für Sozialwohnungen |
| Länder | Landesbauordnungen, soziale Wohnraumförderung, Aufsicht, Denkmalschutz, Förderbanken |
| Kommunen | Bauleitplanung, Bauland, Genehmigungen nach Landesrecht, kommunale Wohnungsunternehmen |
| Gerichte | Durchsetzung von Miet-, Bau- und Eigentumsrecht |
| BImA/öffentliche Eigentümer | Nutzung und Verwertung öffentlicher Grundstücke und Wohnungen |
| Private/kommunale Unternehmen | Projektentwicklung, Bau und Bestandsbewirtschaftung |
| Banken und Kapitalmarkt | Projekt- und Erwerbsfinanzierung |

Der Bund kann Baurecht vereinfachen, aber eine Gemeinde nicht ohne Weiteres zwingen, bestimmte Grundstücke schnell zu erschließen. Umgekehrt können Länder und Kommunen fehlende Bautätigkeit nicht allein auf Bundesvorschriften zurückführen.

### 10. Politische Entscheidungen und aktueller Stand

**Mietpreisbremse:** Seit August 2025 bis Ende 2029 verlängert. In ausgewiesenen angespannten Märkten darf eine neue Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen und Vormieten begrenzen die Wirkung.

**Bau-Turbo:** § 246e BauGB ist seit 30. Oktober 2025 in Kraft. Gemeinden können bis 2030 unter bestimmten Bedingungen Wohnungsbau ohne regulären Bebauungsplan ermöglichen. Die Drei-Monats-Frist betrifft die kommunale Zustimmung, nicht zwingend das gesamte Genehmigungsverfahren.

**Umwandlungsschutz:** Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Gebieten wurde bis 2030 verlängert.

**Sozialer Wohnungsbau:** Der Bund stellte 2025 3,5 Milliarden Euro und 2026 vier Milliarden Euro bereit. Für 2026 und 2027 sind zusammen neun Milliarden Euro vorgesehen. Die Länder müssen sich beteiligen.

**Wohngeld-Plus:** Seit 2023 größerer Empfängerkreis, Heizkosten- und Klimakomponenten; Ausgaben stiegen stark.

**Neubauförderung:** Klimafreundlicher Neubau, niedrigpreisiges Segment, Eigentumsprogramme, genossenschaftliches Wohnen und Aktivierung bestimmter genehmigter Projekte.

Ein höherer Bewilligungsrahmen beweist noch nicht, dass die Wohnungen zeitnah fertiggestellt werden. Förderzusage, Baubeginn, Fertigstellung und fortbestehende Sozialbindung müssen getrennt gemessen werden.

### 11. Direkte Kosten

- Private Haushalte gaben laut Regierungsbericht 2024 rund **451 Milliarden Euro** für Wohnen aus. Das ist keine reine „Krisenkosten“-Zahl, sondern der gesamte Konsumbereich Wohnen.
- Wohngeldausgaben von Bund und Ländern: **4,69 Milliarden Euro 2024**.
- Bundesmittel sozialer Wohnungsbau: **3,5 Milliarden Euro 2025**, vier Milliarden Euro 2026.
- Hinzu kommen Landesmittel, kommunale Infrastrukturkosten, KfW-Zinsverbilligungen und steuerliche Förderung.

Diese Beträge dürfen nicht addiert und als „Kosten der Wohnungsnot“ bezeichnet werden. Wohngeld ist zudem größtenteils eine staatliche Umverteilung, kein gesamtwirtschaftlicher Ressourcenverbrauch.

### 12. Indirekte Kosten

- längere Pendelwege und Verkehrsbelastung,
- schlechtere Arbeitskräftemobilität,
- unbesetzte Stellen in Hochkostenregionen,
- spätere Haushalts- und Familiengründung,
- Bildungsnachteile durch Überbelegung,
- soziale Segregation,
- Gesundheitsbelastung durch Unsicherheit und beengtes Wohnen,
- geringere Konsummöglichkeiten nach hohen Wohnkosten,
- Produktivitätsverluste, wenn Arbeitnehmer nicht zu geeigneten Arbeitsplätzen ziehen,
- höhere Unterbringungs- und Sozialkosten bei Verlust der Wohnung,
- Klimaschäden durch lange Pendelwege oder ungeplante Außenentwicklung.

Der Sachverständigenrat sieht knappen Wohnraum deshalb ausdrücklich auch als Arbeitsmarkt- und Produktivitätsproblem.

### 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Besonders belastet:**

- einkommensarme Haushalte,
- Alleinerziehende und kinderreiche Familien,
- junge Menschen und Studierende,
- neu zuziehende Beschäftigte,
- Zugewanderte,
- Menschen mit Behinderungen,
- Haushalte ohne Eigenkapital,
- Mieter bei erzwungenem Wohnungswechsel.

**Relativ geschützt:**

- langjährige Mieter mit günstigen Bestandsverträgen,
- schuldenfreie Eigentümer in gefragten Regionen,
- Eigentümer baureifer Grundstücke,
- Haushalte mit Erbschaften oder hohem Eigenkapital.

**Fehlanreize:**

- Große Differenzen zwischen Bestands- und Neumieten vermindern freiwillige Umzüge.
- Zeitlich begrenzte Sozialbindungen führen später wieder zu Bestandsverlusten.
- Reine Nachfragesubventionen können bei starrem Angebot teilweise in höhere Mieten einfließen.
- Gemeinden tragen Infrastrukturkosten, während ein Teil des zusätzlichen Steueraufkommens anderen Ebenen zufällt.
- Investoren können Genehmigungen halten, ohne sofort zu bauen; allerdings kann Nichtrealisierung ebenso aus realen Kosten- und Finanzierungsproblemen folgen.

### 14. Gegenargumente und Einordnung

**„Deutschland hat insgesamt zu wenige Wohnungen.“**  
Zu pauschal. Der Bestand wächst und die Wohnfläche pro Kopf ist hoch. Knappheit besteht vor allem regional und in bestimmten Preis-, Größen- und Qualitätssegmenten.

**„1,9 Millionen leerstehende Wohnungen lösen das Problem.“**  
Nur begrenzt. Lediglich rund 700.000 waren kurzfristig bezugsfähig; viele liegen nicht dort, wo Arbeitsplätze und Nachfrage bestehen.

**„Der Zielwert von 400.000 Wohnungen beweist eine jährliche Lücke von fast 200.000.“**  
Nein. 400.000 war ein politischer Zielwert. Das aktuelle BBSR-Modell liegt bei rund 320.000, ebenfalls mit Unsicherheit.

**„Die Genehmigungen steigen, die Krise ist beendet.“**  
Nicht belegt. Genehmigungen stiegen 2025 und im ersten Halbjahr 2026, während Fertigstellungen zeitverzögert weiter einbrachen.

**„Bestandsmieten steigen nur um etwa zwei Prozent – es gibt keine Mietkrise.“**  
Der Mietindex umfasst viele langjährige Verträge. Wohnungssuchende treffen auf höhere Wiedervermietungsmieten. Außerdem hängt Belastung vom Einkommen und von Nebenkosten ab.

**„Mietpreisregulierung ist grundsätzlich schädlich.“**  
Zu pauschal. Sie kann Bestandsmieter zeitweise vor Verdrängung schützen. Sie schafft aber keine Wohnungen und kann bei starker Ausgestaltung Investitions- und Umzugsanreize schwächen.

**„Nur bauen löst alle sozialen Probleme.“**  
Nicht vollständig. Einige Haushalte werden selbst bei größerem Angebot keinen ausreichenden Marktzugang haben. Wohngeld, Sozialwohnungen und diskriminierungsarme Vergabe bleiben erforderlich.

**„Bauvorschriften sind allein schuld.“**  
Nein. Grundstückspreise, Zinsen, Nachfrage, kommunale Infrastruktur, Fachkräfte, Materialpreise und Projektkalkulation sind ebenfalls zentral.

**„Deutschland ist im europäischen Vergleich besonders beengt.“**  
Nein. Die Überbelegungsquote liegt unter dem EU-Durchschnitt. Deutschland hat aber eine überdurchschnittliche Wohnkostenüberbelastung.

### 15. Daten- und Wissenslücken

Es fehlen oder sind nur eingeschränkt verfügbar:

- bundesweit vergleichbare Bearbeitungszeiten vollständiger Baugenehmigungsverfahren,
- Beginn, Unterbrechung und Aufgabe einzelner Bauprojekte,
- Gründe für nicht umgesetzte Genehmigungen,
- kurzfristig verfügbare Wohnungen auf kleinräumiger Ebene,
- reale Nettoneuschaffung gebundener Sozialmietwohnungen,
- Zahl auslaufender Bindungen je Jahr und Region,
- kommunale Personal- und Digitalisierungsengpässe,
- vollständige Angebotsmieten einschließlich nicht öffentlich inserierter Wohnungen,
- genaue Wirkung einzelner Bauvorschriften auf Gesamtkosten,
- tatsächliche Weitergabe von Wohngeld in Mieten,
- belastbare bundesweite Diskriminierungsquoten,
- aktueller Bestand vollständig barrierefreier Wohnungen.

Die amtliche Hochbaustatistik wird ausgebaut. Bis vollständige Baubeginn- und Verlaufsdaten vorliegen, bleibt die Zeit zwischen Genehmigung und Fertigstellung teilweise eine statistische Blackbox.

### 16. Reformoptionen

**Angebot und Verfahr
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)