Problemregister · DE-010

Fragmentierte und unzureichend digitale Verwaltung

Bereich

Staatliche Leistungsfähigkeit, Bürokratie

Problemthese

Komplexes Recht, föderale Mehrfachentwicklungen und fehlende gemeinsame Infrastruktur verhindern medienbruchfreie digitale Verfahren.

Belegstatus

Teilweise belegt; einige zentrale Umsetzungsdaten sind bereits veraltet oder methodisch zu großzügig.

Kennzahlen

Nach Prüfung des Bundesrechnungshofs waren Ende 2022 nur 4 % der digitalisierbaren Leistungen von Ländern und Kommunen OZG-konform verfügbar; weitere 15 % galten in einer weiter gefassten Definition als online. Von 3,5 Milliarden Euro Bundesmitteln war bis Ende 2022 etwa die Hälfte ungenutzt. Im EU-Vergleich 2023 erzielte Deutschland bei digitalen Bürgerdiensten 75,8 von 100 gegenüber 79,4 im EU-Mittel; bei Unternehmensdiensten 78,6 gegenüber 85,4. Die EU-Kommission stellte 2025 weiterhin eine weit unterdurchschnittliche Nutzung der elektronischen Identität fest.

Entwicklung/Zeitraum

Fortschritte vorhanden, ursprüngliches OZG-Ziel Ende 2022 jedoch deutlich verfehlt.

Größenordnung

Direkte Gesamtkosten und verlorene Arbeitszeit sind nicht belastbar quantifizierbar.

Betroffene

Bürger, Unternehmen, Verwaltungsbeschäftigte und alle Genehmigungs- und Investitionsvorhaben.

Ursachen

Föderale Zuständigkeiten, uneinheitliche Register, komplizierte Rechtsgrundlagen, fehlende Standards und parallele IT-Entwicklung.

Verantwortung

Bund, Länder, Kommunen, IT-Planungsrat und Fachressorts.

Folgeschäden

Lange Bearbeitungszeiten, Mehrfachdatenerhebung, schlechte Skalierbarkeit und sinkendes Vertrauen.

Gegenargumente

Der öffentliche Dienst umfasst sehr unterschiedliche Aufgaben; Digitalisierung ist nicht mit Personalabbau gleichzusetzen. Mitte 2024 arbeiteten 5,38 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst, davon 1,79 Millionen Beamte und Richter sowie 3,42 Millionen Arbeitnehmer – diese Gesamtzahl beweist weder Über- noch Unterbesetzung.

Datenlücken

Aktueller bundesweiter End-to-End-Digitalisierungsgrad, Fallkosten, Bearbeitungszeiten und Wiederverwendungsquote gemeinsamer Lösungen.

Priorität

Hoch, weil geringe Verwaltungskapazität zahlreiche andere Reformen blockiert.

Reformansätze

Gemeinsame Basisdienste, moderne Register, Once-only-Prinzip, verbindliche Standards, vereinfachtes Fachrecht und Messung tatsächlicher Bearbeitungszeiten. Zentralisierung erhöht allerdings Anforderungen an Datenschutz, Ausfallsicherheit und Cyberabwehr.

Quellen

Bundesrechnungshof: Umsetzung des OZG, EU-Kommission: Digital Decade Deutschland 2025, EU-Kommission: Digital Decade Deutschland 2024, Destatis: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

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## DE-010 – Fragmentierte und unzureichend digitale Verwaltung

- **Bereich:** Staatliche Leistungsfähigkeit, Bürokratie  
- **Problemthese:** Komplexes Recht, föderale Mehrfachentwicklungen und fehlende gemeinsame Infrastruktur verhindern medienbruchfreie digitale Verfahren.
- **Belegstatus:** **Teilweise belegt**; einige zentrale Umsetzungsdaten sind bereits veraltet oder methodisch zu großzügig.
- **Kennzahlen:** Nach Prüfung des Bundesrechnungshofs waren Ende 2022 nur 4 % der digitalisierbaren Leistungen von Ländern und Kommunen OZG-konform verfügbar; weitere 15 % galten in einer weiter gefassten Definition als online. Von 3,5 Milliarden Euro Bundesmitteln war bis Ende 2022 etwa die Hälfte ungenutzt. Im EU-Vergleich 2023 erzielte Deutschland bei digitalen Bürgerdiensten 75,8 von 100 gegenüber 79,4 im EU-Mittel; bei Unternehmensdiensten 78,6 gegenüber 85,4. Die EU-Kommission stellte 2025 weiterhin eine weit unterdurchschnittliche Nutzung der elektronischen Identität fest.
- **Entwicklung/Zeitraum:** Fortschritte vorhanden, ursprüngliches OZG-Ziel Ende 2022 jedoch deutlich verfehlt.
- **Größenordnung:** Direkte Gesamtkosten und verlorene Arbeitszeit sind **nicht belastbar quantifizierbar**.
- **Betroffene:** Bürger, Unternehmen, Verwaltungsbeschäftigte und alle Genehmigungs- und Investitionsvorhaben.
- **Ursachen:** Föderale Zuständigkeiten, uneinheitliche Register, komplizierte Rechtsgrundlagen, fehlende Standards und parallele IT-Entwicklung.
- **Verantwortung:** Bund, Länder, Kommunen, IT-Planungsrat und Fachressorts.
- **Folgeschäden:** Lange Bearbeitungszeiten, Mehrfachdatenerhebung, schlechte Skalierbarkeit und sinkendes Vertrauen.
- **Gegenargumente:** Der öffentliche Dienst umfasst sehr unterschiedliche Aufgaben; Digitalisierung ist nicht mit Personalabbau gleichzusetzen. Mitte 2024 arbeiteten 5,38 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst, davon 1,79 Millionen Beamte und Richter sowie 3,42 Millionen Arbeitnehmer – diese Gesamtzahl beweist weder Über- noch Unterbesetzung.
- **Datenlücken:** Aktueller bundesweiter End-to-End-Digitalisierungsgrad, Fallkosten, Bearbeitungszeiten und Wiederverwendungsquote gemeinsamer Lösungen.
- **Priorität:** **Hoch**, weil geringe Verwaltungskapazität zahlreiche andere Reformen blockiert.
- **Reformansätze:** Gemeinsame Basisdienste, moderne Register, Once-only-Prinzip, verbindliche Standards, vereinfachtes Fachrecht und Messung tatsächlicher Bearbeitungszeiten. Zentralisierung erhöht allerdings Anforderungen an Datenschutz, Ausfallsicherheit und Cyberabwehr.
- **Quellen:** [Bundesrechnungshof: Umsetzung des OZG](https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html), [EU-Kommission: Digital Decade Deutschland 2025](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/factpages/germany-2025-digital-decade-country-report), [EU-Kommission: Digital Decade Deutschland 2024](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/factpages/germany-2024-digital-decade-country-report), [Destatis: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes](https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Tabellen/beschaeftigungsbereiche.html)

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