Problemregister · DE-848

Krankenhausreform mit Übergangs- und Verwässerungsrisiken

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### DE-848 – Krankenhausreform mit Übergangs- und Verwässerungsrisiken

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz trat im Dezember 2024 in Kraft; das Krankenhausreformanpassungsgesetz am 15. April 2026. Es führt beziehungsweise verändert:

- Leistungsgruppen,
- Qualitätskriterien,
- Vorhaltevergütung,
- sektorenübergreifende Einrichtungen,
- einen Transformationsfonds,
- besondere Förderungen für notwendige Versorgungsbereiche. [F]

Von 2026 bis 2035 stehen bis zu 50 Milliarden Euro Transformationsmittel von Bund und Ländern beziehungsweise teilweise Krankenhausträgern bereit. Die erste Bewilligung belief sich im April 2026 auf rund 45,36 Millionen Euro für eine Standortzusammenführung in Nordrhein-Westfalen. [F]

Risiken sind:

- zu viele Ausnahmen,
- politische Standorterhaltung ohne Bedarf,
- zu schnelle Schließungen vor Aufbau ambulanter Alternativen,
- doppelte Vorhalte- und Fallanreize,
- komplexe Übergangsabrechnungen,
- unklare reale Qualitätswirkung.