Dossier 9

Migration, Asyl und Integration

Datenstand: 23. August 2026. Für vollständig konsolidierte Jahresdaten ist meist 2025, teilweise 2024, das jüngste verfügbare Berichtsjahr.

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# Dossier 9 – Migration, Asyl und Integration

**Datenstand:** 23. August 2026. Für vollständig konsolidierte Jahresdaten ist meist 2025, teilweise 2024, das jüngste verfügbare Berichtsjahr.

## 1. Kernaussage

Deutschland hat nicht ein einheitliches „Migrationsproblem“, sondern fünf miteinander verknüpfte Steuerungsaufgaben:

1. Die alternde Volkswirtschaft benötigt Arbeits- und Fachkräftezuwanderung.
2. Schutzmigration verursacht zunächst hohe Aufnahme-, Transfer- und Integrationskosten, bevor Erwerbsbeiträge entstehen können.
3. Asylverfahren, Dublin-System und Rückführungen funktionieren zu langsam beziehungsweise lückenhaft.
4. Belastungen konzentrieren sich räumlich bei Kommunen, Schulen, Kitas und auf angespannten Wohnungsmärkten.
5. Politik und Statistik vermischen häufig Staatsangehörigkeit, Einwanderungsgeschichte, Aufenthaltsstatus und Zuwanderungsgrund.

Die entscheidende Trennlinie verläuft daher nicht zwischen „Deutschen“ und „Migranten“, sondern zwischen unterschiedlich qualifizierten und rechtlich völlig verschiedenen Gruppen sowie zwischen gelungener, verzögerter und gescheiterter Integration.

## 2. Definitionen und Grundgesamtheiten

- **Deutsche Staatsangehörige mit Einwanderungsgeschichte** werden in Staatsangehörigkeitsstatistiken als Deutsche gezählt. Das gilt auch für Eingebürgerte und viele in Deutschland geborene Nachkommen.
- **Einwanderungsgeschichte** im engeren Destatis-Sinn liegt vor, wenn eine Person selbst oder beide Eltern seit 1950 eingewandert sind. 2025 waren das 21,8 Millionen Menschen; weitere 4,2 Millionen hatten nur einen eingewanderten Elternteil. 56,8 Millionen hatten keine Einwanderungsgeschichte. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/einwanderungsgeschichte-laender.html)
- **Migrationshintergrund** ist breiter definiert. Nach diesem Konzept lebten 2025 rund 25,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in privaten Hauptwohnsitzhaushalten, darunter rund 13,4 Millionen deutsche und 12,2 Millionen ausländische Staatsangehörige. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/migrationshintergrund-wohnsitz.html)
- **Ausländische Staatsangehörige:** Ende 2025 waren 14,07 Millionen im Ausländerzentralregister erfasst. Davon waren 5,0 Millionen EU-Bürger. 1,7 Millionen Ausländer waren in Deutschland geboren. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/auslaenderstatistik-stichtag.html)
- **EU-Zuwanderer** benötigen aufgrund der Freizügigkeit grundsätzlich keinen deutschen Aufenthaltstitel.
- **Erwerbs-, Bildungs- und Familienmigration aus Drittstaaten** beruht auf jeweils unterschiedlichen Aufenthaltstiteln.
- **Asylantragsteller** befinden sich in einem Prüfverfahren; sie sind nicht automatisch anerkannt oder dauerhaft aufenthaltsberechtigt.
- **Schutzberechtigte** besitzen einen humanitären Aufenthaltstitel – etwa als Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte oder nach einem Abschiebungsverbot.
- **Ukrainische Geflüchtete** erhalten überwiegend vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG und durchlaufen normalerweise kein reguläres Asylverfahren.
- **Duldung** ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung.
- **Vollziehbar Ausreisepflichtige** umfassen mehr Personen als nur abgelehnte Asylbewerber.
- **Irreguläre Migration** kann statistisch nur unvollständig erfasst werden. Grenzfeststellungen sind weder eine Bestandszahl noch zwingend eine Zahl unterschiedlicher Personen.

## 3. Zentrale Teilprobleme

1. Unzulässige Vermischung von Staatsangehörigkeit, Herkunft, Status und Zuwanderungsgrund.
2. Sinkende Attraktivität Deutschlands für EU- und arbeitsmarktorientierte Zuwanderung.
3. Fortbestehende Sekundärmigration innerhalb Europas und geringe Wirksamkeit des Dublin-Systems.
4. Lange Asyl-, Gerichts- und aufenthaltsrechtliche Verfahren.
5. Eine große, überwiegend geduldete ausreisepflichtige Bevölkerung.
6. Lücken bei Identitätsklärung, Passersatzpapieren und Kooperation der Herkunftsstaaten.
7. Räumlich ungleich verteilte Aufnahme- und Integrationskapazitäten.
8. Engpässe bei Wohnraum, Schulen, Kitas, Ausländerbehörden und Sprachkursen.
9. Langsame Arbeitsmarktintegration bestimmter Schutzgruppen, besonders von Frauen.
10. Hoher Transferbezug ukrainischer und anderer Schutzsuchender trotz steigender Beschäftigung.
11. Nicht oder verspätet anerkannte Qualifikationen und Beschäftigung unterhalb des Ausbildungsniveaus.
12. Große Bildungs-, Sprach- und Armutsrisiken bei einem Teil der Kinder.
13. Soziale Isolation und kleinräumige Konzentration statt regelmäßiger Kontakte zur Aufnahmegesellschaft.
14. Überproportionale Kriminalitätsbelastung bestimmter junger männlicher Gruppen und Mehrfachtäter.
15. Fehlende kohortenbezogene fiskalische Gesamtbetrachtung.
16. Zersplitterte Verantwortung zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen.

## 4. Zentrale Kennzahlen

| Kennzahl | Ergebnis |
|---|---:|
| Nettozuwanderung 2025 | +235.000 |
| Bevölkerung Ende 2025 | 83,5 Mio., rund 110.000 weniger als 2024 |
| Menschen mit Einwanderungsgeschichte 2025 | 21,8 Mio. |
| Ausländische Staatsangehörige im AZR | 14,07 Mio. |
| Schutzsuchende Ende 2025 | 3,236 Mio. |
| Anerkannter Schutzstatus | 2,698 Mio. |
| Davon befristeter Schutzstatus | 2,376 Mio. |
| Offener Schutzstatus | 360.500 |
| Abgelehnter Schutzstatus innerhalb der Schutzsuchendenstatistik | 178.330 |
| Vorübergehender Schutz nach § 24 | rund 1,09 Mio. |
| Asylerstanträge 2025 | 113.236 |
| Asylfolgeanträge 2025 | 55.307 |
| BAMF-Entscheidungen 2025 | 310.930 |
| Gesamtschutzquote | 28,1 % |
| Schutzquote ohne formelle Entscheidungen | rund 37,5 % |
| Anhängige BAMF-Verfahren Ende 2025 | 101.606 |
| Durchschnittliche behördliche Verfahrensdauer | 12,2 Monate |
| Vollziehbar Ausreisepflichtige Ende 2025 | 232.067 |
| Davon geduldet | 190.974 |
| Abschiebungen 2025 | 22.787 |
| Freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigung | 36.177 |
| Feststellungen unerlaubter Einreise 2025 | 62.526 |
| Bruttoausgaben AsylbLG 2024 | 6,72 Mrd. Euro |

Die Nettozuwanderung sank von 430.000 im Jahr 2024 auf rund 235.000 im Jahr 2025. Gleichzeitig reichte sie erstmals seit Jahren nicht aus, das Geburtendefizit von rund 352.000 Menschen auszugleichen. [Destatis Wanderungen](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_184_12411.html), [Destatis Bevölkerung](https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_203_124.html)

## 5. Historische Entwicklung

- Die Gastarbeiteranwerbung bis 1973 war überwiegend arbeitsmarktorientiert, ohne dass Deutschland sich politisch als Einwanderungsland verstand.
- Der Asylkompromiss von 1992/93 begrenzte den Zugang über sichere Drittstaaten.
- Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 wurden Aufenthaltstitel neu geordnet und Integrationskurse institutionalisiert.
- Ab 2011 verstärkte die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Mittel- und Osteuropa die arbeitsmarktorientierte EU-Zuwanderung.
- 2015/16 kam es zu einem außergewöhnlichen Anstieg der Schutzmigration. Die Zahl der registrierten Schutzsuchenden stieg von weniger als 500.000 in den 2000er-Jahren auf knapp 1,6 Millionen Ende 2016.
- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 und seine Reform ab 2023 erweiterten die Erwerbsmigration aus Drittstaaten.
- Seit 2022 erhöhte der russische Angriffskrieg die Schutzbevölkerung um mehr als eine Million Ukrainer.
- Ende 2025 lebten 3,24 Millionen Schutzsuchende in Deutschland – etwa doppelt so viele wie Ende 2016. [Destatis-Zeitreihe](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/schutzsuchende-zeitreihe-schutzstatus.html)

## 6. Regionale Unterschiede

Ende 2024 entsprachen die Schutzsuchenden deutschlandweit rund 4,0 % der Bevölkerung. Besonders hohe Anteile hatten Bremen mit etwa 6,6 %, das Saarland mit 5,4 %, Berlin mit 5,3 % und Hamburg mit 5,1 %. Absolut lebten die meisten in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. [Destatis-Ländertabelle](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/schutzsuchende-bundeslaender.html)

Die Belastung hängt jedoch nicht nur von der Personenzahl ab:

- Großstädte besitzen mehr Arbeitsplätze, Netzwerke und Beratungsangebote, aber besonders angespannte Wohnungsmärkte.
- Ländliche Regionen haben teilweise freien Wohnraum, aber weniger Sprachkurse, ÖPNV, Ärzte, Arbeitgeber und spezialisierte Behörden.
- Der Königsteiner Schlüssel verteilt Asylsuchende nach Bevölkerung und Steueraufkommen, nicht nach tatsächlich freiem Wohnraum, Schulplätzen oder Verwaltungskapazität.
- Anerkannte Schutzberechtigte und EU-Bürger können später in andere Regionen weiterziehen. Die Erstverteilung entspricht daher nicht dauerhaft der tatsächlichen Belastung.

## 7. Internationaler Vergleich

Deutschland war 2024 in absoluten Zahlen das wichtigste Asylzielland im europäischen Vergleich, lag mit rund drei Anträgen je 1.000 Einwohner aber nur auf Rang neun der EU-plus-Staaten. 2025 sanken die Erstanträge EU-weit auf rund 669.400; Deutschland gehörte weiterhin zu den großen Aufnahmestaaten, war pro Kopf aber nicht Spitzenreiter. [Destatis/Eurostat](https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Bevoelkerung/EUAsylantraege.html)

Bemerkenswert ist die Entwicklung der EU-Freizügigkeit: 2024 standen rund 510.000 Zuzügen von EU-Bürgern etwa 534.000 Fortzüge gegenüber. Der Saldo wurde erstmals seit 2008 negativ. Auch 2025 war der EU-Saldo negativ. Das schwächt die These, Deutschland ziehe automatisch ausreichend europäische Arbeitskräfte an.

Im Wintersemester 2024/25 studierten rund 492.000 ausländische Studierende in Deutschland, darunter 402.000 mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Deutschland gewinnt damit viele potenzielle Fachkräfte, misst aber deren langfristigen Verbleib und Abwanderungsgründe noch unzureichend. [Migrationsbericht 2024](https://dserver.bundestag.de/btd/21/043/2104300.pdf)

## 8. Ursachen

### Migration und Auswahl

- Demografisches und wirtschaftliches Gefälle zwischen Deutschland und Herkunftsländern.
- Krieg, Verfolgung und Staatszerfall.
- Familien- und Diasporanetzwerke.
- EU-Freizügigkeit sowie Sekundärmigration im Schengen-Raum.
- Unterschiedliche Löhne, Sozialschutz- und Bildungssysteme.
- Langsame Visa-, Anerkennungs- und Ausländerbehördenverfahren, die erwünschte Arbeitsmigration bremsen.

### Verzögerte Integration

- Fehlende Deutschkenntnisse und Alphabetisierungsbedarf.
- Unsicherer Aufenthaltsstatus und lange Verfahren.
- Fehlende Kinderbetreuung, insbesondere bei geflüchteten Frauen.
- Nicht anerkannte oder nicht dokumentierte Qualifikationen.
- Gesundheitliche und psychische Belastungen.
- Wohnsitzauflagen, schlechte Verkehrsanbindung und lokale Arbeitsmarktlage.
- Konzentration in Haushalten, Wohngebieten und Schulen mit wenig deutschsprachigem Kontakt.

### Rückführungsdefizite

- Rechtliche Abschiebungsverbote, Krankheit und familiäre Bindungen.
- Fehlende Identitätsdokumente und unklare Staatsangehörigkeit.
- Nichtkooperation von Herkunftsländern.
- Untertauchen beziehungsweise fehlende Erreichbarkeit.
- Mangel an Haftplätzen, Personal und Flügen.
- Gerichtsverfahren und fehleranfällige Bescheide.
- Jahrelange Duldung, nach der Bleiberechtsregelungen sachlich und humanitär immer wahrscheinlicher werden.

## 9. Verantwortung

| Akteur | Hauptverantwortung |
|---|---|
| EU | Außengrenzen, Schengen, Dublin/GEAS, Eurodac, temporärer Schutz |
| Bundestag/Bundesregierung | Aufenthalts-, Asyl-, Leistungs- und Staatsangehörigkeitsrecht; Visa- und Rücknahmeabkommen; Finanzierung |
| BAMF | Asylentscheidungen, Integrationskurse, Rückkehrförderung |
| Bundespolizei | Grenzkontrollen, unerlaubte Einreisen, Vollzug bestimmter Rückführungen |
| Auswärtiges Amt | Visa und diplomatische Kooperation mit Herkunftsstaaten |
| Bundesagentur/Jobcenter | Arbeitsvermittlung und SGB-II-Integration |
| Länder | Erstaufnahme, Abschiebungsvollzug, Polizei, Schulen, große Teile der Anerkennung |
| Kommunen | Unterbringung, Ausländerbehörden, Jugendhilfe, Kitas, lokale Integration |
| Verwaltungsgerichte | Rechtsschutz und endgültige Klärung strittiger Statusfragen |
| Arbeitgeber/Hochschulen | Rekrutierung, betriebliche Integration und Verbleib |
| Herkunftsstaaten | Identitätsfeststellung, Dokumente und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger |

Die Probleme sind daher weder ausschließlich auf „Berlin“ noch allein auf einzelne Kommunen zurückzuführen. Der Bund setzt überwiegend das Recht, während die Länder viele politisch besonders sichtbare Vollzugsaufgaben tragen.

## 10. Prägende politische Entscheidungen

- Integrationskurse und Neuordnung des Aufenthaltsrechts ab 2005.
- EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Osterweiterung.
- Aufnahme- und Verfahrensentscheidungen 2015/16.
- Integrationsgesetz 2016 mit Wohnsitzregelung und Arbeitsmarktmaßnahmen.
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 und Reform 2023/24.
- Vorübergehender Schutz für Ukrainer ab 2022.
- Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig Geduldete ab Ende 2022.
- Rückführungsverbesserungsgesetz und gesetzliche Grundlage der Bezahlkarte 2024. [Bundestag](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-duev-anpassunggesetz-997400)
- Verschärfte Grenzkontrollen und Zurückweisungen ab 2024/25.
- Zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab Juli 2025; Härtefälle bleiben möglich. [Bundestag](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-familiennachzug-1084812)

Diese Entscheidungen verfolgen teilweise gegensätzliche Ziele: humanitärer Schutz, Begrenzung, schnellere Arbeitsmarktintegration, Rückführung und Fachkräftegewinnung.

## 11. Direkte Kosten

2024 wurden brutto 6,72 Milliarden Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben, netto 6,42 Milliarden Euro. Davon entfielen 4,5 Milliarden Euro auf Grundleistungen und rund 754 Millionen Euro auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. [Destatis](https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/aktuell-asylbewerberleistungen-2024.html)

Diese Zahl ist keine Gesamtmigrationsbilanz:

- Anerkannte Schutzberechtigte und viele Ukrainer erscheinen überwiegend in SGB II, SGB XII oder regulären Sicherungssystemen.
- Arbeitsmigranten, EU-Bürger und Studierende sind keine AsylbLG-Leistungsbezieher.
- Schul-, Kita-, Polizei-, Gerichts-, Verwaltungs- und Wohnungsbaukosten sind nur teilweise enthalten.
- Steuer- und Sozialbeiträge werden nicht gegengerechnet.
- Bund, Länder und Kommunen verbuchen Kosten nach unterschiedlichen Abgrenzungen.

Der Bundeshaushalt 2025 veranschlagte rund 24 Milliarden Euro „flüchtlingsbezogene Aufwendungen“. Darin stecken jedoch auch Integrationsmaßnahmen, Sozialleistungen, internationale Aufgaben und Entlastungen anderer Ebenen; die Zahl darf nicht als direkte Ausgabe für neu angekommene Asylbewerber interpretiert werden. [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Video-Textfassungen/2024/textfassung-2024-09-10-einbringungsrede-bundestag.html)

Seit 2024 zahlt der Bund den Ländern 7.500 Euro je Asylerstantrag. Für 2024 wurden zunächst 1,75 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Länder reichen diese Mittel sehr unterschiedlich an Kommunen weiter. [Bund-Länder-Bericht](https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100330.pdf)

## 12. Indirekte Kosten und Nutzen

### Indirekte Kosten

- Verdrängungs- und Preiswirkungen in lokalen Mietwohnungsmärkten.
- Zusätzlicher Bedarf an Lehrern, Erziehern, Sozialarbeitern und Dolmetschern.
- Produktivitätsverluste durch lange Arbeitsverbote, Verfahren und Anerkennung.
- Belastung regulärer Unterrichts- und Verwaltungsangebote.
- Kosten von Kriminalität, Prävention, Strafverfahren und Opferhilfe.
- Politische Polarisierung und sinkendes Vertrauen bei sichtbaren Vollzugsdefiziten.
- Brain Waste: qualifizierte Personen arbeiten unterhalb ihres Ausbildungsniveaus.
- Opportunitätskosten öffentlicher Mittel.

### Nutzen

- Stabilisierung des Arbeitskräfteangebots und der Sozialbeitragsbasis.
- Besetzung von Engpass-, Pflege-, Logistik-, Bau-, Gastronomie- und IT-Berufen.
- Unternehmensgründungen, Konsum und zusätzliche Nachfrage.
- Jüngere Bevölkerungsstruktur.
- Internationale Hochschul-, Forschungs- und Unternehmensnetzwerke.
- Humanitärer und außenpolitischer Nutzen der Schutzgewährung.

Im August 2025 waren rund 5,88 Millionen ausländische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 265.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der deutschen Beschäftigten sank gleichzeitig um 245.000. Ohne ausländische Beschäftigte wäre die Gesamtbeschäftigung bereits rückläufig gewesen. [Bundesagentur für Arbeit](https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202510/arbeitsmarktberichte/lage-arbeitsmarkt/lage-arbeitsmarkt-d-0-202510-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

## 13. Gewinner, Verlierer und Anreize

### Tendenzielle Gewinner

- Schutzbedürftige und ihre Familien.
- Unternehmen mit Arbeits- und Fachkräftemangel.
- Hochschulen und Forschungsstandorte.
- Vermieter und Unterkunftsbetreiber in Märkten mit staatlich garantierter Nachfrage.
- Sprachkurs-, Beratungs- und Anerkennungsanbieter.
- Kommunen mit Bevölkerungsrückgang, sofern Beschäftigung und Integration gelingen.

### Tendenziell Belastete

- Kommunen mit starkem Zustrom und wenig Wohnraum.
- Lehrkräfte, Erzieher, Sozialarbeiter, Verwaltungs- und Polizeipersonal.
- Haushalte mit niedrigen Einkommen, die auf denselben günstigen Wohnraum angewiesen sind.
- Bereits ansässige Migranten, die in denselben Arbeitsmarkt- und Wohnsegmenten konkurrieren.
- Opfer von Straftaten – darunter auch überproportional häufig andere Migranten.
- Herkunftsländer bei dauerhafter Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte.

### Fehlanreize

- Der Bund beschließt Regelungen, während Länder und Kommunen einen erheblichen Vollzugs- und Kostenanteil tragen.
- Lange Verfahren erhöhen Bleibewahrscheinlichkeit und Integrationskosten unabhängig vom späteren Ergebnis.
- Duldungen verlängern Unsicherheit, können aber nach Jahren in Bleiberechte übergehen.
- Arbeitgeber profitieren von Zuwanderung, übernehmen aber Anerkennungs-, Sprach- und Integrationskosten nur teilweise.
- Kommunen mit erfolgreicher Arbeitsmarktintegration können durch Fortzug an attraktivere Standorte einen Teil des Nutzens verlieren.

## 14. Gegenargumente und Einordnung

### „Migration löst den demografischen Wandel“

Nur teilweise. 2025 verhinderte Nettozuwanderung einen noch stärkeren Bevölkerungsrückgang, konnte das Geburtendefizit aber nicht mehr ausgleichen. Entscheidend sind Alter, Qualifikation, Beschäftigung, Aufenthaltsdauer und Abwanderung.

### „Zuwanderer leben überwiegend von Sozialleistungen“

Für die Gesamtheit falsch. Die Beschäftigung wächst inzwischen ausschließlich durch ausländische Beschäftigte. Für bestimmte Schutzgruppen bleibt der Transferbezug aber hoch: Im August 2025 betrug die SGB-II-Quote bei Staatsangehörigen der acht wichtigsten Asylherkunftsländer 41,9 %, bei Ukrainern 55,0 %. [Bundesagentur](https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/arbeitsmarktberichte/faktenblatt-asyl8-ukr/faktenblatt-asyl8-ukr-d-0-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

### „Flüchtlingsintegration funktioniert nicht“

Zu pauschal. Bei der 2015 zugezogenen Kohorte lag die Beschäftigungsquote 2024 bei 64 %, gegenüber 70 % in der Gesamtbevölkerung. Geflüchtete Männer erreichten 76 %, bei Frauen besteht weiterhin eine große Lücke. [IAB](https://iab.de/presseinfo/10-jahre-fluchtmigration-beschaeftigungsquote-von-gefluechteten-naehert-sich-dem-durchschnitt-in-deutschland-an/)

Auch bei Ukrainern lag die Beschäftigung rund dreieinhalb Jahre nach Zuzug inzwischen bei etwa 50 %. [IAB](https://iab.de/presseinfo/arbeitsmarktintegration-ukrainischer-gefluechteter-verlaeuft-deutlich-schneller-als-bei-fruehere
… (Ansicht gekürzt; der gespeicherte Text ist vollständig)