Dossier CO

Polizei und innere Sicherheit

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# Dossier CO – Polizei und innere Sicherheit

## Personal, Präsenz, Ermittlungsfähigkeit, Kriminaltechnik, Digitalisierung, Kontrolle, Fehlerkultur und Vertrauen

**Register:** DE-3451 bis DE-3500  
**Stand:** 24. August 2026  
**Kumuliertes Register:** 3.500 Probleme in 69 Dossiers

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## 1. Kernbefund

Deutschlands Polizei ist weder pauschal „kaputtgespart“ noch durchgängig leistungsunfähig. Das Personal wurde wieder deutlich aufgestockt: Mitte 2024 wurden in den Kernhaushalten von Bund und Ländern rund **342.500 Vollzeitäquivalente** im Aufgabenbereich Polizei gezählt. 2019 waren es rund 322.500. Der Bundeshaushalt 2026 sieht mehr als fünf Milliarden Euro für die Bundespolizei und rund 1,24 Milliarden Euro für das BKA vor.

Das strukturelle Problem liegt weniger in einer einzigen bundesweiten Personallücke als in fünf miteinander verbundenen Defiziten:

1. **Personalstatistiken bilden Einsatzfähigkeit nur unzureichend ab.** Ausbildung, Verwaltung, Teilzeit und Kriminalämter werden mitgezählt; öffentlich vergleichbare Zahlen zu tatsächlich verfügbaren Streifen, Leitstellenbesetzung, Ermittlungsdiensten oder Auswertungsrückständen fehlen.
2. **Aufgaben, Belastungen und Personal werden föderal nicht nach einheitlichen Leistungskennzahlen gesteuert.** Weder Notrufreaktionszeiten noch Einsatzverfügbarkeit oder Ermittlungsdauer sind bundesweit vergleichbar.
3. **Die polizeiliche IT-Architektur bleibt fragmentiert.** Das Programm P20 macht Fortschritte, doch im Juni 2026 waren erst Rheinland-Pfalz und das Saarland produktiv an das gemeinsame Datenhaus angeschlossen. Die überwiegende Transformation wird für 2030 angestrebt.
4. **Die Kriminalität verlagert sich teilweise schneller in digitale und internationale Räume, als Personal, Forensik und Rechtsgrundlagen angepasst werden.** 2024 standen 131.391 inländischen Cybercrime-Fällen 201.877 aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort begangene Fälle gegenüber.
5. **Kontrolle, Beschwerdeauswertung und Fehlerlernen bleiben uneinheitlich.** Der Polizeibeauftragte des Bundes ist ein Fortschritt, deckt aber nur Bundespolizei, BKA und Bundestagspolizei ab. Die Länder haben sehr unterschiedliche Beauftragten- und Beschwerdemodelle.

**Gesamturteil:** hohe staatliche Ausgaben und ein realer Personalaufwuchs treffen auf unzureichende Wirkungssteuerung, lange IT-Transformationen, stark wachsende digitale Anforderungen sowie eine föderal uneinheitliche Kontroll- und Lernarchitektur.

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## 2. Definition und Abgrenzung

Untersucht werden:

- Schutz- und Kriminalpolizeien der Länder;
- Bundespolizei, BKA und Polizei beim Deutschen Bundestag;
- Leitstellen, Streifendienst, Ermittlungen, kriminaltechnische und digitale Auswertung;
- polizeiliche Informationssysteme einschließlich P20;
- Bodycams, automatisierte Analyse und biometrische Verfahren;
- Personalbelastung, Qualifizierung, Infrastruktur und Organisationskultur;
- Beschwerden, Identifizierbarkeit, interne Kontrolle und Polizeibeauftragte.

Nicht erneut gezählt werden:

- die Ursachen und Entwicklung einzelner Kriminalitätsarten;
- Strafverfahren, Staatsanwaltschaften und Gerichte als solche;
- Migration und Grenzpolitik als eigenständige Politikfelder;
- allgemeiner Datenschutz oder allgemeine Verwaltungsdigitalisierung;
- kommunale Ordnungsämter;
- Feuerwehr, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz.

Grenzkontrollen erscheinen daher nur insoweit, wie sie Kräfte, Überstunden, Ausbildung und andere Aufgaben der Bundespolizei beeinflussen.

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## 3. Zentrale Teilprobleme

### 3.1 Fehlende Leistungsdaten

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangs- und Hellfeldstatistik. Ihre Fallzahlen verändern sich auch durch Anzeigeverhalten, Kontrolldichte, Rechtsänderungen, Erfassungsregeln und Bearbeitungsfortschritt. Sie ist weder eine vollständige Kriminalitätsmessung noch eine unmittelbare Leistungsmessung der Polizei.

SKiD 2024 zeigt die Größenordnung des Dunkelfelds: Bezogen auf Viktimisierungen im Jahr 2023 wurden etwa 49,3 Prozent der Diebstähle, aber nur 19,7 Prozent der Cyberdelikte, 29,1 Prozent der Körperverletzungen, 6,2 Prozent der Sexualdelikte und 1,7 Prozent der verbalen Gewalt im Internet angezeigt. Polizeiliche Prioritäten orientieren sich damit zwangsläufig an einem je nach Delikt stark unterschiedlich verzerrten Ausschnitt.

Hinzu kommt, dass bundesweit öffentlich vergleichbare Daten fehlen zu:

- Annahme- und Reaktionszeiten des Notrufs 110;
- Zeit bis zum Eintreffen der Polizei;
- besetzten Streifen und tatsächlicher Flächenpräsenz;
- Zahl und Alter unbearbeiteter Ermittlungsverfahren;
- Wartezeiten kriminaltechnischer und digitalforensischer Auswertungen;
- Anwendung körperlicher Gewalt jenseits des Schusswaffengebrauchs;
- Beschwerden, Disziplinarverfahren und ihrer Ergebnisse.

### 3.2 Personalzahl ist nicht gleich Einsatzfähigkeit

Am 30. Juni 2024 zählte Destatis 354.700 Beschäftigte beziehungsweise 342.500 Vollzeitäquivalente im Aufgabenbereich Polizei. Darunter waren 60.600 Bundes- und 281.900 Länder-Vollzeitäquivalente.

Die Statistik umfasst jedoch auch:

- Verwaltungsbeschäftigte;
- Personal in Ausbildung;
- BKA und Landeskriminalämter;
- Beschäftigte außerhalb des sichtbaren Streifen- und Einsatzdienstes.

Sie beantwortet deshalb nicht, wie viele Kräfte nachts, am Wochenende oder in ländlichen Räumen unmittelbar verfügbar sind. Überstunden, Krankheit, Fortbildung, Bereitschaftseinsätze, Grenz- und Objektschutz sowie Ausgleichstage können die praktische Verfügbarkeit erheblich verändern.

### 3.3 Regionale Unterschiede ohne einheitliches Bedarfsmodell

Bei den Flächenländern reichte die Polizeidichte 2024 nach der breiten Destatis-Definition von **269 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg** bis zu **394 in Mecklenburg-Vorpommern**. Berlin erreichte als Stadtstaat 723, Hamburg 574 und Bremen 540.

Diese Werte sind keine Rangliste der Polizeileistung. Stadtstaaten tragen besondere Aufgaben und haben höhere Pendler-, Besucher- und Einsatzbelastungen. Flächenländer benötigen wiederum mehr Fahrzeit und dezentrale Standorte. Problematisch ist, dass kein öffentliches, bundesweit vergleichbares Bedarfsmodell die Faktoren Bevölkerung, Fläche, Pendler, Tourismus, Kriminalitätsstruktur, Großveranstaltungen und kritische Infrastruktur zusammenführt.

### 3.4 Dauerbelastung durch Grenzkontrollen und Sondereinsätze

Nach dem Tätigkeitsbericht 2025/26 des Polizeibeauftragten waren zeitweise bis zu 14.000 Bundespolizisten an etwa 60 Grenzkontrollstellen eingesetzt. Festgestellt wurden zahlreiche Überstunden, eine besonders hohe Belastung der Bereitschaftspolizei und Auswirkungen auf andere Kernaufgaben und Ausbildung.

Das ist keine Bewertung des politischen Nutzens der Grenzkontrollen. Es ist ein organisationsbezogener Befund: Werden lang anhaltende Zusatzaufgaben ohne transparente Vollkosten- und Verdrängungsrechnung angeordnet, bleiben die entfallenden Leistungen an anderer Stelle unsichtbar.

### 3.5 Gewalt gegen Polizeibeschäftigte

Die Zahl der in der PKS als Opfer verschiedener Gewaltdelikte erfassten Polizeivollzugsbeamten stieg von 79.191 im Jahr 2018 auf 106.875 im Jahr 2024. Die Deliktauswahl reicht allerdings von Mord und Körperverletzung bis Bedrohung, Nötigung und Widerstand; Opferzählungen sind nicht mit der Zahl verletzter Personen oder Einsätze gleichzusetzen.

Auch die Bundespolizei berichtet für 2025 trotz insgesamt sinkender Straftaten erneut über wachsende Gewalt gegen Einsatzkräfte. Diese Entwicklung erhöht Gesundheits-, Ausfall-, Fortbildungs- und Schutzbedarfe.

### 3.6 Psychische Belastung und Supervision

MEGAVO befragte in zwei Wellen jeweils mehr als 40.000 Polizeibeschäftigte. Als Belastungsfaktoren wurden unter anderem Personalmangel, Bürokratie, Gewalterfahrungen und enttäuschte Erwartungen an die Wirksamkeit der Arbeit genannt.

Bundesweit vergleichbare Daten zu Traumafolgen, psychischen Erkrankungen, Supervisionszugang, Wartezeiten und nachhaltiger Wiedereingliederung liegen jedoch nicht vor. Einzelne psychosoziale Dienste, Seelsorge und Unterstützungsangebote ersetzen kein organisationsübergreifendes Wirkungsmonitoring.

### 3.7 Infrastruktur- und Bauprobleme

Der Polizeibeauftragte beschreibt langjährige und teilweise massive Liegenschaftsprobleme der Bundespolizei. Bauzeiträume von 15 bis 20 Jahren würden teilweise als normal behandelt. Genannt werden Schimmel, Platzmangel, mangelhafte Sanitär- und Wetterschutzbedingungen sowie jahrzehntelang verschobene Sport- und Ausbildungsinfrastruktur.

Solche Defizite sind nicht bloß Komfortfragen. Sie beeinträchtigen Ausbildung, Gesundheit, Attraktivität und die Fähigkeit, zusätzliche Aufgaben dauerhaft wahrzunehmen.

### 3.8 Geschlecht und Organisationskultur

Bei der Bundespolizei lag der Frauenanteil im operativen Dienst Anfang 2026 laut Polizeibeauftragtem bei rund 22 Prozent. In höheren Führungspositionen war er noch geringer. Beim BKA ist die Repräsentation deutlich ausgewogener, allerdings ebenfalls nicht auf allen Ebenen.

Zunehmende Eingaben zu Sexismus oder sexueller Belästigung belegen keine organisationsweite Prävalenz. Sie zeigen aber, dass vertrauliche Meldestrukturen, Schutz vor Nachteilen und transparente Bearbeitung notwendig bleiben.

### 3.9 Fragmentierte Polizei-IT

Das BKA selbst beschreibt die Ausgangslage von P20 als geprägt durch Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, unterschiedliche Dateiformate, unterschiedliche Erhebungsregeln und kaum verbundene Datentöpfe.

Im Juni 2026 bestanden:

- 13 sogenannte Release Trains;
- 38 P20-Projekte;
- zwölf zentrale Unterstützungsdienste;
- mehrere weiterlaufende Alt- und Übergangssysteme;
- drei Interimsvorgangsbearbeitungssysteme;
- kein geplantes einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem für alle Polizeien.

Zwar waren einzelne Anwendungen, PIAV-Stufen und die Onlinewache bereits im Wirkbetrieb. Die vollständige Transformation von INPOL, PIAV und Vorgangsdaten bleibt jedoch ein mehrjähriger Parallelbetrieb.

### 3.10 Nur zwei Länder produktiv am Datenhaus

Am 23. Juni 2026 waren Rheinland-Pfalz und das Saarland produktiv an das gemeinsame Datenhaus angeschlossen. Die Befüllung mit Daten aller Teilnehmer soll bis Mitte 2027 erfolgen; die überwiegende Transformation der Gesamtarchitektur wird für 2030 angestrebt.

Dies ist ein Fortschritt gegenüber reinen Konzeptphasen, bedeutet aber auch: Zehn Jahre nach der Saarbrücker Agenda von 2016 besteht weiterhin kein voll ausgebauter gemeinsamer Informationsraum aller 20 beteiligten Polizeien.

### 3.11 Datenqualität, Zugriffsrechte und Altbestände

Ein gemeinsames Datenhaus löst Qualitätsprobleme nicht automatisch. Unterschiedliche Erfassungspraktiken, Löschfristen, Rechtsgrundlagen und Fehler in Altbeständen können durch Vernetzung sogar größere Wirkung entfalten.

P20 arbeitet deshalb unter anderem mit Zugriffsmanagement, Protokollierung und einem farblichen Ticket-Label-System zur Abbildung grundrechtlicher Eingriffsintensität. Nicht öffentlich vergleichbar ist jedoch, wie vollständig und fehlerfrei diese Regeln in den Quellsystemen der Länder umgesetzt werden.

### 3.12 Cybercrime und internationale Ermittlungsgrenzen

Für 2024 weist das BKA aus:

- 131.391 inländische Cybercrime-Fälle;
- 201.877 Auslandstaten;
- 31,9 Prozent Aufklärungsquote bei Inlandstaten;
- lediglich 2,2 Prozent bei der PKS-Ausland-Kategorie Cybercrime;
- rund 950 angezeigte schwere Ransomware-Angriffe.

SKiD ermittelte gleichzeitig, dass 18 Prozent der Bevölkerung 2023 mindestens eine Cyberviktimisierung erlebten und nur 19,7 Prozent entsprechender Delikte angezeigt wurden.

**Einordnung:** Die geringe Aufklärung ist nicht allein polizeiliches Versagen. Anonymisierung, Verschlüsselung, internationale Täterstrukturen und nicht kooperierende Staaten begrenzen nationale Ermittlungen. Dennoch belegen die Zahlen eine wachsende Lücke zwischen Schadensraum und territorialer Ermittlungsfähigkeit.

### 3.13 Digitalforensik ohne öffentliches Rückstandsmonitoring

Das BKA bestätigt, dass digitale Beweismittel einen immer größeren Raum in Ermittlungsverfahren einnehmen. Es fehlt aber eine bundesweite Statistik über:

- Zahl sichergestellter Geräte und Datenvolumen;
- Wartezeit bis zur Erst- und Vollauswertung;
- Abbruch oder Beschränkung von Auswertungen wegen Kapazitätsmangels;
- Personalbedarf und offene Stellen;
- Alter der verwendeten Forensikwerkzeuge.

Damit lässt sich nicht belastbar bestimmen, ob zusätzliche Befugnisse oder zusätzliche Auswertungskapazitäten den größeren Engpass bilden.

### 3.14 Unterschiedliche Onlinewachen

Es existiert inzwischen ein gemeinsames Einstiegsportal zu den Onlinewachen aller Länder. Die Auswahl der Delikte und die Ausgestaltung der Formulare unterscheiden sich jedoch nach Land. Gewalt- und komplexe Sachverhalte sollen regelmäßig persönlich oder telefonisch gemeldet werden.

Die Digitalisierung erleichtert einfache Anzeigen, beseitigt aber keine Unterschiede bei Zugänglichkeit, Rückmeldung und Bearbeitungsdauer. Eine bundesweite Wirkungsanalyse – etwa zu Abbruchquoten, Barrierefreiheit, Rückfragen und zusätzlicher Arbeitsbelastung – ist nicht veröffentlicht.

### 3.15 Automatisierte Datenanalyse und Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass automatisierte Datenanalyse einen eigenständigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt. Je offener Methode und Datenbestand, desto enger müssen Anlass, Verfahren und Kontrollmechanismen gesetzlich begrenzt werden. Das Gericht verlangte insbesondere Schutz vor fehlerhaften oder diskriminierenden Datenwirkungen.

Die Herausforderung besteht daher nicht in einem schlichten Gegensatz „Technik oder Datenschutz“. Rechtsunsichere Systeme können Ermittlungen ebenso beschädigen wie veraltete Technik: Ergebnisse werden unverwertbar, Verfahren verzögern sich und Gerichte müssen Befugnisse korrigieren.

### 3.16 Biometrie und Gesichtserkennung

Das BKA führt seit 2016 jährlich mehr als 20.000 Recherchen in seinem Gesichtserkennungssystem durch. 2025 wurden allein für die Bundespolizei 30.356 Abfragen ausgewiesen.

Neue gesetzliche Vorhaben erweitern den möglichen Abgleich mit öffentlich zugänglichem Bildmaterial. Zum Stand Juni 2026 waren Technologie, Anbieterwahl und Teile der Governance noch nicht abschließend bestimmt. Der Bundestag beschloss im Juli 2026 außerdem ein modernisiertes Bundespolizeigesetz mit zusätzlichen technischen Befugnissen; das Gesetzgebungsverfahren und seine praktische Umsetzung waren am Stichtag noch nicht vollständig abgeschlossen.

### 3.17 Bodycams ohne einheitliche Einsatzlogik

Bund und Länder haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Einschaltvoraussetzungen, Pre-Recording-Regeln und Speicherbestimmungen. Die aktuelle Bodycam der Bundespolizei wird nicht automatisch aktiviert, wenn ein Taser gezogen oder eingesetzt wird.

Bodycams können deeskalieren, Beweise sichern und auch rechtmäßig handelnde Beamte schützen. Ihr Nutzen hängt aber davon ab, wann sie eingeschaltet werden, wer darauf Einfluss hat und ob Aufzeichnungen vollständig und überprüfbar gespeichert werden.

### 3.18 Unvollständige unabhängige Kontrolle

Seit 2024 gibt es den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes. Im Berichtsjahr 2025/26 gingen 421 Eingaben ein, gegenüber 267 im Vorjahr; 323 kamen von Bürgern und 98 von Beschäftigten. Zusätzlich wurden 22 strukturelle Untersuchungen eingeleitet.

Das Mandat umfasst jedoch ausschließlich:

- Bundespolizei;
- BKA;
- Polizei beim Deutschen Bundestag.

Für die Länder bestehen parlamentarische Beauftragte, ministerielle Beschwerdestellen, Stellen bei Polizeipräsidien oder andere Modelle mit unterschiedlichen Rechten und Ressourcen.

### 3.19 Diskriminierungsvorwürfe und unklare Grundgesamtheit

50 Eingaben beim Bundespolizeibeauftragten enthielten 2025/26 konkrete Anhaltspunkte für Diskriminierung oder Racial Profiling. In 33 Fällen wurde untersucht; in zehn Fällen wurde polizeiliches Verhalten beanstandet. Viele Vorgänge betrafen Grenz-, Flughafen-, Bahnhofs- oder Zugkontrollen.

Diese Zahlen belegen bearbeitungswürdige Einzelfälle, aber weder eine organisationsweite Quote noch die Zahl aller Betroffenen. Zugleich stellte der Beauftragte in seinem ersten Bericht keine Anhaltspunkte für ein strukturelles Problem unverhältnismäßiger Gewalt bei den Bundespolizeibehörden fest. Beide Befunde müssen nebeneinander stehen.

### 3.20 Extremistische Einstellungen und Fehlerkultur

MEGAVO fand eine große Mehrheit demokratisch und tolerant eingestellter Beschäftigter, daneben aber eine kleine Gruppe mit menschen- oder demokratiefeindlichem Weltbild und einen größeren ambivalenten Personenkreis.

Der BfV-Lagebericht 2025 erfasst für 2023 und 2024 nur Fälle, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorlagen. Die Gesamtzahlen umfassen allerdings Polizei, Nachrichtendienste, Zoll und Verteidigungsbereich und dürfen nicht pauschal der Polizei zugerechnet werden.

Der Polizeibeauftragte sieht darüber hinaus weiterhin Verbesserungsbedarf bei Kommunikation, Entschuldigungen und dem institutionellen Umgang mit Fehlern. Gute Fehlerkultur heißt dabei nicht Vorverurteilung: Sie muss auch Beschäftigte rehabilitieren, wenn Vorwürfe unbegründet waren.

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## 4. Schlüsselkennzahlen

| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---:|---|
| Polizeibeschäftigte 2024 | 354.700 Personen | einschließlich Verwaltung und Ausbildung |
| Vollzeitäquivalente 2024 | 342.500 | Bund 60.600, Länder 281.900 |
| Frauenanteil nach breiter Personalstatistik | 119.600 von 354.700 | nicht identisch mit operativem Vollzugsdienst |
| Polizeidichte Flächenländer | 269–394 VZÄ je 100.000 | kein bereinigter Leistungsvergleich |
| Polizeidichte Stadtstaaten | 540–723 | besondere urbane Aufgaben |
| Bundespolizei-Etat 2026 | rund 5,1 Mrd. Euro | davon rund 3 Mrd. Personalausgaben |
| BKA-Etat 2026 | rund 1,24 Mrd. Euro | deutlicher Aufwuchs gegenüber 2025 |
| PKS 2025 | rund 5,5 Mio. Straftaten | −5,6 %, nur Hellfeld |
| Cybercrime Inland 2024 | 131.391 Fälle | Aufklärungsquote 31,9 % |
| Cybercrime Ausland 2024 | 201.877 Fälle | Aufklärungsquote 2,2 % |
| Cyberviktimisierung 2023 | 18 % der Bevölkerung | SKiD, Personen ab 16 in Privathaushalten |
| Anzeigequote Cybercrime | 19,7 % | großes Dunkelfeld |
| Gewaltopfer unter Polizeivollzugsbeamten | 106.875 im Jahr 2024 | breite PKS-Deliktauswahl |
| Bundesbeauftragter: Eingaben | 421 in 2025/26 | +über 50 % gegenüber Vorjahr |
| Grenzkontrollen | bis zu 14.000 Kräfte | zeitweise, Bundespolizei |
| P20 | 13 Release Trains, 38 Projekte | Juni 2026 |
| Länder produktiv am Datenhaus | 2 von 16 | Rheinland-Pfalz, Saarland |
| Ziel P20-Transformation | überwiegend bis 2030 | mit erheblichen Abhängigkeiten |

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## 5. Historische Entwicklung

- **1990er- und 2000er-Jahre:** Konsolidierung und regional unterschiedlich starker Personalabbau; das geltende Bundespolizeigesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1994.
- **Ab etwa 2014/15:** erneuter Personalaufwuchs infolge veränderter Sicherheitslage, Migration, Terrorismus und steigender Anforderungen.
- **2016:** Saarbrücker Agenda zur gemeinsamen Polizei-IT.
- **2017:** Bodycam-Befugnis der Bundespolizei und IMK-Beschluss zur regelmäßigen bundesweiten Dunkelfeldforschung.
- **2020:** erste SKiD-Erhebungswelle.
- **2021–2024:** MEGAVO I mit zwei großen Beschäftigtenbefragungen.
- **2023:** Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen für automatisierte polizeiliche Datenanalyse.
- **2024:** erster Polizeibeauftragter des Bundes; Sicherheitsüberprüfung für Bewerber der Bundespolizei; zweite SKiD-Welle.
- **2025/26:** Ausbau von Grenzkontrollen, höhere Polizeibudgets, weitere P20-Produkte im Wirkbetrieb.
- **Juni 2026:** nur zwei Länder produktiv am P20-Datenhaus; Ziel der breiten Transformation weiterhin 2030.
- **Juli 2026:** Bundestag beschließt die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.

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## 6. Regionale Unterschiede

Die Unterschiede zwischen den Ländern betreffen nicht nur Personalzahlen, sonder
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