Dossier CI
Reiseveranstalter, Reisebüros, Online-Reisevermittlung, Pauschalreisen und Kundengeldabsicherung
Problemregister: DE-3151 bis DE-3200
Gesamtstand: 3.200 erfasste Probleme in 63 Dossiers
Datenstand: 24. August 2026
Bewertungslegende
- B: durch Primärquelle belastbar belegt
- T: belegte Ausgangsdaten, aber problembezogene Bewertung teilweise analytische Schlussfolgerung
- O: plausible offene Frage; nicht belastbar quantifizierbar
- Priorität: P1 hoch, P2 mittel, P3 nachrangig
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# Dossier CI – Reiseveranstalter, Reisebüros, Online-Reisevermittlung, Pauschalreisen und Kundengeldabsicherung **Problemregister:** DE-3151 bis DE-3200 **Gesamtstand:** 3.200 erfasste Probleme in 63 Dossiers **Datenstand:** 24. August 2026 **Bewertungslegende** - **B:** durch Primärquelle belastbar belegt - **T:** belegte Ausgangsdaten, aber problembezogene Bewertung teilweise analytische Schlussfolgerung - **O:** plausible offene Frage; nicht belastbar quantifizierbar - **Priorität:** P1 hoch, P2 mittel, P3 nachrangig ## 1. Kernbefund Deutschland besitzt inzwischen einen grundsätzlich funktionsfähigen Schutz für Pauschalreisende. Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat die FTI-Insolvenz bewältigt und damit gezeigt, dass auch der Ausfall eines sehr großen Veranstalters nicht mehr automatisch zu einer staatlichen Ad-hoc-Rettung oder massenhaften Anspruchsausfällen führen muss. Die Problemlage liegt deshalb nicht primär im völligen Fehlen von Regeln, sondern in fünf strukturellen Schwächen: 1. Die Grenze zwischen Pauschalreise, Einzelleistung, Vermittlung und derzeit noch „verbundener Reiseleistung“ ist für Reisende schwer erkennbar. 2. Erstattungen funktionieren rechtlich klarer als praktisch; Datenqualität, Zahlungsketten und Zuständigkeitsfragen erzeugen Verzögerungen. 3. Der DRSF schützt den Großveranstaltermarkt zentral, während kleinere Veranstalter weiterhin über unterschiedliche Versicherer oder Banken abgesichert werden können. 4. Online-Vermittler beeinflussen Preiswahrnehmung, Rankings und Kaufentscheidungen, ohne dass die tatsächliche Einhaltung aller Transparenzpflichten laufend messbar wäre. 5. Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsinformationen sind rechtlich oder freiwillig vorhanden, aber nicht in einer einheitlichen, vergleichbaren und verlässlich geprüften Buchungslogik zusammengeführt. Die FTI-Abwicklung illustriert beides: Bis Januar 2026 waren nach Angaben im Tourismusausschuss knapp 188.000 von 189.000 Anträgen bearbeitet. Gleichzeitig entfielen laut DRSF 70–80 % der Bearbeitungszeit auf das Prüfen, Validieren und Zusammenführen von Daten. Die letzten rund 70 Millionen Euro benötigten mehr als ein Jahr. [Bundestagsprotokoll vom 14. Januar 2026](https://www.bundestag.de/resource/blob/1156534/protokoll_16.pdf) ## 2. Definition und Abgrenzung Erfasst werden: - Reiseveranstalter, - stationäre und digitale Reisebüros, - Online-Reisebüros und Flugvermittler, - Anbieter von Pauschalreisen, - derzeit noch Vermittler verbundener Reiseleistungen, - der DRSF sowie alternative Absicherer kleiner Veranstalter, - buchungsbezogene Preis-, Ranking-, Informations-, Erstattungs- und Beschwerdeprozesse. Eine Pauschalreise besteht grundsätzlich aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungsarten für dieselbe Reise. Bei der Kombination einer Hauptreiseleistung mit einer sonstigen touristischen Leistung greift das Pauschalreiserecht unter anderem dann, wenn Letztere mindestens 25 % des Gesamtwerts ausmacht oder ein wesentliches Merkmal darstellt. [§ 651a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html) Nicht erneut gezählt werden: - Unterkunftsmängel und anbieterseitige Abhängigkeit von Buchungsplattformen: Dossier CH, - Flug-, Bahn-, Bus- oder Fahrgastrechte als eigenständige Verkehrsprobleme: spätere Verkehrsdossiers, - allgemeine Datenschutz-, Cyber- und Dark-Pattern-Probleme: nur hier erfasst, soweit ein konkreter Reisevermittlungsbezug besteht, - allgemeiner Personalmangel im Gastgewerbe: Dossiers CG/CH. ## 3. Zentrale Teilprobleme Die 50 Registereinträge lassen sich zu zehn Problemkomplexen bündeln: 1. wirtschaftliche Heterogenität zwischen Reisebüros und Veranstaltern, 2. geringe Transparenz über Ertrag, Konzentration und regionale Versorgung, 3. komplizierte Produkt- und Verantwortungsgrenzen, 4. Friktionen bei Storno, Mängeln und Erstattungen, 5. Übergangslücke bis zur Anwendung der EU-Reform 2029, 6. unterschiedliche Insolvenzsicherung großer und kleiner Veranstalter, 7. hohe Abhängigkeit der Erstattungen von standardisierten Kundendaten, 8. manipulationsanfällige Preis-, Ranking- und Bewertungsdarstellungen, 9. schwach vergleichbare Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsinformationen, 10. fragmentierte Beschwerde-, Erstattungs- und Durchsetzungsstatistik. ## 4. Kennzahlen | Kennzahl | Wert | Einordnung | |---|---:|---| | Unternehmen WZ 79, 2024 | 11.258 | Reisebüros, Veranstalter und Reservierungsdienste | | Tätige Personen | 90.136 | einschließlich Selbstständiger und mithelfender Familienangehöriger | | Vollzeitäquivalente | 66.620 | 73,9 % der Zahl tätiger Personen; kein Beleg, dass die Differenz unfreiwillig ist | | Branchenumsatz | 37,56 Mrd. € | nicht mit Wertschöpfung oder Vermittlungsprovision gleichzusetzen | | Bruttowertschöpfung | 6,27 Mrd. € | wesentlich kleiner als der ausgewiesene Umsatz | | Reisebüros | 7.186 Unternehmen; 36.211 Personen; 5,01 Mrd. € Umsatz | kleinteiliger als Veranstaltersegment | | Reiseveranstalter | 2.685 Unternehmen; 38.937 Personen; 30,05 Mrd. € Umsatz | rund 80 % des WZ-79-Umsatzes; kein Nachweis eines 80-prozentigen Marktanteils einzelner Konzerne | | Erzeugerpreisindex WZ 79 | 2021: 100; 2025: 131,0 | nominaler Anstieg um 31 %; keine Gewinnmargenaussage | | Reisen mit Übernachtung 2025 | 274 Mio.; −1,1 % zum Vorjahr | Inlandsreisen +3,9 %, Auslandsreisen −8,3 % | | Geschäftsreisen 2025 | 41 Mio.; +10,5 % | noch 0,2 % unter 2019 | | DRSF-versicherte Veranstalter | 212 | davon 171 verpflichtend, 41 freiwillig; Stand 30.06.2026 | | Vom DRSF geschützte Reisende | etwa 24 Mio. jährlich | Eigenangabe des Fonds | | FTI, Stand Mai 2025 | 172.000 erledigte Anträge; 245 Mio. € ausgezahlt | weitere komplexe Fälle damals offen | | DRSF-Entgelt | derzeit 0,5 %; ab 01.11.2026 0,25 % | vom absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz | | Sicherheitsleistung | Startwert derzeit 7 %; ab 01.11.2026 5 % | neue Bandbreite 1–9 % | | Nachhaltigkeit wichtig | 67 % der Befragten 2024 | Einstellung | | Reisen mit Nachhaltigkeitskennzeichnung | rund 11 % im Jahr 2023 | tatsächliche Buchung | | Nachhaltigkeit ausschlaggebend | höchstens 5 % | deutliche Einstellungs-Verhaltens-Lücke | Die Unternehmenswerte stammen aus der [Destatis-Tabelle 48112-0002](https://genesis.destatis.de/datenbank/online/table/48112-0002), die Preisreihe aus [61311-0003](https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/61311/table/61311-0003). Bei den Umsatzwerten ist zu beachten, dass durchlaufende oder gebündelte Reiseleistungen die Vergleichbarkeit mit klassischen Dienstleistungsumsätzen begrenzen. ## 5. Historische Entwicklung - **Seit Juli 2018:** Anwendung des reformierten deutschen Pauschalreiserechts zur Richtlinie 2015/2302. - **September 2019:** Thomas-Cook-Insolvenz offenbart, dass die damalige jährliche Haftungsbegrenzung des Versicherungssystems für einen Großschaden nicht ausreichte. - **2020:** COVID-19 führt zu massenhaften Stornierungen, Liquiditätsproblemen und Konflikten über Erstattungen und Gutscheine. - **2021:** Einführung des Reisesicherungsfondsgesetzes und Aufnahme der DRSF-Tätigkeit. - **Juni 2024:** FTI und BigXtra melden Insolvenz an; erster großer Belastungstest des neuen Systems. - **Mai 2025:** DRSF meldet 172.000 erledigte FTI-Anträge und 245 Millionen Euro Erstattungen. - **April/Mai 2026:** EU-Richtlinie 2026/1024 wird verabschiedet und tritt am 28. Mai 2026 in Kraft. - **29. September 2028:** Umsetzungsfrist für Deutschland. - **29. März 2029:** neue Regeln müssen angewendet werden. [Richtlinie (EU) 2026/1024](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/1024/oj/eng) ## 6. Regionale Unterschiede Belastbar quantifizierbare regionale WZ-79-Daten zu Betriebsdichte, stationärer Beratung, Beschwerden, Insolvenzen und Erstattungszeiten liegen nicht in einer hinreichend aktuellen, öffentlich leicht nutzbaren Gesamtschau vor. Plausibel, aber nicht hinreichend quantifiziert sind: - geringere stationäre Beratungsdichte in ländlichen Räumen, - größere Bedeutung telefonischer oder digitaler Vermittlung außerhalb urbaner Zentren, - Nachteile für Menschen mit geringer Digitalkompetenz, - höhere Bedeutung spezialisierter Reisebüros für ältere, behinderte oder komplex reisende Personen. Dass digitale Verfahren allein nicht alle Betroffenen erreichen, zeigte FTI: Der DRSF ergänzte sein Onlineportal ausdrücklich um postalische Zugangswege. [DRSF-Schlussbilanz](https://drsf.reise/pressemeldungen/fti-insolvenz-drsf-zieht-vorlaeufige-schlussbilanz/) ## 7. Internationaler Vergleich Das materielle Pauschalreiserecht ist europäisch harmonisiert, die nationalen Insolvenzsicherungssysteme sind es nicht vollständig. Die EU-Folgenabschätzung stellte Unterschiede bei Sicherungsmechanismen, KMU-Ausnahmen, Berechnung und Abdeckung fest. [EU-Folgenabschätzung 2023](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52023SC0906) Deutschland hat nach Thomas Cook ein zentralisiertes Fondsmodell für Veranstalter ab zehn Millionen Euro einschlägigem Jahresumsatz gewählt. Kleinere Veranstalter dürfen dagegen weiterhin Versicherungen oder Bankgarantien verwenden. Die Richtlinie 2026/1024 verlangt künftig unter anderem: - vollständige öffentliche Onlineverzeichnisse abgesicherter Veranstalter, - Erstattung nach Insolvenz grundsätzlich binnen sechs Monaten, ausnahmsweise binnen neun Monaten, - klare Insolvenzinformationen, - Beschwerdesysteme der Veranstalter, - B2B-Erstattung durch Leistungserbringer binnen sieben Tagen, - freiwillige, insolvenzgeschützte Gutscheine, - Anwendung der deutschen Umsetzung erst ab März 2029. Die Abschaffung der Konstruktion „verbundene Reiseleistungen“ ab 2029 bestätigt, dass die bisherige Kategorie europäischen Institutionen zufolge mehr Rechtsunsicherheit als nachweisbaren Nutzen erzeugte. ## 8. Ursachen - mehrstufige Wertschöpfung aus Veranstalter, Vermittler, Fluggesellschaft, Hotel, Zahlungsdienstleister und Absicherer, - rechtlich unterschiedliche Produkte, die im Buchungsprozess ähnlich aussehen, - hohe Vorauszahlungen und saisonale Kundengeldbestände, - fehlende B2B-Erstattungsfrist im derzeitigen Recht, - uneinheitliche Kunden-, Zahlungs- und Buchungsdaten, - provisions- und rankingbasierte Plattformmodelle, - Informationsasymmetrie über Gebühren, Absicherung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, - grenzüberschreitende Unternehmen und Leistungserbringer, - fixe Compliancekosten, die kleine Anbieter relativ stärker belasten, - unvollständige öffentliche Statistiken über Beschwerden und tatsächliche Rechtsdurchsetzung. ## 9. Staatliche Verantwortung - **Bundestag und BMJV:** Pauschalreiserecht, DRSF-Gesetzgebung, Umsetzung der Richtlinie 2026/1024. - **BMJV:** Aufsicht über den DRSF; nach § 18 RSG kann sie auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. - **BMF und BMWE:** Beteiligung an staatlicher Absicherung, Finanzierungs- und Anlagefragen. - **BaFin:** Fachbeteiligung bei Finanz- und Anlagefragen; keine allgemeine Pauschalreiserechtsaufsicht. - **Bundesamt für Justiz und Länderbehörden:** Verbraucherschutz- und Rechtsdurchsetzungsaufgaben je nach Tatbestand. - **EU-Kommission und CPC-Netzwerk:** koordinierte grenzüberschreitende Durchsetzung. - **Gerichte:** Konkretisierung unbestimmter Begriffe wie „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“. - **Destatis:** Markt- und Beschäftigungsstatistik, jedoch keine vollständige Leistungs- oder Beschwerdestatistik. ## 10. Prägende politische Entscheidungen 1. Übertragung der EU-Pauschalreiserichtlinie in ein detailliertes BGB-Regime. 2. Beibehaltung unterschiedlicher Rechtsfolgen für Pauschalreisen und Einzelleistungen. 3. Einführung des DRSF ab 2021. 4. Pflichtmitgliedschaft erst ab zehn Millionen Euro einschlägigem Umsatz. 5. Zulassung einer Ein-Million-Euro-Haftungsbegrenzung bei alternativer Absicherung von Veranstaltern unter drei Millionen Euro Umsatz. 6. gesetzliches Zielkapital anhand eines 15-Prozent-Szenarios und einer Schadensannahme von 22 % des Umsatzes. 7. befristete staatliche Kreditabsicherung bis längstens 31. Oktober 2027. 8. Senkung von DRSF-Entgelt und Ausgangssicherheit zum November 2026. 9. keine vorgezogene vollständige Umsetzung der neuen EU-Regeln; reguläre Anwendung erst 2029. 10. bislang kein vollständiges öffentliches, absichererübergreifendes Veranstalterregister. ## 11. Direkte Kosten Belastbar bezifferbar: - FTI-Erstattungen: 245 Millionen Euro bis Mai 2025; die spätere Bundestagsanhörung nennt insgesamt rund 270 Millionen Euro. - Aktuelles DRSF-Entgelt: 0,5 % des einschlägigen Vorjahresumsatzes. - Ab November 2026 erwartete Entlastung: nach DRSF-Berechnung jährlich 70 Millionen Euro. - Reduktion gebundener Sicherheiten: laut DRSF einmalig rund 560 Millionen Euro. Dabei sind 560 Millionen Euro freigesetzte Sicherheiten **keine gesellschaftliche Kostenersparnis in gleicher Höhe**, sondern zunächst geringere gebundene Liquidität. Nicht belastbar quantifizierbar sind: - private Zeit- und Finanzierungskosten verspäteter Erstattungen, - Rechtsberatungs- und Gerichtskosten, - Ausfälle bei unzureichender Kleinveranstalterabsicherung, - Kosten irreführender Preis- und Rankingdarstellungen, - zusätzlicher Beratungsaufwand aufgrund unklarer Zuständigkeiten. ## 12. Indirekte und langfristige Kosten - Vertrauensverlust nach Insolvenzen oder langen Erstattungsprozessen, - Liquiditätsdruck auf Veranstalter bei gleichzeitigen Stornierungen, - Marktaustritt kleiner Anbieter durch fixe regulatorische und technische Kosten, - schwächerer Wettbewerb durch Plattform- und Datenvorteile großer Vermittler, - Fehlentscheidungen aufgrund unvollständiger Preis-, Emissions- oder Barrierefreiheitsdaten, - geringere Rechtsdurchsetzung bei kleinen individuellen Schäden, - mögliche fiskalische Belastung bei Inanspruchnahme der staatlichen DRSF-Kreditabsicherung, - langsamere Erholung der Nachfrage nach Großinsolvenzen. Eine seriöse monetäre Gesamtsumme ist **nicht belastbar quantifizierbar**. ## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize **Begünstigt werden:** - Reisende, die eine echte Pauschalreise bei einem wirksam abgesicherten Veranstalter buchen, - große Veranstalter durch die vertrauensbildende Wirkung des Fonds, - bonitätsstarke Veranstalter durch die ab November 2026 stärker differenzierten Sicherheiten, - große Plattformen durch Netzwerkeffekte, Datenbestände und Reichweite, - Reisende, die komplexe Leistungen aus einer Hand und mit einheitlicher Veranstalterhaftung erwerben. **Benachteiligt oder stärker belastet werden:** - Reisende, die den rechtlichen Produkttyp nicht erkennen, - Kunden kleiner Veranstalter mit alternativem und möglicherweise begrenztem Sicherungsmodell, - Menschen ohne sicheren digitalen Zugang, - lokale Reisebüros mit geringen Skaleneffekten, - Veranstalter, die Kundengelder absichern und zugleich hohe Vorauszahlungen an Leistungserbringer leisten, - Anbieter nachhaltiger oder barrierefreier Reisen, wenn ihre Qualitätsmerkmale in Rankings nicht vergleichbar abgebildet werden. **Fehlanreize:** - Rankings können durch Provisionen beeinflusst werden. - Vorauszahlungen verlagern Liquiditätsrisiken auf Reisende und Absicherungssysteme. - Vermittler können Zuständigkeitsunklarheit nutzen, sofern Vertragsrollen nicht prominent ausgewiesen werden. - Freiwillige Umweltinformationen bleiben lückenhaft, wenn emissionsärmere Angebote nicht systematisch bevorzugt werden. ## 14. Gegenargumente und faire Einordnung - Eine Pauschalreise bietet regelmäßig mehr Schutz als eine selbst zusammengestellte Reise: Der Veranstalter haftet grundsätzlich für das Gesamtpaket. - Der DRSF hat FTI überwiegend erfolgreich bewältigt; rund 80 % der bis Mai 2025 ausgezahlten Summe war bereits bis Herbst 2024 geflossen. - Komplexe Einzelfallprüfungen sind teilweise notwendig, um Doppelzahlungen und Betrug zu verhindern. - Sicherheiten und Beiträge dürfen nicht beliebig niedrig sein, weil der Schutz sonst erst im Krisenfall als unzureichend sichtbar wird. - Unterschiedliche Produkte benötigen teilweise unterschiedliche Regeln; vollständige Vereinheitlichung kann Preis und Angebotsvielfalt beeinträchtigen. - Provisionsbeeinflusste Rankings sind nicht automatisch rechtswidrig, wenn ihre Hauptparameter und kommerziellen Einflüsse transparent erklärt werden. - Dynamische Preise sind nicht per se manipulativ; problematisch werden sie bei irreführender Vergleichsbasis oder verschleierter Personalisierung. - Nachhaltigkeitsinformationen allein ändern das Buchungsverhalten nicht: 67 % äußern Interesse, aber nur bei höchstens 5 % der Reisen ist Nachhaltigkeit ausschlaggebend. - Kleine Vermittler und Veranstalter können durch umfassende Melde- und Erstattungspflichten relativ stark belastet werden. - Die neue EU-Richtlinie schließt mehrere erkannte Lücken bereits, allerdings erst ab 2029. ## 15. Daten- und Wissenslücken Es fehlen insbesondere: - aktueller Marktanteil und HHI einzelner Veranstalter und Online-Vermittler, - regionale Dichte stationärer Reisebüros, - vollständige Zahl der über Versicherer und Banken abgesicherten Kleinveranstalter, - öffentlich vergleichbare Erstattungszeiten sämtlicher Absicherer, - Beschwerdezahlen nach Anbieter, Problemart und Ausgang, - tatsächliche Einhaltung der 14-Tage-Frist, - Quote berechtigter und abgelehnter DRSF-Anträge, - Insolvenzschäden unterhalb der Zehn-Millionen-Euro-Schwelle, - Preisaufschläge und Margen entlang der Vermittlungskette, - Häufigkeit personalisierter Preise, - aktuelle Reisebranchendaten zu Dark Patterns und Fake Reviews, - Nutzung und Qualität von Barrierefreiheitsangaben, - vollständige Emissionen gebündelter Reisen, - Verteilung der Compliancekosten nach Unternehmensgröße. ## 16. Reformoptionen **P1 – kurzfristig** 1. Vollständiges, amtlich verifiziertes Onlineverzeichnis aller abgesicherten Veranstalter – einschließlich Versicherer und Banken. 2. Maschinenprüfbarer Sicherungsschein mit QR-Code und direkter Absichererbestätigung. 3. Verbindlicher DRSF-Datenstandard für Buchungs-, Kontakt-, Inkasso- und Zahlungsinformationen. 4. Jährlicher DRSF-Stresstest mit veröffentlichten Szenarien, ohne Geschäftsgeheimnisse offenzulegen. 5. Öffentliches Erstattungsdashboard: Fälle, Median, 90. Perzentil, Ablehnungen und offene Komplexfälle. 6. Überprüfung der Zehn- und Drei-Millionen-Euro-Schwellen sowie der Ein-Million-Euro-Haftungsbegrenzung anhand realer Schadensdaten. 7. Schwerpunktkontrollen großer Reiseplattformen zu Gesamtpreis, Ranking, Rabatten, Knappheitssignalen und Erstattungswegen. 8. Umsetzung zentraler EU-Verbesserungen deutlich vor März 2029, soweit unionsrechtlich zulässig. **P2 – mittelfristig** 9. Sieben-Tage-B2B-Erstattungsregel zwischen Leistungserbringer und Veranstalter. 10. Einheitliche, anbieterübergreifende Beschwerde- und Schlichtungsstatistik. 11. strukturierte Barrierefreiheitsfelder statt freier Werbetexte, 12. Integration des EU Flight Emissions Label in Reiseportale und Pauschalreiseangebote, 13. standardisierte Gesamtreise-Emissionen für Verkehr, Unterkunft und wesentliche Zusatzleistungen, 14. klare Kennzeichnung, wer Vertragspartner, Vermittler, Veranstalter und Erstattungsschuldner ist, 15. dauerhaft gleichwertiger postalischer und telefonischer Zugang zu Insolvenzverfahren. **P3 – evaluativ** 16. Untersuchung einer einheitlichen Mindestabsicherung auch unter zehn Millionen Euro, 17. unabhängige Evaluation des DRSF nach Auslaufen der staatlichen Rückendeckung, 18. regionale Untersuchung der Beratungsversorgung und digitalen Ausschlüsse. ## 17. Umsetzungsbarrieren - Schutzbedarf und Liquiditätsbelastung stehen in einem echten Zielkonflikt. - DRSF, Veranstalter, Vermittler und Leistungserbringer besitzen unterschiedliche Datenmodelle. - Geschäftsgeheimnisse erschweren detaillierte Stresstests und Marktanteilsberichte. - kleine Unternehmen tragen fixe IT- und Compliancekosten relativ stärker, - grenzüberschreitende Anbieter erfordern koordinierte EU-Durchsetzung, - die Richtlinie 2026/1024 lässt eine längere Umsetzungsfrist zu, - Emissionsberechnungen verschiedener Reisebestandteile sind me … (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)