Dossier BW
Saatgut, Pflanzenzüchtung, Sortenzulassung und genetische Ressourcen
Stand: 24. August 2026
Register: DE‑2551 bis DE‑2600
Kumulativer Registerstand: 2.600 Probleme
Kennzeichnung: [B] amtlich belegt · [H] historischer Befund · [M] Modellrechnung · [I] begründete Schlussfolgerung · [L] Datenlücke · NBQ nicht belastbar quantifizierbar.
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# Dossier BW – Saatgut, Pflanzenzüchtung, Sortenzulassung und genetische Ressourcen **Stand: 24. August 2026** **Register: DE‑2551 bis DE‑2600** **Kumulativer Registerstand: 2.600 Probleme** Kennzeichnung: **[B]** amtlich belegt · **[H]** historischer Befund · **[M]** Modellrechnung · **[I]** begründete Schlussfolgerung · **[L]** Datenlücke · **NBQ** nicht belastbar quantifizierbar. ## 1. Kernbefund Deutschland hat keine belegte allgemeine Saatgutkrise. Das Bundessortenamt, die Länderprüfungen, Saatgutanerkennung und Genbanken bilden eine leistungsfähige Infrastruktur. Zum 1. Juli 2025 waren 3.783 Sorten national zugelassen; 2024/25 kamen 312 hinzu. Die deutsche Pflanzenzüchtung ist weiterhin auch mittelständisch geprägt, und das IPK Gatersleben gehört international zu den führenden pflanzengenetischen Forschungs- und Genbankeinrichtungen. [Bundessortenamt](https://www.bundessortenamt.de/bsa/media/Files/BlfS/Heft_2025_07.pdf), [Leibniz-Evaluierung](https://www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/neues/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-single-neu/newsdetails/leibniz-einrichtungen-in-berlin-gatersleben-und-halle-evaluiert) Die eigentlichen Probleme sind selektiver: - Für Deutschland fehlen aktuelle, kulturartenspezifische Marktanteile, Preisreihen und Herkunftsdaten. Konzentrationsrisiken lassen sich deshalb nicht zu einem seriösen Gesamtwert verdichten. - Kommerzielle Züchtung konzentriert sich aus nachvollziehbaren Refinanzierungsgründen auf große Kulturen. Kleine Kulturarten, bestimmte Leguminosen und der Ökolandbau sind strukturell schwächer versorgt. - Die Zahl zugelassener Sorten überschätzt die tatsächlich auf landwirtschaftlichen Flächen genutzte Vielfalt. - Die neuen EU-Regeln für Pflanzenvermehrungsmaterial und neue genomische Techniken lösen mehrjährige Umsetzungs- und Übergangsaufgaben aus. - Patenttransparenz und die praktischen Auswirkungen von Patenten auf kleine Züchtungsunternehmen werden nicht aktuell genug überwacht. - Deutschland bewahrt sehr große genetische Sammlungen, aber On-farm-Nutzung, Charakterisierung, Phänotypisierung und langfristige Infrastrukturfinanzierung bleiben Engpässe. ## 2. Definition und Abgrenzung Erfasst werden: - Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Arten; - Sortenzulassung, Registerprüfung und Sortenschutz; - Saatgutanerkennung und Vermehrung; - Nachbau im landwirtschaftlichen Betrieb; - Marktstruktur der Pflanzenzüchtung; - ökologische, lokale, heterogene und Erhaltungssorten; - Patente mit Relevanz für Pflanzenzüchtung; - neue genomische Techniken, soweit sie Saatgut- und Züchtungszugang betreffen; - Ex-situ-, In-situ- und On-farm-Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen. Nicht erneut eingerechnet werden Pflanzenschädlinge, Pflanzenkrankheiten und Resistenzentwicklung aus Dossier BV. Ebenso werden allgemeine Agrarhandels-, Pflanzenschutzmittel-, Klima- oder Digitalisierungsprobleme nur erfasst, soweit ein spezifischer Saatgut- oder Züchtungsmechanismus vorliegt. ## 3. Problemstruktur ### A. Markt, Versorgung und Transparenz 1. **Keine aktuelle Gesamtübersicht der Marktanteile:** Zulassungs- und Anerkennungsdaten sind detailliert, Verkaufsumsätze und Marktanteile nach Kulturart fehlen jedoch. 2. **Kulturartenspezifische Konzentration:** Ältere EU-Daten zeigten besonders hohe Konzentrationen bei Mais und Zuckerrüben. Sie sind ein Warnsignal, aber kein aktueller Deutschlandwert. [Bundestags-TA](https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005300.pdf) 3. **Konzernintegration:** Die Bayer-Monsanto-Prüfung zeigte mögliche Einschränkungen des Preis- und Innovationswettbewerbs bei Saatgut, Merkmalen, Pflanzenschutz und Agrardaten. Die Fusion wurde erst nach Veräußerungen im Umfang von mehr als sechs Milliarden Euro genehmigt. [EU-Kommission](https://germany.representation.ec.europa.eu/nachrichten-und-veranstaltungen/pressemitteilungen/eu-wettbewerbshuter-knupfen-ubernahme-von-monsanto-durch-bayer-bedingungen-2018-03-21_de) 4. **Herkunftstransparenz:** Die Saatgutstatistik umfasst in Deutschland anerkannte Mengen aus in- und ausländischer Erzeugung. Daraus lässt sich die tatsächliche Importabhängigkeit nicht direkt ablesen. [Bundessortenamt](https://www.bundessortenamt.de/bsa/saatgut/statistiken-saatguterzeugung/page) 5. **Sortenliste ist kein Diversitätsindikator:** Eine zugelassene Sorte kann praktisch kaum noch angebaut werden, während wenige kommerziell erfolgreiche Sorten große Mengen bestimmen. ### B. Züchtungsökonomie und vernachlässigte Kulturen 6. **Lange Entwicklungszeiten:** Pflanzenzüchtung benötigt häufig fünf bis 15 Jahre oder mehr. Klimatische Anforderungen können sich währenddessen verändern. 7. **Hohe Refinanzierungsschwelle:** Die Bundestags-Technikfolgenabschätzung schätzte die Entwicklung einer konventionellen Getreidesorte auf ein bis zwei Millionen Euro. Für die Refinanzierung modellierte sie etwa 50.000 Hektar Anbau über fünf Jahre. Das sind ältere Modellwerte, keine aktuellen Unternehmensabrechnungen. [Bundestags-TA](https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005300.pdf) 8. **Nischenkulturen:** Kleine Anbauflächen begrenzen Erlöse und damit private Züchtungsanreize. 9. **Leguminosen:** Die Eiweißpflanzenstrategie fördert Züchtung, Demonstrationsnetzwerke und Wertschöpfungsketten; ihre Existenz bestätigt zugleich fortbestehende Wettbewerbs- und Forschungslücken. Für 2023 waren 8,6 Millionen Euro vorgesehen, kumuliert waren damals 41,6 Millionen Euro bereitgestellt worden. [BMLEH](https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/eiweisspflanzenstrategie.html) 10. **Ökozüchtung:** Die Bundestagsuntersuchung sah ungedeckten Bedarf insbesondere bei Körnerleguminosen, Kohlgemüse, Ölsaaten und mehreren Gemüsearten. Dieser Befund ist nicht durch eine aktuelle amtliche Vollerhebung ersetzt worden. ### C. Zulassung und Sortenprüfung 11. **Qualität versus Vielfalt:** Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit sichern Sortenidentität. Sehr heterogene oder dynamische Populationen passen aber nur begrenzt in das klassische Sortenmodell. 12. **Zeitbedarf der Prüfung:** Mehrjährige und mehrortige Prüfungen sind fachlich notwendig, verzögern aber die Markteinführung. 13. **Klimavariabilität:** Dürre, Nässe und Extremtemperaturen erschweren die Vergleichbarkeit von Prüfungsjahren. Der Umfang dieses Effekts ist nicht zentral quantifiziert. 14. **Regionale Nachprüfung:** Die Bundeszulassung ersetzt nicht die Landessortenversuche der Länder. Diese ermitteln erst die regionale Eignung. [Bundessortenamt](https://www.bundessortenamt.de/bsa/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/presse-detail/zuechtungsfortschritt-regional-umsetzen) 15. **Verfahrensbestand:** Am 1. Juli 2025 waren 1.621 Zulassungsverfahren anhängig. Daraus folgt kein belegter Rückstau, weil Sortenprüfungen regulär mehrere Vegetationsperioden benötigen. Es fehlen veröffentlichte Bearbeitungszeitverteilungen. 16. **Parallelreformen:** Deutschland muss neue Regeln für Pflanzenvermehrungsmaterial, Forstvermehrungsmaterial und neue genomische Techniken zeitlich überlappend umsetzen. ### D. Sortenschutz, Nachbau und Patente 17. **Nachbaukompromiss:** Bei bestimmten geschützten Arten darf betriebseigenes Erntegut wieder ausgesät werden; Hybriden und synthetische Sorten sind ausgenommen. Außer Kleinlandwirten fallen ein reduziertes Entgelt und Auskunftspflichten an. [§ 10a Sortenschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/sortschg_1985/__10a.html) 18. **Praktische Hybridabhängigkeit:** Hybridsaatgut kann rechtlich erworben, biologisch aber meist nicht sinnvoll sortenecht nachgebaut werden. Das schafft regelmäßige Kaufabhängigkeit, häufig jedoch mit Ertrags- oder Qualitätsvorteilen als Gegenleistung. 19. **Komplexe Patentgrenze:** Pflanzensorten und ausschließlich biologisch erzeugte Pflanzen sind nicht patentierbar; technische Veränderungen einschließlich bestimmter Mutageneseverfahren können patentfähig sein. [DPMA](https://www.dpma.de/patente/patentschutz/schutzvoraussetzungen/biopatente/index.html) 20. **Verspätetes Monitoring:** Der fünfte Biopatentbericht deckt nur 2020/21 ab. Im September 2025 erklärte die Bundesregierung den Bericht 2022/23 selbst für überfällig. [Bundestagsprotokoll](https://www.bundestag.de/resource/blob/1135418/KProt_6_Sitzung_10-09-2025.pdf) 21. **Unvollständige Wirkungsanalyse:** Für 2021 wurden 101 erteilte pflanzenbezogene Patente und 219 Anmeldungen erfasst; neun beziehungsweise 89 galten als beobachtungswürdig. Die Bundesregierung bezeichnete das Aufkommen relativ zu allen Patenten als gering. Belastbare aktuelle Zahlen über Lizenzkosten, unterlassene Züchtung oder Streitverfahren fehlen. [Biopatentbericht](https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003845.pdf) 22. **NGT-Patente:** Die neue EU-Regel verlangt Patentinformationen in einer öffentlichen Datenbank. Lizenzierungsabsichten bleiben jedoch freiwillig; eine umfassende Patentwirkungsstudie erfolgt erst nach Inkrafttreten. ### E. Genetische Ressourcen 23. **Gefährdete Sorten:** Die offizielle Rote Liste enthält 2.626 Einträge gefährdeter einheimischer Nutzpflanzen. [PGRDEU](https://pgrdeu.genres.de/on-farm-bewirtschaftung/rote-liste-nutzpflanzen/suche-nach-sorten-auf-der-roten-liste/) 24. **Starke Ex-situ-, schwächere Nutzungsseite:** Deutsche Genbanken dokumentieren mehr als 180.000 Akzessionen aus über 3.000 Kultur- und Wildpflanzenarten; 120.128 sind dem multilateralen internationalen System gemeldet. [PGRDEU](https://pgrdeu.genres.de/ex-situ-bestaende/) 25. **Wildverwandte unterrepräsentiert:** Für 540 gefährdete kulturpflanzenverwandte Wildarten enthalten deutsche Genbanken im Mittel weniger als zwei Akzessionen je Art. [Nationaler Bericht](https://www.genres.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Publikationen/PGR_2._Nationaler_Bericht_zu_pflanzengenetischen_Ressourcen.pdf) 26. **Charakterisierungslücke:** Aufbewahrung allein macht Material noch nicht züchterisch nutzbar. Dafür werden belastbare Genotyp-, Phänotyp-, Standort- und Resistenzdaten benötigt. 27. **Infrastrukturfinanzierung:** Die Leibniz-Evaluierung 2026 bewertet das IPK als international führend, verlangt aber eine dauerhafte Finanzierung der 2023 fertiggestellten PhänoSphäre. Das ist ein Finanzierungsrisiko innerhalb einer insgesamt sehr leistungsfähigen Einrichtung. [Leibniz-Gemeinschaft](https://www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/neues/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-single-neu/newsdetails/leibniz-einrichtungen-in-berlin-gatersleben-und-halle-evaluiert) 28. **Strategie ohne öffentliches Wirkungsdashboard:** Die nationale Strategie von 2024 definiert Erhaltung, nachhaltige Nutzung, Wissensmanagement und Zusammenarbeit. Ein öffentliches, mit Jahreszielen, Budgets und Ergebnisindikatoren versehenes Gesamtmonitoring ist daraus bislang nicht erkennbar. [BMLEH](https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/nationale-strategie-genetische-ressourcen.html) ## 4. Zentrale Kennzahlen | Kennzahl | Stand | Einordnung | |---|---:|---| | National zugelassene Sorten | 3.783 | 1.7.2025 | | Anhängige Zulassungsverfahren | 1.621 | Kein Rückstau allein aus Bestand ableitbar | | Neuzulassungen | 312 | 1.7.2024–30.6.2025 | | Zulassungsanträge | 940 | gleicher Zeitraum | | Nationale Sortenschutzrechte | 831 | 1.7.2025 | | Prüfberichte für CPVO/andere Staaten | 890 | 2024/25 | | BSA-Prüfstellen | 7 | Dachwig, Hannover, Haßloch, Magdeburg, Nossen, Scharnhorst, Wurzen | | Gefährdete Nutzpflanzeneinträge | 2.626 | Rote Liste 2026 | | Deutsche Ex-situ-Akzessionen | >180.000 | >3.000 Arten | | Im multilateralen System | 120.128 | PGRDEU | | Gefährdete Wildverwandte | 540 Arten | im Mittel <2 Akzessionen je Art | | NGT-Regel | ab 17.7.2028 | Übergangszeit seit 16.7.2026 | | Biopatentbericht | Daten bis 2021 | Bericht 2022/23 2025 überfällig | ## 5. Historische Entwicklung - Seit dem späten 19. Jahrhundert wurde Züchtung zunehmend institutionell und kommerziell organisiert. - 1953 wurde das Bundessortenamt gegründet. - Seit den 1960er-Jahren prägen europäische Saatgutrichtlinien Registrierung und Zertifizierung. - Sortenschutz verbindet exklusive Vermarktungsrechte mit Züchtervorbehalt und begrenztem Nachbaurecht. - Seit den 1990er-Jahren beschleunigten sich internationale Zusammenschlüsse von Saatgut-, Chemie- und Biotechnologieunternehmen. - 2017 wurde der Ausschluss im Wesentlichen biologisch erzeugter Pflanzen vom europäischen Patentschutz gestärkt. - 2018 wurde Bayer/Monsanto nur mit weitreichenden Veräußerungen genehmigt. - 2024 veröffentlichte Deutschland eine neue Strategie zu genetischen Ressourcen. - Am 16. Juli 2026 trat die NGT-Verordnung in Kraft; sie gilt ab 17. Juli 2028. [EU-Kommission](https://food.ec.europa.eu/plants/new-genomic-techniques/legislation-plants_en) - Im Juni 2026 erzielten Rat und Parlament eine vorläufige Einigung über die PRM-Reform. Sie muss noch formal verabschiedet werden und soll erst vier Jahre später gelten. [Rat der EU](https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/15/council-and-parliament-reach-provisional-deal-on-new-rules-for-plant-reproductive-material/) ## 6. Regionale Unterschiede - Die sieben BSA-Prüfstellen decken unterschiedliche Naturräume ab. Regionale Streuung ist wegen Boden-, Klima- und Krankheitsunterschieden notwendig. [Bundessortenamt](https://www.bundessortenamt.de/bsa/das-bsa/adressen-anfahrt) - Landessortenversuche liegen in Verantwortung der Länder; eine Sorte kann deshalb bundesweit zugelassen, regional aber unterschiedlich geeignet sein. - Das IPK und die zentrale Genbank liegen in Gatersleben, Sachsen-Anhalt; Außenstellen für Kartoffeln sowie Öl- und Futterpflanzen befinden sich in Groß Lüsewitz und Malchow/Poel in Mecklenburg-Vorpommern. [GENRES](https://www.genres.de/fachportale/kultur-und-wildpflanzen/genbanken/bundeszentrale-genbank-landwirtschaftlicher-und-gaertnerischer-kulturpflanzen/) - Saatgutvermehrungsflächen werden nach Bundesland veröffentlicht. Die Statistik erlaubt regionale Analysen, aber keine unmittelbare Bestimmung der regionalen Versorgungssicherheit. Eine belastbare Rangfolge der Länder nach „Saatgutsicherheit“ existiert nicht. ## 7. Internationaler Vergleich Deutschland ist in ein gemeinsames EU-System aus nationalen Sortenkatalogen, EU-Katalogen, Zertifizierung, CPVO-Sortenschutz und europäischem Patentrecht eingebettet. Nationale Marktgrenzen sind deshalb nur eingeschränkt aussagekräftig. Die EU schätzt ihren Saatgutsektor auf 7.000 Unternehmen, überwiegend KMU, mit einem Marktwert von etwa sieben bis zehn Milliarden Euro und rund 20 Prozent des globalen Exportmarktes. Gleichzeitig können einzelne Kulturen erheblich konzentrierter sein als der Gesamtsektor. [EU-Kommission](https://food.ec.europa.eu/plants/plant-reproductive-material/legislation/future-eu-rules-plant-and-forest-reproductive-material_en) Eine aktuelle, methodisch vergleichbare Rangfolge Deutschlands gegenüber Frankreich, den Niederlanden, Dänemark oder den USA zu Saatgutpreisen, Kulturartkonzentration und Importabhängigkeit ist **nicht belastbar verfügbar**. ## 8. Hauptursachen - hohe Fixkosten und lange Entwicklungszeiträume; - kleine Absatzmärkte bei Nischenkulturen; - Ertrags- und Qualitätsvorteile erfolgreicher Hybriden; - Skaleneffekte bei Genomik, Phänotypisierung und Datenverarbeitung; - paralleler Sorten-, Patent- und Zulassungsschutz; - fehlende Veröffentlichung privater Verkaufs- und Lizenzdaten; - historische Ausrichtung des Saatgutrechts auf homogene, stabile Sorten; - Klima- und Standortvariabilität; - Trennung von Ex-situ-Erhaltung, praktischer Züchtung und regionaler Vermarktung; - auf Bund, Länder, EU und private Rechteinhaber verteilte Zuständigkeiten. ## 9. Staatliche Verantwortungszuordnung | Ebene | Hauptverantwortung | |---|---| | EU | PRM-, Öko-, NGT-, Sortenschutz-, Patent- und Wettbewerbsrahmen | | Bund/BMLEH | Saatgutrecht, Fachstrategien, Züchtungsförderung, BLE, BSA-Aufsicht | | BMJV | Patentrecht und federführend Biopatentberichte | | Bundessortenamt | Zulassung, Sortenschutz, Prüfung, Statistiken, Biopatent-Monitoring | | Bundeskartellamt/EU-Kommission | Fusions- und Wettbewerbskontrolle | | Länder | Saatgutanerkennung, Feldbesichtigung, Landessortenversuche | | Bund und Länder | institutionelle Finanzierung von IPK und weiterer Forschung | | Private Züchter | Produktentwicklung, Erhaltungszüchtung, Lizenzierung und Marktversorgung | | Landwirtschaft | Sortenwahl, Nachbaupflichten, On-farm-Erhaltung | | Ökokontrollsystem | Prüfung der Verfügbarkeit von Ökosaatgut und Ausnahmen | ## 10. Politische Entscheidungen mit besonderer Wirkung - Beibehaltung von Zulassung und Saatgutzertifizierung als Qualitäts- und Verbraucherschutz. - Begrenztes Nachbaurecht mit Entgelt- und Auskunftspflichten. - Genehmigung großer Fusionen unter strukturellen Auflagen. - Förderung von Eiweißpflanzen, ökologischer Züchtung und Pre-Breeding. - Nationale Strategie für genetische Ressourcen 2024. - Neue NGT-Verordnung 2026 mit zwei Kategorien, Saatgutkennzeichnung für NGT‑1 und Patentdatenbank. - Ausschluss von NGT-Pflanzen aus dem Ökolandbau. - PRM-Reform mit vereinfachten Regeln für Erhaltungssorten, lokal angepasste Sorten, heterogenes Material und lokalen Austausch zwischen Landwirten. - Vierjährige Übergangsfrist für PRM und zweijährige Übergangsfrist für NGT. ## 11. Direkte Kosten Belastbar quantifizierbar sind überwiegend Aufwendungen, nicht gesellschaftliche Schadenskosten: - **[M/H]** ein bis zwei Millionen Euro für die Entwicklung einer konventionellen Getreidesorte; - **[M/H]** etwa 400.000 bis 500.000 Euro für eine Ökosorte; - **[B/H]** 8,6 Millionen Euro Bundesmittel für die Eiweißpflanzenstrategie 2023; - laufende Kosten von BSA, Länderprüfungen, Genbanken und Forschungsinfrastrukturen; - Zulassungs-, Prüf-, Patent-, Lizenz- und Nachbaukosten der Unternehmen beziehungsweise Betriebe. Ein bundesweiter Schaden durch zu hohe Saatgutpreise, fehlende Sorten oder Patentblockaden ist **NBQ**. Es fehlen Preis-, Mengen-, Lizenz- und kontrafaktische Ertragsdaten. ## 12. Indirekte und langfristige Kosten - geringere Anpassungsfähigkeit bei Klima- und Schädlingsänderungen; - höhere Ausfallrisiken bei genetisch oder kommerziell sehr einheitlichem Anbau; - entgangene Züchtungsoptionen durch verlorene genetische Ressourcen; - Import- oder Lieferabhängigkeiten bei einzelnen Kulturen; - höhere Rechts- und Recherchekosten für kleinere Züchter; - schwächere Fruchtfolgendiversifizierung durch fehlende wettbewerbsfähige Nischenkulturen; - Verzögerung von Ökolandbau- und Proteinpflanzenzielen; - Verlust regionaler Sorten, Wissensbestände und Wertschöpfung. Die Gesamtsumme ist **NBQ**, weil dieselben Folgekosten teilweise bereits den Dossiers Klima, Pflanzengesundheit, Biodiversität und Agrarmarkt zugeordnet sind. ## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize **Potenzielle Gewinner** - erfolgreiche Züchter und Rechteinhaber; - Landwirte mit Zugang zu ertragreichen, resistenten Sorten; - Verbraucher durch geprüfte Identität, Keimfähigkeit und Qualität; - spezialisierte Prüf-, Daten-, Lizenz- und Forschungsdienstleister; - regionale Akteure, wenn Erhaltungssorten leichter vermarktet werden können. **Potenzielle Verlierer** - kleine Züchter bei hohen Patent- und Technologiekosten; - Betriebe mit wenigen alternativen Sorten oder Anbietern; - Ökobetriebe bei unzureichendem Ökosaatgutangebot; - Erhalter alter Sorten bei unverhältnismäßigen Marktzugangsregeln; - zukünftige Landwirtschaft, wenn genetische Optionen unwiederbringlich verloren gehen. **Fehlanreize** - große Anbauflächen werden stärker züchterisch bearbeitet als gesellschaftlich wertvolle Nischen; - Sortenschutz honoriert vermarktbare Sorten, nicht automatisch breite genetische Vielfalt; - Genbankerhaltung wird öffentlich finanziert, die kostenintensive Übersetzung in marktfähige Sorten bleibt teilweise ungeklärt; - freiwillige Patentlizenzierung schafft Transparenz, aber keine garantierte Zugänglichkeit. ## 14. … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)