Dossier CD

Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte, Discounter und Lieferdienste

Register: DE-2901–2950
Kumulativer Stand: 2.950 dokumentierte Probleme in 58 Dossiers
Datenstand: überwiegend 2023–2026

Evidenz: A amtlich/aktuell · B amtlich, aber indirekt/älter · C begründete Schlussfolgerung · D nicht belastbar quantifizierbar

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# Dossier CD – Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte, Discounter und Lieferdienste

**Register:** DE-2901–2950  
**Kumulativer Stand:** 2.950 dokumentierte Probleme in 58 Dossiers  
**Datenstand:** überwiegend 2023–2026

**Evidenz:** **A** amtlich/aktuell · **B** amtlich, aber indirekt/älter · **C** begründete Schlussfolgerung · **D** nicht belastbar quantifizierbar

## 1. Kernbefund

Die letzte Verkaufsstufe des deutschen Lebensmittelsystems ist hoch effizient, preisaggressiv und flächendeckend organisiert – zugleich aber stark konzentriert.

Nach dem Sondergutachten der Monopolkommission kontrollieren Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi rund 85 Prozent des Lebensmitteleinzelhandels. Die in der dortigen Zeitreihe ausgewiesenen Umsatzanteile für 2023 summieren sich sogar auf 87,2 Prozent: Edeka 32,1 Prozent, Rewe 21,2 Prozent, Schwarz-Gruppe 20,9 Prozent und Aldi 13 Prozent. Der Anteil kleinerer und unabhängiger Wettbewerber sank von 33 Prozent im Jahr 1995 auf 12,7 Prozent 2023. [Monopolkommission 2025](https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette_Monopolkommission.pdf)

Die Monopolkommission stellt zudem steigende ökonomische Preisaufschläge, wachsende vertikale Integration und eine zunehmende Machtverschiebung vom landwirtschaftlichen Erzeuger zum Handel und zu Teilen der Lebensmittelindustrie fest. Ihre zentrale Empfehlung lautet, weitere Zusammenschlüsse entlang der gesamten Lieferkette strenger zu kontrollieren. [Kurzfassung](https://www.monopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigene-initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette.html)

Das bedeutet nicht, dass hohe Konzentration automatisch ein Preiskartell beweist. Die vier Gruppen konkurrieren intensiv, insbesondere über Discounter, Eigenmarken, Aktionen und Logistik. Ihre Größe kann Einkaufskosten senken, Warenverfügbarkeit verbessern und Qualitätskontrollen vereinheitlichen. Problematisch wird sie dort, wo Lieferanten keine realistischen Ausweichmöglichkeiten haben, lokale Verbraucher nur zwischen Filialen derselben wenigen Gruppen wählen können oder zentrale Systeme zu gemeinsamen Ausfallpunkten werden.

## 2. Definition und Abgrenzung

Erfasst werden:

- Supermärkte, Discounter, Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser;
- Unternehmensgruppen, Einkaufsverbünde, Eigenmarken und eigene Produktionsbetriebe;
- Einkaufsbedingungen gegenüber Landwirtschaft und Lebensmittelherstellern;
- Preise, Aktionen, Grundpreise, Kundenprogramme und digitale Preisgestaltung;
- stationäre Erreichbarkeit und großflächige Handelsstandorte;
- Lebensmittel-Onlinehandel, Lieferdienste und Quick-Commerce;
- Arbeitsbedingungen auf der Verkaufsstufe;
- Lebensmittelabfälle, IT-, Logistik- und Krisenrisiken.

Nicht erneut gezählt werden:

- handwerkliche Bäckereien, Fleischereien, Hofläden und Wochenmärkte aus Dossier CC;
- industrielle Erzeugung und Erstverarbeitung aus Dossier CB;
- allgemeine Landwirtschaftspreisprobleme, sofern kein konkreter Bezug zur Handelsstufe besteht.

## 3. Zentrale Problemkomplexe

1. Vier Unternehmensgruppen beherrschen den überwiegenden Umsatz.
2. Marken wie Lidl, Kaufland, Penny oder Rewe suggerieren mehr unabhängige Anbieter, als tatsächlich existieren.
3. Nationale Marktanteile können lokale Oligopole verdecken.
4. Handelsgruppen expandieren in Herstellung und Verarbeitung.
5. Eigenmarken erreichen bei Lebensmitteln insgesamt 43 Prozent, in einzelnen Warengruppen mehr als 60 Prozent.
6. Lieferanten sind von Listung, Aktionsplanung und wenigen Abnehmern abhängig.
7. Betroffene Lieferanten fürchten teilweise wirtschaftliche Nachteile bei Beschwerden.
8. Verbraucher- und Erzeugerpreise entwickeln sich nicht zwangsläufig parallel.
9. Lebensmittel verteuerten sich seit 2020 wesentlich stärker als der Gesamtindex.
10. Preisaktionen, Apps und veränderte Packungsgrößen erschweren Vergleichbarkeit.
11. Kleine und regionale Lieferanten haben Schwierigkeiten mit zentralen Mengen-, Logistik- und Zertifizierungsvorgaben.
12. Großflächige Märkte stärken Auswahl und Effizienz, können aber Autoabhängigkeit und lokale Konzentration fördern.
13. Online-Lebensmittelangebote sind räumlich und sozial nicht gleich zugänglich.
14. Zentralisierte Bestell-, Lager- und IT-Systeme erzeugen korrelierte Ausfallrisiken.
15. Eine öffentliche, regionale Markt-, Preis- und Erreichbarkeitsbeobachtung fehlt.

## 4. Schlüsselkennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| Umsatzanteil der vier größten Gruppen | rund 85 % | A/B; Sondergutachten 2025 |
| Edeka 2023 | 32,1 % | B; Branchendaten im amtlichen Gutachten |
| Rewe 2023 | 21,2 % | B |
| Schwarz-Gruppe 2023 | 20,9 % | B |
| Aldi Nord und Süd 2023 | 13,0 % | B |
| Restwettbewerb 1995 | 33,0 % | B |
| Restwettbewerb 2023 | 12,7 % | B |
| Eigenmarkenanteil Food insgesamt | 43 % | B; Marktdaten 2025 |
| Eigenmarken SB-Wurst/Käse | 64 % / 63 % | B |
| Ökonomischer Preisaufschlag des Handels | etwa 8 auf 12 % gestiegen | C; modellbasierte Schätzung seit 2013 |
| Preisindex Nahrung/alkoholfreie Getränke 2025 | 136,2, Basis 2020=100 | A |
| Reale Lebensmittelhandelsumsätze 2023 ggü. 2019 | −5,0 % | A |
| Nominale Umsätze 2023 ggü. 2019 | +21,4 % | A |
| Anteil Nahrung/Getränke/Tabak an Konsumausgaben | 18,3 % niedrigste dargestellte Einkommensgruppe; 13,2 % höchste | A; 2023 |
| Güter des täglichen Bedarfs online gekauft | 29 % der 16- bis 74-Jährigen | A; umfasst auch Drogerie- und Tierbedarf |
| Medianentgelt Kaufleute im Einzelhandel | 2.849 € brutto/Monat | A; Vollzeit 2024 |
| Median aller Vollzeitbeschäftigten | 4.013 € | A; 2024 |
| Lebensmittelabfälle im Handel | rund 0,8 Mio. t | A; 2022 |
| Lebensmittelgeschäfte | etwa 36.900 | B; USDA-Bericht auf Basis von Branchendaten |
| Bestandsänderung in zehn Jahren | etwa −5 % | B; gleiche Quelle |

Der modellierte Preisaufschlag von zwölf Prozent ist **keine buchhalterische Nettogewinnmarge** und kein unmittelbarer Beweis rechtswidriger Preisabsprachen.

## 5. Historische Entwicklung

1995 entfielen noch 33 Prozent des Umsatzes auf kleinere und unabhängige Anbieter. Durch Übernahmen, Expansion und Marktanteilsgewinne sank dieser Anteil bis 2010 auf 13,7 und bis 2023 auf 12,7 Prozent.

Edeka stieg im selben Zeitraum von 16,6 auf 32,1 Prozent, die Schwarz-Gruppe von 7,1 auf 20,9 Prozent. Rewe wuchs von 17,5 auf 21,2 Prozent. Aldi blieb mit ungefähr 13 bis 14 Prozent relativ stabil.

Die Monopolkommission sieht seit 2013 einen Anstieg des umsatzgewichteten ökonomischen Preisaufschlags im Lebensmitteleinzelhandel von ungefähr acht auf zwölf Prozent. Diese Schätzung berücksichtigt Produktions- beziehungsweise Handelskosten modellhaft; sie kann weder einzelne Produkte noch konkrete Unternehmen der missbräuchlichen Preisbildung überführen.

Die realen Lebensmittelhandelsumsätze gingen 2021, 2022 und 2023 zurück. 2023 lagen sie fünf Prozent unter 2019, während die nominalen Umsätze 21,4 Prozent höher waren. Hauptgrund war das stark gestiegene Preisniveau. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_041_45212.html)

## 6. Regionale Unterschiede

Die nationale Konzentration bildet lokale Konkurrenz nur unvollständig ab. In einer Stadt können mehrere Gruppen und Formate erreichbar sein; in einem kleinen Ort kann ein einzelner Markt faktisch der einzige Vollsortimenter sein.

Wichtige regionale Faktoren sind:

- Bevölkerungs- und Kaufkraftdichte;
- Entfernung zu Verteilzentren;
- verfügbare Gewerbeflächen;
- kommunale Bauleitplanung;
- Länder- und Regionalplanung;
- lokale Konkurrenz durch Handwerk, Märkte und Spezialhandel;
- touristische oder saisonale Nachfrage;
- ÖPNV, Rad- und Fußweganbindung;
- Abdeckung von Lieferdiensten.

Nach § 11 Absatz 3 BauNVO sind großflächige Handelsbetriebe außerhalb von Kerngebieten grundsätzlich nur in entsprechend festgesetzten Sondergebieten zulässig, wenn relevante räumliche Auswirkungen zu erwarten sind. Als Regelwert nennt das Gesetz 1.200 Quadratmeter Geschossfläche. Die Regel schützt Ortskerne, Landschaft und benachbarte Versorgungszentren, kann aber zugleich den Markteintritt neuer Konkurrenten verzögern. [§ 11 BauNVO](https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__11.html)

## 7. Internationaler Vergleich

Deutschland stellte 2022 rund 23,7 Prozent der EU-weiten Wertschöpfung und 19,3 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke großhandelten, einzelhandelten oder servierten. Der große Bevölkerungs- und Wirtschaftsanteil Deutschlands muss dabei berücksichtigt werden. [Eurostat Food Chain 2024](https://ec.europa.eu/eurostat/documents/15216629/20555393/KS-01-24-000-EN-N.pdf)

Die Monopolkommission kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Lebensmittelpreise im untersuchten Zeitraum stärker als in vielen anderen EU-Staaten gestiegen sind. Daraus folgt noch nicht, dass ausschließlich der deutsche Handel verantwortlich war: Energie, Rohstoffe, Löhne, Steuern, Wechselkurse und Herstellerkonzentration beeinflussen ebenfalls die Preise.

EU-weit kauften 2024 zwölf Prozent der jüngsten Internetnutzer-Stichprobe Lebensmittel oder Getränke von Geschäften beziehungsweise Kochboxanbietern online. Die Nutzung nahm mit dem Alter deutlich ab. Lieferdienste sind daher kein vollständiger Ersatz für stationäre Erreichbarkeit. [Eurostat E-Commerce](https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/SEPDF/cache/46776.pdf)

## 8. Ursachen

**Stark belegt:**

- Zusammenschlüsse und Marktanteilsgewinne großer Handelsgruppen;
- erhebliche Skaleneffekte bei Einkauf, Logistik, Werbung und IT;
- Ausbau von Eigenmarken und eigener Herstellung;
- standardisierte, zentralisierte Beschaffung;
- hohe Kosten und Risiken eines bundesweiten Filial- und Liefernetzes;
- begrenzte Ausweichmöglichkeiten vieler Lieferanten;
- planungsrechtlich begrenzte Zahl geeigneter Standorte;
- Preis- und Kostensteigerungen seit 2021.

**Plausibel, aber nicht ausreichend quantifiziert:**

- Umfang lokaler Ein-Anbieter-Situationen;
- Wirkung von Kunden-Apps auf effektive individuelle Preise;
- Auswirkungen elektronischer Preisschilder auf Änderungshäufigkeit;
- Umfang der Auslistungsdrohung in Verhandlungen;
- Zahl kleiner Lieferanten, die an zentralen Anforderungen scheitern;
- regionale Lieferdienstlücken;
- tatsächliche Redundanz zentraler IT- und Logistiksysteme.

## 9. Staatliche Verantwortung

| Akteur | Verantwortung |
|---|---|
| EU | Fusionskontrolle, UTP-Richtlinie, Verbraucher-, Daten- und Lebensmittelrecht |
| Bund/BMWE | Wettbewerbsrecht und politische Reaktion auf Konzentrationsbefunde |
| Bund/BMLEH | AgrarOLkG, Lieferkettentransparenz und Ernährungsvorsorge |
| Bundeskartellamt | Fusions-, Missbrauchs- und Kartellaufsicht |
| Monopolkommission | unabhängige Analyse und Empfehlungen |
| BLE | Durchsetzung unlauterer Handelspraktiken |
| Länder | Preis-, Lebensmittel- und Gewerbeaufsicht, Landesplanung |
| Kommunen | Bauleitplanung, Standorte, Verkehrs- und Nahversorgungskonzepte |
| Handelsunternehmen | faire Lieferantenverträge, IT-Resilienz, Preis- und Sortimentsgestaltung |
| Lieferantenverbände | Bündelung, Beratung und vertrauliche Meldestrukturen |

## 10. Politische Entscheidungen

Das 2021 eingeführte Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz verbietet unter anderem überlange Zahlungsfristen, kurzfristige Stornierungen verderblicher Produkte und bestimmte Zahlungen ohne klar vereinbarte Gegenleistung. Der Schutz wurde 2024 angepasst und für bestimmte größere Lieferanten dauerhaft erweitert. [BMLEH zum AgrarOLkG](https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/aussenwirtschaftspolitik/handel-und-export/utp-richtlinie.html)

Die BLE schloss 2024 ihre ersten zwei Untersagungsverfahren gegen Lebensmitteleinzelhändler ab. Gegenstand waren unklare Gegenleistungen und ein Zahlungsziel von mehr als 49 Tagen bei verderblichen Milchprodukten statt der zulässigen 30 Tage. Beide Entscheidungen wurden angefochten. [BLE-Geschäftsbericht 2024](https://vielfalt.ble.de/fileadmin/Redakteure/Dateien/Meilensteine_30_Jahre/Geschaeftsbericht_2024.pdf)

Die Monopolkommission empfiehlt 2026:

- die UTP-Regeln grundsätzlich beizubehalten;
- die Durchsetzung gegen den „Angstfaktor“ zu stärken;
- keine pauschale staatliche Vorgabe von Einkaufspreisen über Produktionskosten einzuführen;
- konkrete Verbotslisten einer unbestimmten Generalklausel vorzuziehen;
- weitere Fusionen und vertikale Zusammenschlüsse strenger zu prüfen.

Preisvergleiche werden durch die Preisangabenverordnung gestützt: Grundpreise müssen grundsätzlich angegeben werden; bei beworbenen Preisermäßigungen ist meist der niedrigste Gesamtpreis der vorausgegangenen 30 Tage auszuweisen. [PAngV](https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/)

## 11. Direkte Kosten

Ein kausal der Handelskonzentration zurechenbarer Gesamtbetrag ist **nicht belastbar quantifizierbar**.

Mögliche direkte Kosten sind:

- höhere Endpreise bei geschwächtem Wettbewerb;
- Konditions-, Werbe-, Aktions- und Listungsaufwand der Lieferanten;
- Zertifizierungs-, Verpackungs- und Logistikanpassungen;
- Liefergebühren und Mindestbestellwerte;
- zusätzliche Fahrtkosten bei entfernten Großstandorten;
- Preisvergleichsaufwand zwischen Packungsgrößen, Apps und Aktionen;
- IT-Sicherheit, Notstrom, Lager- und Ausweichsysteme;
- Abschriften, Verderb und Entsorgung;
- niedrige Löhne beziehungsweise ergänzende Sozialleistungen.

Dem stehen Kostenvorteile durch Großeinkauf, hohe Fahrzeugauslastung, automatisierte Lager, Eigenmarken und zentralisierte Qualitätskontrollen gegenüber.

## 12. Indirekte und langfristige Kosten

- Verlust unabhängiger Absatzkanäle;
- schwächere Innovations- und Verhandlungsposition kleiner Hersteller;
- Vereinheitlichung von Sorten, Größen und Produkteigenschaften;
- regionale Abhängigkeit von wenigen Standorten;
- Autoorientierung durch großflächige Randlagen;
- geringere Systemvielfalt bei IT- oder Logistikausfällen;
- Markteintrittshürden für neue Händler;
- sinkende öffentliche Nachvollziehbarkeit von Margen und Konditionen;
- soziale Spaltung zwischen App-, Lieferdienst- und Offlinekunden;
- mögliche Übertragung niedriger Einkaufspreise auf Arbeits-, Umwelt- oder Tierhaltungsbedingungen.

## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Gewinner können sein:**

- große Handelsgruppen mit Einkaufs-, Daten- und Logistikmacht;
- leistungsfähige Eigenmarkenhersteller;
- Verbraucher, die günstige Standardprodukte und Aktionen nutzen;
- Lieferanten, die große, planbare Mengen effizient liefern können;
- Kommunen mit gut angebundenen Vollsortimentern.

**Verlierer können sein:**

- kleine Hersteller ohne alternative Abnehmer;
- regionale Anbieter mit schwankenden Mengen;
- Verbraucher ohne Auto oder Smartphone;
- Beschäftigte in niedrig entlohnten Verkaufsberufen;
- Gemeinden, die ihren einzigen Vollsortimenter verlieren;
- Markenhersteller, deren Regalplatz durch Eigenmarken ersetzt wird.

Der Handel hat einen Anreiz, Lieferanten gegeneinander auszuspielen, aber auch einen Gegenanreiz: Zu aggressive Konditionen können Lieferanten schwächen, Innovation reduzieren und die eigene Versorgung gefährden.

## 14. Gegenargumente und faire Bewertung

**„Vier Gruppen sind genug für intensiven Wettbewerb.“**  
Das ist möglich. Discounter und Vollsortimenter führen harte Preis- und Aktionskämpfe. Rund 85 Prozent Marktanteil bleiben dennoch ein strukturelles Risiko, insbesondere bei weiteren Fusionen oder lokal fehlenden Alternativen.

**„Große Händler drücken Preise zugunsten der Verbraucher.“**  
Häufig richtig. Einkaufsmacht kann niedrigere Preise bewirken. Ob Einsparungen vollständig weitergegeben werden, hängt jedoch vom Absatzwettbewerb ab.

**„Eigenmarken erhöhen statt verringern den Wettbewerb.“**  
Teilweise richtig. Sie bieten günstigere Alternativen zu Herstellermarken. Der Händler entscheidet aber gleichzeitig über Regalplatz und konkurriert mit seinem eigenen Lieferanten.

**„Steigende Preisaufschläge beweisen Übergewinne.“**  
Nein. Die Kennzahl ist modellbasiert und nicht mit Nettogewinn gleichzusetzen. Sie ist ein Warnsignal, kein kartellrechtlicher Schuldnachweis.

**„Ein Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten würde Landwirten helfen.“**  
Möglicherweise einzelnen Erzeugern, könnte aber ineffiziente Kosten festschreiben, Importe begünstigen oder Verbraucherpreise erhöhen. Die Monopolkommission rät daher davon ab.

**„Onlinehandel beseitigt Standortprobleme.“**  
Nur teilweise. Liefergebiete, Mindestwerte, Gebühren, digitale Fähigkeiten und Kühlketten begrenzen die Ersatzfunktion.

**„Große Zentralstrukturen sind krisenfester.“**  
Sie verfügen über professionelle Logistik und Ausweichmöglichkeiten. Derselbe Zentralisierungsgrad kann aber den Schaden eines zentralen IT-, Lager- oder Kommunikationsausfalls vergrößern.

## 15. Datenlücken

Es fehlen insbesondere:

- amtliche aktuelle Marktanteile auf Kreis- und Gemeindeebene;
- eine vollständige Verkaufsstellen-, Sortiments- und Öffnungszeitenkarte;
- effektive Warenkorbpreise nach Region und Handelsgruppe;
- transparente Trennung von Hersteller-, Großhandels- und Einzelhandelsmargen;
- Eigenmarkenanteile aus regelmäßig veröffentlichten amtlichen Daten;
- anonymisierte UTP-Hinweis-, Verfahrens- und Erledigungsstatistiken;
- Messungen von App-, Kundenkarten- und personalisierten Preisen;
- Schließungs- und Neueröffnungsgründe einzelner Standorte;
- Lieferdienstgebiete, Mindestbestellwerte und effektive Preise;
- Beschäftigung, Teilzeit, Arbeitszeit und Entgelt speziell im Lebensmittelhandel;
- Lebensmittelabfälle nach Betriebsformat;
- veröffentlichte Stresstests zentraler Bestell- und Logistiksysteme.

## 16. Reformoptionen

1. Fusionskontrolle auf die gesamte Lieferkette und lokale Absatzmärkte ausrichten.
2. Übernahmen nachträglich systematisch evaluieren.
3. Lokale Marktanteile und Standortkonzentration veröffentlichen.
4. Vertrauliche UTP-Hinweise durch garantierte Identitätssicherung stärken.
5. BLE und Bundeskartellamt institutionell und datentechnisch verzahnen.
6. Keine pauschalen staatlichen Einkaufspreise ohne belastbare Wirkungskontrolle.
7. Produktbezogene Erzeuger-, Hersteller- und Verbraucherpreisindikatoren aufbauen.
8. Scanner-Daten dauerhaft amtlich nutzen und methodisch offenlegen.
9. Grundpreisangaben bei Apps und Onlineangeboten maschinenlesbar machen.
10. Effektive Preise mit und ohne Kundenprogramm ausweisen.
11. Änderungen von Packungsmenge und Grundpreis gemeinsam hervorheben.
12. Lieferantenstandards verhältnismäßig und interoperabel gestalten.
13. Regionale Lieferanten durch gemeinsame Logistik und Bestellplattformen unterstützen.
14. Großstandorte an Fuß-, Rad- und ÖPNV-Erreichbarkeit koppeln.
15. Kritische Bestell- und Distributionssysteme regelmäßig stresstesten.
16. Lebensmittelabfallquoten nach Handelsformat veröffentlichen.
17. Lieferdienste nicht als Ersatzversorgung anrechnen, wenn sie nicht bezahlbar und barrierearm sind.
18. Ein öffentliches Handels-, Preis- und Resilienzdashboard schaffen.

## 17. Umsetzungsbarrieren

- Geschäftsgeheimnisse bei Einkaufspreisen und Konditionen;
- komplexe genossenschaftliche und gesellschaftsrechtliche Gruppenstrukturen;
- schwierige Abgrenzung lokaler Märkte;
- Gefahr, Effizienzgewinne durch Überregulierung zu verlieren;
- Datenschutz bei Scanner- und Kundenkartendaten;
- unterschiedliche kommunale Planungsziele;
- Rechtsmittel und lange Fusions- oder Missbrauchsverfahren;
- Angst kleiner Lieferanten vor wirtschaftlichen Reaktionen;
- hohe Kosten vollständiger IT- und Logistikredundanz;
- Zielkonflikt zwischen niedrigen Verbraucherpreisen und höheren Erzeugererlösen.

## 18. Quellenverzeichnis

**S1** [Monopolkommission: Sondergutachten 84, Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette, 2025](https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette_Monopolkommission.pdf)  
**S2** [Monopolkommission: Kurzfassung und Empfehlungen](https://www.monopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigen
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)