Dossier BX
Landwirtschaftliche Ausbildung, Beratung, Wissenstransfer, Fachkräfte und digitale Agrardaten
Stand: 24. August 2026 · Register DE-2601 bis DE-2650 · kumuliert 2.650 Probleme
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# Dossier BX – Landwirtschaftliche Ausbildung, Beratung, Wissenstransfer, Fachkräfte und digitale Agrardaten **Stand: 24. August 2026 · Register DE-2601 bis DE-2650 · kumuliert 2.650 Probleme** ## 1. Kernbefund Ein pauschaler bundesweiter „Fachkräftemangel in der Landwirtschaft“ ist nicht belegt. Die [Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraeftebedarf/Fachkraefteengpassanalyse/Fachkraefteengpassanalyse.html) nennt 157 Engpassberufe, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass kein allgemeiner Arbeitskräftemangel vorliegt. Für landwirtschaftliche Berufe muss nach Tätigkeit, Qualifikation und Region unterschieden werden. Belastbar belegt sind dagegen: - ein Rückgang der auf Höfen tätigen Personen um 7 % zwischen 2020 und 2023; - erhebliche Abhängigkeit einzelner Betriebszweige von Saisonarbeit; - Alterungs- und Nachfolgerisiken; - eine bis 2020 bei 63 % der älteren Einzelunternehmen ungeklärte Hofnachfolge; - große Geschlechterungleichgewichte bei Betriebsleitung und Nachfolge; - föderal sehr unterschiedliche Beratungsangebote; - fehlende bundesweite Daten über Beratungsumfang, Beraterqualifikation und Wirkung; - eine seit 1995 geltende, erst jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für Landwirte; - stark unterschiedliche Verbreitung digitaler Agrartechnik nach Betriebsgröße und Technikart; - anerkannte Interoperabilitäts-, Vertrags- und Datensouveränitätsprobleme; - fehlende farm- und feldbezogene Konnektivitäts- und Cybervorfalldaten. Der systemische Hauptmangel ist daher weniger ein eindeutig quantifizierter Mangel an Personen als ein **Ersatz-, Qualifikations-, Koordinations- und Messproblem**. ## 2. Abgrenzung und Doppelzählung Dieses Dossier behandelt: - berufliche und akademische Agrarbildung; - Betriebsleiterqualifikation und Hofnachfolge, soweit sie Wissen und Personal betreffen; - landwirtschaftliche Beratung und AKIS; - Forschung-Praxis-Transfer; - digitale Kompetenzen, Betriebsdaten und Technikinteroperabilität. Nicht erneut verrechnet werden: - allgemeine Arbeitsbedingungen und Mindestlohnprobleme von Saisonarbeitskräften; - allgemeiner Breitbandausbau; - allgemeine Cybersicherheit deutscher Unternehmen; - Bodenmarkt- und Eigentumskonzentration; - betriebliche Verschuldung und Agrarförderung; - allgemeine Bildungsprobleme. Diese erscheinen hier nur, soweit sie unmittelbar den Zugang zu Qualifikation, Beratung oder Agrardaten beeinflussen. ## 3. Konkrete Problemkomplexe ### 3.1 Rückläufige Personenzahl ist nicht automatisch Fachkräftemangel 2023 arbeiteten 875.900 Personen in landwirtschaftlichen Betrieben, 62.000 beziehungsweise 7 % weniger als 2020. Ihre Arbeitsleistung entsprach aber nur 457.200 Vollzeitarbeitseinheiten. Personen- und Arbeitsleistungszahlen dürfen deshalb nicht vermischt werden. Betriebsaufgaben, Mechanisierung, Teilzeit und Produktivitätssteigerungen erklären einen Teil des Rückgangs. Ein kausaler Anteil „unbesetzter Stellen“ ist nicht quantifizierbar. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_176_41.html) ### 3.2 Saisonarbeit ist zahlenmäßig groß, gemessen an Jahresarbeit kleiner Die Landwirtschaft beschäftigte 2023: - 398.300 Familienarbeitskräfte beziehungsweise 228.200 Arbeitseinheiten; - 234.800 ständig Beschäftigte beziehungsweise 174.500 Arbeitseinheiten; - 242.800 Saisonarbeitskräfte, aber nur 54.400 Arbeitseinheiten. Saisonkräfte stellten somit 28 % der gezählten Personen, jedoch nur rund 12 % der Jahresarbeitsleistung. Die Abhängigkeit ist in Obst-, Gemüse-, Wein- und Sonderkulturen wesentlich größer als im Sektordurchschnitt. [Destatis-Arbeitskräftetabelle](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-Betriebe/Tabellen/arbeitskraefte-bundeslaender.html) ### 3.3 Regionale Ersatzrisiken sind nicht mit akutem Stellenmangel identisch Im Salzlandkreis war 2024 fast jeder dritte Beschäftigte der Land-, Tier- und Forstwirtschaft mindestens 55 Jahre alt. Auf zwei Beschäftigte, die voraussichtlich innerhalb von zehn Jahren ausscheiden, kam nur ein Beschäftigter unter 25. Gleichzeitig standen dort 72 Arbeitslose nur elf gemeldeten Stellen gegenüber. Das belegt ein mittelfristiges Ersatzrisiko, widerlegt aber die einfache Gleichsetzung von Alterung und akutem Arbeitskräftemangel. [Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/sachsen-anhalt-west/presse/2025-38-landwirtschaftliche-und-grune-berufe-liegen-im-trend) ### 3.4 Hofnachfolge ist häufig ungeklärt – Datenstand aber veraltet Von rund 109.700 landwirtschaftlichen Einzelunternehmen mit mindestens 55-jähriger Betriebsleitung hatten 2020 nur 40.200 beziehungsweise 36,7 % eine geregelte Nachfolge. Bei 63,3 % war sie ungeklärt. Kleinere Betriebe waren besonders betroffen. Bei Haupterwerbsbetrieben war die Nachfolge häufiger geregelt. Eine entsprechende aktuelle 2023-Erhebung liegt nicht vor. Die wiederholte politische Verwendung der 2020er Zahl darf nicht als aktuelle Messung ausgegeben werden. [BMEL-Agrarbericht](https://bmel-statistik.de/fileadmin/daten/1200000-2023.pdf), [Destatis-Fachkräfteseite](https://www.destatis.de/DE/Im-Fokus/Fachkraefte/Erwerbstaetigkeit/_inhalt.html) ### 3.5 Frauen bleiben in Leitung und Nachfolge stark unterrepräsentiert Obwohl Frauen 35 % der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte stellten, wurden 2023 nur 11 % der Betriebe von einer Frau geleitet. Unter den 2020 benannten Hofnachfolgern lag der Frauenanteil bei 17,8 %. Traditionelle Vererbungsmuster sind eine plausible Ursache, doch amtliche Kausaldaten fehlen. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_176_41.html), [BMEL-Gleichstellungsdaten](https://www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/gleichstellung-in-der-landwirtschaft/hofnachfolge) ### 3.6 Formale Qualifikation ist ungleich verteilt 2023 verfügten 156.000 Betriebsleitungen beziehungsweise 61 % über eine landwirtschaftliche Berufsausbildung; 99.000 beziehungsweise 39 % führten den Betrieb ausschließlich auf Grundlage praktischer Erfahrung. Bei Nebenerwerbsbetrieben lag dieser Anteil bei 79 %, bei Betrieben unter 20 Hektar bei 69 %. Das ist kein Beweis mangelnder Kompetenz: Langjährige praktische Erfahrung kann hochqualifiziert sein. Nicht gemessen wird aber, ob Kenntnisse zu Betriebswirtschaft, Klimaanpassung, Datenrecht, Cyberrisiken, Tierwohl oder komplexem Förderrecht aktuell sind. ### 3.7 Weiterbildung wird nicht ausreichend gemessen Es gibt keine regelmäßig veröffentlichte bundesweite Statistik darüber, - wann Betriebsleitungen zuletzt eine Weiterbildung besuchten; - welche Inhalte vermittelt wurden; - welche Gruppen Angebote nicht erreichen; - ob Beratung oder Weiterbildung Entscheidungen und Betriebsergebnisse messbar verbessert; - wie viele Beratungs- und Lehrkräfte selbst regelmäßig fortgebildet werden. Damit kann die Politik Teilnahme und Wirkung vieler Maßnahmen nicht verlässlich beurteilen. ### 3.8 Die Ausbildung insgesamt schrumpfte, der Beruf Landwirt aber nicht 2024 gab es in den 14 grünen Berufen 31.644 Auszubildende, 678 weniger als 2023. Gleichzeitig stieg die Zahl der Auszubildenden zum Landwirt beziehungsweise zur Landwirtin um 321 auf 9.405. 23 % davon waren Frauen. 2025 wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich Landwirtschaft 13.695 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – nur neun mehr als 2024. Eine generelle Nachwuchskrise in der dualen Landwirtschaftsausbildung ist daraus nicht ableitbar; Probleme können sich hinter dem Aggregat nach Beruf und Region verbergen. [BMEL-Ausbildungsstatistik](https://www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/berufliche-bildung/ausbildung), [BMEL-Ausbildungsmarkt](https://bmel-statistik.de/landwirtschaft/berufliche-bildung/ausbildungsmarkt) ### 3.9 Die Ausbildungsordnung hinkte der Praxis hinterher Die Ausbildungsordnung für Landwirte stammt vom 31. Januar 1995. Das BIBB stellte 2025 fest, sie sei nicht mehr in allen Punkten zeitgemäß. Die modernisierte Verordnung soll erst am 1. August 2027 in Kraft treten. [BIBB-Neuordnungsprojekt](https://www.bibb.de/dienst/dapro/daprodocs/pdf/at_22449.pdf) Eine frühere BIBB-Untersuchung hatte allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass technikoffene Formulierungen viele Neuerungen abbilden können und eine zu anspruchsvolle Digitalausstattung kleinere Ausbildungsbetriebe ausschließen könnte. Das Problem ist deshalb nicht allein das Alter der Verordnung, sondern die unterschiedliche praktische Umsetzung in Betrieben, Schulen und Prüfungen. [BIBB „Berufsbildung 4.0“](https://www.bibb.de/dienst/publikationen/download/10377) ### 3.10 Hochschuldaten liefern kein eindeutiges Nachwuchssignal In der breiten Fächergruppe Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sowie Veterinärmedizin sank die Gesamtzahl Studierender von 62.660 im Wintersemester 2022/23 auf 58.416 im Wintersemester 2024/25. Die Studienanfängerzahl stieg gleichzeitig leicht von 16.012 auf 16.206. Wegen der breiten Fächergruppe, Studiendauer, Fachwechsel und Abgrenzung lässt sich daraus kein unmittelbarer Mangel an Agrarwissenschaftlern ableiten. [Destatis Studierende](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/studierende-insgesamt-faechergruppe.html), [Studienanfänger](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/studierende-erstes-fs-faechergruppen.html) ### 3.11 Beratung ist föderal heterogen und schwer vergleichbar Eine aktuelle Bestandsaufnahme unterscheidet: - kammerdominierte Systeme im Nordwesten; - staatliche Dienstleister in Hessen und Rheinland-Pfalz; - die bayerische Verbundberatung; - stärker privatwirtschaftlich geprägte Systeme etwa in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Kostenlose Grundberatung, geförderte Module und vollständig kommerzielle Angebote unterscheiden sich stark. So bestanden Ende 2025 unter anderem 55 Beratungsmodule in Baden-Württemberg und 31 Beratungssteckbriefe in Brandenburg. [Bundesländeranalyse 2026](https://www.bildungsserveragrar.de/fileadmin/Redaktion/Online-Beitraege/2026/01_-_Januar/Beratung/2025_12_30_Beratung_Bundeslaender_Teil_2_final_PDF-Version6.pdf) Föderale Vielfalt kann regionale Passgenauigkeit ermöglichen. Sie führt aber auch zu ungleichen Zugängen, Preisen, Qualitätsregeln und Transparenz. ### 3.12 Es fehlt ein bundesweites Beratungsmonitoring Nicht belastbar quantifizierbar sind: - Zahl der tatsächlich tätigen Agrarberater; - Vollzeitkapazität nach Themen und Regionen; - Wartezeiten und räumliche Erreichbarkeit; - Beratungsnutzung nach Betriebsgröße; - öffentliche und private Beratungsausgaben; - Interessenkonflikte; - Abbruch- und Erfolgsquoten; - Wirkung auf Einkommen, Umwelt, Tierwohl oder Krisenfestigkeit. Die aktuelle Länderstudie erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ### 3.13 Kostenpflicht und Interessenkonflikte können Zugang und Vertrauen begrenzen Kommerzielle Beratung kann hochspezialisiertes Wissen anbieten. Probleme entstehen jedoch, wenn Beratung zugleich dem Verkauf von Saatgut, Pflanzenschutzmitteln, Futtermitteln, Maschinen, Software oder Finanzprodukten dient. Ein bundesweites Register zu Trägern, Finanzierung und Interessenkonflikten existiert nicht. Die EU verlangt leichten Zugang zu unabhängiger, umfassender und betriebsbezogener Beratung. Ob dies flächendeckend erreicht wird, ist nicht nachgewiesen. [EU-Kommission zu Farm Advisory Services](https://agriculture.ec.europa.eu/cap-my-country/cap-strategic-plans/fas_en) ### 3.14 Compliance-Beratung kann strategische Beratung verdrängen Ein großer Teil geförderter Beratung konzentriert sich auf GAP-Pflichten, Konditionalität, Öko-Regelungen, Umwelt- und Dokumentationsrecht. Das ist notwendig, kann aber verfügbare Kapazität von Betriebsstrategie, Personalführung, Krisenvorsorge, Hofübergabe, Vermarktung und Digitalisierung abziehen. Eine bundesweite Zeit- oder Themenverteilung liegt nicht vor. ### 3.15 AKIS-Koordination ist erst im Aufbau Der GAP-Strategieplan ordnet Beratung, Qualifikation, Wissensaustausch, Netzwerke und EIP-Agri dem Agrarwissens- und Innovationssystem AKIS zu. Bund und Länder führen inzwischen einen Aktionsplan 2025/26. Die institutionelle Umsetzung ist jedoch jung: - der erste nationale AKIS-Workshop fand 2024 statt; - Hessen richtete im Oktober 2024 als erstes Land eine eigenständige Koordinierungsstelle mit Personal ein; - der erste Thüringer Beraterstammtisch fand im Oktober 2025 statt. Das belegt Fortschritte, zugleich aber einen frühen Entwicklungsstand. [DVS-AKIS](https://www.dvs-gap-netzwerk.de/agrar-umwelt/landwirtschaftliches-wissens-und-innovationssystem-akis/akis-ganz-anschaulich/) ### 3.16 EIP-Agri erzeugt viele Projekte, Breitenwirkung bleibt unklar Die DVS-Datenbank enthielt zuletzt rund 572 Projekttreffer. Das ist ein erheblicher Projektbestand. [EIP-Projektdatenbank](https://www.dvs-gap-netzwerk.de/agrar-umwelt/eip-agri/eip-projekt-datenbank/) Nicht systematisch veröffentlicht werden jedoch: - Anteil dauerhaft übernommener Lösungen; - Zahl erreichter Nicht-Projektbetriebe; - Kosten je erfolgreicher Übernahme; - gescheiterte oder nicht skalierbare Projekte; - langfristige Umwelt- und Wirtschaftswirkung; - Nutzung der Ergebnisse nach Förderende. Projektzahl ist daher kein Wirkungsnachweis. ### 3.17 Digitale Verbreitung wird durch nicht repräsentative Erhebungen verzerrt Eine Studie von 2025 fand unter 342 überwiegend größeren, haupterwerblichen Ackerbaubetrieben unter anderem: - 89,5 % Nutzung von Entscheidungsunterstützungssystemen; - 68,7 % elektronische Ackerschlagkarteien; - 60,2 % RTK-Lenksysteme; - durchschnittlich 16,4 % Nutzung variabler Applikationstechnik; - meist unter 3 % Nutzung einzelner Robotersysteme. Die Stichprobe bewirtschaftete durchschnittlich 138 Hektar Ackerland; nur 8 % hatten weniger als 50 Hektar. Sie darf deshalb nicht auf alle deutschen Höfe übertragen werden. [Studie „Status quo der Digitalisierung“](https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/543) ### 3.18 Es besteht eine Größen- und Alterskluft Eine JRC-Erhebung unter 1.444 Höfen in neun EU-Staaten zeigt: - kleinere Betriebe nutzen weniger fortgeschrittene Digitaltechnik; - ältere Betriebsleitungen sind häufiger Nichtnutzer; - 63 % hatten keine spezielle Digitalisierungsschulung absolviert, 28 % dagegen schon; - spezielle Schulung, gute Internetverbindung und größere Betriebsgröße waren deutlich mit höherer Nutzung verbunden; - 53 % nannten hohe Kosten als Nutzungsbarriere; - 11 % fehlende vertrauenswürdige technische Beratung. Das ist kein rein deutscher Befund, stützt aber die plausible Gefahr einer digitalen Strukturkluft. [JRC-Bericht](https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC141259) ### 3.19 Konnektivität an Hof- und Feldstandorten wird nicht sauber gemessen Der Breitbandatlas misst Festnetzversorgung primär für Haushalte und Unternehmensstandorte. Unbesiedelte Felder erscheinen in der Festnetzansicht nicht. Mobilfunkkarten bilden Flächenversorgung ab, nicht jedoch automatisch reale Datenrate, Latenz, Kapazität oder Versorgung in Ställen und Maschinen. Im Juli 2025 waren rund 1,9 % der Bundesfläche nicht durch mindestens ein öffentliches Mobilfunknetz breitbandig versorgt. Daraus folgt aber keine belastbare Zahl unversorgter Höfe oder Felder. [Breitbandatlas](https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/start.html), [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20251209_TB_TK_Post.html) ### 3.20 Interoperabilität und Herstellerabhängigkeit sind offiziell anerkannt Landmaschinen, Sensoren und Betriebssoftware verschiedener Hersteller verwenden häufig uneinheitliche Standards. Das erschwert Datenaustausch, Systemwechsel und gemeinsame Auswertung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert seit 2025 elf Interoperabilitätsprojekte mit 15,1 Millionen Euro über drei Jahre. Die Förderung belegt sowohl politische Aktivität als auch ein noch nicht gelöstes Marktproblem. [BMLEH](https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/009-interoperabilitaet.html) ### 3.21 Datenrechte wurden verbessert, praktische Umsetzung ist offen Der EU Data Act gilt grundsätzlich seit dem 12. September 2025. Nutzer vernetzter Agrarmaschinen erhalten Zugangsrechte zu mitgenerierten Daten. Zuvor ließen sich Hersteller oder Händler häufig weitgehende Nutzungsrechte vertraglich einräumen. Die deutschen Musterbedingungen für Agrardaten sind freiwillig. Eine seit Oktober 2024 geförderte Beobachtungsstelle soll erst ermitteln, wie Vertragsbedingungen und Data Act praktisch umgesetzt werden. [EU Data Act](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/factpages/data-act-explained), [BMLEH-Musterbedingungen](https://www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/musterbedingungen-vertraege-agrardaten.html) ### 3.22 Der europäische Agrardatenraum befindet sich noch im Aufbau Der gemeinsame europäische Agrardatenraum soll Daten von Höfen, Maschinenherstellern, Dienstleistern und Behörden vertrauenswürdig verknüpfen. Die EU beschreibt ausdrücklich einen stufenweisen Aufbau aus Vorbereitungs- und Umsetzungsprojekten. Er ist noch keine flächendeckend verfügbare Betriebsinfrastruktur. [EU-Kommission](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digitalisation-agriculture) ### 3.23 Mehrfachmeldungen bestehen trotz erster Verbesserungen fort Das BMLEH erkennt „mehrfache Eingabe bereits vorliegender Daten“ als Problem an. Seit 2025 werden für Teile der Bodennutzungsstatistik bereits vorhandene GAP-Verwaltungsdaten wiederverwendet. Das ist ein konkreter Fortschritt, aber noch kein flächendeckendes Once-only-System über Statistik, Förderverwaltung, Tier-, Dünge-, Pflanzenschutz- und Umweltmeldungen hinweg. [BMLEH-Bürokratieabbau](https://www.bmel.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratieabbau.html) ### 3.24 Cyberrisiken wachsen schneller als die sektorale Datenlage Vernetzte Stall-, Fütterungs-, Lüftungs-, Melk-, Bewässerungs- und Maschinensteuerungen können bei Ausfall unmittelbar Produktion, Tierwohl und Arbeitssicherheit beeinträchtigen. Das BSI weist bei Edge-Computing ausdrücklich auf Sicherheits- und Complianceprobleme auch in der Landwirtschaft hin. Ein agrarspezifisches, repräsentatives Register von Cybervorfällen, Ausfallzeiten und Schäden existiert nicht. [BSI](https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/Edge-Fog-Computing_240417.html) Kleine Höfe fallen zudem häufig nicht unter umfassende gesetzliche Cybersicherheitsanforderungen. ### 3.25 KI-Kompetenz und Verantwortlichkeit sind ungeklärt KI-gestützte Systeme können Pflanzenkrankheiten erkennen, Fütterung optimieren und Entscheidungen vorbereiten. Viele betriebliche Entscheidungshilfen dürften jedoch nicht als Hochrisiko-KI gelten. Anbieter- und Anwenderkompetenz, Datenqualität, Fehlermanagement, menschliche Kontrolle und Haftung bleiben daher entscheidend. Die unionsrechtlichen Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025; strengere Regeln für KI in regulierten Maschinen greifen teilweise erst 2028. [EU-Kommission zum AI Act](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai) ## 4. Zentrale Kennzahlen | Indikator | Wert | Zeitraum | Einordnung | |---|---:|---|---| | Arbeitskräfte auf Höfen | 875.900 Personen | 2023 | −7 % gegenüber 2020 | | Arbeitsleistung | 457.200 Vollzeiteinheiten | 2023 | Personen nicht mit Vollzeitstellen gleichsetzen | | Saisonarbeitskräfte | 242.800 Personen / 54.400 Einheiten | 2023 | 28 % der Personen, rund 12 % der Arbeitsleistung | | Betriebsleitungen mit Agrarabschluss | 156.000 / 61 % | 2023 | 39 % nur praktische Erfahrung | | Von Frauen geleitete Betriebe | 11 % | 2023 | trotz 35 % Frauenanteil an Arbeitskräften | | Einzelunternehmen mit Leitung 55+ | rund 109.700 | 2020 | aktuelle Nachfolgemessung fehlt | | … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)