Dossier CF

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Kantinen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Stand: 24. August 2026
Register: DE-3001 bis DE-3050
Kumuliert: 3.050 Problempunkte in 60 Dossiers

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# Dossier CF – Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Kantinen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen

**Stand:** 24. August 2026  
**Register:** DE-3001 bis DE-3050  
**Kumuliert:** 3.050 Problempunkte in 60 Dossiers

## 1. Kernbefund

Gemeinschaftsverpflegung ist ein unterschätzter Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Besonders in Kitas, Ganztagsschulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen können die versorgten Menschen weder Anbieter noch Speisen ohne Weiteres wechseln.

Deutschland besitzt wissenschaftlich fundierte Qualitätsstandards, Hygienevorschriften und soziale Kostenübernahmen. Es fehlt aber an einer bundesweit einheitlichen, verbindlichen Umsetzung und an einem aktuellen Ergebnis-Monitoring.

Die Hauptprobleme sind:

- DGE-Qualitätsstandards sind vielerorts Orientierung, aber kein flächendeckend verbindlicher und kontrollierter Mindeststandard.
- Zugang und Teilnahme am Schulessen unterscheiden sich sozial und regional erheblich.
- Der Ausbau des Ganztags erhöht die Nachfrage schneller als Küchen-, Speise- und Personalkapazitäten.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erkennen und behandeln Mangelernährung unzureichend.
- Vergaben setzen häufig enge Preisgrenzen, obwohl Qualität, Personal, Infrastruktur und Nachhaltigkeit bezahlt werden müssen.
- 2022 entstanden im gesamten Außer-Haus-Sektor rund zwei Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle.
- Die staatliche Statistik trennt Gemeinschaftsverpflegung, Restaurants, Hotels und Catering nicht ausreichend.

## 2. Definition und Abgrenzung

Erfasst werden:

- Verpflegung in Kitas und Kindertagespflege,
- Schulessen und Ganztagsverpflegung,
- Hochschul- und Betriebskantinen,
- Behördenkantinen,
- Krankenhaus- und Rehaklinikverpflegung,
- stationäre Pflegeeinrichtungen,
- Essen auf Rädern, soweit es institutionell organisiert wird,
- zentrale Küchen und Caterer für diese Einrichtungen.

Nicht vollständig erfasst werden:

- klassische Restaurants und Hotels: nächstes Dossier,
- Lebensmittellogistik: Dossier CE,
- individuelle Ernährungsarmut außerhalb institutioneller Angebote,
- medizinische Ernährungstherapie außerhalb von Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

## 3. Hauptproblemgruppen

1. Steuerung, Standards und Daten: DE-3001–3010  
2. Kita- und Schulverpflegung: DE-3011–3020  
3. Kliniken, Pflege und Essen auf Rädern: DE-3021–3030  
4. Personal, Hygiene und Produktionssysteme: DE-3031–3040  
5. Abfall, Nachhaltigkeit, Vergabe und Krisenfestigkeit: DE-3041–3050

## 4. Zentrale Kennzahlen

### Größenordnung

Das BMLEH nennt je nach Veröffentlichung rund **16 bis 17 Millionen täglich versorgte Menschen** beziehungsweise knapp **40 Millionen ausgegebene Portionen**. Die Angaben messen offensichtlich unterschiedliche Größen – Personen und Mahlzeiten beziehungsweise weitere Segmente – und sind daher nicht unmittelbar vergleichbar. Eine einheitliche aktuelle Gesamtstatistik fehlt. [Ernährungspolitischer Bericht 2024](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungspolit-bericht2024.html), [BMLEH-Außer-Haus-Verpflegung](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategie/es-hf1-ausser-haus.html)

### Schulen

Für das Schuljahr 2024/25 weist das Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung aus:

- 32.836 allgemeinbildende Schulen,
- rund 8,91 Millionen Schülerinnen und Schüler,
- 19.356 Schulen mit Ganztagsbetrieb oder Ganztagsangeboten,
- fast vier Millionen Teilnehmende an Ganztagsangeboten.

2023 hatten **69 %** der 6- bis 17-Jährigen die Möglichkeit eines warmen Schulessens; **57 %** nutzten ein vorhandenes Angebot wenigstens einmal pro Woche. [Bundeszentrum – Zahlen zum Schulessen](https://www.gemeinsamgutessen.de/schulessen/zahlen-daten-fakten)

Die Teilnahme unterschied sich nach Haushaltseinkommen:

- niedriges Einkommen: 25 %,
- mittleres Einkommen: 45 %,
- hohes Einkommen: 48 %.

In armutsgefährdeten Familien gaben knapp 20 % der Nichtteilnehmenden an, das Angebot sei zu teuer.

### Kliniken und Pflegeheime

Im Jahr 2024 gab es **1.841 Krankenhäuser mit rund 17,55 Millionen Behandlungsfällen**. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Tabellen/eckzahlen-krankenhaeuser.html)

In einer DGE-Auswertung von nutritionDay-Daten 2019–2022 waren unter 1.755 teilnehmenden Krankenhauspatienten:

- 14 % untergewichtig,
- 24 % mit unbeabsichtigtem Gewichtsverlust von mehr als 5 %,
- 9 % vom Personal als mangelernährt eingestuft,
- 21 % nach GLIM-Kriterien schwer mangelernährt.

Unter 2.864 untersuchten Pflegeheimbewohnern waren:

- 23 % untergewichtig,
- 13 % mit unbeabsichtigtem Gewichtsverlust von mehr als fünf Kilogramm,
- 8 % vom Pflegepersonal als mangelernährt eingestuft.

Die Stichproben sind **nicht repräsentativ für alle deutschen Einrichtungen**, zeigen aber eine relevante Versorgungs- und Erkennungslücke. [15. DGE-Ernährungsbericht](https://www.dge.de/wissenschaft/ernaehrungsberichte/15-dge-ernaehrungsbericht/)

### Lebensmittelabfälle

Im gesamten Außer-Haus-Sektor entstanden 2022 etwa **zwei Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle**, entsprechend 18 % der erfassten deutschen Gesamtmenge. Darin sind Restaurants, Beherbergung, Catering und Gemeinschaftsverpflegung gemeinsam enthalten sowie auch nicht essbare Bestandteile. [BMLEH-Sektordaten](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html)

## 5. Historische Entwicklung

- Seit 2008 fördern Bund und Länder Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung.
- Der erste DGE-Qualitätsstandard für Kitas erschien 2009.
- Seit 2019 wird bei leistungsberechtigten Kindern der Eigenanteil für gemeinschaftliches Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr verlangt.
- 2023 wurden die DGE-Standards aktualisiert.
- Im Oktober 2023 trat die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung in Kraft.
- 2024 beschloss die Bundesregierung die Ernährungsstrategie „Gutes Essen für Deutschland“.
- Im September 2025 führte die DGE den freiwilligen VerpflegungsCheck mit Qualitätsstufen A bis E ein.
- Seit 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise wirksam.

Die Entwicklung zeigt: Beratung, Standards und Förderprojekte wurden kontinuierlich ausgebaut. Ein flächendeckender verbindlicher Qualitäts- und Finanzierungsrahmen entstand daraus bislang nicht.

## 6. Regionale Unterschiede

2024 reichte der Anteil der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsangeboten laut Bundeszentrum beispielsweise von:

- 94 % in Hamburg,
- 90 % in Sachsen,
- 47 % in Thüringen,
- 38 % in Rheinland-Pfalz,
- 15 % in Bayern.

Die Werte hängen auch von unterschiedlichen Organisations- und Erfassungsformen ab. Trotzdem zeigen sie eine erheblich unterschiedliche Nachfrage nach täglicher Schulverpflegung.

Weitere Unterschiede bestehen bei:

- Elternpreisen und kommunalen Zuschüssen,
- Verbindlichkeit der DGE-Standards,
- Küchen- und Speiseraumausstattung,
- Vergabe- und Vertragsmodellen,
- Bio- und Regionalquoten,
- Beratungsangeboten,
- Ernährungsfachkräften in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

## 7. Internationaler Vergleich

Finnland garantiert Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zum Abschluss der Sekundarstufe eine kostenlose Schulmahlzeit; rund 850.000 Lernende sind anspruchsberechtigt. Die Schulmahlzeit ist Teil des nationalen Curriculums und der pädagogischen Arbeit. [Finnische Bildungsagentur](https://www.oph.fi/en/education-and-qualifications/school-meals-finland)

Ein [EU-Bericht zu Schulmahlzeiten](https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/document/download/f375b3a0-3821-4dbf-9ef8-ec620a335aca_en?filename=School+Meals+EU+report+20250312.pdf) nennt Finnland, Schweden und Estland als langjährig universelle Systeme; weitere Staaten haben universelle Programme ausgebaut.

Deutschland setzt demgegenüber auf:

- dezentrale Länder- und Kommunalzuständigkeit,
- Elternbeiträge und kommunale Zuschüsse,
- gezielte Kostenübernahme für leistungsberechtigte Familien,
- freiwillige beziehungsweise landesspezifisch verbindliche Qualitätsstandards.

Ein universelles Modell verhindert Stigmatisierung, ist aber teuer und garantiert allein weder Akzeptanz noch geringe Abfälle.

## 8. Ursachen

- föderale Zuständigkeit für Bildung und kommunale Daseinsvorsorge,
- getrennte Finanzierung von Bau, Betrieb, Essen und sozialen Leistungen,
- knappe kommunale Haushalte,
- Vergabe nach kurzfristig messbaren Kosten,
- freiwillige Qualitätszertifizierung,
- Küchen-, Pflege- und Ernährungsfachkräftemangel,
- unzureichende Küchen und Speiseräume,
- große Unterschiede bei Einrichtungstyp und Teilnehmerzahl,
- schwankende tägliche Nachfrage,
- medizinisch komplexe Ernährungsbedarfe,
- geringe politische Sichtbarkeit von Essen gegenüber Unterricht oder Akutmedizin.

## 9. Staatliche Verantwortung

- **EU:** Hygiene, Lebensmittel- und Allergeninformation, Vergabe- und Bio-Grundregeln.
- **Bund/BMLEH:** DGE-Standards, Ernährungsstrategie, Bio-AHVV, Ernährungsforschung.
- **Bund/BMAS:** Bildungs- und Teilhabeleistungen.
- **Länder:** Schul-, Kita-, Hochschul-, Krankenhaus- und Heimrecht, Lebensmittelkontrolle.
- **Kommunen und Träger:** Küchen, Speiseräume, Ausschreibung, Zuschüsse, Qualitätssicherung.
- **Krankenkassen und Gesundheitssystem:** Finanzierung medizinisch notwendiger Ernährungsversorgung im bestehenden Leistungsrahmen.
- **Einrichtungen und Caterer:** sichere, geeignete und vertragsgemäße Speisen.
- **DGE:** wissenschaftliche Standards und freiwillige Qualitätsprüfung; keine staatliche Vollzugsbehörde.

## 10. Politische Entscheidungen und Zielkonflikte

- freiwillige Beratung statt flächendeckender gesetzlicher Mindeststandards,
- gezielte Sozialleistung statt universell kostenfreiem Schulessen,
- Fremdvergabe statt kommunaler Eigenbewirtschaftung,
- zentrale Küchen statt Vor-Ort-Zubereitung,
- Bio- und Nachhaltigkeitsziele bei begrenzten Budgets,
- kurze Verweildauer und Fallpauschalen versus klinische Ernährungsversorgung,
- individuelle Wahlmöglichkeiten versus kalkulierbare Produktionsmengen,
- Hygieneanforderungen versus Frische, Vielfalt und Eigenproduktion.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht für ein bundesweit normiertes, unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziertes kostenloses Schulessen erhebliche Kompetenz- und Finanzierungsfragen. [WD 3-079/24](https://www.bundestag.de/resource/blob/1025338/WD-3-079-24-pdf.pdf)

## 11. Direkte Kosten

Aktuelle Gesamtkosten der deutschen Gemeinschaftsverpflegung sind nicht belastbar quantifizierbar.

Die KuPS-Modellrechnung von 2019 kam für eine Grundschule beispielhaft auf kalkulatorische Vollkosten von etwa 5,03 bis 5,57 Euro je Mittagessen. Die durchschnittlichen damaligen Elternpreise lagen bei etwa 3,15 bis 3,31 Euro. Schulträger übernahmen damit modellabhängig eine Differenz von 34 bis 43 %. Diese Werte sind wegen des Preisstands 2019 **keine aktuellen Essenspreise**. [KuPS-Darstellung](https://www.gemeinsamgutessen.de/schulessen/zahlen-daten-fakten)

Direkte Kosten entstehen für:

- Lebensmittel und Getränke,
- Küchen- und Ausgabepersonal,
- Ernährungsfachkräfte,
- Energie und Wasser,
- Transport und Warmhaltung,
- Küchen, Speiseräume und Technik,
- Reinigung und Hygiene,
- Qualitätskontrolle und Zertifizierung,
- Bestell- und Abrechnungssysteme,
- Zuschüsse und soziale Kostenübernahmen.

## 12. Indirekte und langfristige Kosten

- gesundheitliche Folgen unzureichender Ernährung,
- längere Krankenhausaufenthalte,
- schlechtere Konzentration und Teilnahme am Unterricht,
- soziale Ausgrenzung beim gemeinsamen Essen,
- Belastung von Familien,
- Lebensmittelabfälle und unnötige Emissionen,
- größere Infektionsausbrüche,
- Verlust regionaler Küchen- und Beschaffungsstrukturen,
- spätere Kosten ernährungsmitbedingter Erkrankungen.

Die DGE modellierte unter mehreren Annahmen ein mögliches Einsparpotenzial von rund **970 Millionen Euro pro Jahr**, wenn verbesserte Ernährungsversorgung die Krankenhausverweildauer bestimmter Patienten reduziert. Das ist ein **Modellergebnis, keine beobachtete Haushaltseinsparung**.

## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

**Begünstigt werden:**

- große Caterer mit Skaleneffekten,
- zentrale Küchen bei hoher Auslastung,
- Kommunen bei langfristig guten Verträgen,
- Anbieter von Küchen-, Bestell- und Qualitätssystemen,
- Landwirtschaft und Verarbeitung bei verlässlichen öffentlichen Abnahmeverträgen.

**Benachteiligt werden:**

- kleine Schulen und abgelegene Einrichtungen,
- Familien knapp oberhalb von Sozialleistungsgrenzen,
- Menschen mit Allergien, Schluckstörungen oder speziellen Kostformen,
- kleine regionale Anbieter bei großen Losen,
- Küchenpersonal bei knappen Zeit- und Personalbudgets.

Ein Caterer hat einen Anreiz, Kosten und Überproduktion zu minimieren. Eine Einrichtung benötigt zugleich Auswahl, Nachschlag, Sonderkost und Reservemengen. Dieser Zielkonflikt muss vertraglich geregelt und finanziert werden.

## 14. Gegenargumente

- DGE-Standards können auch ohne gesetzliche Pflicht in Verträge aufgenommen werden.
- Kommunale Eigenverantwortung erlaubt Anpassung an lokale Bedürfnisse.
- Fremdbewirtschaftung kann professioneller und wirtschaftlicher sein.
- Zentralküchen können Hygiene und Rezepturkonstanz verbessern.
- Kostenloses Essen erhöht nicht automatisch Teilnahme oder Wertschätzung.
- Bio allein garantiert keine ausgewogene Ernährung.
- Ein Teil der Abfälle ist nicht essbar oder hygienisch unvermeidbar.
- Kurze Krankenhausaufenthalte begrenzen den Einfluss des Klinikessens auf eine bereits bestehende Mangelernährung.
- Die nutritionDay-Teilnehmenden bilden nicht alle Kliniken und Pflegeheime repräsentativ ab.

Diese Einwände begrenzen die Aussagekraft einzelner Kennzahlen. Sie beseitigen aber nicht die nachgewiesenen Zugangs-, Erkennungs- und Steuerungslücken.

## 15. Wesentliche Datenlücken

Es fehlen aktuelle bundesweite Daten zu:

- Zahl und Umsatz institutioneller Caterer,
- tatsächlicher DGE-Konformität aller Einrichtungen,
- aktuellen Vollkosten je Mahlzeit,
- Elternpreisen und Zuschüssen nach Kommune,
- Küchen- und Speiseraumkapazität,
- Warte- und Essenszeiten,
- Teilnahme nach Einkommen, Alter und Region in einer einheitlichen Zeitreihe,
- Ernährungsfachkräften je Klinik und Pflegeheim,
- Screening und Behandlung von Mangelernährung,
- Essensrückläufen auf Stationen,
- Abfällen nach Einrichtungstyp,
- Bio- und Regionalanteilen,
- Notfallplänen bei Strom-, Liefer- oder Personalausfall.

## 16. Reformoptionen

1. Verbindliche, kontrollierbare Mindeststandards für öffentlich verantwortete Kita- und Schulverpflegung.
2. Schrittweiser universeller oder einkommensgestaffelter Zugang ohne stigmatisierende Einzelverfahren.
3. Bund-Länder-Finanzierungsvereinbarung unter Beachtung der Kompetenzordnung.
4. Küchen- und Speiseraumprogramm parallel zum Ganztagsausbau.
5. Verpflichtendes Ernährungsscreening in Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit klaren Behandlungspfaden.
6. Mindestverfügbarkeit von Ernährungsfachkräften nach Risikoprofil.
7. Qualitätsgewichtung bei öffentlichen Vergaben statt reiner Preisorientierung.
8. Kleinere oder regionale Lose, soweit vergaberechtlich und wirtschaftlich vertretbar.
9. Messung von Überproduktion, Ausgaberesten und Tellerresten.
10. Wahlmöglichkeiten bei Portionsgröße und verbindliche Rückmeldesysteme.
11. Interoperable Allergen-, Rezeptur- und Sonderkostdaten.
12. Verbindliche Krisenpläne und Notfallmenüs für abhängige Einrichtungen.
13. Veröffentlichung regional aggregierter Qualitäts- und Teilnahmeindikatoren.
14. Förderung pflanzenbetonter, saisonaler und ressourcenschonender Speisepläne.
15. Langfristige Verträge mit Preisgleitklauseln und überprüfbaren Qualitätszielen.

## 17. Umsetzungsbarrieren

- verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung,
- kommunale Finanzlage,
- Küchen- und Fachkräftemangel,
- fehlende Bauflächen und lange Sanierungszeiten,
- vergaberechtlicher Aufwand,
- unterschiedliche Einrichtungstypen,
- Widerstand gegen Speiseplanänderungen,
- Zielkonflikte zwischen Preis, Bio, Regionalität und Verfügbarkeit,
- Dokumentationsaufwand,
- fehlende repräsentative Ausgangsdaten.

## 18. Quellenverzeichnis

**S1:** [BMLEH – Außer-Haus-Verpflegung](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategie/es-hf1-ausser-haus.html)  
**S2:** [Ernährungspolitischer Bericht 2024](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungspolit-bericht2024.html)  
**S3:** [DGE-Qualitätsstandards](https://www.dge.de/gemeinschaftsgastronomie/dge-qualitaetsstandards/)  
**S4:** [DGE-VerpflegungsCheck](https://www.dge.de/gemeinschaftsgastronomie/dge-verpflegungscheck/faq/)  
**S5:** [Bundeszentrum – Schulessen: Zahlen und Fakten](https://www.gemeinsamgutessen.de/schulessen/zahlen-daten-fakten)  
**S6:** [Bundeszentrum – Gesundes Schulmittagessen](https://www.gemeinsamgutessen.de/schulessen/gesundes-mittagessen)  
**S7:** [Bundeszentrum – Rechtliche Rahmenbedingungen](https://www.gemeinsamgutessen.de/schulessen/rechtliche-rahmenbedingungen)  
**S8:** [Bildungsbericht 2024](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsstand/Publikationen/Downloads-Bildungsstand/bildung-deutschland-hauptbericht-5210001.pdf?__blob=publicationFile)  
**S9:** [§ 28 SGB II – Bildung und Teilhabe](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html)  
**S10:** [BMAS – Leistungen des Bildungspakets](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket.html)  
**S11:** [Bundestag – Bürgerrat Ernährung](https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse20/weitere_gremien/buergerraete/buergerrat_th1/umsetzung)  
**S12:** [Wissenschaftlicher Dienst – Gesetzgebungskompetenz](https://www.bundestag.de/resource/blob/1025338/WD-3-079-24-pdf.pdf)  
**S13:** [Destatis – Krankenhäuser 2024](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Tabellen/eckzahlen-krankenhaeuser.html)  
**S14:** [Destatis – Pflegebedürftige 2023](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html)  
**S15:** [15. DGE-Ernährungsbericht](https://www.dge.de/wissenschaft/ernaehrungsberichte/15-dge-ernaehrungsbericht/)  
**S16:** [BMLEH – Klinikverpflegung](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/ernaehrung-im-alter/qualitaetsstandard-kliniken-krankenhausessen.html)  
**S17:** [BMLEH – Seniorenverpflegung](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/ernaehrung-im-alter/qualitaetsstandards-senioreneinrichtungen.html)  
**S18:** [EU-Verordnung 852/2004 – Lebensmittelhygiene](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/852)  
**S19:** [§ 43 Infektionsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html)  
**S20:** [BfR – Schutz empfindlicher Personengruppen](https://www.bfr.bund.de/presseinformation/sicher-verpflegt-schutz-vor-lebensmittelinfektionen-in-gemeinschaftseinrichtungen/)  
**S21:** [BfR – Norovirus-Ausbruch 2012](https://www.bfr.bund.de/lebensmittel-und-futtermittelsicherheit/bewertung-mikrobieller-risiken-von-lebensmitteln/lebensmittelbedingte-krankheitsausbrueche/norovirus-ausbruch-2012/)  
**S22:** [RKI – Lebensmittelbedingte Ausbrüche](https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Ausbrueche-von-Infektionskrankheiten/lebensmittelbedingt/lebensmittelbedingte-ausbrueche.html)  
**S23:** [LMIDV – Lebensmittelinformation](https://www.gesetze-im-internet.de/lmidv/BJNR227210017.html)  
**S24:** [BMLEH – Allergenkennzeichnung](https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/allergenkennzeichnung.html)  
**S25:** [Bio-AHVV](https://www.gesetze-im-internet.de/bio-ahvv/)  
**S26:** [BMLEH – Bio in der Außer-Haus-Verpflegung](https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-ausser-haus-verpflegung.html)  
**S27:** [UBA – Nachhaltige Kantinen und Mensen](https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/besser-essen-in-kantinen-mensen)  
**S28:** [UBA – Umweltaspekte in der Vergabe](https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaf
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