Quellenregister

Artikel 87e Grundgesetz

Fundstellen und Zuordnung

Die Zuordnungsart beschreibt die Fundstelle im Text, keine inhaltliche Beweiswirkung.

ZuordnungKontextFundstelle
im Dossier Dossier 8 - Deutsche Bahn und staatliche Verantwortung Nachricht 1253, Zeichen 3.457
im Dossier Dossier 8 - Deutsche Bahn und staatliche Verantwortung Nachricht 1253, Zeichen 32.136