Dossier CE

Lebensmittelgroßhandel, Zentrallager, Kühlketten, Transportlogistik und Versorgungsknoten

Stand: 24. August 2026
Register: DE-2951 bis DE-3000
Kumuliert: 3.000 erfasste Problempunkte in 59 Dossiers

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# Dossier CE – Lebensmittelgroßhandel, Zentrallager, Kühlketten, Transportlogistik und Versorgungsknoten

**Stand:** 24. August 2026  
**Register:** DE-2951 bis DE-3000  
**Kumuliert:** 3.000 erfasste Problempunkte in 59 Dossiers

## 1. Kernbefund

Deutschlands Lebensmittelversorgung ist nicht nur von Produktion und Einzelhandel abhängig, sondern von einer weitgehend unsichtbaren verbindenden Infrastruktur: Großhändler, Zentrallager, Kühlhäuser, Warenwirtschaftssysteme, Bestellplattformen, Speditionen und temperaturgeführte Transporte.

Diese Infrastruktur funktioniert im Normalbetrieb überwiegend leistungsfähig. Ihre Verwundbarkeit entsteht aus der Verbindung von:

- wenigen großen Umschlag- und Steuerungsknoten,
- hoher Straßen-, Strom-, Kühl- und IT-Abhängigkeit,
- knappen Berufskraftfahrern,
- zeitkritischen Frische- und Tiefkühlketten,
- lückenhafter öffentlicher Transparenz über Lagerkapazitäten und Redundanzen,
- einer Krisenvorsorge, deren staatliche Reserven ihrerseits meist per Lkw verteilt werden müssten.

Die zentrale Diagnose lautet daher nicht, Deutschland habe zu wenig Lebensmittelgroßhandel. Das Problem ist, dass die tatsächliche Ausfallsicherheit der physischen und digitalen Verteilungsarchitektur **nicht belastbar öffentlich quantifiziert werden kann**.

## 2. Definition und Abgrenzung

Erfasst werden:

- selbstständiger Lebensmittelgroßhandel,
- hersteller- und einzelhandelseigene Zentrallager,
- Umschlag-, Cross-Docking- und Importzentren,
- Kühl- und Tiefkühllager,
- Lebensmittellogistik und temperaturgeführte Transporte,
- ERP-, EDI-, Lagerverwaltungs- und Bestellsysteme,
- Rückverfolgbarkeit zwischen Herstellung und Verkaufsstelle,
- logistische Krisenvorsorge und staatliche Notreserven.

Nicht erneut als eigenständiger Schaden gezählt werden:

- Konzentration und Preisverhandlungsmacht des Einzelhandels: Dossier CD,
- industrielle Lebensmittelverarbeitung: Dossier CB,
- landwirtschaftliche Erzeugerprobleme: frühere Agrardossiers,
- allgemeiner Straßenzustand: nur seine lebensmittellogistische Wirkung,
- Lebensmittelverluste des gesamten Handels: bereits DE-2949; hier nur die fehlende Trennung von Großhandel und Logistik.

## 3. Hauptprobleme

Die Recherche ergibt fünf Problemgruppen mit jeweils zehn Registereinträgen:

1. Marktstruktur und fehlende Strukturtransparenz, DE-2951–2960  
2. Straßen- und Personalabhängigkeit, DE-2961–2970  
3. Kühlkette, Energie und Kältemittel, DE-2971–2980  
4. Rückverfolgbarkeit, Hygiene und Warenverluste, DE-2981–2990  
5. KRITIS und Krisenversorgung, DE-2991–3000

## 4. Zentrale Kennzahlen

- Die öffentlich hervorgehobene BMLEH-Strukturgrafik zeigt weiterhin das Jahr **2020**, obwohl neuere Tabellen verlinkt werden. Für den Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren ergeben die amtlichen 2020er Tabellen rund **14.340 Unternehmen, 268.488 Beschäftigte und 249,6 Milliarden Euro Umsatz**. [BMLEH-Statistik](https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung/ernaehrungsgewerbe/lebensmittelgrosshandel)

- Unternehmen mit mindestens zehn Millionen Euro Jahresumsatz stellten 2020 rechnerisch nur etwa **15,4 % der Unternehmen**, vereinten aber rund **91 % des Umsatzes und 68,9 % der Beschäftigten** auf sich. Das ist eine Umsatzgrößenkonzentration, keine unmittelbar nachgewiesene regionale Lagerkonzentration. [GENESIS-Jahresstatistik Handel](https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/45341/table/45341-0003)

- 2024 wurden in der Güterabteilung „Nahrungs- und Genussmittel“ durch inländische Lastkraftwagen rund **307,3 Millionen Tonnen** transportiert. Ausgewiesen wurden daneben 1,8 Millionen Tonnen per Bahn, 7,6 Millionen per Binnenschiff und 14,1 Millionen im Seeverkehr. Die Abgrenzungen unterscheiden sich; daraus darf kein exakter Lkw-Anteil berechnet werden. [Destatis nach Güterabteilungen](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Gueterverkehr/Tabellen/verkehrstraeger-gueterabteilung-a.html)

- Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer gehören auch in der [BA-Engpassanalyse 2025](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraeftebedarf/Fachkraefteengpassanalyse/Fachkraefteengpassanalyse.html) zu den stark nachgefragten Berufen. Die BA betont zugleich, dass kein allgemeiner Arbeitskräftemangel besteht.

- Tiefgefrorene Lebensmittel müssen grundsätzlich bei **–18 °C oder darunter** gehalten werden. Kurze Abweichungen bis zu drei Grad sind nur in bestimmten Abfertigungs- und lokalen Vertriebssituationen zulässig; die Temperaturentwicklung muss rekonstruierbar sein. [TLMV](https://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/BJNR020510991.html)

- Im Ernährungssektor greift die KRITIS-Schwelle bei bestimmten Anlagen und Systemen grundsätzlich ab **434.500 Tonnen Lebensmitteln beziehungsweise 350 Millionen Litern Getränken pro Jahr**. Das entspricht rechnerisch der Versorgung von 500.000 Menschen. Erfasst sind ausdrücklich Distribution, ERP-, Lagerverwaltungs-, Bestell- und Großhandelssysteme. [Anhang 3 BSI-KritisV](https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/anhang_3.html)

- Die staatlichen Reserven liegen an mehr als 150 nicht veröffentlichten Standorten. Die meisten Standorte besitzen keinen Gleisanschluss; die Verteilung soll überwiegend per Lkw erfolgen. [BLE-FAQ Ernährungsvorsorge](https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/haeufig-gestellte-fragen-faq)

## 5. Historische Entwicklung

Die Lieferkette verlagerte sich über Jahrzehnte von regionalen Großhandelsstufen zu stärker zentralisierten, vertikal integrierten Beschaffungs- und Verteilungsnetzen des Einzelhandels. Die Monopolkommission beschreibt einen Bedeutungsverlust des unabhängigen Großhandels; etwa bei frischem Obst und Gemüse läuft ein großer Teil der Beschaffung direkt über den Einzelhandel. [Monopolkommission, Sondergutachten Lebensmittellieferkette](https://monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette_Monopolkommission.pdf)

Parallel stiegen:

- Automatisierung und Zentralisierung,
- EDI- und ERP-Abhängigkeit,
- zeitgenaue Anlieferung,
- temperaturgeführter Transport,
- gesetzliche Rückverfolgbarkeitsanforderungen,
- Anforderungen an Cyber- und Versorgungssicherheit.

Wichtige regulatorische Stationen sind die EU-Rückverfolgbarkeit ab 2002, das Hygienepaket ab 2004, das ESVG von 2017, die ESVG-Datenübermittlungsverordnung von 2023, die neue EU-F-Gas-Verordnung von 2024 und das weiterentwickelte KRITIS-/BSI-Recht.

## 6. Regionale Unterschiede

Eine vollständige aktuelle Deutschlandkarte der Lebensmittel-Zentrallager, Kühlhäuser, Umschlagmengen und Ausweichkapazitäten ist öffentlich nicht verfügbar.

Plausibel, aber nicht national quantifiziert, sind unterschiedliche Risiken:

- Ballungsräume benötigen hohe tägliche Mengen und besitzen geringe Haushaltsvorräte.
- Ländliche Räume haben längere Lieferwege und weniger alternative Abnehmer oder Logistikpartner.
- Hafen-, Grenz- und Importregionen sind für bestimmte Waren besonders relevant.
- Hochwasser-, Hitze- und Sturmrisiken unterscheiden sich regional.
- Ein einzelnes Zentrallager kann regional wichtig sein, ohne die bundesweite KRITIS-Schwelle zu erreichen.

Bei staatlichen Reserven macht der Bund regionale Vorgaben, veröffentlicht die Standorte aber aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen nicht.

## 7. Internationaler Vergleich

EU-Hygiene-, Rückverfolgbarkeits- und Kältemittelregeln schaffen einen weitgehend gemeinsamen Rechtsrahmen. Das ATP-Abkommen vereinheitlicht technische Anforderungen an grenzüberschreitende Transporte leicht verderblicher Lebensmittel.

Der gemeinsame Binnenmarkt erweitert Bezugs- und Ausweichmöglichkeiten. Gleichzeitig entstehen grenzüberschreitende Abhängigkeiten von:

- Importhäfen und Terminals,
- ausländischen Lkw und Fahrern,
- Kraftstoff- und Energieversorgung,
- digitalen Lieferantennetzen,
- Grenzabfertigung und Verkehrsregeln.

Ein belastbarer internationaler Vergleich der Redundanz deutscher Lebensmittel-Zentrallager ist mangels harmonisierter Standort-, Kapazitäts- und Ausfalldaten nicht möglich.

## 8. Ursachen

- Skaleneffekte großer Zentrallager und zentraler Beschaffung
- vertikale Integration durch Einzelhandelsunternehmen
- niedrige Lagerbestände und zeitgenaue Belieferung
- geografische Trennung von Produktion, Verarbeitung und Absatz
- hohe Flexibilität des Lkw gegenüber Bahn und Binnenschiff
- hohe Verderblichkeit und Temperaturabhängigkeit
- fragmentierte Unternehmens- und Softwaresysteme
- Personalmangel in einzelnen Transportberufen
- hohe Kosten ungenutzter Redundanzen
- Sicherheitskonflikt zwischen Transparenz und Schutz kritischer Standorte

## 9. Staatliche Verantwortung

- **EU:** Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Tierprodukte, F-Gase, Binnenmarkt.
- **Bund/BMLEH/BLE:** Ernährungsvorsorge, Reserven, ESVG, Strukturstatistik.
- **BMI/BSI:** KRITIS- und Cybersicherheitsanforderungen.
- **Bundesverkehrsministerium/BALM:** Güterkraftverkehr, Maut, ATP-Kontrollen, Verkehrsleistung.
- **Länder:** Lebensmittelüberwachung, Katastrophenschutz und ESVG-Vollzug.
- **Kreise und Kommunen:** örtliche Gefahrenabwehr, Verteilung und Gemeinschaftsverpflegung.
- **Unternehmen:** sichere Lebensmittel, Kühlkette, Rückverfolgbarkeit, Arbeitsschutz, Cyber- und Betriebsrisiken.

## 10. Politische Entscheidungen

Wirksam, aber mit Zielkonflikten verbunden, sind:

- KRITIS-Schwellenwerte statt flächendeckender Regulierung,
- hoheitliche Eingriffsbefugnisse des ESVG,
- überwiegend private Lagerhaltung staatlicher Reserven,
- Maut einschließlich CO₂- und Umweltkosten,
- Sonntagsfahrverbote mit Ausnahmen für besonders verderbliche Lebensmittel,
- verpflichtende Rückverfolgbarkeit,
- Umstieg von klimaschädlichen Kältemitteln,
- dezentrale Zuständigkeit von Ländern und Kommunen im Krisenfall.

Keine dieser Entscheidungen ist isoliert unvertretbar. Problematisch ist die fehlende öffentliche Gesamtschau ihrer kombinierten Wirkung.

## 11. Direkte Kosten

Nicht belastbar zu einer nationalen Gesamtsumme aggregierbar sind:

- Kühlstrom und Kälteanlagen,
- Kraftstoff, Maut und Fahrzeuge,
- Fahrer- und Lagerpersonal,
- Temperaturmessung und Dokumentation,
- IT-, Cyber- und Rückverfolgbarkeitssysteme,
- Wartung, Reinigung und Schädlingskontrolle,
- Notstrom, Reservefahrzeuge und alternative Lager,
- Warenverluste bei Temperatur- oder Systemausfällen,
- Umstellung auf natürliche beziehungsweise niedrig-GWP-Kältemittel.

## 12. Indirekte und langfristige Kosten

- Versorgungsunterbrechungen in ganzen Regionen
- größere Rückrufe durch grobe Chargenabgrenzung
- Gesundheitskosten bei Hygiene- oder Temperaturfehlern
- Umsatzausfälle für kleine Hersteller ohne alternative Abnehmer
- zusätzliche Emissionen durch Umwege, Leerfahrten und ineffiziente Kühlung
- höhere Lebensmittelpreise durch Energie-, Personal- und Regulierungskosten
- Vertrauensverlust bei Rückrufen oder Lieferausfällen
- strategische Verwundbarkeit bei Strom-, Cyber- oder Treibstoffkrisen

## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Begünstigt** werden große Netze, die Lager, Beschaffung, IT und Transporte auslasten und Fixkosten verteilen können. Automatisierungs-, Software-, Kühltechnik- und Logistikunternehmen profitieren von steigenden technischen Anforderungen.

**Benachteiligt** werden kleinere Großhändler, regionale Hersteller, ländliche Verkaufsstellen und spezialisierte Anbieter, wenn sie keinen Zugang zu großen Netzen oder Ausweichlogistik haben.

Der betriebswirtschaftliche Anreiz lautet, ungenutzte Reservekapazität zu minimieren. Der gesellschaftliche Anreiz lautet dagegen, Ausfälle durch Redundanz abzusichern. Ohne Standards, Versicherungsanreize oder öffentliche Mitfinanzierung bleibt diese Differenz bestehen.

## 14. Gegenargumente

- Zentralisierung senkt Kosten und kann Hygiene sowie Kontrolle verbessern.
- Große Netze besitzen häufig mehr Ausweichmöglichkeiten als kleine Betriebe.
- Straßenverkehr ist bei kleinteiligen und verderblichen Waren besonders flexibel.
- Eine Veröffentlichung genauer KRITIS- und Reservestandorte könnte Sabotage oder Plünderungen erleichtern.
- KRITIS-Schwellen schützen kleinere Betriebe vor unverhältnismäßiger Regulierung.
- Staatliche Reserven sollen kurzfristige Grundversorgung sichern, keine vollständige normale Warenvielfalt ersetzen.
- Tiefkühlung kann Lebensmittelverluste vermindern und Saisonabhängigkeit ausgleichen.
- Der Markt bewältigte Pandemie und Flutereignisse bislang ohne Einsatz der staatlichen Lebensmittelreserven.

Diese Einwände sind überwiegend berechtigt. Sie widerlegen aber nicht die fehlende Messung von Redundanz, Notstromfähigkeit und Mehrfachausfällen.

## 15. Wesentliche Datenlücken

Es fehlen öffentlich zugängliche, regelmäßig aktualisierte Angaben zu:

- Standorten und Durchsatzklassen der Verteilzentren,
- Lager- und Kühlkapazitäten nach Regionen,
- Auslastung und freier Ausweichkapazität,
- Notstromdauer und Treibstoffreserven,
- Abhängigkeiten von einzelnen ERP-, Cloud- und Telekommunikationsdiensten,
- Ersatzrouten und alternativen Lieferzentren,
- Anteil ausländischer Lkw bei einzelnen Lebensmittelgruppen,
- temperaturbedingten Warenverlusten,
- Lebensmittelabfällen speziell im Großhandel und Transport,
- Ergebnissen realistischer Mehrknoten-Stresstests.

Die fehlende Veröffentlichung exakter Standorte kann sicherheitsbedingt angemessen sein. Aggregierte Kapazitäts-, Ausfall- und Resilienzdaten könnten dennoch veröffentlicht werden.

## 16. Reformoptionen

1. Vertrauliches nationales Kataster systemrelevanter Lebensmittel- und Kühlknoten.
2. Öffentlicher Resilienzbericht mit regional aggregierten Kapazitätsklassen.
3. Stresstests für gleichzeitigen Strom-, IT-, Verkehrs- und Personalausfall.
4. Mindestanforderungen an Notstrom und Wiederanlauf besonders wichtiger Knoten.
5. Offline-fähige Notbestell-, Kommissionier- und Lieferverfahren.
6. Interoperable Chargen- und Temperaturdaten.
7. Förderprogramme für natürliche Kältemittel, Wärmerückgewinnung und Speicher.
8. Regionale Vereinbarungen über alternative Lager und Umschlagpunkte.
9. Notfallkorridore und priorisierte Kraftstoffversorgung.
10. Verbesserte Arbeitsbedingungen, Qualifizierung und planbare Dienstzeiten für Fahrer.
11. Mehrgleisige Versorgung staatlicher Reservelager, wo wirtschaftlich vertretbar.
12. Regelmäßige Bund-Länder-Kommunalübungen einschließlich Gemeinschaftsverpflegung.
13. Separate statistische Erfassung von Großhandels- und Logistikverlusten.
14. Klimarisikoprüfung großer Kühl- und Verteilzentren.

## 17. Umsetzungsbarrieren

- hohe Kosten selten genutzter Reservekapazität,
- Betriebs- und Sicherheitsgeheimnisse,
- föderal verteilte Zuständigkeiten,
- unterschiedliche Warenwirtschaftssysteme,
- Fachkräfte- und Zeitmangel,
- fehlende Flächen für zusätzliche Lager,
- lange Genehmigungs- und Bauzeiten,
- Zielkonflikte zwischen Effizienz, Umwelt, Arbeitszeit und Krisenfestigkeit,
- Abhängigkeit von privaten Unternehmen bei staatlicher Krisenplanung.

## 18. Quellenverzeichnis

**S1:** [BMLEH – Lebensmittelgroßhandel](https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung/ernaehrungsgewerbe/lebensmittelgrosshandel)  
**S2:** [Destatis GENESIS 45341-0003 – Unternehmen und Umsatz](https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/45341/table/45341-0003)  
**S3:** [Destatis GENESIS 45341-0004 – Beschäftigte](https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/45341/table/45341-0004)  
**S4:** [Monopolkommission – Lebensmittellieferkette 2025](https://monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmittellieferkette_Monopolkommission.pdf)  
**S5:** [Destatis – Güterverkehr nach Güterabteilungen 2024](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Gueterverkehr/Tabellen/verkehrstraeger-gueterabteilung-a.html)  
**S6:** [Destatis – Straßengüterverkehr](https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Gueterverkehr/Tabellen/gueterbefoerderung-lr.html)  
**S7:** [BA – Fachkräfteengpassanalyse 2025](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraeftebedarf/Fachkraefteengpassanalyse/Fachkraefteengpassanalyse.html)  
**S8:** [BA – Entgeltatlas Berufskraftfahrer](https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/14717)  
**S9:** [§ 30 StVO – Sonn- und Feiertagsfahrverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html)  
**S10:** [Bundesfernstraßenmautgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/BJNR137810011.html)  
**S11:** [BALM – Fragen und Antworten zur Lkw-Maut](https://www.balm.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/FragenAntwortenLKWMaut/FAQ_Maut.html)  
**S12:** [EU-Verordnung 852/2004 – Lebensmittelhygiene](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/852)  
**S13:** [Tiefkühl-Lebensmittelverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/BJNR020510991.html)  
**S14:** [ATP-Abkommen](https://www.gesetze-im-internet.de/atp/ATP.pdf)  
**S15:** [EU-Verordnung 178/2002 – Lebensmittelrecht und Rückverfolgbarkeit](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32002R0178)  
**S16:** [BVL-Leitfaden Rückverfolgbarkeit](https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/Rueckverfolgbarkeit/Leitfaden_Rueckverfolgbarkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=9)  
**S17:** [EU-Verordnung 931/2011 – Lebensmittel tierischen Ursprungs](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32011R0931)  
**S18:** [§ 42 LFGB – Überwachungsbefugnisse](https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__42.html)  
**S19:** [UBA – Energieeffizienz von Kälteanlagen](https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/natuerliche-kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/allgemeine-informationen/energieeffizienz)  
**S20:** [UBA – Industriekälte](https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/natuerliche-kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/anwendungen/industriekaelte)  
**S21:** [EU-Verordnung 2024/573 – fluorierte Treibhausgase](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/2024-02-20/eng)  
**S22:** [§ 4 BSI-KritisV – Ernährung](https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/__4.html)  
**S23:** [Anhang 3 BSI-KritisV](https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/anhang_3.html)  
**S24:** [BSI-Gesetz 2025](https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/BJNR12D0B0025.html)  
**S25:** [Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/esvg/BJNR077210017.html)  
**S26:** [§ 15 ESVG – Unternehmensauskünfte](https://www.gesetze-im-internet.de/esvg/__15.html)  
**S27:** [ESVG-Datenübermittlungsverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/esvgd_v/BJNR04C0A0023.html)  
**S28:** [BLE – Staatliche Lagerhaltung](https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/lagerhaltung/)  
**S29:** [BLE – FAQ zu staatlichen Notvorräten](https://www.ernaehrungsvorsorge.de/staatliche-vorsorge/haeufig-gestellte-fragen-faq)  
**S30:** [BMLEH – Lebensmittelabfälle 2022](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html)

## 19. Problemregister DE-2951–3000

**Evidenz:** A = amtlich quantifiziert; B = rechtlich/amtlich qualitativ belegt; C = starke Ableitung; D = offene Datenlücke.  
**Priorität:** P1 = systemisch/zeitkritisch, P2 = hoch, P3 = relevant.

### Struktur und Transparenz

**DE-2951 – Veraltete Übersichtsstatistik.** Bereich: Struktur; These: Die zentrale BMLEH-Grafik bildet 2020 ab. Status A; Kennzahl: Darstellungsstand 2020; Trend offen; Größenordnung bundesweit. Betroffene: Politik, Forschung, Unternehmen. Ursache: statistische Veröffentlichungslogik. Verantwortung: BMLEH/Destatis. Schaden: verspätete Lageeinschätzung. Einwand: neuere Tabellen sind verlinkt. Lücke: aktuelle konsolidierte Darstellung. Quellen S1–S3. Priorität P2. Reform: jährliches Dashboard.

**DE-2952 – Kein öffentliches Lagerkataster.** Bereich: Infrastruktur; These: Standorte und Kapazitätsklassen der Verteil- und Kühllager sind nicht vollständig öffentlich
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)