Geldbeträge mit eindeutiger Abgrenzung
Es wird keine Gesamtsumme berechnet. Beträge dürfen nur aggregiert werden, wenn Währung, Preisstand, Zeitraum, Abgrenzung (Zusage/Auszahlung, Zuschuss/Kredit/Garantie/Beteiligung, Brutto/Netto, Kernhaushalt/Sondervermögen, deutscher Anteil/EU-Gesamt, Ausgabe/Kontrollvolumen/Schaden) und Doppelzählungsfreiheit gesichert sind. Diese Bedingungen erfüllt der Bestand derzeit für keine Gruppe - eine nicht belastbare Summe wird nicht gebildet. Gezeigt werden die einzeln belastbaren Beträge mit ihrer Original-Abgrenzung.
Derzeit erfüllt kein Geldbetrag alle Eindeutigkeitsregeln.
Warum so wenige?
50 erkannte Geldbeträge nennen ihre Abgrenzung nicht eindeutig im selben Satz (z. B. unklar ob Zusage oder Auszahlung, Bundesanteil oder EU-Gesamt) oder tragen keinen eindeutigen Zeitbezug. Sie bleiben unverändert im Text und über die Suche auffindbar - so verlangt es das Doppelzählungs- und Scheingenauigkeitsverbot des Briefings.